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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 27/2026
Verbandsgemeinde Ulmen
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Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson

in den Verbandsgemeinderat

der Verbandsgemeinde Ulmen

Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach § 45 Abs. 1 und Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG)

Herr Walter Hammes, Rudolf-Schneiders-Straße 10, 56826 Lutzerath

als Ersatzperson für

Herrn Karl-Josef Fischer, Auf der Rütsch 9, 56825 Gevenich

zum Mitglied des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Ulmen einberufen worden ist. Die Einberufung der Ersatzperson erfolgte, da Herr Karl-Josef Fischer leider verstorben ist.

Ulmen, 30.06.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen