Die Bemessung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt. Dies ist grundsätzlich die bezogene Frischwassermenge. Die Wassermengen für Zuschläge oder
Absetzungen sind nach erfolgter Anmeldung durch geeichte Zwischenzähler zu messen und der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen – Abwasserwerk- für den abgelaufenen Bemessungszeitraum (Jahr 2023) bis 31.01.2024 nachzuweisen.
Hiermit bitten wir Sie, alle Brunnen- und Zisternenbetreiber und sonstige Betreiber von Zwischenzählern, die hierüber entnommenen und der Kanalisation zugeführten Wassermengen bzw. die abzusetzende Wassermenge des Jahres 2023 bis zum 31.01.2024 dem Abwasserwerk mitzuteilen.
Für die Mitteilung von Brauchwasser kann der nachfolgend abgedruckte Vordruck verwendet werden. Noch schneller können Sie diesen Antrag und auch die sonstigen Zwischenzähler jetzt online einreichen. Dazu müssen Sie nur auf unsere Homepage
gehen und dort unter der Rubrik „Direkt online erledigen“ den entsprechenden Antragslink unter „Abwasserwerk“
è Schmutzwassergebühr – Mitteilung des privaten Zwischenzählerstands
auswählen.
Hier tragen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten und die erforderlichen Angaben ein und laden ggfs. Fotos von den Zwischenzählerständen hoch. Nach Absendung Ihrer Daten werden diese bei der Berechnung Ihrer Schmutzwassergebühr 2023 geprüft und berücksichtigt.
Geben Sie bitte stets die Kunden-Nummer (Bürger-Nr.) des letzten
Abgabenbescheides an, für die eine Absetzung beantragt wird.