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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 23/2025
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Ulmen

Sitzungsdatum:

Dienstag, den 20.05.2025

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

19:00 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Bürgermeister

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

Ortsbürgermeister/-in

Herr Reinhold Laux

Herr Wilfried Linden

Frau Iris Maas-Schneider

Herr Bernd Mertes

Frau Ute Mindermann

Herr Michael Mönch

Herr Bernhard Peter

Herr Otto Schneiders

Herr Günter Welter

Ortsvorsteher

Herr Holger Burgard

1. Beigeordnete(r)

Herr Thomas Kerpen

Beigeordnete(r)

Herr Ulrich Laux

Herr Manfred Nehren

SPD

Herr Holger Esper

Herr Bernhard Rodenkirch

Herr Frank Steimers

CDU

Herr Peter Arnoldi

Frau Jennifer Bober

Herr Karl-Josef Fischer

Frau Sandra Hendges-Steffens

Herr Stephan Keßeler

Herr Klaus Kutscheid

Herr Volker Laux

Herr Thorsten Lescher

Herr Jörg Mühlenfeld

Frau Bettina Pellio

Herr Johannes Pötz

Herr Uwe Schaaf

FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.

Herr Sebastian Hammes

Herr Michael Mais

Herr Berthold Schäfer

Herr Rudolf Schneiders

Frau Mirjam Traßer

FWG Büchel e.V.

Herr Herbert Benz

Herr Tino Pfitzner

Herr Markus Radermacher

Herr Arno Zillgen

Protokollführerin

Frau Daniela Saxler

von der Verwaltung

Herr Markus Schreiber

Herr Torsten Steffgen

Herr Stefan Thomas

Gäste

Frau Sandra Römer, Caritas,

zu TOP 2

Herr Junker, Rheinzeitung bis TOP9

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Christian Arnold

Frau Marita Benz

Herr Gerhard Müller

Herr Andreas Peifer

Herr Andreas Rustige

Frau Elfriede Schäfer

Herr Edwin Scheid

Frau Tanja Schug

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung

2.

Vorstellung der Caritas-Wohngemeinschaft in Bad Bertrich

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung eines Interessensbekundungsverfahren für die restlichen Flächen im Gewerbegebiet Alflen

4.

Ausschreibung der Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters

5.

Einrichtung von Erst-Helfer-Systemen (EHS) / First-Responder-Systemen innerhalb der Feuerwehr

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Zweckvereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK (Zell/Mosel, Ulmen, Cochem, Kaisersesch)

7.

Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Hauptsatzung

8.

Ganztagsausbau an Grundschulen - Investitionsförderprogramm Basismittel

9.

Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

10.

Sachstand MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum

11.

Mitteilungen

Öffentlicher Teil

TOP 1:

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung

Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2:

Vorstellung der Caritas-Wohngemeinschaft in Bad Bertrich

Frau Sandra Römer hat in der Sitzung die Caritas-Wohngemeinschaft in Bad Bertrich vorgestellt.

TOP 3:

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung eines Interessensbekundungsverfahren für die restlichen Flächen im Gewerbegebiet Alflen

Sachverhalt:

Im Gewerbegebiet Alflen soll eine Gesamt-Gewerbefläche von ca. 18 ha entstehen. Der Bebauungsplan soll im 1. Quartal 2026 bestandskräftig werden, die Erschließung soll Anfang des Jahres 2027 erfolgen.

Die Vermarktung der Gewerbeflächen soll primär an größere Unternehmen erfolgen, wobei bereits ca. 10 ha vergeben wurden. Die verbleibende Restfläche im Nordwesten soll bestmöglich über ein Interessensbekundungsverfahren anhand einzureichender Ansiedlungskonzepte vergeben werden.

Das Interessensbekundungsverfahren soll in Kooperation der Ortsgemeinden Alflen, der Verbandsgemeinde Ulmen und des Landkreises Cochem-Zell durchgeführt werden.

Die Wirtschaftsförderung Cochem-Zell hat hierfür bereits einen Vorschlag erstellt. Dieser Vorschlag ist als Anlage beigefügt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Haushalt 2025 der Verbandsgemeinde Ulmen stehen für das Gewerbegebiet Alflen Mittel in Höhe von 70.000 Euro unter der Buchungsstelle 57100-541440 zur Verfügung.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmte zu, in Kooperation mit der Ortsgemeinde Alflen ein Interessensbekundungsverfahren für die Vermarktung der restlichen Flächen im Gewerbegebiet Alflen durch die Wirtschaftsförderung des Landkreises Cochem-Zell durchführen zu lassen.

Der Verbandsgemeinderat stimmte dem erstellten Vorschlag (siehe Anlage) zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 4:

Ausschreibung der Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters

Sachverhalt:

Wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 31.12.2025 ist die Stelle der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ulmen zum 01.01.2026 neu zu besetzen.

Die Wahl wird am Sonntag, den 07.09.2025 und eine eventuelle Stichwahl am Sonntag, den 28.09.2025 stattfinden.

Gem. § 53 Abs. 6 GemO ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters spätestens am 69. Tag vor der Wahl (30.06.2025) öffentlich auszuschreiben.

Alle wesentlichen Entscheidungen über die Ausschreibung liegen in der Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates, da es sich hier nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Insbesondere hat der Verbandsgemeinderat zu entscheiden, wann, wo und mit welchem Inhalt die Ausschreibung erfolgen soll.

Der Ausschreibungstext ist als Anlage beigefügt. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind an die gesetzlichen Vorgaben aus § 53 Abs. 3 GemO gebunden. Die Formulierung eines darüberhinausgehenden Anforderungsprofils ist nicht zulässig.

Da von der Ausschreibung möglichst viele Personen angesprochen werden sollen, muss sie eine gewisse Streuwirkung haben. Die Ausschreibung sollte daher über das VulkanEcho als Bekanntmachungsorgan hinausgehen.

Bei der vergangenen Wahl erfolgt die Veröffentlichung der Stellenausschreibung im VulkanEcho der Verbandsgemeinde Ulmen sowie den Mitteilungsblättern der umliegenden Verbandsgemeinden, in der Rheinzeitung, im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ulmen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Haushalt stehen unter der Buchungsstelle 12100-563100 ausreichend Mittel für die Veröffentlichungen zur Verfügung.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, den beigefügten Ausschreibungstext unmittelbar nach der Sitzung im VulkanEcho der Verbandsgemeinde Ulmen und in den Mitteilungsblättern der umliegenden Verbandsgemeinden, in der Rheinzeitung, im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ulmen zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 5:

Einrichtung von Erst-Helfer-Systemen (EHS) / First-Responder-Systemen innerhalb der Feuerwehr

Sachverhalt:

Die Feuerwehr Ulmen beantragte die Einrichtung einer First-Responder-Gruppe für den Ort Ulmen.

Eine First-Responder-Gruppe des DRK ist in Ulmen vorhanden.

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung besteht die Möglichkeit, eine First-Responder-Gruppe innerhalb der Feuerwehr einzurichten.

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

Diese Ersthelfergruppen sind freiwillig und unabhängig vom gesetzlichen Regel-Rettungsdienst zu sehen, auf deren Einsatz besteht kein Rechtanspruch. In der Regel bilden mindestens drei Ersthelfer diese Ersthelfergruppe.

Ziele / Aufgaben dieses Konzeptes sind:

- Verkürzung der therapiefreien Zeit bis zum Eintreffen des im Einsatzfall immer zeitgleich mit alarmierten Regel-Rettungsdienstes.

Wahrzunehmende Aufgaben der Ersthelfer:

- Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen

- Einleitung weiterführender Maßnahmen (z.B. Früh Defibrillation)

- sonstige Erste-Hilfe-Maßnahmen

- ggfls. Rückmeldung an die Rettungsleitstelle

- ggfls. Einweisung eintreffender Rettungsmittel

- Unterstützung der weiteren Versorgung durch den Rettungs- bzw. Sanitätsdienst

Voraussetzung der Ersthelfer:

- mindestens 18 Jahre alt

- Erfahrung im Rettungsdienst, Gesundheitswesen oder mit vorgenannten gleichwertigen Tätigkeiten

- psychisch und physisch belastbar

- 80-stündige Ausbildung gemäß den Vorgaben des MdI RLP oder Fachausbildung Rettungsdienst oder gleichwertige Ausbildung

Alarmierung:

Erfolgt über bei der Feuerwehr vorhandenen Funkmeldeempfänger durch die Leitstelle. Die Leitstelle entscheidet im Einzelfall, ob eine Alarmierung erfolgt.

Die Ersthelfer wären mit Schutzjacke, Schutzhose, evtl. Schuhen und Notfallrucksack auszurüsten. Der Defibrillator/AED ist in Ulmen öffentlich zugänglich vorhanden und könnte für diese Einsatzfälle genutzt werden. Die Kosten je Helfer belaufen sich derzeit auf etwa 1400,00 €, medizinisches Verbrauchsmaterial müsste nach Einsätzen wieder vervollständigt werden. Es würden eigene KFZ genutzt. Versicherungsschutz besteht als „Mitglieder der Feuerwehr“.

Invasive Maßnahmen durch die Ersthelfer wären nicht zulässig.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter dem Produkt Feuerwehr im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit zur Verfügung.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat, der Bildung des Erst-Helfer-Systems im Bereich der Feuerwehr Ulmen zuzustimmen. Sollten weitere Anträge anderer Feuerwehren folgen, würde entsprechend verfahren.

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 6:

Beratung und Beschlussfassung über die Zweckvereinbarung zur Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 10.10.2024 hat der Verbandsgemeinderat Ulmen beschlossen, gemeinsam mit den Verbandsgemeinden Zell (Mosel), Cochem und Kaisersesch eine Zentrale Vergabestelle (ZVS) im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit einzurichten. Es wurde eine Zuwendung nach der Förderrichtlinie zur Pilotförderung von Interkommunaler Zusammenarbeit beantragt und zwischenzeitlich in Höhe von 370.000,-- € bewilligt.

Gemäß Zuwendungsbescheid ist von den Partnerkommunen eine Vereinbarung abzuschließen, in der die Zusammenarbeit und der interne Mittelausgleich rechtlich geregelt wird. Es wurde eine „Zweckvereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK (Zell/Mosel, Ulmen, Cochem und Kaisersesch)“ nach dem Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) erarbeitet. Die Ratsmitglieder können diese Zweckvereinbarung als nichtöffentliche Anlage einsehen.

Nach Beschlussfassung durch die vier beteiligten Verbandsgemeinderäte und nach Genehmigung der Kommunalaufsicht wird diese Zweckvereinbarung in den jeweiligen Mitteilungsblättern der Partnerkommunen veröffentlicht.

Die Aufteilung der Gesamtkosten der ZVS ZUCK (Personal- und Sachkosten) und die Verteilung der Fördermittel ist in § 4 der Zweckvereinbarung geregelt. Jährlich entstehen Kosten von rd. 275.000,-- € netto. Bezüglich der Steuerthematik haben wir eine verbindliche Anfrage beim Finanzamt gestellt. Das Innenministerium Rheinland-Pfalz, der Gemeinde- und Städtebund und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sind in der Sache ebenfalls involviert.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Da die ZVS ZUCK erst zum 01.04.2025 eingerichtet wurde, entstehen für das Jahr 2025 anteilige Gesamtkosten von rd. 200.000,-- € (Personal-, Sach- und einmalige Kosten). Für 2025 sind bereits Fördermittel in Höhe von 185.000,-- € eingegangen. Das bedeutet, dass der zu zahlenden Anteil für das Jahr 2025 pro beteiligte Verbandsgemeinde gering ausfallen wird. Genaue Beträge hängen von dem Ergebnis der Prüfung zur Umsatzsteuerpflicht ab.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Ulmen beschließt der „Zweckvereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK“ zu zustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 7:

Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Hauptsatzung

Sachverhalt:

In der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ulmen ist geregelt, dass die Fraktionsvorsitzenden neben den Verbandsgemeinderatssitzungen auch für die Sitzungen der Ausschüsse und des Ältestenrates doppeltes Sitzungsgeld gem. § 7 Abs. 2 erhalten.

Es wurde angeregt, die Regelung in der Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass den Fraktionsvorsitzenden für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse und Besprechungen des Ältestenrates kein doppeltes Sitzungsgeld gezahlt wird. Doppeltes Sitzungsgeld soll nur bei Fraktionssitzungen und Sitzungen des Verbandsgemeinderates gezahlt werden (§ 6 Abs. 6 Hauptsatzung), da die Fraktionsvorsitzenden hierbei einen erhöhten Vorbereitungsaufwand haben.

Ein entsprechender Entwurf der Änderung der Hauptsatzung wurde erarbeitet und ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates (§ 25 Abs. 2 GemO).

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren Auswirkungen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt § 7 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ulmen vom 11.07.2024 wie folgt zu ändern:

§ 7 Aufwandsentschädigung für Mitglieder

von Ausschüssen und des Ältestenrates

Abs. 1

Die Mitglieder der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates und des Ältestenrates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 40,00 €.

Abs. 2

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 5 entsprechend.

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 8:

Ganztagsausbau an Grundschulen - Investitionsförderprogramm Basismittel

Sachverhalt:

Das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) verankert ab dem 1. August 2026 den Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Grundschulkinder.

Um den qualitativen und quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zu fördern, stellt der Bund den Ländern sogenannte „Basismittel“ als Finanzhilfen für Investitionen zur Verfügung. Für den Landkreis Cochem-Zell beträgt die zugewiesene Summe 2.465.823 €, die anteilig nach Schülerzahlen auf die Verbandsgemeinden verteilt wird. Die Verbandsgemeinde Ulmen erhält für ihre Schulen einen Betrag von 434.454 €.

Ursprünglich war vorgesehen, die Mittel für die Instandsetzung des Schulhofes und die Sanierung der Schülertoiletten an der Grundschule Lutzerath sowie für den Bau einer Mensa mit Küche, Lager für die Burg-Grundschule Ulmen etc. zu verwenden.

Mittlerweile liegt ein erster Entwurf der Machbarkeitsstudie (s. Anlage) für die geplanten Baumaßnahmen an der Burg-Grundschule Ulmen vor. Dieser sieht einen Anbau für die Mensa inklusive Küche vor. Aufgrund der voraussichtlich hohen Baukosten sollen die Basismittel vollständig für diese Baumaßnahme angemeldet werden.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Für die Errichtung der Mensa mit Küche sind im Haushalt 2025 200.000 € vorgesehen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Anmeldung der Baumaßnahme „Anbau einer Mensa mit Küche“ an der Burg-Grundschule Ulmen“ zur Förderung aus dem Finanzprogramm „Basismittel“ zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 9:

Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte über:

- die Unterzeichnung der Vereinbarung zur Beendigung der Kooperationsvereinbarung und zur Fortführung des Bürgerportals COC.

- den Abschluss einer betrieblichen Zusatzkrankenversicherung für die Beschäftigten der Verbandsgemeinde Ulmen.

- Personalratswahl VG Ulmen: Personalratsvorsitzender ist Stephan Hillesheim

- Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hat die Prüfung der Ortsgemeinden und der VG abgeschlossen.

- das Regionale Zukunftsprogramm (RZN) und andere Förderprogramme (GaFöG, Schulbaumittel). Die Verwaltung prüft die bestmöglichen Förderkombinationen für verschiedene Maßnahmen.

- eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen, Teilbereich Windkraft, die mit der nächsten Fortschreibung angepasst wird.

- Risikoklasseneinteilung im Brandschutz. Hier findet eine Neubewertung statt. Für die nächste Verbandsgemeinderatssitzung wird eine Sitzungsvorlage vorbereitet.

- Herr Benz hatte angeregt, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen sich bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell nach der Fortschreibung des Pflegestrukturplanes erkundigt. Die Kreisverwaltung hatte Herrn Benz bereits geantwortet. Der Pflegestrukturplan ist in Bearbeitung.

Nicht öffentlicher Teil

TOP 10:

Sachstand MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum

Der Verbandsgemeinderat nahm die dargestellte Entwicklung des MVZ Ulmen – Gesundheitszentrum zur Kenntnis und hat über eine Angelegenheit beschlossen.

TOP 11:

Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte über das Thema Gästebeitrag.