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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 28/2024
Verbandsgemeinde Ulmen
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Bekanntmachung über die Berufung einer Ersatzperson  

in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Auderath

Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach § 45 Abs. 1 und Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG)

Herr Mario Prehn, Hauptstraße 52, 56766 Auderath

als Ersatzperson für

Frau Ellen Weinem, Talstraße 13, 56766 Auderath

zum Mitglied des Gemeinderates der Ortsgemeinde Auderath einberufen worden ist.

Die Einberufung der Ersatzperson erfolgte, da Frau Ellen Weinem die Wahl zum Ratsmitglied des Gemeinderates nicht angenommen hat.

Auderath, 08.07.2024
gez. Frank Steimers, Gemeindewahlleiter