Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach § 45 Abs. 1 und Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Herr Frank Meidt, Hauptstraße 14, 56766 Auderath
als Ersatzperson für
Herrn Frank Steimers, Hauptstraße 28, 56766 Auderath
zum Mitglied des Gemeinderates der Ortsgemeinde Auderath einberufen worden ist.
Die Einberufung der Ersatzperson erfolgte, da Herr Frank Steimers die Wahl zum Ratsmitglied des Gemeinderates nicht angenommen hat und die Nachrücker Paul Laux, Hermann-Josef Diederichs und Michael Stoll die Wahl zum Gemeinderat ebenfalls nicht angenommen haben.