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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 29/2024
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die konstituierende öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Ulmen

Sitzungsdatum:

Donnerstag, den 11.07.2024

Beginn:

17:05 Uhr

Ende:

18:58 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Bürgermeister

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:

SPD

Frau Marita Benz

Herr Holger Esper

Herr Bernhard Rodenkirch

Herr Edwin Scheid

Herr Frank Steimers

CDU

Herr Christian Arnold

Herr Peter Arnoldi

Frau Jennifer Bober

Herr Karl-Josef Fischer

Frau Sandra Hendges-Steffens

Herr Thomas Kerpen

Herr Stephan Keßeler

Herr Klaus Kutscheid

Herr Thorsten Lescher

Herr Jörg Mühlenfeld

Herr Andreas Peifer

Frau Bettina Pellio

Herr Uwe Schaaf

FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.

Herr Sebastian Hammes

Herr Berthold Schäfer

Herr Rudolf Schneiders

Frau Mirjam Traßer

FWG Büchel e.V.

Herr Herbert Benz

Herr Manfred Nehren

Herr Tino Pfitzner

Herr Arno Zillgen

Ortsbürgermeister/in bzw. deren Vertreter/innen:

Herr Paul Haubrichs

geschäftsführender Ortsbürgermeister Gillenbeuren

Herr Wilfried Linden

Ortsbürgermeister Schmitt

Frau Ute Mindermann

Ortsbürgermeisterin Urschmitt

Herr Bernhard Peter

Ortsbürgermeister Auderath

Frau Elfriede Schäfer

Ortsbürgermeisterin Filz

Herr Otto Schneiders

Ortsbürgermeister Weiler

Herr Günter Welter

Ortsbürgermeister Lutzerath

Ortsvorsteher

Herr Holger Burgard

Protokollführer

Herr Michael Schneider

von der Verwaltung

Frau Laura Junglas

Frau Sarah Müller

Frau Ramona Rübenach

Frau Daniela Saxler

Frau Tanja Schug

Herr Stefan Thomas

Frau Lisa Unzen

Frau Carina Wagner

Gäste

Herr Andreas Müller

BitControl

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Ulrich Laux

Herr Michael Mais

Herr Bernd Mertes

1. Beigeordneter OG Wagenhausen

Herr Michael Mönch

Ortsbürgermeister Gevenich

Herr Gerhard Müller

Ortsbürgermeister Kliding

Herr Markus Schreiber

Herr Torsten Steffgen

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde Tagesordnungspunkt 10 „Modernisierung der Sireneninfrastruktur“ von der Tagesordnung abgesetzt. Der Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlussfassung über einen Vorschlag für die Wahl der Vertreter/innen für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald“ wurde auf die Tagesordnung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: -einstimmig-

Der Tagesordnungspunkt 7 „Vorstellung des Notstromkonzept, Eigenstromerzeugung und zukünftige Energiebeschaffung – Abwasserwerk“ wurde vorgezogen und als Tagesordnungspunkt 2 behandelt.

Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Verpflichtung der Mitglieder des Verbandsgemeinderates

2.

Vorstellung des Notstromkonzept, Eigenstromerzeugung und zukünftige Energiebeschaffung - Abwasserwerk

3.

Information über die Bildung von Fraktionen

4.

Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

5.

Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates für die Wahlperiode 2024-2029

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung

7.

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Haupt- und Finanzausschuss

8.

Beratung und Beschlussfassung über die Verleihung des Ehrentellers der Verbandsgemeinde Ulmen

9.

Aktueller Sachstand MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum

10.

Beratung und Beschlussfassung über einen Vorschlag für die Wahl der Vertreter/innen für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald

11.

Modernisierung der Sireneninfrastruktur

12.

Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

13.

Mitteilungen

Öffentlicher Teil

TOP 1:

Verpflichtung der Mitglieder des Verbandsgemeinderates

Sachverhalt:

Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzliche Bestimmungen hinzuweisen:

Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).

Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).

Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 haben folgende Personen die Wahl in den Verbandsgemeinderat angenommen und wurden in der Sitzung durch Bürgermeister Alfred Steimers per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:

SPD

• Frank Steimers

• Marita Benz

• Edwin Scheid

• Bernhard Rodenkirch

• Holger Esper

CDU

• Sandra Hendges-Steffens

• Karl-Josef Fischer

• Thomas Kerpen

• Jörg Mühlenfeld

• Andreas Peifer

• Uwe Schaaf

• Thorsten Lescher

• Peter Arnoldi

• Bettina Pellio

• Christian Arnold

• Klaus Kutscheid

• Stephan Keßeler

• Jennifer Bober

FWG der VG Ulmen e.V.

• Berthold Schäfer

• Rudolf Schneiders

• Mirjam Traßer

• Sebastian Hammes

FWG Büchel e.V.

• Tino Pfitzner

• Arno Zillgen

• Herbert Benz

• Manfred Nehren

TOP 2:

Vorstellung des Notstromkonzept, Eigenstromerzeugung und zukünftige Energiebeschaffung - Abwasserwerk

Das Planungsbüro BitControl aus Nattenheim informiert über den aktuellen Sachstand bzgl. der Thematik Eigenstromerzeugungsanlagen, Notstromkonzept und Strategie zur zukünftigen Strombeschaffung.

Herr Norbert Meyer u. Herr Andreas Müller werden die bisher betrachteten Lösungsstrategien für die Eigenstromerzeugungsanlagen vorstellen. Betrachtet wurden über 20 Standorte für mögliche Eigenstromerzeugungsanlagen.

Es wurde eine Prioritätenliste der Standorte erstellt. Dazu gibt es schon Potenzialermittlungen und Kostenberechnungen.

Für die formalen Rahmenbedingungen der Eigenstromnutzung bedient sich BITControl der Kunz Rechtsanwälte sowie Ehrenamtlich Prof. Dr. Keilen.

Kunz Rechtsanwälte sind bereits in verschiedenen Verbandsgemeinden zur gleichen Thematik tätig und sehr gut in die politischen Strukturen vernetzt, so dass sich hier Synergien ergeben.

Für die rechtliche und wirtschaftliche Unterstützung wurde unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Mittelrheinische Treuhand (MT) zu Rate gezogen.

Die MT empfiehlt zwingend die Gründung eines eigenen Betriebszweigs auf der Grundlage der vorliegenden Projektskizze.

Die Bildung eines Bilanzkreises über den Bedarf des Abwasserwerk hinaus ist möglich und durchaus sinnvoll. Im Bilanzkreis könnten zusätzlich die Liegenschaften (Rathaus, Schulen etc.) der Verbandsgemeinde und zukünftige Erzeugungsanlagen zu einem späteren Zeitpunkt mit einbezogen werden.

Folgende Schritte werden noch realisiert:

-

noch ausstehende Baugenehmigung

-

entsprechende Fachbeiträge

-

Beginn der Ausführungsplanung

-

Gründung Betriebszweig „Energie“

-

Aufbau des Bilanzkreismodells

Für das Notstromkonzept liegt ein Merkblatt der DWA vor. Auf dieser Grundlage wurde eine Strategie zur Ermittlung des Notstrombedarfes und des Notstromkonzeptes entwickelt. Dieses Notstromkonzept wurde nun in enger Abstimmung mit dem Betriebsdienst und dem Energie- Netzbetreiber erarbeitet.

Die Planung und Ausführung sollen in sinnvollen Abschnitten und den entsprechenden finanziellen Mitteln erfolgen.

Anregungen der Verbandsgemeinderatsmitglieder sind ausdrücklich erwünscht.

TOP 3:

Information über die Bildung von Fraktionen

Die Bildung von Fraktionen, die Namen der Fraktionsmitglieder sowie des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sind nach § 30 a Abs. 2 GemO dem Bürgermeister mitzuteilen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, über die Fraktionsbildung im Rahmen der konstituierenden Sitzung die übrigen Ratsfraktionen und Ratsmitglieder sowie die Öffentlichkeit zu informieren.

Bürgermeister Steimers wurde bereits darüber informiert, dass folgende Fraktionen gebildet wurden:

1. CDU-Fraktion

Namen der Mitglieder: Ulrich Laux, Sandra Hendges-Steffens, Karl-Josef Fischer, Thomas Kerpen, Jörg Mühlenfeld, Andreas Peifer, Uwe Schaaf, Thorsten Lescher, Peter Arnoldi, Bettina Pellio, Christian Arnold, Klaus Kutscheid, Stephan Keßeler, Jennifer Bober

Fraktionsvorsitzender: Uwe Schaaf

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende: Andreas Peifer und Thorsten Lescher

2. SPD-Fraktion

Namen der Mitglieder: Frank Steimers, Marita Benz, Edwin Scheid, Bernhard Rodenkirch, Holger Esper

Fraktionsvorsitzender: Bernhard Rodenkirch

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender: Frank Steimers

3. Freien Wählergruppe (FWG) der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.

Namen der Mitglieder: Berthold Schäfer, Rudolf Schneiders, Michael Mais, Mirjam Traßer, Sebastian Hammes

Fraktionsvorsitzender: Rudolf Schneiders

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender: Michael Mais

4. Freie Wählergruppe (FWG) Büchel e.V.

Namen der Mitglieder: Manfred Nehren, Tino Pfitzner, Arno Zillgen, Herbert Benz

Fraktionsvorsitzender: Manfred Nehren

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender: Tino Pfitzner

TOP 4:

Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Ulmen hat entsprechend den Bestimmungen ihrer Hauptsatzung vom 01.01.2015 in der z. Zt. gültigen Fassung bis zu drei Beigeordnete. Gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) erfolgt deren Wahl durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung.

Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.

In der Sitzung können entsprechende Personalvorschläge unterbreitet werden.

Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung.

Die Stimmenauszählung erfolgt gem. § 25 Abs. 8 S.1 MGeschO durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm zu beauftragende Ratsmitglieder.

Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt es sich, alle im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen an der Bildung eines Wahlvorstandes für die Wahl der Beigeordneten zu beteiligen.

Der Vorsitzende wird daher in der Sitzung die 4 Fraktionen um Vorschläge zur Bildung/Wahl des Wahlvorstandes bitten.

Da gemäß § 50 Abs. 2 GemO die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters durch die Beigeordneten vor deren Wahl durch den Verbandsgemeinderat festzusetzen ist, schlägt die Verwaltung vor, die Wahl der Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis durchzuführen.

Gemäß § 50 Abs. 2 GemO ist die/der Erste Beigeordnete allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung (Vertreter im Verhinderungsfall). Sie/Er führt die Amtsbezeichnung Erste/r Beigeordnete/r.

Die weiteren Beigeordneten führen die Amtsbezeichnung Beigeordnete(r) und sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Bürgermeister und die/der Erste Beigeordnete verhindert sind.

Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

I.

Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs.5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 26 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Vorgeschlagen und mit der Stimmenauszählung beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder:

1. Thorsten Lescher

2. Holger Esper

3. Rudolf Schneiders

4. Arno Zillgen

Abstimmungsergebnis: 22 Ja, 0 Nein, 4 Enthaltungen

II.

In besonderer Wahlhandlung wurden in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis gewählt:

1. als ehrenamtlicher 1. Beigeordneter

Herr Thomas Kerpen

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltungen

Herr Thomas Kerpen nahm die Wahl an und wurde sodann durch Bürgermeister Alfred Steimers nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zur/zum Ehrenbeamtin/Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.

2. als weiterer (2.) ehrenamtlicher Beigeordneter

Herr Ulrich Laux

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltungen

Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgen in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates.

3. als weiterer (3.) ehrenamtlicher Beigeordneter wurden vorgeschlagen:

Herr Michael Mais  —  9 Ja-Stimmen

Herr Manfred Nehren  —  17 Ja-Stimmen

Herr Manfred Nehren nahm die Wahl an und wurde sodann durch Bürgermeister Alfred Steimers nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zur/zum Ehrenbeamtin/Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.

Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.

TOP 5:

Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates für die Wahlperiode 2024-2029

Sachverhalt:

In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung der Organisationsabläufe im Gemeinderat.

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt.

Deshalb hat der neu gewählte Verbandsgemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.

Für die vergangene Wahlzeit hatte der Verbandsgemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert übernommen.

Die Mustergeschäftsordnung in ihrer aktuellen Fassung ist im "Kommunalbrevier 2024", das den Ratsmitgliedern noch ausgehändigt wird, abgedruckt.

Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die vom Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in ihrer aktuellen Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 6:

Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung

Sachverhalt:

Es wurde angeregt § 2 Ausschüsse des Verbandsgemeinderates, § 6 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Verbandsgemeinderates und § 7 Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen abzuändern.

Die z. Zt. gültige Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ulmen stammt aus dem Jahre 2014 und daher wird seitens der Verwaltung angeregt eine Neufassung zu beschließen.

Ein entsprechender Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung wurde erarbeitet und ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die vorgesehen Änderungen bzw. Ergänzungen sind hierbei gelb markiert.

Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates (§ 25 Abs. 2 GemO).

Da die Hauptsatzung u. a. auch Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten enthält, sind gem. VV Nr. 3 zu § 25 GemO für den Satzungsbeschluss 2 Abstimmungen erforderlich.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren Auswirkungen

Beschluss:

1. Nach ausführlicher Beratung beschließt der Gemeinderat die Neufassung des

§ 8 der Hauptsatzung

(X)

in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

( )

mit folgenden Änderungen gegenüber der Fassung des vorgelegten Entwurfs:

Abstimmungsergebnis: 25 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 2 Befangen

An der Beratung und Abstimmung nahmen die Beigeordneten Thomas Kerpen und Manfred Nehren gem. § 22 GemO nicht teil.

2. Im Anschluss beschließt der Gemeinderat die Neufassung der übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung (mit Ausnahme des § 8)

(X)

in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

( )

mit folgenden Änderungen gegenüber der Fassung des vorgelegten Entwurfs:

Abstimmungsergebnis: 27 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Befangen

TOP 7:

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Haupt- und Finanzausschuss

Sachverhalt:

Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.

Da mit der Wahlzeit des Gemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse endet, ist eine Neuwahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: 26 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Haupt- und Finanzausschuss:

Haupt- und Finanzausschuss

Mitglied:

Stellvertreter:

Vorschlagsträger

1. Frank Steimers

Holger Esper

SPD

2. Bernhard Rodenkirch

Marita Benz

SPD

3. Karl-Josef Fischer

Klaus Kutscheid

CDU

4. Sandra Hendges-Steffens

Stephan Kesseler

CDU

5. Thorsten Lescher

Bettina Pellio

CDU

6. Andreas Peifer

Peter Arnoldi

CDU

7. Uwe Schaaf

Jennifer Bober

CDU

8. Rudolf Schneiders

Berthold Schäfer

FWG VG Ulmen

9. Michael Mais

Mirjam Traßer

FWG VG Ulmen

10. Herbert Benz

Arno Zillgen

FWG Büchel

Abstimmungsergebnis:

Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.

TOP 8:

Beratung und Beschlussfassung über die Verleihung des Ehrentellers der Verbandsgemeinde Ulmen

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien über die Verleihung des Wappenschildes und Ehrentellers der Verbandsgemeinde Ulmen kann der Ehrenteller solchen Persönlichkeiten verliehen werden, die sich während einer Zeit von mindestens 15, 20 oder 25 Jahren in besonderem Maße um die Verbandsgemeinde Ulmen verdient gemacht haben.

In diesem Jahr scheiden einige langjährige und sehr engagierte Persönlichkeiten aus. Daher werden folgende Personen vorgeschlagen den Ehrenteller zu erhalten:

1.

Roswitha Lescher

Frau Lescher war 25 Jahre Mitglied im Verbandsgemeinderat und für die Ortsgemeinde Lutzerath 20 Jahre im Ehrenamt als Ratsmitglied und Beigeordnete tätig. Lange Zeit war sie auch Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion.

2.

Günther Wagner

Herr Wagner war 30 Jahre Mitglied im Verbandsgemeinderat. Als Ratsmitglied der Stadt Ulmen war er von 1989 bis 2009 und wieder seit 2014 tätig. Außerdem war er von 2009 bis 2014 Stadtbürgermeister der Stadt Ulmen. Er ist somit schon seit 35 Jahren im Ehrenamt tätig.

3.

Heinz-Werner Hendges

Herr Hendges war von 1994 bis 2004 Mitglied im Verbandsgemeinderat und von 2004 bis 2024 Beigeordneter der Verbandsgemeinde Ulmen. Für die Ortsgemeinde Wagenhausen war er als Ratsmitglied von 1989 bis 1999 und von 1999 bis 2024 als Ortsbürgermeister tätig. Insgesamt schaut er auf 35 Jahre Ehrenamt zurück.

4.

Alois Keßeler

Herr Keßeler war insgesamt 42 Jahre Mitglied im Verbandsgemeinderat und für die Stadt Ulmen 35 Jahre im Ehrenamt als Ratsmitglied (von 1989 bis 1999, von 2009 bis 2024), als Beigeordneter (von 2014 bis 2019) und als Stadtbürgermeister (damals noch Ortsbürgermeister; von 1999 bis 2009) von Ulmen tätig.

5.

Lothar Friedrich

Herr Friedrich war von 1999 bis 2024 Mitglied im Verbandsgemeinderat und lange Zeit stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion. Von 2010 bis 2019 war er Mitglied im Stadtrat Ulmen.

Bislang wurde diese Ehrung nur an Herrn Bürgermeister a.D. Hans-Werner Ehrlich im Jahre 2011 und an Herrn Richard Benz im Jahre 2019 verliehen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Haushaltsplan 2024 stehen bei der Buchungsstelle 11102-569600 noch genügend HH-Mittel zur Verfügung.

Beschluss:

In Anbetracht ihrer langjährigen und besonderen Verdienste um die Verbandsgemeinde Ulmen beschließt der Verbandsgemeinderat, Frau Roswitha Lescher, Herrn Günther Wagner, Herrn Heinz-Werner Hendges, Herrn Alois Keßeler und Herrn Lothar Friedrich den Ehrenteller der Verbandsgemeinde Ulmen zu verleihen.

Zu 1:

Abstimmungsergebnis: 26 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 1 Befangen

Herr Thorsten Lescher hat gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

Zu 2:

Abstimmungsergebnis: 27 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Befangen

Zu 3:

Abstimmungsergebnis: 26 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 1 Befangen

Frau Sandra Hendges-Steffens hat gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

Zu 4:

Abstimmungsergebnis: 26 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 1 Befangen

Herr Stephan Keßeler hat gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

Zu 5:

Abstimmungsergebnis: 27 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Befangen

TOP 9:

Aktueller Sachstand MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum

Der Vorsitzende informierte in der Sitzung über den aktuellen Sachstand des MVZ Ulmen – Gesundheitszentrum.

Die Renovierung der Praxis ist weitestgehend abgeschlossen. Bürgermeister Steimers bedankte sich für die Unterstützung vieler ehrenamtlicher Personen. Seit dem 01.07.2024 ist das MVZ eröffnet. Bisher konnten wir 303 Patienten im MVZ begrüßen. Wir freuen uns auch die Ärzte in der Umgebung, die unsere Patienten in den vergangenen Monaten aufgenommen und versorgt haben, wieder zu entlasten. Der Einsatz, den dabei nicht nur die Ärzte, sondern auch die medizinischen Fachangestellten leisten mussten, ging oft weit über das Normalmaß hinaus und ist nicht selbstverständlich. Die offizielle Eröffnungsfeier findet am 31.07.2024 statt, u.a. mit dem Besuch von Vertreten der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Verwaltungsrat und umliegenden Ärzten, Apothekern und Wegbegleitern. In der nächsten Sitzung wird ein neuer Verwaltungsrat gewählt. Dieser besteht aus 8 Mitgliedern der Trägerkommune und 2 Mitgliedern der St. Hildegardis gGmbH. Herr Steimers lädt den Verbandsgemeinderat herzlich ein, wenn gewünscht, die Praxisräume zu besichtigen.

TOP 10:

Beratung und Beschlussfassung über einen Vorschlag für die Wahl der Vertreter/innen für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald

Sachverhalt:

Nach § 6 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 der Satzung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald entsendet der Landkreis Cochem-Zell neben der Landrätin als geborenes Mitglied drei weitre Vertreter/-innen und deren drei Stellvertreter/innen in die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft. Mindestens die Hälfte der zu entsendenden Personen werden nach den Vorgaben des § 6 Abs. 2 der Satzung aus Vorschlägen der Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden, die Träger der Flächennutzungsplanung sind, gewählt. Die Verbandsgemeinde Ulmen wird gebeten einen Vorschlag für die Wahl der zu wählenden Vertreter/-innen und Stellvertreter/innen zu unterbreiten.

Das Schreiben der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 28.06.2024 ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat schlägt Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vertreter oder als Stellvertreter für die Regionale Planungsgemeinschaft vor.

Abstimmungsergebnis:

Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 11:

Modernisierung der Sireneninfrastruktur

Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 12:

Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte über:

1.

Lt. Kostenkalkulation wird die Sanierung der Turnhalle wesentlich mehr kosten als ursprünglich angenommen. Die Kosten werden nochmals kritisch kontrolliert und mit der Baumaßnahme Turnhalle Ulmen verglichen. Hiernach erfolgt eine Info des VG-Rates und Beschluss über die weitere Vorgehensweise.

2.

Der Sachstand zur Ausweisung und Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurde bekannt gegeben.

3.

Info zur Gewerbesteuer Im Rahmen der Bauarbeiten auf dem Flugplatz in Büchel

4.

Es ist vorgesehen das die VG-Ratssitzungen und Ausschusssitzungen, wenn möglich immer um 17.00 Uhr beginnen.

Nicht öffentlicher Teil

TOP 13:

Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.