Bald beginnt die fünfte Jahreszeit und bei den Umzügen werden die Karnevalswagen wieder durch die Dörfer rollen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf den Erlass vom 22.10.2018 des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hin.
Hierin wird ausdrücklich gefordert, dass für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen (Karnevalswagen) dem Veranstalter eine Bescheinigung vorzulegen ist, aus der die Verkehrssicherheit des Karnevalswagens hervorgeht. Diese Bescheinigung ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für Kraftfahrzeugverkehr (TÜV, KÜS, DEKRA,…) auszustellen. Es ist zweckmäßig, sich mit den entsprechenden Sachverständigen frühzeitig in Verbindung zu setzen.
Wir bitten diesbezüglich besonders die Wagenbauer, dies bereits beim Bau der Karnevalswagen zu berücksichtigen. Im ungünstigsten Fall wird bei fehlender Verkehrssicherheit des Wagens eine Teilnahme am Umzug untersagt.
Ebenfalls sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Antrag Festzuggenehmigung:
Mindestens zwei Wochen vor der Durchführung des Karnevalumzuges muss ein Antrag auf Festzuggenehmigung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, gestellt werden. Im Antrag müssen der Streckenverlauf bzw. die Absicherung des Zuges dargestellt sein.
Den Antrag können Sie schnell und einfach online stellen.
Den Online-Antrag finden Sie auch unter www.ulmen.de/onlineservice - Bürgerdienste - Festzuggenehmigung. Einfach persönliche Daten bzw. Daten vom Verein sowie die erforderlichen Angaben zum Streckenverlauf bzw. Absicherung Ihres Festzuges eintragen und die Daten absenden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Tel.: 02676 409161