| Sitzungsdatum: | Mittwoch, den 20.11.2024 |
| Beginn: | 17:05 Uhr |
| Ende: | 17:45 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
| Vorsitzender | |
| Herr Bürgermeister Alfred Steimers |
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| Geschäftsführer | |
| Frau Tanja Schug | zugleich Protokollführerin |
| Geschäftsführer | |
| Frau Lisa Unzen |
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| Mitglieder des Verwaltungsrates: | |
| SPD | |
| Frau Marita Benz |
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| CDU | |
| Herr Thomas Kerpen |
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| Herr Klaus Kutscheid | Stellv. Mitglied für Sandra Hendges-Steffens |
| Frau Roswitha Lescher |
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| Frau Bettina Pellio | Stellv. Mitglied für Andreas Peifer |
| FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V. | |
| Herr Michael Mais |
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| Frau Mirjam Traßer |
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| FWG Büchel e.V. | |
| Herr Winfried Müller | Stellv. Mitglied für Andreas Höhl |
| Mitglieder | |
| Herr Stephan Lung | Stellv. Mitglied für Markus Wagener |
| Herr Wolfgang Maring |
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| Herr Markus Wagener |
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| Beratende Mitglieder | |
| Frau Dagmar-Angelika Jessel |
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| Frau Anette Laux |
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| Abwesend waren: | |
| Es fehlten entschuldigt | |
| Frau Sandra Hendges-Steffens |
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| Herr Andreas Höhl |
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| Herr Andreas Peifer |
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| Frau Marianne Römer |
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Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. Verpflichtung der Mitglieder des Verwaltungsrates | |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 2. | Mitteilungen aktueller Sachstand MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Verpflichtung der Mitglieder des Verwaltungsrates
Sachverhalt:
Die Mitglieder des Verwaltungsrates, auch die wiedergewählten Mitglieder, sind vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten.
Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Mitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Mitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Folgende Personen, die noch nicht verpflichtet wurden, sind in Verwaltungsrat gewählt worden und werden in der Sitzung durch Bürgermeister Alfred Steimers per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
Mitglieder:
• Roswitha Lescher
• Wolfgang Maring
• Markus Wagener
ggfs. stellv. Mitglieder:
• Winfried Müller
• Stephan Lung
Nicht öffentlicher Teil
TOP 2: Mitteilungen aktueller Sachstand MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum
Der Vorsitzende informierte den Verwaltungsrat über den aktuellen Sachstand des MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum.