Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach § 45 Abs. 1 und Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Frau Marita Benz, Im Flürchen 1, 56825 Schmitt
als Ersatzperson für
Herrn Wilfried Linden, Kirchstraße 2, 56825 Schmitt
zum Mitglied des Gemeinderates der Ortsgemeinde Schmitt einberufen worden ist.
Die Einberufung der Ersatzperson erfolgte, da Herr Wilfried Linden aufgrund seiner Wahl und Ernennung zum Ortsbürgermeister der Gemeinde Schmitt am 09.06.2024 gem. § 5 KWG als gewähltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist.