| Sitzungsdatum: | Mittwoch, den 21.06.2023 |
| Beginn: | 16:05 Uhr |
| Ende: | 18:37 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Bürgermeister
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Beigeordnete(r)
Herr Heinz-Werner Hendges
Herr Thomas Kerpen
Mitglieder
Frau Sarah Dorfner
Frau Sandra Hendges-Steffens
Herr Alois Keßeler
Frau Roswitha Lescher
Herr Thorsten Lescher, Stellv. Mitglied für Thorsten Lescher
Herr Bernhard Rodenkirch
Herr Uwe Schaaf
Herr Rudolf Schneiders
Herr Günther Wagner
Herr Hubert Willems
Protokollführerin
Frau Tanja Schug
von der Verwaltung
Herr Michael Schneiders
Gäste
Herr Göbel, IFH Energie Umwelt
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Karl-Josef Fischer
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Erneuerung der Heizungsanlage in der Grundschule Ulmen |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Stromerzeugers für das Rathaus in Ulmen |
| 3. | Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für die Grundschulen |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO |
| 5. | Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung |
| 6. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 7. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Erneuerung der Heizungsanlage in der Grundschule Ulmen
Sachverhalt:
Die Pelletheizung der Grundschule Ulmen ist seit geraumer Zeit defekt und kann nicht weiter betrieben werden. Da eine Reparatur aufgrund des Schadensausmaßes nicht mehr möglich ist, muss die gesamte Pelletheizung ersetzt werden.
Zurzeit wird die Schule über die beiden noch funktionierenden Gas-Spitzenlastkessel im Notbetrieb beheizt.
Um zu klären, ob die Erneuerung der Pelletanlage, im Zusammenspiel mit den Gas-Spitzenlastkesseln, sinnvoll ist, oder ob eine alternative Art der Beheizung in Betracht gezogen werden sollte, wurde das Ingenieurbüro IFH Energie und Umwelt GmbH & Co.KG aus Mayen zu einem Ortstermin eingeladen um sich ein Bild vor Ort zu machen und eine Einschätzung abzugeben.
Folgende Aussagen wurden dabei getroffen:
Andere sinnvolle Alternativen zu der jetzigen Heizung bestehen aus Sicht des Büros nicht.
Eine Wärmepumpe kann aufgrund des hohen Strombedarfs nicht angeschlossen und wirtschaftlich betrieben werden.
Ein BHKW kann ebenfalls nicht wirtschaftlich betrieben werden, da im Sommer keine Möglichkeit der Wärmeabgabe besteht.
Die bestehende Infrastruktur für die Kombination aus Gas-Spitzenlastkessel und Pelletanlage ist bereits vorhanden und muss nicht neu geschaffen werden. Ein reiner Austausch des Pelletkessels ist somit die kostengünstigste Variante.
Das Ingenieurbüro schlägt jedoch vor, die Leistung des neuen Pelletkessel auf ca. die Hälfte der derzeitigen Leistung zu reduzieren, um dem, durch die zwischenzeitlich ausgeführte Gebäudedämmung verringerten Wärmebedarf, gerecht zu werden und die Auslastung des Kessels zu optimieren. Hierdurch könnten nochmals die Anschaffungskosten des neuen Kessels gesenkt werden.
Momentan besagt die Gesetzeslage, dass ab dem Jahr 2025 jede neue oder modernisierte Heizung auf der Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden muss,d.h., dies gilt auch für Gasheizungen in Kombination mit Pelletkesseln sofern diese zu mindestens 65% die Energieerzeugung übernehmen.
Diese Maßgabe kann im vorliegenden Fall erreicht werden.
Sofern in Zukunft auch die Gasthermen ausgetauscht werden müssten, könne man evtl. eine Variante bevorzugen, welche auch für den Einsatz mit Wasserstoff geeignet ist.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei Buchungsstelle 21102-523100 stehen Mittel in Höhe von 30.000,00 € zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Das Ingenieurbüro IFH Energie und Umwelt GmbH & Co.KG aus Mayen wird beauftragt, eine überschlägliche Dimensionierung vorzunehmen.
Des Weiteren soll durch das Büro ein Angebot über die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für einen neuen Pelletkessel vorgelegt werden.
Damit vor Wintereinbruch der Einbau erfolgen kann soll bei angemessenem Angebot der Auftrag zur Ausschreibung der Pelletheizung an die Firma IFH Energie und Umwelt GmbH & Co.KG aus Mayen erteilt werden.
Nach erfolgter Ausschreibung wird Bürgermeister Steimers, im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag an die mindestbietende Firma zu vergeben.
Abweichender Beschluss:
Das Ingenieurbüro IFH Energie und Umwelt GmbH & Co.KG aus Mayen wird beauftragt, eine überschlägliche Dimensionierung vorzunehmen.
Des Weiteren soll durch das Büro ein Angebot über die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für einen neuen Pelletkessel vorgelegt werden.
Damit vor Wintereinbruch der Einbau erfolgen kann soll bei angemessenem Angebot der Auftrag zur Ausschreibung der Pelletheizung an die Firma IFH Energie und Umwelt GmbH & Co.KG aus Mayen erteilt werden.
Nach erfolgter Ausschreibung wird Bürgermeister Steimers, im Benehmen mit dem Ältestenrat ermächtigt, den Auftrag an die mindestbietende Firma zu vergeben.
Vor der Ausschreibung ist zu prüfen, ob für diese Maßnahme eine öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Stromerzeugers für das Rathaus in Ulmen
Sachverhalt:
Um im Falle eines länger andauernden Stromausfalles gewappnet zu sein, wird in der Verwaltung eine Strategie entwickelt, diese hoffentlich nicht eintretende Krise zu bewältigen.
Bereits für die Realschule Plus in Lutzerath wurde, zur Einrichtung einer Wärmeinsel ein Aggregat angeschafft.
Auch im Rathaus soll eine Wärmeinsel eingerichtet werden.
Für das Rathaus in Ulmen liegt der Verwaltung ein Angebot der Firma Johann Energie, Darscheid vor. Hier bietet die Firma die Lieferung eines Aggregates mit einer Leistung von 53 kW/66 kVA, sowie die Ausführung der Anschluss- und Elektroarbeiten, an (s. Anlage).
Es wurden weitere Firmen in näherer Umgebung zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Keine dieser Firmen sah sich jedoch nicht in der Lage, ein entsprechendes Angebot zur Lieferung eines Aggregates abzugeben.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Entsprechende Mittel sind im Haushalt bereitzustellen.
Beschluss:
Der Auftrag zur Lieferung und zum Anschluss eines Aggregates für das Rathaus in Ulmen, soll gem. Angebot vom 17.04.2023, an die Firma Johann, Darscheid erteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für die Grundschulen
Sachverhalt:
In der Neufassung des Schulgesetzes wird in § 91 Abs. 3 ausgeführt, dass auch Verbandsgemeinden, für die in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen regionale Schulentwicklungspläne zu erstellen haben. Durch die Ergänzung von § 91 SchulG entsteht für kreisangehörige Träger von Grundschulen eine neue Aufgabe, die gegebenenfalls Kosten verursacht. Im Rahmen der Kostenfolgeabschätzung nach dem Konnexitätsausführungsgesetz zahlt das Land einen pauschalen Mehrbelastungsausgleich auf sechs Jahre verteilt in Höhe von 1.688 € jährlich.
In den Schulentwicklungsplan aufgenommen werden, die Grundschule Lutzerath und die Burg-Grundschule Ulmen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ulmen sowie die Grundschule Büchel in Trägerschaft der Ortsgemeinde.
Neben der Bevölkerungsprognose und Darstellung der Entwicklung der Schülerzahlen erfolgt auch eine Raumanalyse zur Darstellung eines etwaigen Raumdefizits bzw.-überhangs, insbesondere mit Blick auf neue pädagogische Konzepte, Inklusion und dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027.
Für den Schulstandort Lutzerath wird das Büro gebeten sich auch mit der vorhandenen Raumkapazität für die Grundschule und die 5. und 6.Klasse der Realschule plus zu beschäftigen.
Es wurden 3 Büros zur Abgabe eines Angebotes für die Erstellung des Schulentwicklungsplanes angeschrieben:
| 1. | Projektgruppe Bildung und Region, Bonn |
| 2. | SSF-Schlösser, Schuhen & Froitzheim GmbH, Kirchen |
| 3. | Schulentwicklungsplanung-Beratung, Dr. Anja Reinermann-Matatko, Bonn. |
Das wirtschaftlich günstigste Angebot hat das Büro, Schulentwicklungsplanung-Beratung, Dr. Anja Reinermann-Matatko, Bonn, zu einem Angebotspreis von 4.998,00 € abgegeben.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Unter der Buchungsstelle 20100.529200 sind Mittel in Höhe von 6.000 € für die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes vorgesehen.
Der Mehrbelastungsausgleich von 1.688,00 € ist unter Buchungsstelle 20100.442430
veranschlagt.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Auftrag für die Schulentwicklungsplanung an das Büro, Schulentwicklungsplanung-Beratung, Dr. Anja Reinermann-Matatko, Bonn, zu einem Angebotspreis von 4.998,00 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
Sachverhalt:
Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnug ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Haupt- und Finanzausschuss genehmigt werden.
Für die Teilnahme an der dt. Meisterschaft hat die Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz außerdem 500,00 € gespendet, der Kreisjugendfeuerwehrverband insgesamt 300,00 €.
Die Sparkasse Mittelmosel EMH spendete 1.000,00 € an die FFW Ulmen für ein Ipad Mini und zur weiteren freien Verfügung, außerdem 300,00 € für das Fahrsicherheitstraining 2023. Zusätzlich spendete sie 1.500 € für die Ferienspaßaktionen.
Die Raiffeisenbank Eifeltor eG spendete 500,00 € für das Fahrsicherheitstraining.
Für die Feuerwehr Ulmen spendete Fa Beinlich 500,00 €, Frank Wallebohr 200,00 €, Fa. Rothschild 200,00 €.
Die Fa. Münch GmbH spendete 500,00 € für die Feuerwehr Ulmen f. Beschaffung und Ausbildung.
Die Firma Ehlen + Söhne GmbH spendete 500 Euro als Teilspende an die Jugendfeuerwehr Büchel zur Anschaffung eines neuen Zeltes.
Katja Schaaf spendete einen Betrag von 190,00 Euro zur Anschaffung v. Teddybären für die Feuerwehr Ulmen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
entfällt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Spenden dankend an.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 5: Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung
In der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte der Verbandsgemeinderatssitzung am 17.07.2023 beraten.
TOP 6: Mitteilungen
Der Vorsitzende informierte über:
- Mitteilung über Personalangelegenheiten
- Informationen zur Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 22.06.2023
Nicht öffentlicher Teil
TOP 7: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.