Die Nutzung des gemeinschaftlichen Fischereibezirkes „Litzbach“ mit seinen Nebengewässern von der Quelle bis zur Einmündung in den Üßbach, ca 10,3 km Länge, wird ab dem 01.04.2025 auf die Dauer von 12 Jahren neu verpachtet.
Pachtinteressenten werden gebeten, schriftliche Gebote im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Fischereiverpachtung Litzbach“ bis spätestens Freitag, den 31.01.2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1 in 56766 Ulmen, einzureichen.
Die Pachtbedingungen können während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Zimmer 103 eingesehen werden.