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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 25/2025
Aus den Gemeinden
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Auszug aus der Niederschrift

über die gemeinsame öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Bad Bertrich mit dem Ortsbeirat Kennfus

Sitzungsdatum:

Donnerstag, den 12.06.2025

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

20:05 Uhr

Ort:

Kursaalgebäude - Karlsbadsaal -, Kurfürstenstraße, 56864 Bad Bertrich

Anwesend waren:

Gemeinderat Bad Bertrich

Ortsbürgermeister

Herr Christian Arnold

1. Beigeordnete(r)

Herr Volker Laux

Beigeordnete(r)

Frau Marie-Louise Kälker-Prakke

Ratsmitglieder

Frau Daniela Burgard

Herr Holger Burgard

Herr Wilhelm Bußmann

Herr Michael Franzen

Herr Marco Henrichs

Herr Christian Max

Herr Frank Mette

Herr Christian Müller

Herr Dr. Martin Pöhnlein

Frau Melanie Schäfer

Herr Christian Thomas

Ortsbeirat Kennfus

Ortsvorsteher

Herr Holger Burgard

stellvertretender Ortsvorsteher

Herr Dr. Martin Pöhnlein

Ratsmitglieder

Herr Michael Franzen

Herr Marco Henrichs

Herr Christian Müller

Protokollführer

Herr Stefan Thomas

von der Verwaltung

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Matthias Johann

Herr Jean Mark Quast

Herr Achim Schäfer

Herr Florian Franzen

Herr Dennis Herold

Herr Gerd Johann

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 und Anlagen

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung von Wohnbauflächen in den Gemarkungen Bad Bertrich und Kennfus für die anstehende 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen

4.

Satzungsänderung Jugendraum Kennfus

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für den KulturRaum Bad Bertrich

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Erneuerung der Beleuchtung im Kurpark

7.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO

8.

Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

9.

Mitteilungen

Öffentlicher Teil

TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung

Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 und Anlagen

Sachverhalt:

Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 wurde dem Gemeinderat bereits übersandt.

Er wurde vorab zwei Wochen zur Einsicht und der Möglichkeit Vorschläge einzureichen öffentlich ausgelegt.

Es wurden keine Vorschläge eingereicht.

Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt vor:

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1) auf

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme i. H. v. 206.000,00 EUR erforderlich.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten zur Einheitskasse wird festgesetzt auf 7.976.163,00 EUR.

1) ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

Beschluss:

Über die eingereichten Vorschläge wurde wie folgt entschieden:

Es wurden keine Vorschläge eingereicht.

Anschließend beschließt der Gemeinderat und der Ortsbeirat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 und seinen Anlagen in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Gemeinderat Bad Bertrich

Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

Ortsbeirat Kennfus

Ja 5, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung von Wohnbauflächen in den Gemarkungen Bad Bertrich und Kennfus für die anstehende 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen

Sachverhalt:

Für die anstehende 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen sind die im Regionalen Raumordnungsplan, Mittelrhein-Westerwald unter Kapitel 1.3.2 aufgeführten Schwellenwerte für die Wohnbauflächenentwicklung zu beachten. Das Land verfolgt hiermit gemäß den Vorgaben des Bundes das Ziel: Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Dabei soll eine übermäßige Ausdehnung der Siedlungsflächen in die Außenbereiche verhindert werden, auch um die fortschreitende Ausdünnung der Ortskerne verbunden mit Leerständen aufgrund des demografischen Wandels zu verhindern. Insofern ist das Erfordernis einer umfangreichen neuen Flächeninanspruchnahme plausibel zu belegen.

Für die Neudarstellung von Wohnbauflächen ist die Berechnung des o.g. Schwellenwertes erforderlich. Die Zielvorgaben zum Schwellenwert sind vom Träger der Flächennutzungsplanung (Verbandsgemeinde) anzuwenden und bei geplanter Wohnbauflächenneudarstellung im gesamten Verbandsgemeindegebiet mit der erforderlichen Flächenbilanz vorzulegen.

Betrachtet man konkret den Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen fällt auf, dass aufgrund der vorhandenen Außenpotentiale (sh. Anlage: violette Flächen), der Innenpotentiale (blaue Flächen) und der Baulücken (rote Flächen) ein erheblicher Überhang besteht, der aktuell die Ausweisung neuer Wohnbauflächen verhindert. Auch im Rahmen verschiedener Planungen von Neubaugebieten hat die Kreisverwaltung darauf hingewiesen, dass der Bedarf für die Ausweisung eines Baugebietes konkret nachgewiesen werden muss. Das bedeutet, dass auf Ebene des Flächennutzungsplanes zunächst eine Reduzierung der Wohnbauflächen stattfinden muss, um zukünftig im Einklang mit einer geplanten Bebauungsplanaufstellung, die Wohnbauflächen neu auszuweisen, die auch tatsächlich in Anspruch genommen werden sollen.

Nach umfangreicher Grundlagenermittlung durch das für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans beauftragte Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH und der Verbandsgemeindeverwaltung wurden für jede einzelne Gemeinde Vorschläge zur Darstellung von künftigen Wohnbauflächen gemacht.

Der Vorschlag für die Ortsgemeinde Bad Bertrich, welche aktuell im Flächennutzungsplan vorhandenen Wohnbauflächen herausgenommen werden könnten, ist als Anlage beigefügt. Relevant sind hierbei vor allem die gelb markierten Flächen. Diese Flächen eignen sich aus Sicht des Planungsbüros und der Verwaltung für eine Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan.

Eine aktuelle Herausnahme von Wohnbauflächen bedeutet nicht, dass diese Flächen nie wieder im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt werden können. Im ersten Schritt sollen die Wohnbauflächen (Bauerwartungsland) in jeder Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Ulmen reduziert werden um zukünftig nur noch die Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan auszuweisen, bei denen eine bauliche Nutzung konkret geplant und vorgesehen ist.

Über diese „Flächenherausnahme“ soll der Gemeinderat nun einen Beschluss fassen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist im Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen veranschlagt.

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließen der Gemeinderat und der Ortsbeirat, dem mit der Verwaltung und dem Planungsbüro West abgestimmten Vorschlag

zuzustimmen. In der nächsten Sitzung wird dem Rat ein aktualisierter Plan vorgelegt.

Die in der Anlage gelb markierten Flächen sind dabei in der anstehenden 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen nicht als Wohnbauflächen darzustellen.

zuzustimmen, aber mit folgenden Änderungen:

Abstimmungsergebnis:

Gemeinderat Bad Bertrich

Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

Ortsbeirat Kennfus

Ja 5, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 4: Satzungsänderung Jugendraum Kennfus

Sachverhalt:

Anlässlich der Wiedereröffnung des Jugendraums Kennfus nach der Renovierung, soll über die neue Satzung, bzw. Satzungsänderung und ggf. die neue Hausordnung (mitentwickelt von den Jugendlichen der Ortsgemeinde) abgestimmt werden.

Beschluss:

Die Ratsmitglieder stimmen der geänderten Satzung (und ggf. der Hausordnung) für die Nutzung des Jugendraums Kennfus in ihrer neuesten Fassung zu.

Abstimmungsergebnis:

Gemeinderat Bad Bertrich

Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

Ortsbeirat Kennfus

Ja 5, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für den KulturRaum Bad Bertrich

Sachverhalt:

In der Gemeinderatsitzung am 26.09.2024 wurde beschlossen, mit der Castlewood-Hotels und Resorts AG einen Cateringvertrag für den KulturRaum Bad Bertrich abzuschließen.

Bestandteil dieses Vertrages war, dass für den Zeitraum 01.06.2024 bis 01.04.2025 eine Übergangsphase gilt. Während dieses Zeitraumes konnten für Veranstaltungen, die durch das Hotel nicht geleistet werden konnten, auch andere Caterer beauftragt werden.

Da nun, lt. Cateringvertrag, ab 01.04.2025 die Castlewood-Hotels und Resorts AG exklusiv mit den Cateringleistungen beauftragt ist, muss die Benutzungs- und Gebührensatzung entsprechend angepasst werden.

In der Gemeinderatsitzung am 13.03.2025 wurde der Tagesordnungspunkt vertagt, damit die Satzung noch dahingehend geändert werden kann, dass das Catering für die ortsansässigen Vereine nicht ausschließlich durch die Castlewood-Hotels und Resorts AG erfolgen muss.

Die Anpassung ist in § 10 Abs. 1 der Satzung erfolgt.

Außerdem ist im Caterinvertrag festgelegt, dass die ortsansässigen Vereine u.a. den Verkauf und Service selbst organisieren können.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Die Castlewood-Hotels und Resorts AG wird eine Umsatzbeteiligung gem. Cateringvertrag zahlen.

Beschluss:

Der Gemeinderat und der Ortsbeirat beschließen die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für den KulturRaum Bad Bertrich, gemäß dem beigefügten Entwurf.

Abstimmungsergebnis:

Gemeinderat Bad Bertrich

Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

Ortsbeirat Kennfus

Ja 5, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Erneuerung der Beleuchtung im Kurpark

Sachverhalt:

Aus Gründen des Brandschutzes/Verkehrssicherung muss die Stromversorgung der Leuchten, die zurzeit über den Kursaal angeschlossen ist, getrennt werden:

Sollte es bei einer Veranstaltung zu einem Stromausfall/Brand etc. im Kursaal kommen und die Beleuchtung ausfallen, würden die Gäste sich in dem dunklen Kurgarten aufhalten müssen.

Um im Notfall eine Beleuchtung dieses Bereiches zu gewährleisten, ist eine Trennung der Stromversorgung dringend erforderlich.

Aus diesem Grund muss die Kabelanlage teilweise erweitert werden.

Es handelt sich um 7 Leuchten aus den 80er Jahren, die sehr alt und nicht mehr verkehrssicher sind. Teilweise stehen die Masten, aufgrund der maroden Isolation, unter Spannung und stellen ein Sicherheitsrisiko dar.

Ersatzteile für diese alten Leuchten sind schwer zu beschaffen und sehr teuer

Die Westenergie AG hat ein Angebot zur Durchführung dieser Arbeiten in Höhe von 53.878,89 € abgegeben.

Die Kommunalaufsicht hat der Maßnahme zugestimmt. Eine Förderung durch den Investitionsstock 2025 wurde in Aussicht gestellt. Hier ist noch der Förderbescheid abzuwarten.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Bei Buchungsstelle 54100-096000-219-1 stehen Mittel in Höhe von 51.900,-- € zur Verfügung.

Beschlussvorschlag:

Sobald der Förderbescheid aus dem Investitionsstock vorliegt, kann der Auftrag zur Erneuerung der Beleuchtungsanlage im Kurpark, zum Angebotspreis in Höhe von 53.878,89 € an die Westenergie AG vergeben werden.

Abweichender Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt. Es sollen Bilder vorgelegt werden, welche Lampen und Lampenmarke von Westenergie installiert werden.

Abstimmungsergebnis:

Gemeinderat Bad Bertrich

Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

Ortsbeirat Kennfus

Ja 5, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO

Sachverhalt:

Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnug ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Gemeinderat genehmigt werden.

Die Lotto Rheinland-Pfalz Stiftung hat für den Kulturraum Bad Betrich 1000,00 € gespendet.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

entfällt

Beschluss:

Der Gemeinderat und der Ortsbeirat nehmen die Spenden dankend an.

Abstimmungsergebnis:

Gemeinderat Bad Bertrich

Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

Ortsbeirat Kennfus

Ja 5, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 8: Mitteilungen

Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:

1.

Informationen zum Backes in Kennfus

Die Planunterlagen sind bei der Verwaltung eingereicht. Es wird mit einer zeitnahen Genehmigung gerechnet.

2.

Informationen zur Bewirtschaftung des Kurgartens

3.

Informationen über Gespräche mit den Kreiswerken Cochem-Zell bezüglich der Abfallentsorgung

4.

Ortsbürgermeister Christian Arnold bedankte sich beim 1. Beigeordneten Volker Laux für die Vertretung

5.

Es wurde darüber informiert, dass die Geschirrspülmaschine und die Fliegengitter im Bürgerhaus in Kennfus angeschafft und montiert wurden

6.

Es wurde informiert das der Whatsapp Kanal für Kennfus erfolgreich gestartet ist und mittlerweile 300 Follower hat

7.

Es wurden Infos zum Jugendraum gegeben:

- es wurde eine Hausordnung in Ableitung zur neuen Satzung die beschlossen wurde erstellt, welche die Punkte der Satzung beinhalten und im Jugendraum zur Ansicht aufgehangen wird

- Info das noch zweckgebundene Spenden in Höhe von 1500 Euro aus dem Jahr 2022 + 150 Euro Spende der VG zur Verfügung stehen - davon wurde bereits ein Kühlschrank, ein AccessPoint für WLAN und eine Spültheke beschafft. Die Spenden sind noch nicht aufgebraucht und zudem stehen noch weitere 3000 Euro die in den Haushalt eingestellt wurden zur Verfügung um fehlende Sachen zu beschaffen

8.

Es wurde über den Backes Bau informiert. Durch das vereinfachte Bauverfahren durch die Verbandsgemeinde wird demnächst mit den Arbeiten begonnen. Es wird ein Treffen stattfinden um die Vorgehensweise und einzelnen Bauabschnitte zu besprechen.

9.

Informationen zum Spielplatz:

- Für eine Doppelschaukel liegt Angebot von 1900 Euro vor. Westnetz wurde angefragt wegen einer Spende, aber leider ist der Spendentopf erschöpft, wir wurden auf die Warteliste gesetzt. Nach einem schriftlichen Antrag für eine Spende an die EVM wurden 1000 Euro zugesichert, zusätzlich kommen noch Spenden von dem Gewinn vom Pfingstfest des Sportvereins dazu. Zudem stehen noch 500 Euro von der Sparkasse zur Verfügung entweder für den Spielplatz oder Jugendraum. Sobald die Spenden zur Verfügung stehen und durch den Rat sind, kann die Schaukel bestellt werden

- Das alte Sprechrohr auf dem Spielplatz wurde freigelegt und wieder funktionstüchtig gemacht.

10.

Informationen darüber, das die vorhandenen großen Tore auf dem Sportplatz demontiert wurden, da diese beschädigt waren und vom TÜV nicht mehr zugelassen sind.

Nicht öffentlicher Teil

TOP 9: Mitteilungen

- Informationen über Bauangelegenheiten

- Informationen über eine Beprobung