Die von den Ortsgemeinderäten der Gemeinden Alflen, Bad Bertrich, Beuren, Büchel, Filz, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler, Wollmerath, bzw. dem Stadtrat Ulmen beschlossenen Vorschlagslisten zur Auswahl der Schöffen für den Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen, liegen in der Zeit von
Montag, 10. Juli 2023 bis einschließlich Montag, 17. Juli 2023
bei den Ortsgemeinden bzw. der Stadt Ulmen sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, Zimmer 211, aus.
Gegen diese Vorschlagslisten kann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Offenlegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Persönlichkeiten aufgenommen werden durften oder die nach §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.