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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 28/2024
Verbandsgemeinde Ulmen
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Bekanntmachung über die Berufung einer Ersatzperson

in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Auderath

Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach § 45 Abs. 1 und Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG)

Herr Frank Meidt, Hauptstraße 14, 56766 Auderath

als Ersatzperson für

Herrn Frank Steimers, Hauptstraße 28, 56766 Auderath

zum Mitglied des Gemeinderates der Ortsgemeinde Auderath einberufen worden ist.

Die Einberufung der Ersatzperson erfolgte, da Herr Frank Steimers die Wahl zum Ratsmitglied des Gemeinderates nicht angenommen hat und die Nachrücker Paul Laux, Hermann-Josef Diederichs und Michael Stoll die Wahl zum Gemeinderat ebenfalls nicht angenommen haben.

Auderath, 08.07.2024
gez. Frank Steimers, Gemeindewahlleiter