| Sitzungsdatum: | Montag, den 17.07.2023 |
| Beginn: | 16:00 Uhr |
| Ende: | 18:08 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Bürgermeister
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Die Beigeordneten:
1. Beigeordneter
Herr Karl-Josef Fischer
Beigeordnete(r)
Herr Thomas Kerpen
Herr Heinz-Werner Hendges
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:
SPD
Frau Marita Benz
Herr Lothar Friedrich
Herr Bernhard Rodenkirch
Herr Frank Steimers
Herr Günther Wagner
CDU/FWG Büchel e.V.
Frau Sarah Dorfner
Herr Walter Hammes
Frau Sandra Hendges-Steffens
Herr Friedhelm Justen
Herr Alois Keßeler
Herr Stephan Keßeler
Herr Thomas Klein
Herr Klaus Kutscheid
Herr Ulrich Laux
Frau Roswitha Lescher
Herr Thorsten Lescher
Herr Andreas Peifer
Frau Bettina Pellio
Herr Uwe Schaaf
Herr Arno Zillgen
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.
Herr Michael Mais
Herr Berthold Schäfer
Herr Rudolf Schneiders
Frau Edeltrud Schuhmacher
Herr Werner Traßer
Herr Hubert Willems
Die Ortsbürgermeister bzw. deren Vertreter:
Herr Christian Arnold
Herr Walter Brauns
Herr Paul Haubrichs
Herr Wilfried Linden
Frau Ute Mindermann - 1.Beigeordnete der OG Urschmitt
Herr Otto Schneiders
Herr Günter Welter
Protokollführer
Herr Michael Schneider
von der Verwaltung
Herr Andreas Schmitt
Herr Markus Schreiber
Herr Torsten Steffgen
Herr Stefan Thomas
Gäste
Herr Karl-Peter Uebereck
Frau Michelle Fritz, Stadt-Land-Plus - zu TOP 2
Herr Rolf Weber - zu TOP 3
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
| Frau Jennifer Bober | Mitglied |
| Herr Peter Jahnen | Ortsbürgermeister Urschmitt |
| Herr Gerhard Müller | Ortsbürgermeister Kliding |
| Herr Tino Pfitzner | Ortsbürgermeister Büchel |
| Herr Helmut Römer | Ortsbürgermeister Filz |
| Mitglied |
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Einwände erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates haben beschlossen die Gäste als Sachverständige zu hören.
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
| 2. | Radwegekonzept für die Verbandsgemeinde Ulmen - Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung zur 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen - Landesplanerische Stellungnahme nach § 20 LPlG zur Darstellung von Sonderbauflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell-GmbH |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Gesellschafterdarlehen für die Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines zweiten Vertreters für die Gesellschafterversammlung der Kreisenergiegesellschaft |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Gesellschafterdarlehen für die Vulkanenergie Ulmen AöR |
| 8. | Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI); Beratung und Beschlussfassung über eine Beteiligung am Förderprogramm des Landkreises Cochem-Zell für Privathaushalte |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Aufträge für die Sanierung des Daches im Gebäudeteil A in der Grund- und Realschule Plus Lutzerath |
| 10. | Beratung u. Beschlussfassung über die Anschaffung von zwei SmartBoards für die Realschule Plus Vulkaneifel, Standort Lutzerath |
| 11. | Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für die Grundschulen |
| 12. | Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Auftragsvergabe zur Beschaffung von Schülergarderobenschränke, Burg-Grundschule Ulmen) |
| 13. | Bekanntgabe Auftragsvergabe (Lieferung und Montage eines Klimageräte für das Feuerwehrgerätehaus in Kennfus) |
| 14. | Beratung und Beschlussfassung über das Konzept zur Überörtlichen Hilfe und des Katastrophenschutzes im Landkreis Cochem-Zell |
| 15. | Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften |
| 16. | Wiederberufung der Schiedsfrau Elisabeth Schmitt für den Schiedsamtsbezirk Ulmen I |
| 17. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 18. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Radwegekonzept für die Verbandsgemeinde Ulmen - Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse
Sachverhalt:
Das Büro für Städtebau und Umweltplanung Stadt-Land-plus GmbH aus Boppard-Buchholz wurde beauftragt, für das Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen ein Radwegekonzept zu erstellen.
Frau Michelle Fritz hat als Projektleiterin an der Sitzung des Verbandsgemeinderates teilgenommen und die vorläufigen Ergebnisse vorgestellt.
Ziele des Radwegekonzeptes:
In der Verbandsgemeinde Ulmen soll ein HBR-beschildertes Radwegenetz entwickelt werden, das alle wichtigen Quellen und Ziele miteinander verbindet. Ziel ist dabei, den Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung sowohl im touristischen Verkehr als auch im Alltagsverkehr zu erhöhen und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten.
Alle Gemeinden sollen durch ein flächendeckendes Radwegenetz verbunden werden sowie eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Infrastruktur geschaffen werden, die sowohl von den Bürgern als auch von Touristen genutzt werden kann. Zusätzlich sollen alle Gemeinden an die überregionalen Themenrouten „Vulkan-Rad-Route Eifel“, „Mosel-Radweg“, „Maare-Mosel-Radweg“ sowie die Radwege der benachbarten Verbandsgemeinden angebunden werden. Bei der Erstellung des Konzepts soll das „GesundLand Vulkaneifel“ für die spätere touristische Vermarktung mit eingebunden werden.
Es soll ein Radwegenetz zum Erreichen der zentralen Orte geschaffen werden, damit der Alltagsverkehr (Einkauf, Arbeit, Schule, Rathaus, Sport, Ärzte etc.) hiermit bewältigbar ist. Außerdem soll mit dem Fliegerhorst Büchel einer der wichtigsten Arbeitgeber in der Region von allen Gemeinden mit dem Fahrrad erreichbar sein.
Es soll eine weitgehende Verkehrsentflechtung des Radverkehrs vom motorisierten Verkehr, insbesondere auf klassifizierten Straßen, durch HBR-beschilderte und sicher befahrbare kombinierte Wirtschaftswege / Radwege sowie alleinige Radwegeverbindungen geschaffen werden.
Die Eingabe der Dorfgemeinschaft Furth vom 17.07.2023 wird bei der Ausarbeitung des Radwegekonzeptes mitberücksichtigt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2023 der Verbandsgemeinde Ulmen stehen Mittel in Höhe von 80.000 Euro für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes zur Verfügung.
Die Verbandsgemeinde Ulmen erhält für dieses Vorhaben im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Ernährung“ (EULLE) eine Zuwendung in Höhe von 48.200 Euro.
Kenntnisnahme:
Die vorläufigen Ergebnisse im Rahmen der Erstellung des Radwegekonzeptes wurden zur Kenntnis genommen.
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zur 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen - Landesplanerische Stellungnahme nach § 20 LPlG zur Darstellung von Sonderbauflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Sachverhalt:
Bereits in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 10.03.2022 wurde über die Ergebnisse der Potenzialflächenstudie zur Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen beraten. Dabei wurde der beschlossen, eine landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 LPlG zu beantragen, um auf dieser Grundlage den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ulmen für den Bereich der erneuerbaren Energien fortzuschreiben.
Die im Benehmen mit der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald gem. § 20 Abs. 1 LPlG erstellte Stellungnahme der Kreisverwaltung Cochem-Zell - Landesplanung - vom 18.04.2023 liegt vor und ist als Anlage beigefügt.
Die in der landesplanerischen Stellungnahme aufgeführten wichtigsten raumordnerischen Hinweise sind zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Die Inhalte der landesplanerischen Stellungnahme gem. § 20 LPlG werden vom Planer in der Sitzung vorgestellt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren haushaltsrechtliche Auswirkungen.
Beschluss:
Die landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung wurde zur Kenntnis genommen.
Nach eingehender Erörterung, Würdigung und Abwägung der bekannt gegebenen Anregungen und Bedenken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschließt der Verbandsgemeinderat folgendes:
Die Kommentierung und Auswertung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden.
In den folgenden Bauleitplanungen sind die vorgebrachten Anregungen und Änderungen zur beachten und zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell-GmbH
Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan ist im Vermögensplan ausgeglichen. Im Erfolgsplan schließt er mit einem Verlust von 200.000 Euro ab.
Der Verlust ermittelt sich wie folgt:
Erfolgsplan
Erträge 0,00 Euro
Aufwendungen 200.000,00 Euro
Voraussichtlicher Verlust 2023 200.000,00 Euro
Der Verlust i. H. v. 200.000 Euro wird durch die Gesellschafter durch die Aufnahme von Gesellschafterdarlehen ausgeglichen. Der Liquiditätsrahmen für die Anlaufphase (ca. 2 - 3 Jahren), in der zunächst Projekte entwickelt werden müssen, soll insgesamt 500.000 Euro betragen. Der Anteil der Verbandsgemeinde Ulmen beträgt entsprechend dem Gesellschafteranteil (20%) 100.000 Euro. Von diesem, über ein Gesellschafterdarlehen gewährten Liquiditätsrahmen, werden im Jahr 2023 voraussichtlich maximal 40.000 Euro von der KEG abgerufen.
Rückblick 2022
Im Jahr 2022 konnte der Gründungsprozess für die „Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH“ (KEG) mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags am 24.11.2022 erfolgreich gestaltet werden.
Wirtschaftsplan 2023
Da noch keine Projekte realisiert wurden, erhält der Erfolgsplan keine Erträge.
Die Aufwendungen belaufen sich auf 200.000 Euro und setzen sich im Wesentlichen aus einem Verwaltungskostenbeitrag für die Stelle des Geschäftsführers (0,50 Stelle, ½ Jahr) i. H. v. 26.305,00 Euro und sonstigen Aufwendungen in Form von externen Beratungskosten (60.000 Euro) und Projektentwicklungskosten (103.725,15 Euro) zusammen. Daneben enthält der Wirtschaftsplan 9.000 Euro an Zinsaufwendungen für Gesellschafterdarlehen und 969,85 Euro für Versicherungen.
Aktuell wird ein Konzept zur Auswahl eines strategischen Partners für die Projektumsetzung erarbeitet. Parallel erfolgt die Änderung der Flächennutzungspläne durch die Verbandsgemeinden.
Der Wirtschaftsplan der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH für das Geschäftsjahr 2023 ist mit entsprechenden Erläuterungen in der Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Klima & Energie zur Verfügung.
Im Haushalt 2023 der Verbandsgemeinde Ulmen stehen unter der Buchungsstelle 57102-541450 Mittel in Höhe von 40.000 Euro für die KEG zur Verfügung.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Ulmen hat dem Wirtschaftsplan 2023 der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH (KEG) zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Gesellschafterdarlehen für die Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Ulmen ist mit 20 % Gesellschafter der „Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH“ (KEG). Die weiteren Gesellschafter sind die Verbandsgemeinden Kaisersesch, Cochem und Zell sowie der Landkreis Cochem-Zell. Gegenstand der Kreisenergiegesellschaft ist u. a. die Planung von Anlagen der Energieversorgung aus regenerativen Energien. Im zweiten Schritt sollen die Energieprojekte durch eigens dafür eingerichtete Projektgesellschaften umgesetzt werden.
Nach der Sicherung von potentiell geeigneten Flächen soll die KEG als Projektierer tätig werden. Das heißt, die Planung der einzelnen Projekte startet. Im Zuge der Projektarbeit fallen neben den reinen Projektentwicklungskosten, Fixkosten für den laufenden Betrieb der Gesellschaft an. Im Wirtschaftsplan 2023 der KEG wurden dafür p.a. 200.000 Euro eingeplant. Die Finanzierung der im Wirtschaftsplan angesetzten Kosten für die Anlaufphase der KEG (ca. 2 - 3 Jahre) soll durch Gesellschafterdarlehen der einzelnen Gesellschafter in je gleicher Höhe erfolgen. Insgesamt sind für die kommenden drei Jahre 500.000 Euro veranschlagt (je 100.000 Euro pro Gesellschafter).
Der Abschluss der Gesellschafterdarlehen soll über eine Laufzeit von 10 Jahren erfolgen. Es soll endfällig sein und mit einem festen (marktüblichen) Zins bepreist werden. Das Darlehen soll durch die KEG jederzeit in voller Höhe jeweils gleichzeitig sondertilgbar sein. Die Kondition soll tagesaktuell sein und sich am Fremdkapitalzins für Kreditnehmer bester Bonität orientieren.
Bei der Ausgestaltung der Finanzierung wurde darauf geachtet, dass es sich nicht um einen EU-Beihilfetatbestand handelt. Dadurch, dass die Gesellschaft einen marktüblichen Zins zahlt, wird ein beihilferelevanter Vorteil ggü. anderen Marktteilnehmern von Vornherein vermieden. Grundsätzlich ist auch die beihilfekonforme Ausgestaltung über eine De-Minimis Beihilfe, die von der Notifizierungspflicht ausgenommen ist, denkbar. Voraussetzung ist, dass die Höhe der Beihilfen 200 T € in drei Steuerjahren nicht überschreitet. Dies wäre zwar grds. möglich, jedoch wird nach interner juristischer Abstimmung der Abschluss eines Gesellschafterdarlehens mit marktüblichem Zinssatz empfohlen. So kann ein Beihilfetatbestand von Vornherein ausgeschlossen werden.
Die Zinsen sollen sich an der aktuellen Marktlage orientieren und können daher im Vorfeld noch nicht festgesetzt werden. Die Mittel sollen von der KEG bedarfsgerecht abgerufen werden, sodass die Zeitpunkte der tatsächlichen Darlehensauszahlung und der ersten Zinszahlungen noch nicht absehbar sind.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Der Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Klima & Energie erhält im Vermögensplan eine Kreditermächtigung i. H. v. insgesamt 262.000 Euro. Die Gewährung des Gesellschafterdarlehens kann hierüber abgedeckt werden.
Beschluss:
Herr Bürgermeister Steimers wird ermächtigt, für die Verbandsgemeinde Ulmen als Gesellschafter der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH (KEG) einen Gesellschafterdarlehensvertrag über ein Gesellschafterdarlehen i. H. v. 100.000 Euro als Darlehensgeber abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines zweiten Vertreters für die Gesellschafterversammlung der Kreisenergiegesellschaft
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Ulmen ist der Kreisenergiegesellschaft (KEG) beigetreten.
Nach § 7 der Geschäftsordnung KEG können die Gesellschafter einen zweiten Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsenden.
Der zweite Vertreter muss nach § 88 Abs. 1 Satz 5 GemO vom Verbandsgemeinderat gewählt werden.
Der Vertreter kann ein Mitglied des Verbandsgemeinderates, Ortsbürgermeister oder ein sachkundiger Bürger/in der Verbandsgemeinde sein.
Es ist darüber zu entscheiden, ob ein zweiter Vertreter entsendet werden soll.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
-keine-
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst offen abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-
Der Verbandsgemeinderat bestellt Ortsbürgermeister Tino Pfitzner als zweiten Vertreter in die Gesellschafterversammlung der KEG. Die Bestellung erfolgt bis Ablauf der Wahlperiode.
Abstimmungsergebnis:
Ja 29 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 1
Bürgermeister Alfred Steimers hat gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO an der Abstimmung nicht teilgenommen.
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Gesellschafterdarlehen für die Vulkanenergie Ulmen AöR
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Ulmen ist mit 24 % Gesellschafter der Vulkanenergie Ulmen AöR. Die Vulkanenergie Ulmen AöR wurde in den Jahren 2012 / 2013 zu dem Zweck gegründet, eigene Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien zu realisieren. Aus diesem Grund haben die Verbandsgemeinde Ulmen und alle 16 Gemeinden die Aufgabe „Energieversorgung (insbesondere Gewinnung aus Erneuerbaren Energien)“ auf die Vulkanenergie Ulmen AöR übertragen.
Der Verbandsgemeinderate beauftragte eine Potenzialflächenanalyse, um zu untersuchen, inwieweit auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen geeignete Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden können. Insgesamt ergab sich ein Potential von 17 Flächen auf ca. 188,71 ha. Die Ergebnisse der landesplanerischen Stellungnahme werden in der heutigen Sitzung vorgestellt.
Die in der Potentialflächenanalyse ermittelten Flächen bieten ein erhebliches Potential, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen und die kommunalen Haushalte langfristig finanziell zu entlasten. Die Vulkanenergie Ulmen AöR wird als geeignetes Werkzeug angesehen, dass nicht nur Einzelne, sondern die Verbandsgemeinde und alle Gemeinden als Solidargemeinschaft von der Energiewende profitieren.
Der Verwaltungsrat der Vulkanenergie Ulmen fasste daher in seiner Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss, sich grundsätzlich dazu bereit erklären, auf den in der Potentialflächenanalyse ermittelten Flächen die Planungen für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen weiter voranzutreiben.
Zur Sicherung der Flächen möchte die Vulkanenergie Ulmen AöR mit den Gemeinden als Eigentümer der Flächen Nutzungsverträge abschließen. Der Entwurf des Nutzungsvertrages ist der Sitzungsvorlage als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.
Auf der Grundlage der Potenzialflächenanalyse wird der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde fortgeschrieben und die entsprechenden Bebauungspläne der Gemeinden aufgestellt, damit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Vorhaben geschaffen werden. Die Vulkanenergie erklärte sich als Vorhabenträger dazu bereit, die Verbandsgemeinde und die betroffenen Gemeinden von allen Planungskosten freizustellen. Die Entwürfe der Städtebaulichen Verträge wurden der Sitzungsvorlage als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.
Die Vulkanenergie Ulmen AöR verfügt nicht über genügend Mittel zur Finanzierung der Planungskosten. Daher sollen die entsprechenden Kosten über ein Gesellschafterdarlehen der Verbandsgemeinde Ulmen finanziert werden. Der Bürgermeister soll ermächtigt werden, einen entsprechenden Vertrag mit der Vulkanenergie Ulmen AöR auszuarbeiten und abzuschließen. Der Abschluss des Gesellschafterdarlehen soll über eine Laufzeit von 10 Jahren erfolgen. Das Darlehen muss aus beihilferechtlichen Gründen marktüblich verzinst (mindestens 0,5 % über den marktüblichen Zins für Kommunalkredite) werden und soll unbegrenzte Sondertilgungsmöglichkeiten bei entsprechender Liquidität vorsehen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2023 der Verbandsgemeinde Ulmen stehen unter der Buchungsstelle 57102-541450 Mittel in Höhe von 200.000 Euro für die Vulkanenergie Ulmen AöR zur Verfügung.
Beschluss:
Herr Bürgermeister Steimers wird ermächtigt, für die Verbandsgemeinde Ulmen als Gesellschafter der Vulkanenergie Ulmen AöR einen Vertrag über ein Gesellschafterdarlehen i. H. v. 200.000 Euro als Darlehensgeber abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 8: Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI); Beratung und Beschlussfassung über eine Beteiligung am Förderprogramm
Sachverhalt:
Über das geplante KIPKI will das Land den rheinland-pfälzischen Kommunen insgesamt ca. 250 Millionen Euro für Klimaschutz-Projekte sowie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zur Verfügung stellen. Die Aufteilung der Mittel erfolgt über 2 Säulen. 180 Millionen Euro werden über eine einwohnerbezogene Pauschalförderung verteilt, 60 Millionen Euro sollen über einen separaten Wettbewerb zur Verfügung gestellt werden.
a) Einwohnerbezogene Pauschalförderung
| Kommune | Anteil |
| Landkreis Cochem-Zell | 902.012,32 € |
| VG Cochem | 566.177,64 € |
| VG Kaisersesch | 459.867,75 € |
| VG Ulmen | 323.517,56 € |
| VG Zell | 454.461,66 € |
| INSGESAMT | 2.706.036,93 € |
Für die Auswahl von investiven Maßnahmen, die nach Möglichkeit eine hohe Wirksamkeit bzgl. des Klimaschutzes entfalten, wurde seitens des Ministeriums eine sog. Positivliste (vgl. Anlage) zur Verfügung gestellt.
b) Wettbewerbliches Verfahren
Das Land stellt weitere 60 Millionen Euro im Rahmen eines Wettbewerbs für besondere innovative Leuchtturmprojekte des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung zur Verfügung. Darunter fallen Maßnahmen im Rahmen der Wasserstoffstrategie, klimafreundliche Innenstädte der Zukunft, Soziale und nachhaltige Orte in den Kommunen sowie innovative kommunale Wärmeversorgung.
Beteiligung an den Förderprogrammen des Landkreises
Laut Landesgesetz ist es zulässig, die bewilligten Mittel (der Pauschalförderung) an eine andere antragsberechtigte Stelle weiterzuleiten. Hierzu hat der Landkreis Cochem-Zell folgende Maßnahmen vorgeschlagen, an denen sich die Verbandsgemeinden beteiligen können:
Förderprogramm Solarstromspeicher
Die Auswertung aus dem Marktstammdatenregister zeigt eine zunehmende Zahl von neuen Stromspeichern, meist in Verbindung mit der Neuinstallation einer PV-Anlage.
| Jahr | PV-Anlagen | Stromspeicher |
| 2020 | 198 | 61 |
| 2021 | 306 | 156 |
| 2022 | 433 | 200 |
Eine Unterscheidung, ob der Zubau der Speicher i. V. m. Neuinstallation einer PV-Anlage erfolgte, ist im Marktstammdatenregister nicht ersichtlich. Über ein Förderprogramm könnte der weitere Zubau von Stromspeichern, sowohl für Bestandsanlagen wie auch für Neuanlagen, gefördert werden. Zusätzlich könnte über das Solardachkataster eine begleitende Beratung seitens der Kreiswerke angeboten werden.
| Ziele: | |
| - | Erhöhung Eigenverbrauchsquote |
| - | Netzentlastung |
| - | Motivation zur Installation größerer Stromspeicher, Sektorenkopplung (E-Auto, Wärmepumpe) |
| - | THG-Minderung |
| - | Nutzung vorhandener Potenziale (bisher verfügen nur rd. 50 % der Neuanlagen über einen Speicher) |
Klimawirksamkeit:
Jede kWh vermiedener Netzstrom spart 420 g CO2. Für einen Durchschnittshaushalt sind dies ca. 0,5 to/a. Bei Förderung von 200 Speichern ergibt sich demnach eine Einsparung von rd. 100 to/a, zzgl. Sekundäreffekten.
Rahmenbedingungen:
| - | Budget: | 200.000 Euro (je 50% Landkreis / VG) |
| - | Fördergegenstand: | Neuanlagen / Bestandsanlagen ab mind. 5 kW Speicherkapazität |
| - | Förderhöhe: | 150 Euro je kWh Speicherkapazität, max. 1.000 Euro |
| - | Ablauf: | Förderantrag einreichen, Antragsprüfung, Bewilligung, Umsetzung, Auszahlung nach Vorlage Abschlussrechnung |
Förderprogramm „Clever heizen - einfach sanieren“:
Für die Umsetzung von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen gibt es bereits durch den Bund ein vielfältiges Förderangebot. Oftmals scheitern jedoch umfangreiche Teil- oder Komplettsanierungen daran, dass die Gebäudeeigentümer, trotz Förderung, nicht über das erforderliche Budget zur Umsetzung der Maßnahmen verfügen, sich diese auch mit Förderung nur über sehr lange Zeiträume amortisieren, oder die Inanspruchnahme eines zertifizierten Energieberaters Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist.
So ist das Angebot an Energieberaterleistungen niedriger als der Bedarf, weiterhin scheuen sich die Gebäudeeigentümer teilweise diese „zusätzliche Hürde“ zu nehmen, insbesondere wenn die Förderquote gering ist. In der Konsequenz werden dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen unterlassen bzw. auf unabsehbare Zeit zurückgestellt.
Über ein Förderprogramm „Clever heizen - einfach sanieren“ soll ein Angebot auf niedrigschwelliger Ebene geschaffen werden, dass einerseits Förderlücken schließt bzw. ergänzt und andererseits Gebäudeeigentümer motiviert, ohne größeren administrativen Aufwand in eine verbesserte Energieeffizienz und Sanierung des Gebäudes zu investieren. Letztlich sollen durch das Programm signifikante Investitionsanreize geschaffen werden.
Dementsprechend wurde eine „Positivliste“ mit förderfähigen Maßnahmen erstellt, die einzeln oder kumulativ bis zu einem Förderhöchstbetrag gefördert werden können und die nach der Umsetzung zu einer signifikanten CO2- und Energiekosteneinsparung führen.
Positivliste:
| Maßnahme | Kosten | Förderhöhe | Klimaeffekt |
| Dämmung obere Geschossdecke bzw. Dachdämmung | Kosten: rd. 40 - 80 €/m² (Eigenleistung od. Firma) | FQ Bund: 15% FQ Lkr: 15% max. 1.000 € | Einsparung 8%Heizkosten Bsp: 240 l von 3.000 lHeizöl = 638 kg/CO2/a |
| Dämmung Kellerdecke | Kosten: rd. 50 - 90 €/m² (Eigenleistung od. Firma) | FQ Bund: 15% FQ Lkr: 15% max. 1.000 € | Einsparung 5 - 10%Heizkosten Bsp: 225 l von 3.000 l Heizöl = 599 kg/CO2/a |
| Erneuerung Fenster- / Haustürdichtungen | Kosten: rd. 30 - 60 € proFenster / Haustür (Eigenleistung od. Firma) | FQ Lkr: 30% max. 300 € | Einsparung 230 kg/CO2/a bei Kompletterneuerung im EFH |
| Austausch Fenster / Haustür (optional: mit Rollladenkästen) | Kosten: mind. 500 € pro Fenster bzw. 2.000 € Haustür | FQ Bund: 15% FQ Lkr: 15% max. 1.500 € | Einsparung 10 - 20%Heizkosten Bsp: 300 - 600 l von 3.000 l Heizöl = 798 - 1.596 kg/CO2/a |
| Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Dämmung Rohrleitungen, Austausch | Kosten: mind. 1.000 € | FQ Bund: 15% FQ Lkr: 15% max. 500 € | Voraussetzung:hydraulischer Abgleich! Einsparung 10 - 15%Heizkosten Bsp: 300 - 450 l von 3.000 |
| Heizungspumpen, etc.) |
|
| l Heizöl = 798 - 1.197 kg/CO2/a |
| Einbau Brauchwasserwärmepumpe | Kosten: rd. 6.000 € | FQ Lkr: 15% max. 1.000 € | Einsparung von 481 kg/CO2/a bei 4 PersonenHaushalt (statt Ölheizung,Dt. Strommix) |
Nachweispflichten:
Wichtig für die Akzeptanz und Inanspruchnahme der Fördermittel ist ein einfaches Verfahren. Für die Antragstellung sollte ein einfaches Formular ausreichen. Auf die Vorlage eines Angebots wird verzichtet, da dies oftmals aufgrund der Auslastung der Handwerkskapazitäten nicht möglich ist.
Klimawirksamkeit:
Eine exakte Ermittlung ist im Vorhinein nicht möglich. Unter der Annahme, dass mit 1.000 Euro Fördergeld jeweils eine CO2-Ersparnis von mind. rd. 1.000 kg erzielt werden kann, ergibt sich eine Einsparung von insgesamt rd. 300 to/a.
Rahmenbedingungen:
| - | Budget: 300.000 Euro (je 50% Landkreis / VG) |
| - | Förderhöhe: siehe oben (Positivliste); pro Antragsteller sollte ein Höchstbetrag von 3.000 Euro gelten |
| - | Ablauf: Förderantrag einreichen, Antragsprüfung, Bewilligung, Umsetzung, Auszahlung nach Vorlage Rechnungen & Fotodokumentation |
Bei Umsetzung der o. a. Förderprogramme ergibt sich nachfolgender Mittelbedarf auf Landkreis- und VG-Ebene:
| Maßnahme | Gesamtkosten | Anteil Landkreis | Anteil VG | Erläuterungen |
| Förderprogramm Solarstromspeicher | 200.000 € | 100.000 € | 100.000 € | je 50% Lkr/VG |
| Förderprogramm Clever heizen - einfach sanieren | 300.000 € | 150.000 € | 150.000 € | je 50% Lkr/VG |
| Summe | 500.000 € | 250.000 € | 250.000 € | 62.500 € je VG |
Über eine mögliche Beteiligung an dem Förderprogramm des Landkreises Cochem-Zell für private Haushalte wurde bereits in der Sitzung des Ältestenrates am 13.06.2023 beraten. Der Ältestenrat hat empfohlen, sich nicht an den vorgeschlagenen Maßnahmen des Landkreises zu beteiligen und die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für eigene Projekte zu nutzen.
Fraglich ist, ob die vom Landkreis vorgeschlagenen Fördermittel tatsächlich ausreichen, um einen Investitionsanreiz bei privaten Haushalten zu schaffen. Häufig wird es sich nur um reine Mitnahmeeffekte bei den potenziellen Antragstellern handeln. Aktuell besteht bereits eine hohe Nachfrage und Lieferengpässe bei Produkten wie z.B. Solarstromspeicher. Ein Förderprogramm wird die Nachfrage noch weiter erhöhen. Dadurch werden sich die Preise bei den Firmen noch weiter verteuern.
Die aktuelle Beschlusslage in den politischen Gremien des Landkreises sieht vor, an den beabsichtigten Förderprogrammen seitens des Landkreises unabhängig von einer finanziellen Beteiligung der Verbandsgemeinden festzuhalten, um die gewünschten Investitionsanreize für private Haushalte zu schaffen und die Bürgerinnen und Bürger bei klimafreundlichen Investitionen finanziell zu unterstützen. Weiterhin wurde empfohlen, alle Verbandsgemeinden im gleichen Umfang zu fördern. In Verbandsgemeinden, die sich nicht am Budget des Förderprogramms beteiligen, soll daher nur die reduzierte Förderquote (Kreisanteil) gelten.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Finanzierung der Projekte erfolgt über das KIPKI.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat Ulmen beschließt, die Fördermittel der einwohnerbezogenen Pauschalförderung des KIPKI nicht für eine Beteiligung am Förderprogramm des Landkreises Cochem-Zell für private Haushalte einzusetzen und stattdessen für eigene kommunale Projekte der Verbandsgemeinde Ulmen einzusetzen. Über die Verwendung der KIKPI-Mittel wird in einer der nächsten Sitzungen des Verbandsgemeinderates beraten und beschlossen.
Abweichender Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Ulmen hat beschlossen den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen. Es soll zunächst über die Verwendung der KIPKI-Mittel beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 9: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Aufträge für die Sanierung des Daches im Gebäudeteil A in der Grund- und Realschule Plus Lutzerath
Sachverhalt:
Für die Dachsanierung des Gebäudeteils A einschließlich der Behebung des Brandschadens hat das Ingenieurbüro IBS die Gewerke Gerüstbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Blitzschutzarbeiten vorbereitet und zur Ausschreibung der Vergabestelle der Verbandgemeindeverwaltung Ulmen vorgelegt.
Die Gewerke wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am 14.06.2023 statt.
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt die Vergabestelle der VGV Ulmen vor, die Aufträge wie folgt zu vergeben:
Gerüstbauarbeiten
Vier Firmen gaben ein Angebot ab.
Wirtschaftlich mindestbietende Firma: Kleid Gerüstbau GmbH aus Kirchberg
Angebotssumme brutto: 10.662,40 €
Weitere Angebote brutto:
| 2. Platzierung: | 11.704,84 € |
| 3. Platzierung: | 12.149,90 € |
| 4. Platzierung: | 17.065,79 € |
Dachdeckerarbeiten
Zwei Firmen gaben ein Angebot ab.
| Wirtschaftlich mindestbietende Firma: | Wirt Bedachungen aus Zell-Barl |
| Angebotssumme brutto: | 135.854,68 |
| Weitere Angebote brutto: | |
| 2. Platzierung: | 199.384,55 |
Blitzschutzarbeiten
Drei Firmen gaben ein Angebot ab.
Wirtschaftlich mindestbietende Firma: Blitzableiterbau Wimmer aus Euskirchen
| Angebotssumme brutto: | 2.129,98 € |
| Weitere Angebote brutto: | |
| 2. Platzierung: | 2.335.59 € |
| 3. Platzierung: | 2.756,99 € |
Die Vergabevermerke wurden als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2023 sind für die Dachsanierung bei der Buchungsstelle 21101-096000-218-2 Mittel in Höhe von insgesamt 220.000,00 € vorgesehen. Die durch den Brand verursachten Schäden werden durch die GVV-Versicherung erstattet.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, die Aufträge wie folgt zu vergeben:
Gerüstbauarbeiten
Wirtschaftlich mindestbietende Firma: Kleid Gerüstbau GmbH aus Kirchberg
Auftragssumme brutto: 10.662,40 €
Dachdeckerarbeiten
Wirtschaftlich mindestbietende Firma: Wirt Bedachungen aus Zell-Barl
Auftragssumme brutto: 135.854,68
Blitzschutzarbeiten
Wirtschaftlich mindestbietende Firma: Blitzableiterbau Wimmer aus Euskirchen
Auftragssumme brutto: 2.129,98 €
Abstimmungsergebnis:
Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 10: Beratung u. Beschlussfassung über die Anschaffung von zwei SmartBoards für die Realschule Plus Vulkaneifel, Standort Lutzerath
Sachverhalt:
Für 2 Klassen der Realschule Plus Vulkaneifel, Standort Lutzerath sollen SmartBoard‘s angeschafft werden. Der Landkreis hat im Rahmen des Digitalpakts für die 5. und 6. Klasse der Realschule Plus Fördermittel in Höhe von 34.350,12 EUR abgetreten. Ein Teilbetrag wurde bereits für den Ausbau des WLAN’s und die Herstellung der digitalen Infrastruktur am Schulgebäude Lutzerath verwendet. Mit dem noch vorhandenen Förderbetrag stehen Mittel für die Anschaffung von zwei SmartBoards zur Verfügung.
Der Gesamtbetrag für die Anschaffung der beiden Boards beträgt 12.842,08 EUR, diese können bei der Firma Bechtle GmbH & Co. KG über den Rahmenvertrag Rheinland-Pfalz bezogen werden. Eine Ausschreibung ist daher nicht erforderlich.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Anschaffungskosten werden über die abgetretenen Fördermittel des Digitalpakts finanziert.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Anschaffung der 2 Boards zu. Der Auftrag soll an die Firma Bechtle GmbH & Co.KG zum Angebotspreis von 12.842,08 EUR vergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 11: Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für die Grundschulen
Sachverhalt:
In der Neufassung des Schulgesetzes wird in § 91 Abs. 3 ausgeführt, dass auch Verbandsgemeinden, für die ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen regionale Schulentwicklungspläne zu erstellen haben. Durch die Ergänzung von § 91 SchulG entsteht für kreisangehörige Träger von Grundschulen eine neue Aufgabe, die gegebenenfalls Kosten verursacht. Im Rahmen der Kostenfolgeabschätzung nach dem Konnexitätsausführungsgesetz zahlt das Land einen pauschalen Mehrbelastungsausglich auf sechs Jahre verteilt in Höhe von 1.688,00 € jährlich.
In den Schulentwicklungsplan aufgenommen werden, die Grundschule Lutzerath und die Burg-Grundschule Ulmen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ulmen sowie die Grundschule Büchel in Trägerschaft der Ortsgemeinde.
Neben der Bevölkerungsprognose und Darstellung der Entwicklung der Schülerzahlen erfolgt auch eine Raumanalyse zur Darstellung eines etwaigen Raumdefizits bzw. -überhangs, insbesondere mit Blick auf neue pädagogische Konzepte, Inklusion und dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027. Für den Schulstandort Lutzerath wird das Büro gebeten, sich auch mit der vorhandenen Raumkapazität für die Grund- schule und die 5. und 6. Klasse der Realschule plus zu beschäftigen.
Es wurden 3 Büros zur Abgabe eines Angebotes für die Erstellung des Schulent-wicklungsplanes angeschrieben:
| 1. | Projektgruppe Bildung und Region, Bonn |
| 2. | SSF-Schlösser, Schuhen & Froitzheim GmbH, Kirchen |
| 3. | Schulentwicklungsplanung-Beratung, Dr. Anja Reinermann-Matako, Bonn. |
Das wirtschaftlich günstigste Angebot hat das Büro, Schulentwicklungsplanung-Beratung, Dr. Anja Reinermann-Matako, Bonn, zu einem Angebotspreis von 4.998,00 € abgegeben.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Punkt in seiner Sitzung am 21.06.2023 vorberaten und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Auftrag an das Büro Schulentwicklungsplanung-Beratung, Dr. Anja Reinermann-Matatko zu erteilen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Unter der Buchungsstelle 20100.529200 sind Mittel in Höhe von 6.000,00 € für die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes vorgesehen.
Der Mehrbelastungsausglich von 1.688,00 € ist unter der Buchungsstelle 20100.442430 veranschlagt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat schließt sich der Empfehlung des Haupt- und Finanz-ausschusses an. Der Auftrag für die Schulentwicklungsplanung soll an das Büro, Schulentwicklungsplanung-Beratung, Dr. Anja Reinermann-Matatko, Bonn, zu einem Angebotspreis von 4.998,00 € vergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 12: Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Auftragsvergabe zur Beschaffung von Schülergarderobenschränke, Burg-Grundschule Ulmen)
Die Burg-Grundschule Ulmen hat sich erfolgreich mit einem neuen Konzept im Rahmen der Initiative des Landes Rheinland-Pfalz „Schule der Zukunft“ beworben. Die Schüler/innen lernen ab dem kommenden Schuljahr in jahrgangsgemischten Gruppen und werden auf ihrem „Lernweg“ individuell gefordert und gefördert. Die Kinder haben dann keinen festen Klassenraum mehr, deshalb sollen zur Aufbewahrung ihrer Lernmittel Garderobenschränke angeschafft werden.
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden drei Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert:
| 1. | Firma Berger, Berlin |
| 2. | Firma Eurobox KG, Sangerhausen |
| 3. | Firma Rotstahl, Bad Lausick |
Das wirtschaftlich günstigste Angebot hat die Firma Eurobox KG, Sangerhausen, zu einem Angebotspreis von 17.171,70 € abgegeben.
Aufgrund der langen Lieferzeit, war für die Auftragsvergabe eine Eilentscheidung erforderlich, damit die Garderobenschränke zu Schuljahresbeginn zur Verfügung stehen.
Der Auftrag wurde daher im Rahmen einer Eilentscheidung durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ulmen im Benehmen mit den Beigeordneten an die Firma Eurobox KG, Sangerhausen, mit einer Angebotssumme von 17.171,70 € erteilt.
Haushaltsmittel stehen unter der Buchungsstelle 21102.523800 zur Verfügung.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die getroffene Entscheidung zur Kenntnis.
TOP 13: Bekanntgabe Auftragsvergabe (Lieferung und Montage eines Klimageräte für das Feuerwehrgerätehaus in Kennfus)
Sachverhalt:
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 23.03.2023 wurde der Bürgermeister im Benehmen mit dem Ältestenrat ermächtigt, den Auftrag für die Lieferung und Montage eines Klimagerätes für die Beheizung des Feuerwehrgerätehauses in Kennfus zu erteilen.
Nach der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung durch die Vergabestelle Ulmen hat der Bürgermeister mit dem Ältestenrat am 19.04.2023 folgende Entscheidung getroffen:
Der Auftrag für die Lieferung und Montage wurde, wie von der Vergabestelle vorgeschlagen, an die wirtschaftlich mindestbietende Firma HS aus Ulmen zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto 11.957,72 € vergeben.
Der Vergabevermerk wurde als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Bekanntgabe der Auftragsvergabe zur Kenntnis.
TOP 14: Beratung und Beschlussfassung über das Konzept zur Überörtlichen Hilfe und des Katastrophenschutzes im Landkreis Cochem-Zell
Sachverhalt:
Um einen geeigneten Entwurf für das Katastrophenschutzkonzept zu erarbeiten, tagten der Landkreis, die Wehrleiter, der BKI und die Hilfsorganisationen (u.a. DRK und THW). Bei diesem Treffen wurde das nachfolgend näher erläuterte Fahrzeugbeschaffungskonzept in Katastrophensituationen erarbeitet.
Die Verbandsgemeinden im Landkreis decken die Alarmstufen 1-3 vollumfänglich ab. Die Alarmstufen 4 und 5 müssen durch die Kreisverwaltung abgedeckt sein. Generell ist diese Grundverpflichtung seitens der Kreisverwaltung erfüllt, problematisch jedoch ist die Standortfrage. Die Standorte der Fahrzeuge sind so auszuwählen, dass möglichst viele Stellplätze vorhanden sind und zugleich darf der Grundschutz in Katastrophenlagen nicht betroffen sein.
Für den Landkreis Cochem-Zell sind zwei Katastrophenschutzzüge in Planung. Eine Notwendigkeit zur Anschaffung dieser beiden Katsch-Züge ergibt sich aus den topografischen Gegebenheiten des Landkreises. Daher sind folgende Anschaffungen für beide Katsch-Züge notwendig:
Die Verbandsgemeinde Ulmen verfügt bereits über Fahrzeuge wie den TLF 4000 und den MZF 3, daher sind diese nicht mehr anzuschaffen. Die Verteilung der zu beschaffenden Fahrzeuge findet in Absprache mit der Wehrleitung wie folgt statt:
Aus diesen Standortvoraussetzungen ergibt sich folgende Problematik:
Die Verbandsgemeinde Ulmen verfügt über die nötigen Stellplätze, daher ist kein Ausbau nötig.
Nicht alle Ortsgemeinden des Landkreises verfügen über ausreichend Stellplätze für die neu anzuschaffenden Fahrzeuge. Demnach sollen künftig neue Stellplätze ausgebaut werden. Die Kosten sollen anteilig auf alle Verbandsgemeinden aufgeteilt werden.
Fraglich ist, ob sich die Verbandsgemeinde Ulmen dennoch an den anteiligen Kosten für den Bau der Stellplätze in den übrigen Verbandsgemeinden beteiligen muss. Diesbezüglich steht die Verbandsgemeinde in Verhandlungen mit der Kreisverwaltung.
Des Weiteren muss in einer Katastrophenlage die Personalstärke, unter anderem in der Grundversorgung gewährleistet sein. Hinsichtlich der Personalstärke bestehen nach Aussage der Wehrleitung bei der Verbandsgemeinde Ulmen ebenfalls keine Bedenken.
Kosten der Anschaffung
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Fahrzeuge aller Verbandsgemeinden belaufen sich auf rund 3.010.000,00 Euro. Die Kosten der Anschaffung wird anteilig auf den Landkreis und die angehörigen Verbandsgemeinden aufgeteilt.
Die Kosten eines Stellplatzes der Stellplatzgröße 1 betragen 275.000,00 Euro. Geplant sind sechs neu zu bauende Stellplätze.
Demnach ergeben sich Gesamtkosten aus Stellplatzbau und Fahrzeuganschaffung von 4.668.000,00 Euro
Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst die Anschaffung der Fahrzeuge und den Bau der Stellplätze mit insgesamt 1.235.990,00 Euro.
Somit ist ein Betrag in Höhe von 3.432.010,00 Euro ist auf den Landkreis und die Verbandsgemeinden aufzuteilen. Der Landkreis trägt Kosten in Höhe von rund 550.000,00 Euro zu 100%, hierin sind die Anschaffungskosten für Kommandowagen, Rettungswagen usw. enthalten.
Die verbleibenden Restkosten werden aufgeteilt zu 50% auf den Landkreis und zu je 12,5 % pro Verbandsgemeinde.
| Fahrzeugkosten | Stellplatzkosten | Landeszuschuss Fahrzeuge und Stellplätze gsmt. | Betrag VGs abzgl. Zuschuss |
| Einzel |
| 275.000,00 € |
|
|
| Gesamt | 3.010.000,00 € | 1.650.000,00 € | 1.235.990,00 € | 3.432.010,00 € |
| Betrag der VGs abzgl. Zuschuss | 100 % Kostenübernahme LK | Aufzuteilender Restbetrag | 50% Kostenübernahme LK | 12,5 % Kosten der VG´s |
| 3.432.010,00 € | 550.000,00 € | 2.882.010,00 € | 1.441.005,00 € | 360.251,25 € |
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Entsprechende Haushaltsmittel sind bei dem Produkt 12600 in den zukünftigen Haushalten mit aufzunehmen.
Beschluss:
Grundsätzlich erklärt sich die Verbandsgemeinde Ulmen mit dem Konzept einverstanden. Jedoch stellt sich die Frage, ob sich die Verbandsgemeinde Ulmen an den Baukosten der Stellplätze in den umliegenden Verbandsgemeinden in der vollen Höhe beteiligt, da für die Unterbringung der hier zu stationierenden Fahrzeuge keine Baukosten anfallen. Diesbezüglich sollen Verhandlungen mit der Kreisverwaltung aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 15: Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften
Sachverhalt:
Aufgrund wiederholter Vorkommnisse in der jüngeren Vergangenheit von drohender Obdachlosigkeit bzw. bereits eingetretener Obdachlosigkeit in der Verbandsgemeinde Ulmen in denen keine Nutzungsentgelte von den betroffenen Personen zurückgefordert werden konnten, ist es erforderlich geworden eine entsprechende Satzung über die Gebühren der Nutzung von Obdachlosenunterkünften zu erlassen.
Ein Nutzungsentgelt für eine Obdachlosenunterkunft kann nur auf Basis einer Gebührensatzung im Sinne des Kommunalabgabenrechts des jeweiligen Bundeslandes gefordert werden. Andere Rechtsgrundlagen für eine solche Forderung bestehen nicht. Verfügt eine Gemeinde nicht über eine entsprechende Gebührensatzung, kann sie also keinerlei Nutzungsentgelt fordern. Darüber sind sich die Gerichte in verschiedenen Bundesländern- anders als früher- inzwischen einig.
Der entsprechende Satzungsentwurf wurde der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Entsprechende zu vereinnahmende Nutzungsentgelte sind bei der Buchungsstelle 12201-442590 zu vereinnahmen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat hat nach Beratung die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünften in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 16: Wiederberufung der Schiedsfrau Elisabeth Schmitt für den Schiedsamtsbezirk Ulmen I
Sachverhalt:
Die fünfjährige Amtszeit von Frau Elisabeth Schmitt als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Ulmen I, der die Gemeinden (Alflen, Auderath, Büchel, Filz und Ulmen) umfasst, endet mit Ablauf des 21.11.2023. Aus diesem Anlass bittet das Amtsgericht Cochem (gem. Nr. 1 der VV zu § 5 SchO) um Mitteilung, ob die im Amt befindliche Schiedsfrau für eine weitere Amtszeit berufen werden soll oder wer ggfls. als Nachfolger vorgeschlagen wird.
Die erstmalige Bestellung von Frau Elisabeth Schmitt zur Schiedsfrau erfolgte im Jahr 2013. Im Jahr 2018 wurde Frau Schmitt erneut berufen. In ihrer bisherigen 10-jährigen Tätigkeit in diesem Amt hat Frau Schmitt ihre Aufgaben sehr verantwortungsvoll wahrgenommen. Aus diesem Grund sollte Frau Schmitt für eine erneute Berufung vorgeschlagen werden. Frau Schmitt ist gerne bereit, dieses Amt weiter zu übernehmen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine Auswirkungen
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, dem Amtsgericht Cochem Frau Elisabeth Schmitt aus Ulmen für eine weitere Berufung vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 17: Mitteilungen
Der Vorsitzende informierte über:
| 1. | Anlässlich der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung hat die Unfallkasse über den Arbeitsschutz informiert. |
| 2. | Die Breitbanderschließung der privaten Haushalte mit Glasfaser im Landkreis ist auf einem guten Weg. |
| 3. | Bürgermeister Steimers informierte über eine in der Verwaltung eingegangene Pishing Mail. Es wurde Anzeige erstattet. |
| 4. | Herr Karl-Peter Uebereck legte am 31.01.2023 das Amt des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Beuren nieder. Bürgermeister Steimers bedankte sich bei Herrn Uebereck für die langjährige Zusammenarbeit und überreichte ihm eine Dankesurkunde und das Wappenschild der Verbandsgemeinde Ulmen. |
Nicht öffentlicher Teil
TOP 18: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.