Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach § 45 Abs. 1 und Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG)
| • | Herr Walter Hammes, Rudolf-Schneiders-Straße 10, 56826 Lutzerath |
| als Ersatzperson für | |
| • | Herrn Karl-Josef Fischer, Auf der Rütsch 9, 56825 Gevenich |
zum Mitglied des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Ulmen einberufen worden ist. Die Einberufung der Ersatzperson erfolgte, da Herr Karl-Josef Fischer leider verstorben ist.