Name, Vorname: Firma LR Bauplan GmbH i.R.
Letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 106, 54568 Gerolstein
Verwaltungsakt: Gebühren- und Beitragsbescheid für die Schmutzwassergebühr sowie den Wiederkehrenden Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung
Bescheiddatum: 06.03.2026
Kunden-Nr.: 163678 – 123481
Im bisherigen Verfahren bzgl. des Adressaten wurde die Zustellung mehrmals per Post versucht. Die Person wurde aufgrund des Ermittlungsberichts des Kommunalen Vollzugsdienstes der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen nach unbekannt abgemeldet. Anderweitige Zustellformen nach § 9 Abs. 1 VwZG sind nicht möglich. Aus diesen Gründen wird für den o.g. Gebühren- und Beitragsbescheid die sofortige öffentliche Zustellung angeordnet.
Er wird ersatzweise nach § 1 Abs. 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG, § 122 Abs. 4 AO öffentlich zugestellt. Der oben genannte Gebühren- und Beitragsbescheid aufgrund einer Ersatzvornahme nach § 122 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 1 Abs. 1 LVwZG i.V.m. § 10 Abs. 2 VwZG, § 122 Abs. 4 AO).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist werden die o.g. Bescheide bestandkräftig (vgl. § 1 Abs. 1 LVwZG i.V.m. § 9 u. § 10 Abs. 2 S. 3 VwZG, § 122 Abs. 4 AO).
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei folgender Stelle abgeholt oder eingesehen werden:
Verbandsgemeindewerke Ulmen
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Rathaus, Raum 301