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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 3/2025
Verbandsgemeinde Ulmen
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Bekanntmachung

über die Neuverpachtung der Fischereigewässer der Fischereigenossenschaft Litzbach

Die Nutzung des gemeinschaftlichen Fischereibezirkes „Litzbach“ mit seinen Nebengewässern von der Quelle bis zur Einmündung in den Üßbach, ca 10,3 km Länge, wird ab dem 01.04.2025 auf die Dauer von 12 Jahren neu verpachtet.

Pachtinteressenten werden gebeten, schriftliche Gebote im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Fischereiverpachtung Litzbach“ bis spätestens Freitag, den 31.01.2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1 in 56766 Ulmen, einzureichen.

Die Pachtbedingungen können während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Zimmer 103 eingesehen werden.

Für die Fischereigenossenschaft Litzbach Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
56766 Ulmen, den 09.01.2024
gez. Steimers
Bürgermeister