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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 3/2025
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum"

Sitzungsdatum:

Mittwoch, den 20.11.2024

Beginn:

17:05 Uhr

Ende:

17:45 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Vorsitzender

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

Geschäftsführer

Frau Tanja Schug

zugleich Protokollführerin

Geschäftsführer

Frau Lisa Unzen

Mitglieder des Verwaltungsrates:

SPD

Frau Marita Benz

CDU

Herr Thomas Kerpen

Herr Klaus Kutscheid

Stellv. Mitglied für Sandra Hendges-Steffens

Frau Roswitha Lescher

Frau Bettina Pellio

Stellv. Mitglied für Andreas Peifer

FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.

Herr Michael Mais

Frau Mirjam Traßer

FWG Büchel e.V.

Herr Winfried Müller

Stellv. Mitglied für Andreas Höhl

Mitglieder

Herr Stephan Lung

Stellv. Mitglied für Markus Wagener

Herr Wolfgang Maring

Herr Markus Wagener

Beratende Mitglieder

Frau Dagmar-Angelika Jessel

Frau Anette Laux

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Frau Sandra Hendges-Steffens

Herr Andreas Höhl

Herr Andreas Peifer

Frau Marianne Römer

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Verpflichtung der Mitglieder des Verwaltungsrates

Nicht öffentlicher Teil

2.

Mitteilungen aktueller Sachstand MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum

Öffentlicher Teil

TOP 1: Verpflichtung der Mitglieder des Verwaltungsrates

Sachverhalt:

Die Mitglieder des Verwaltungsrates, auch die wiedergewählten Mitglieder, sind vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten.

Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:

Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).

Die Mitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).

Verletzt ein Mitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).

Folgende Personen, die noch nicht verpflichtet wurden, sind in Verwaltungsrat gewählt worden und werden in der Sitzung durch Bürgermeister Alfred Steimers per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:

Mitglieder:

• Roswitha Lescher

• Wolfgang Maring

• Markus Wagener

ggfs. stellv. Mitglieder:

• Winfried Müller

• Stephan Lung

Nicht öffentlicher Teil

TOP 2: Mitteilungen aktueller Sachstand MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum

Der Vorsitzende informierte den Verwaltungsrat über den aktuellen Sachstand des MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum.