| Sitzungsdatum: | Donnerstag, den 11.07.2024 |
| Beginn: | 17:05 Uhr |
| Ende: | 18:58 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Bürgermeister
| Herr Bürgermeister Alfred Steimers | |
| Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates: | |
| SPD | |
| Frau Marita Benz | |
| Herr Holger Esper | |
| Herr Bernhard Rodenkirch | |
| Herr Edwin Scheid | |
| Herr Frank Steimers | |
| CDU | |
| Herr Christian Arnold | |
| Herr Peter Arnoldi | |
| Frau Jennifer Bober | |
| Herr Karl-Josef Fischer | |
| Frau Sandra Hendges-Steffens | |
| Herr Thomas Kerpen | |
| Herr Stephan Keßeler | |
| Herr Klaus Kutscheid | |
| Herr Thorsten Lescher | |
| Herr Jörg Mühlenfeld | |
| Herr Andreas Peifer | |
| Frau Bettina Pellio | |
| Herr Uwe Schaaf | |
| FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V. | |
| Herr Sebastian Hammes | |
| Herr Berthold Schäfer | |
| Herr Rudolf Schneiders | |
| Frau Mirjam Traßer | |
| FWG Büchel e.V. | |
| Herr Herbert Benz | |
| Herr Manfred Nehren | |
| Herr Tino Pfitzner | |
| Herr Arno Zillgen | |
| Ortsbürgermeister/in bzw. deren Vertreter/innen: | |
| Herr Paul Haubrichs | geschäftsführender Ortsbürgermeister Gillenbeuren |
| Herr Wilfried Linden | Ortsbürgermeister Schmitt |
| Frau Ute Mindermann | Ortsbürgermeisterin Urschmitt |
| Herr Bernhard Peter | Ortsbürgermeister Auderath |
| Frau Elfriede Schäfer | Ortsbürgermeisterin Filz |
| Herr Otto Schneiders | Ortsbürgermeister Weiler |
| Herr Günter Welter | Ortsbürgermeister Lutzerath |
| Ortsvorsteher | |
| Herr Holger Burgard | |
| Protokollführer | |
| Herr Michael Schneider | |
| von der Verwaltung | |
| Frau Laura Junglas | |
| Frau Sarah Müller | |
| Frau Ramona Rübenach | |
| Frau Daniela Saxler | |
| Frau Tanja Schug | |
| Herr Stefan Thomas | |
| Frau Lisa Unzen | |
| Frau Carina Wagner | |
| Gäste | |
| Herr Andreas Müller | BitControl |
| Abwesend waren: | |
| Es fehlten entschuldigt | |
| Herr Ulrich Laux | |
| Herr Michael Mais | |
| Herr Bernd Mertes | 1. Beigeordneter OG Wagenhausen |
| Herr Michael Mönch | Ortsbürgermeister Gevenich |
| Herr Gerhard Müller | Ortsbürgermeister Kliding |
| Herr Markus Schreiber | |
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde Tagesordnungspunkt 10 „Modernisierung der Sireneninfrastruktur“ von der Tagesordnung abgesetzt. Der Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlussfassung über einen Vorschlag für die Wahl der Vertreter/innen für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald“ wurde auf die Tagesordnung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-
Der Tagesordnungspunkt 7 „Vorstellung des Notstromkonzept, Eigenstromerzeugung und zukünftige Energiebeschaffung – Abwasserwerk“ wurde vorgezogen und als Tagesordnungspunkt 2 behandelt.
Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Verpflichtung der Mitglieder des Verbandsgemeinderates |
| 2. | Vorstellung des Notstromkonzept, Eigenstromerzeugung und zukünftige Energiebeschaffung - Abwasserwerk |
| 3. | Information über die Bildung von Fraktionen |
| 4. | Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
| 5. | Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates für die Wahlperiode 2024-2029 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung |
| 7. | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Haupt- und Finanzausschuss |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Verleihung des Ehrentellers der Verbandsgemeinde Ulmen |
| 9. | Aktueller Sachstand MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über einen Vorschlag für die Wahl der Vertreter/innen für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald |
| 11. | Modernisierung der Sireneninfrastruktur |
| 12. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 13. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
| TOP 1: | Verpflichtung der Mitglieder des Verbandsgemeinderates |
Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzliche Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 haben folgende Personen die Wahl in den Verbandsgemeinderat angenommen und wurden in der Sitzung durch Bürgermeister Alfred Steimers per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
SPD
• Frank Steimers
• Marita Benz
• Edwin Scheid
• Bernhard Rodenkirch
• Holger Esper
CDU
• Sandra Hendges-Steffens
• Karl-Josef Fischer
• Thomas Kerpen
• Jörg Mühlenfeld
• Andreas Peifer
• Uwe Schaaf
• Thorsten Lescher
• Peter Arnoldi
• Bettina Pellio
• Christian Arnold
• Klaus Kutscheid
• Stephan Keßeler
• Jennifer Bober
FWG der VG Ulmen e.V.
• Berthold Schäfer
• Rudolf Schneiders
• Mirjam Traßer
• Sebastian Hammes
FWG Büchel e.V.
• Tino Pfitzner
• Arno Zillgen
• Herbert Benz
• Manfred Nehren
| TOP 2: | Vorstellung des Notstromkonzept, Eigenstromerzeugung und zukünftige Energiebeschaffung - Abwasserwerk |
Das Planungsbüro BitControl aus Nattenheim informiert über den aktuellen Sachstand bzgl. der Thematik Eigenstromerzeugungsanlagen, Notstromkonzept und Strategie zur zukünftigen Strombeschaffung.
Herr Norbert Meyer u. Herr Andreas Müller werden die bisher betrachteten Lösungsstrategien für die Eigenstromerzeugungsanlagen vorstellen. Betrachtet wurden über 20 Standorte für mögliche Eigenstromerzeugungsanlagen.
Es wurde eine Prioritätenliste der Standorte erstellt. Dazu gibt es schon Potenzialermittlungen und Kostenberechnungen.
Für die formalen Rahmenbedingungen der Eigenstromnutzung bedient sich BITControl der Kunz Rechtsanwälte sowie Ehrenamtlich Prof. Dr. Keilen.
Kunz Rechtsanwälte sind bereits in verschiedenen Verbandsgemeinden zur gleichen Thematik tätig und sehr gut in die politischen Strukturen vernetzt, so dass sich hier Synergien ergeben.
Für die rechtliche und wirtschaftliche Unterstützung wurde unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Mittelrheinische Treuhand (MT) zu Rate gezogen.
Die MT empfiehlt zwingend die Gründung eines eigenen Betriebszweigs auf der Grundlage der vorliegenden Projektskizze.
Die Bildung eines Bilanzkreises über den Bedarf des Abwasserwerk hinaus ist möglich und durchaus sinnvoll. Im Bilanzkreis könnten zusätzlich die Liegenschaften (Rathaus, Schulen etc.) der Verbandsgemeinde und zukünftige Erzeugungsanlagen zu einem späteren Zeitpunkt mit einbezogen werden.
Folgende Schritte werden noch realisiert:
| - | noch ausstehende Baugenehmigung |
| - | entsprechende Fachbeiträge |
| - | Beginn der Ausführungsplanung |
| - | Gründung Betriebszweig „Energie“ |
| - | Aufbau des Bilanzkreismodells |
Für das Notstromkonzept liegt ein Merkblatt der DWA vor. Auf dieser Grundlage wurde eine Strategie zur Ermittlung des Notstrombedarfes und des Notstromkonzeptes entwickelt. Dieses Notstromkonzept wurde nun in enger Abstimmung mit dem Betriebsdienst und dem Energie- Netzbetreiber erarbeitet.
Die Planung und Ausführung sollen in sinnvollen Abschnitten und den entsprechenden finanziellen Mitteln erfolgen.
Anregungen der Verbandsgemeinderatsmitglieder sind ausdrücklich erwünscht.
| TOP 3: | Information über die Bildung von Fraktionen |
Die Bildung von Fraktionen, die Namen der Fraktionsmitglieder sowie des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sind nach § 30 a Abs. 2 GemO dem Bürgermeister mitzuteilen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, über die Fraktionsbildung im Rahmen der konstituierenden Sitzung die übrigen Ratsfraktionen und Ratsmitglieder sowie die Öffentlichkeit zu informieren.
Bürgermeister Steimers wurde bereits darüber informiert, dass folgende Fraktionen gebildet wurden:
1. CDU-Fraktion
Namen der Mitglieder: Ulrich Laux, Sandra Hendges-Steffens, Karl-Josef Fischer, Thomas Kerpen, Jörg Mühlenfeld, Andreas Peifer, Uwe Schaaf, Thorsten Lescher, Peter Arnoldi, Bettina Pellio, Christian Arnold, Klaus Kutscheid, Stephan Keßeler, Jennifer Bober
Fraktionsvorsitzender: Uwe Schaaf
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende: Andreas Peifer und Thorsten Lescher
2. SPD-Fraktion
Namen der Mitglieder: Frank Steimers, Marita Benz, Edwin Scheid, Bernhard Rodenkirch, Holger Esper
Fraktionsvorsitzender: Bernhard Rodenkirch
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender: Frank Steimers
3. Freien Wählergruppe (FWG) der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.
Namen der Mitglieder: Berthold Schäfer, Rudolf Schneiders, Michael Mais, Mirjam Traßer, Sebastian Hammes
Fraktionsvorsitzender: Rudolf Schneiders
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender: Michael Mais
4. Freie Wählergruppe (FWG) Büchel e.V.
Namen der Mitglieder: Manfred Nehren, Tino Pfitzner, Arno Zillgen, Herbert Benz
Fraktionsvorsitzender: Manfred Nehren
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender: Tino Pfitzner
| TOP 4: | Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Ulmen hat entsprechend den Bestimmungen ihrer Hauptsatzung vom 01.01.2015 in der z. Zt. gültigen Fassung bis zu drei Beigeordnete. Gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) erfolgt deren Wahl durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.
In der Sitzung können entsprechende Personalvorschläge unterbreitet werden.
Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung.
Die Stimmenauszählung erfolgt gem. § 25 Abs. 8 S.1 MGeschO durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm zu beauftragende Ratsmitglieder.
Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt es sich, alle im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen an der Bildung eines Wahlvorstandes für die Wahl der Beigeordneten zu beteiligen.
Der Vorsitzende wird daher in der Sitzung die 4 Fraktionen um Vorschläge zur Bildung/Wahl des Wahlvorstandes bitten.
Da gemäß § 50 Abs. 2 GemO die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters durch die Beigeordneten vor deren Wahl durch den Verbandsgemeinderat festzusetzen ist, schlägt die Verwaltung vor, die Wahl der Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis durchzuführen.
Gemäß § 50 Abs. 2 GemO ist die/der Erste Beigeordnete allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung (Vertreter im Verhinderungsfall). Sie/Er führt die Amtsbezeichnung Erste/r Beigeordnete/r.
Die weiteren Beigeordneten führen die Amtsbezeichnung Beigeordnete(r) und sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Bürgermeister und die/der Erste Beigeordnete verhindert sind.
Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
| I. | Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs.5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen. |
| Abstimmungsergebnis: 26 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen | |
| Vorgeschlagen und mit der Stimmenauszählung beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder: | |
| 1. Thorsten Lescher | |
| 2. Holger Esper | |
| 3. Rudolf Schneiders | |
| 4. Arno Zillgen | |
| Abstimmungsergebnis: 22 Ja, 0 Nein, 4 Enthaltungen | |
| II. | In besonderer Wahlhandlung wurden in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis gewählt: |
| 1. als ehrenamtlicher 1. Beigeordneter | |
| Herr Thomas Kerpen | |
| Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltungen | |
| Herr Thomas Kerpen nahm die Wahl an und wurde sodann durch Bürgermeister Alfred Steimers nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zur/zum Ehrenbeamtin/Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. | |
| 2. als weiterer (2.) ehrenamtlicher Beigeordneter | |
| Herr Ulrich Laux | |
| Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltungen | |
| Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgen in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates. |
| 3. als weiterer (3.) ehrenamtlicher Beigeordneter wurden vorgeschlagen: | |
| Herr Michael Mais — 9 Ja-Stimmen | |
| Herr Manfred Nehren — 17 Ja-Stimmen | |
| Herr Manfred Nehren nahm die Wahl an und wurde sodann durch Bürgermeister Alfred Steimers nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zur/zum Ehrenbeamtin/Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. |
Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.
| TOP 5: | Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates für die Wahlperiode 2024-2029 |
Sachverhalt:
In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung der Organisationsabläufe im Gemeinderat.
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt.
Deshalb hat der neu gewählte Verbandsgemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Für die vergangene Wahlzeit hatte der Verbandsgemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert übernommen.
Die Mustergeschäftsordnung in ihrer aktuellen Fassung ist im "Kommunalbrevier 2024", das den Ratsmitgliedern noch ausgehändigt wird, abgedruckt.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die vom Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in ihrer aktuellen Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 6: | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung |
Sachverhalt:
Es wurde angeregt § 2 Ausschüsse des Verbandsgemeinderates, § 6 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Verbandsgemeinderates und § 7 Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen abzuändern.
Die z. Zt. gültige Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ulmen stammt aus dem Jahre 2014 und daher wird seitens der Verwaltung angeregt eine Neufassung zu beschließen.
Ein entsprechender Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung wurde erarbeitet und ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die vorgesehen Änderungen bzw. Ergänzungen sind hierbei gelb markiert.
Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates (§ 25 Abs. 2 GemO).
Da die Hauptsatzung u. a. auch Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten enthält, sind gem. VV Nr. 3 zu § 25 GemO für den Satzungsbeschluss 2 Abstimmungen erforderlich.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Beschluss:
1. Nach ausführlicher Beratung beschließt der Gemeinderat die Neufassung des
§ 8 der Hauptsatzung
| (X) | in der Fassung des vorgelegten Entwurfs. |
| ( ) | mit folgenden Änderungen gegenüber der Fassung des vorgelegten Entwurfs: |
Abstimmungsergebnis: 25 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 2 Befangen
An der Beratung und Abstimmung nahmen die Beigeordneten Thomas Kerpen und Manfred Nehren gem. § 22 GemO nicht teil.
2. Im Anschluss beschließt der Gemeinderat die Neufassung der übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung (mit Ausnahme des § 8)
| (X) | in der Fassung des vorgelegten Entwurfs. |
| ( ) | mit folgenden Änderungen gegenüber der Fassung des vorgelegten Entwurfs: |
Abstimmungsergebnis: 27 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
| TOP 7: | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Haupt- und Finanzausschuss |
Sachverhalt:
Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.
Da mit der Wahlzeit des Gemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse endet, ist eine Neuwahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.
Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: 26 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.
Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Haupt- und Finanzausschuss:
Haupt- und Finanzausschuss
| Mitglied: | Stellvertreter: | Vorschlagsträger |
| 1. Frank Steimers | Holger Esper | SPD |
| 2. Bernhard Rodenkirch | Marita Benz | SPD |
| 3. Karl-Josef Fischer | Klaus Kutscheid | CDU |
| 4. Sandra Hendges-Steffens | Stephan Kesseler | CDU |
| 5. Thorsten Lescher | Bettina Pellio | CDU |
| 6. Andreas Peifer | Peter Arnoldi | CDU |
| 7. Uwe Schaaf | Jennifer Bober | CDU |
| 8. Rudolf Schneiders | Berthold Schäfer | FWG VG Ulmen |
| 9. Michael Mais | Mirjam Traßer | FWG VG Ulmen |
| 10. Herbert Benz | Arno Zillgen | FWG Büchel |
Abstimmungsergebnis:
Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.
| TOP 8: | Beratung und Beschlussfassung über die Verleihung des Ehrentellers der Verbandsgemeinde Ulmen |
Sachverhalt:
Nach den Richtlinien über die Verleihung des Wappenschildes und Ehrentellers der Verbandsgemeinde Ulmen kann der Ehrenteller solchen Persönlichkeiten verliehen werden, die sich während einer Zeit von mindestens 15, 20 oder 25 Jahren in besonderem Maße um die Verbandsgemeinde Ulmen verdient gemacht haben.
In diesem Jahr scheiden einige langjährige und sehr engagierte Persönlichkeiten aus. Daher werden folgende Personen vorgeschlagen den Ehrenteller zu erhalten:
| 1. | Roswitha Lescher |
| Frau Lescher war 25 Jahre Mitglied im Verbandsgemeinderat und für die Ortsgemeinde Lutzerath 20 Jahre im Ehrenamt als Ratsmitglied und Beigeordnete tätig. Lange Zeit war sie auch Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion. | |
| 2. | Günther Wagner |
| Herr Wagner war 30 Jahre Mitglied im Verbandsgemeinderat. Als Ratsmitglied der Stadt Ulmen war er von 1989 bis 2009 und wieder seit 2014 tätig. Außerdem war er von 2009 bis 2014 Stadtbürgermeister der Stadt Ulmen. Er ist somit schon seit 35 Jahren im Ehrenamt tätig. | |
| 3. | Heinz-Werner Hendges |
| Herr Hendges war von 1994 bis 2004 Mitglied im Verbandsgemeinderat und von 2004 bis 2024 Beigeordneter der Verbandsgemeinde Ulmen. Für die Ortsgemeinde Wagenhausen war er als Ratsmitglied von 1989 bis 1999 und von 1999 bis 2024 als Ortsbürgermeister tätig. Insgesamt schaut er auf 35 Jahre Ehrenamt zurück. | |
| 4. | Alois Keßeler |
| Herr Keßeler war insgesamt 42 Jahre Mitglied im Verbandsgemeinderat und für die Stadt Ulmen 35 Jahre im Ehrenamt als Ratsmitglied (von 1989 bis 1999, von 2009 bis 2024), als Beigeordneter (von 2014 bis 2019) und als Stadtbürgermeister (damals noch Ortsbürgermeister; von 1999 bis 2009) von Ulmen tätig. | |
| 5. | Lothar Friedrich |
| Herr Friedrich war von 1999 bis 2024 Mitglied im Verbandsgemeinderat und lange Zeit stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion. Von 2010 bis 2019 war er Mitglied im Stadtrat Ulmen. |
Bislang wurde diese Ehrung nur an Herrn Bürgermeister a.D. Hans-Werner Ehrlich im Jahre 2011 und an Herrn Richard Benz im Jahre 2019 verliehen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushaltsplan 2024 stehen bei der Buchungsstelle 11102-569600 noch genügend HH-Mittel zur Verfügung.
Beschluss:
In Anbetracht ihrer langjährigen und besonderen Verdienste um die Verbandsgemeinde Ulmen beschließt der Verbandsgemeinderat, Frau Roswitha Lescher, Herrn Günther Wagner, Herrn Heinz-Werner Hendges, Herrn Alois Keßeler und Herrn Lothar Friedrich den Ehrenteller der Verbandsgemeinde Ulmen zu verleihen.
Zu 1:
Abstimmungsergebnis: 26 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 1 Befangen
Herr Thorsten Lescher hat gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.
Zu 2:
Abstimmungsergebnis: 27 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
Zu 3:
Abstimmungsergebnis: 26 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 1 Befangen
Frau Sandra Hendges-Steffens hat gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.
Zu 4:
Abstimmungsergebnis: 26 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 1 Befangen
Herr Stephan Keßeler hat gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.
Zu 5:
Abstimmungsergebnis: 27 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
| TOP 9: | Aktueller Sachstand MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum |
Der Vorsitzende informierte in der Sitzung über den aktuellen Sachstand des MVZ Ulmen – Gesundheitszentrum.
Die Renovierung der Praxis ist weitestgehend abgeschlossen. Bürgermeister Steimers bedankte sich für die Unterstützung vieler ehrenamtlicher Personen. Seit dem 01.07.2024 ist das MVZ eröffnet. Bisher konnten wir 303 Patienten im MVZ begrüßen. Wir freuen uns auch die Ärzte in der Umgebung, die unsere Patienten in den vergangenen Monaten aufgenommen und versorgt haben, wieder zu entlasten. Der Einsatz, den dabei nicht nur die Ärzte, sondern auch die medizinischen Fachangestellten leisten mussten, ging oft weit über das Normalmaß hinaus und ist nicht selbstverständlich. Die offizielle Eröffnungsfeier findet am 31.07.2024 statt, u.a. mit dem Besuch von Vertreten der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Verwaltungsrat und umliegenden Ärzten, Apothekern und Wegbegleitern. In der nächsten Sitzung wird ein neuer Verwaltungsrat gewählt. Dieser besteht aus 8 Mitgliedern der Trägerkommune und 2 Mitgliedern der St. Hildegardis gGmbH. Herr Steimers lädt den Verbandsgemeinderat herzlich ein, wenn gewünscht, die Praxisräume zu besichtigen.
| TOP 10: | Beratung und Beschlussfassung über einen Vorschlag für die Wahl der Vertreter/innen für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald |
Sachverhalt:
Nach § 6 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 der Satzung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald entsendet der Landkreis Cochem-Zell neben der Landrätin als geborenes Mitglied drei weitre Vertreter/-innen und deren drei Stellvertreter/innen in die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft. Mindestens die Hälfte der zu entsendenden Personen werden nach den Vorgaben des § 6 Abs. 2 der Satzung aus Vorschlägen der Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden, die Träger der Flächennutzungsplanung sind, gewählt. Die Verbandsgemeinde Ulmen wird gebeten einen Vorschlag für die Wahl der zu wählenden Vertreter/-innen und Stellvertreter/innen zu unterbreiten.
Das Schreiben der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 28.06.2024 ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat schlägt Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vertreter oder als Stellvertreter für die Regionale Planungsgemeinschaft vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 11: | Modernisierung der Sireneninfrastruktur |
Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von der Tagesordnung abgesetzt.
| TOP 12: | Mitteilungen |
Der Vorsitzende informierte über:
| 1. | Lt. Kostenkalkulation wird die Sanierung der Turnhalle wesentlich mehr kosten als ursprünglich angenommen. Die Kosten werden nochmals kritisch kontrolliert und mit der Baumaßnahme Turnhalle Ulmen verglichen. Hiernach erfolgt eine Info des VG-Rates und Beschluss über die weitere Vorgehensweise. |
| 2. | Der Sachstand zur Ausweisung und Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurde bekannt gegeben. |
| 3. | Info zur Gewerbesteuer Im Rahmen der Bauarbeiten auf dem Flugplatz in Büchel |
| 4. | Es ist vorgesehen das die VG-Ratssitzungen und Ausschusssitzungen, wenn möglich immer um 17.00 Uhr beginnen. |
Nicht öffentlicher Teil
| TOP 13: |
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.