Überörtlich
Das Schiedsamt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
„Schlichten statt Richten“ Sehr häufig werden bei Streitigkeiten in Bagatellsachen die Gerichte angerufen, ohne dass die in Streit geratenen Parteien vorher den Versuch einer Streitschlichtung unternommen haben. Am Ende eines solchen Verfahrens steht neben dem erstrittenen Recht in vielen Fällen eine z.B. gescheiterte nachbarschaftliche Beziehung. Hier bietet die Schiedsamtsordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine Alternative. Die in Streit geratenen Parteien können einen Antrag auf Schlichtung …