Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach § 45 Abs. 1 und Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Herr Mario Prehn, Hauptstraße 52, 56766 Auderath
als Ersatzperson für
Frau Ellen Weinem, Talstraße 13, 56766 Auderath
zum Mitglied des Gemeinderates der Ortsgemeinde Auderath einberufen worden ist.
Die Einberufung der Ersatzperson erfolgte, da Frau Ellen Weinem die Wahl zum Ratsmitglied des Gemeinderates nicht angenommen hat.