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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 25/2025
Aus den Gemeinden
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Erneute Steuererhöhung – ein schmerzhafter, aber notwendiger Schritt für unsere Gemeinde

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Gemeinde- und Ortsbeirat von Bad Bertrich und Kennfus hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Leider war es auch in diesem Jahr unumgänglich, eine erneute Erhöhung der Steuern – insbesondere der Grundsteuer B – zu beschließen. Die Entscheidung ist uns alles andere als leichtgefallen. Viele von Ihnen kämpfen ohnehin mit steigenden Lebenshaltungskosten – umso schwerer fällt es uns, Ihnen heute erneut eine Erhöhung der Grundsteuer mitzuteilen. Dennoch sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen, um einen gesetzlich vorgeschriebenen, ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können.

Ohne ausreichend Einnahmen – wie durch die Grundsteuer – dürfen wir viele Ausgaben nicht mehr tätigen. Hätten wir die Steuererhöhung nicht beschlossen, hätte die Kommunalaufsicht uns dazu verpflichten können, da der Haushalt sonst nicht genehmigungsfähig gewesen wäre. Ohne Steuererhöhung hätte uns die Kommunalaufsicht auf Pflichtausgaben beschränkt – mit gravierenden Folgen für unsere Gemeinde.

Um diese Situation zu vermeiden, haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten intensive Gespräche mit der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde sowie der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell geführt. Von dort wurde ursprünglich eine deutlich höhere Steuererhöhung gefordert. Wir haben uns mit Nachdruck dagegen gewehrt und konnten schließlich einen Kompromiss erzielen, der für unsere Bürgerinnen und Bürger so verträglich wie möglich ist – auch wenn die Anpassung natürlich dennoch spürbar bleibt.

Wir möchten an dieser Stelle betonen: Diese Steueranpassung ist nicht das Ergebnis mangelnder Haushaltsdisziplin. Ganz im Gegenteil – wir haben in den vergangenen Jahren konsequent gespart und auch 2025 alle Möglichkeiten zur Ausgabenreduzierung geprüft. Leider reichen diese Maßnahmen nicht aus, auch weil es immer wieder zu unvorhergesehenen Ausgaben in der Gemeinde gekommen ist (Tankstelle, etc.). Trotz der Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds wirken finanzielle Altlasten aus weit zurückliegenden Jahren weiterhin spürbar nach und belasten unseren Haushalt bis heute. Die Grundsteuerreform im vergangenen Jahr hat zusätzlich ein Defizit von ca. 120.000 Euro in unseren Haushalt gerissen – ein Loch, das ohne diese Steuererhöhung nicht zu stopfen gewesen wäre. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass wir auch in Zukunft Straßen sanieren, örtliche Einrichtungen pflegen und touristische Angebote sichern können – für Gäste und für Sie als Bürger. Ein genehmigungsfähiger Haushalt ist die Grundlage dafür – und diesen haben wir mit der nun beschlossenen Haushaltssatzung geschaffen.

Bei der finanziellen Bewertung unserer Gemeinde ist zu berücksichtigen, dass Bad Bertrich besondere Aufgaben und Belastungen trägt, die weit über das hinausgehen, was in Gemeinden vergleichbarer Größe üblich ist: Durch die örtliche Kureinrichtung trägt Bad Bertrich Aufgaben und Kosten, wie sie sonst meist nur in größeren Städten anfallen – etwa im Bereich Infrastruktur, Tourismus, Veranstaltungen oder Kurparkpflege. Gleichzeitig sind Kennfus und Bad Bertrich besondere Orte mit einem einmaligen Charakter: Die einzige Glaubersalztherme Deutschlands, das landschaftlich einmalige Umfeld, die unzähligen Wanderwege und touristischen Highlights machen unsere Gemeinde zu einem Anziehungspunkt weit über die Region hinaus – und das wollen wir trotz aller Herausforderungen bewahren.


Was bedeutet die Steuererhöhung konkret?

Herr Stefan Thomas von der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Ulmen hat uns dazu folgende Beispielrechnung aufgestellt:

Zusammenfassung der beschlossenen Steuerhebesätze (§ 5 Haushaltssatzung 2025):

  • Grundsteuer A: 450 v. H.
  • Grundsteuer B:
    • Unbebaute Grundstücke (§ 246 BewG): 1.200 v. H.
    • Bebaute Grundstücke (Wohngrundstücke, § 249 Abs. 1 Nr. 1-4 BewG): 600 v. H.
    • Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke, § 249 Abs. 1 Nr. 5-8 BewG): 750 v. H.
  • Gewerbesteuer: 550 v. H.

Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger:

Unbebaute Grundstücke:

  • Messbetrag: 10 EUR
  • 2024: 50 EUR  —  2025: 120 EUR

Bebaute Grundstücke (Wohngrundstücke):

  • Messbetrag: 80 EUR
  • 2024: 400 EUR  —  2025: 480 EUR

Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke):

  • Aufgrund der neuen Hauptveranlagung ist der Messbetrag gesunken.
  • Trotz des höheren Hebesatzes ist 2025 in den meisten Fällen nicht mit einer höheren Zahlung als im Jahr 2024 zu rechnen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung auf diesem Weg – für ein zukunftsfestes Bad Bertrich und Kennfus.

Ihr Gemeinde- und Ortsbeirat von Bad Bertrich und Kennfus