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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 30/2022
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Werkausschusses

Sitzungsdatum:

Donnerstag, den 21.07.2022

Beginn:

15:06 Uhr

Ende:

17:00 Uhr

Ort:

Gemeindehaus, Hauptstr. 18, 56825 Gillenbeuren

Anwesend waren:

Vorsitzender

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

Beigeordnete (als beratende Mitglieder)

Herr Karl-Josef Fischer

Herr Thomas Kerpen

Herr Heinz-Werner Hendges

Mitglieder/Stellvertreter

Herr Paul Haubrichs

Herr Gerd Johann

Herr Michael Kerpen

Herr Albert Klein

Stellv. Mitglied für Lothar Friedrich

Herr Klaus Kutscheid

Frau Bettina Pellio

Herr Bernhard Rodenkirch

Stellv. Mitglied für Frank Steimers

Herr Uwe Schaaf

Protokollführerin

Frau Sarah Schmitz

von der Verwaltung

Herr Frank Jäger

Herr Torsten Steffgen

Gäste

Herr Stefan Morbach, IBS-Ingenieure GbR

zu TOP 11

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Peter Arnoldi

Stellv. Mitglied für Michael Fischer

Herr Michael Fischer

Herr Lothar Friedrich

Herr Thomas Klein

Herr Martin Probst

Stellv. Mitglied für Thomas Klein

Herr Frank Steimers

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt erweitert:

TOP 7: Energetische Optimierung von Kläranlagen und Pumpstationen durch Eigenstromerzeugungsanlagen

Abstimmungsergebnis: -einstimmig-

Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Neufassung der Allgemeinen Entwässerungssatzung der VG Ulmen

2.

Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 des Abwasserwerkes

3.

Aufnahme eines Finanzierungskredits

4.

Bekanntgabe eines Beschlusses im Umlaufverfahren

5.

Umbau KA Urschmitt zur Pumpstation, hier: Auftragvergabe der Ingenieurleistungen

6.

Energetische Optimierung der KA Lutzerath

7.

Energetische Optimierung von Kläranlagen und Pumpstationen durch Eigenstromerzeugungsanlagen

8.

Öffentliche Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

9.

Vertragsangelegenheit

Öffentlicher Teil

TOP 1: Neufassung der Allgemeinen Entwässerungssatzung der VG Ulmen

Sachverhalt:

In der derzeit gültigen Allgemeine Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Ulmen vom 06. Januar 2002 haben sich viele Änderungen ergeben, sodass eine Neufassung dieser Satzung notwendig ist.

Die Satzung wurde entsprechend an das Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom November 2020 angepasst.

Im Wesentlichen haben sich die Vorschriften des Landeswassergesetzes geändert. Diese wurden dementsprechend in der Allgemeinen Entwässerungssatzung angepasst. Zudem wurde der § 16 zur Niederschlagswasserbeseitigung und dazu ergänzend Anhang 3 „Technische Anforderungen an die „private“ Niederschlagswasserbewirtschaftung“ hinzugefügt.

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Allgemeine Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Ulmen vom 06. Januar 2002 aufzuheben und die neue Allgemeine Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Ulmen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 2: Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 des Abwasserwerkes

Sachverhalt:

Für die Prüfung der Jahresabschlüsse des Abwasserwerkes ist gemäß § 89 GemO durch den Verbandsgemeinderat ein Abschlussprüfer zu bestellen. Die aktuelle Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH (MT) endete mit der Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2021.

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind ebenfalls die Abrechnungen der Investitionskostenanteile sowie die Abrechnung der laufenden Aufwendungen für die Entwässerung der Straßen zu erstellen bzw. zu prüfen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Die Wirtschaftspläne berücksichtigen im Erfolgsplan unter Konto-Nr. 59701 jeweilige Planansätze (WPlan 2022 = 17T€).

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, auf der Grundlage ihres Angebotes vom 09.03.2022 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, mit der im Sachverhalt dargestellten Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses sowie der Abrechnung bzw. Prüfung der sich daraus entwickelnden Kostenbeteiligungen für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2024 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 3: Aufnahme eines Finanzierungskredits

Sachverhalt:

Neben den steigenden Baukosten, steigen die Zinsen und auch eine Inflation wird deutlicher. Viele Neubaugebiete sind geplant und der Eigenbetrieb muss bis 2035 klimaneutral werden. Aus diesem Grund ist angedacht ein Finanzierungskredit von ca. 1 Mio. € aufzunehmen.

In den Ortsgemeinden Auderath, Büchel, Filz, Gevenich und Weiler sind Neubaugebiete geplant, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Mit den Beiträgen werden die anfallenden Kosten nicht gedeckt. Zudem werden diese abwassertechnischen Erschließungen nicht gefördert.

Weiterhin sind Sanierungsarbeiten geplant und bereits angelaufen, wie z.B. die Inlinersanierung in Ulmen.

Die Umsetzung der Studien, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, Eigenstromerzeugungsanlagen und Optimierungsmaßnahmen zur besseren Abwasserreinigung, wie der Umbau von den Kläranlagen Gillenbeuren und Urschmitt zu Pumpstationen werden realisiert. Für diese Umbaumaßnahmen werden nur teilweise Fördermittel in Aussicht gestellt.

Um das Kassenkonto der Verbandsgemeinde Ulmen nicht weiter auszureizen und um den derzeit noch günstigen Zinssatz wahrzunehmen, soll ein Finanzierungskredit in Höhe von ca. 1 Mio. € aufgenommen werden.

Zusätzlich endet im April 2023 die Zinsbindung eines Altkredites, um bereits jetzt den noch relativ guten Zinssatz zu sichern, ist die Aufnahme eines Kredites ebenfalls vorteilhaft.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Die Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen wurde laut Wirtschaftsplan auf 1,4 Mio. € festgesetzt.

Beschluss:

Da die Kreditangebote stets für wenige Tage gelten, wird Herr Bürgermeister Steimers in Abstimmung mit der Werkleitung ermächtigt, das günstigste Kreditangebot für die Gesamtlaufzeit des Finanzierungskredits anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 4: Bekanntgabe eines Beschlusses im Umlaufverfahren

Sachverhalt:

Der Werkausschuss hat gem. § 35 Abs. 3 GemO folgenden Beschluss im Umlaufverfahren gefasst:

Umlaufverfahren vom 14.06.2022:

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Optimierung der E-Technik RÜB Ulmen

Die Niederschrift des Umlaufverfahrens ist als Anlage beigefügt.

Gemäß § 35 Abs. 3 GemO besteht die Möglichkeit den gefassten Beschluss im Umlaufverfahren aufzuheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.

Kenntnisnahme:

Der Werkausschuss nimmt den gefassten Beschluss im Umlaufverfahren zur Kenntnis.

TOP 5: Umbau KA Urschmitt zur Pumpstation, hier: Auftragvergabe der Ingenieurleistungen

Sachverhalt:

Bei der Studie wurde seinerzeit die abwassertechnische Anschlussmöglichkeit von Urschmitt und Kliding an die Kläranlage Bad Bertrich unter näherer Betrachtung des Pumpwerkes Beuren geprüft.

Die Neuausrichtung der Abwasserbeseitigung auf der KA Bad Bertrich zu einer leistungsfähigeren Kläranlage im Verbund mit erhöhten Anforderungen an die Reinigung wurde befürwortet. Hierdurch wird das Abwasserwerk künftige Herausforderungen u. a. in die Klärschlammbehandlung und Verwertung (z. B. zentrale Klärschlammentwässerung, erhöhte Phosphatelimination und energetische Optimierung) besser umsetzen können.

In der Werkausschusssitzung am 14. November 2019 wurde folgender Beschluss gefasst: „Entsprechend der Handlungsempfehlungen der vertiefenden Studie zum Anschluss von Urschmitt und Kliding an die Kläranlage Bad Bertrich beschließt der Werkausschuss die Umsetzung des Projektes. Hierzu sind die Ingenieurleistungen zur Planung der Maßnahme anzufragen.“

Es wurden insgesamt fünf Ingenieurbüros angefragt, wovon lediglich ein Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wurde.

Nach Prüfung und Wertung des Angebots ist der gesamtwirtschaftlichste Bieter die Bietergemeinschaft IBS-Ingenieure GbR aus Alflen und das Büro BITControlGmbH aus Nattenheim.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Für eine Umsetzung des Projektes stehen im Wirtschaftsplan 2022 unter Konto-Nr. 08537-0002 10T€ (Anlaufbetrag) für die Planungskosten der Anbindung Urschmitt/Kliding per Druckleitung an die KA Bad Bertrich zur Verfügung.

Weiterhin stehen im Wirtschaftsplan 2022 unter Konto-Nr. 08537-0014 10T€ (Anlaufbetrag) für die Planungskosten des Umbaus der KA Urschmitt zur Pumpstation zur Verfügung.

Für weitere Wirtschaftsjahre sind entsprechende Beträge einzuplanen.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt, die Ingenieurleistungen zur Planung der Maßnahme an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter, die Bietergemeinschaft aus den Firmen IBS-Ingenieure GbR und BITControlGmbH mit einem Auftragswert von 221.072,42 € für den gesamten Planungs- und Auftragszeitraum zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 6: Energetische Optimierung der KA Lutzerath

Sachverhalt:

Im letzten Jahr wurde ein Teil der Potenzialstudie fertiggestellt und dem Werkausschuss und Verbandsgemeinderat vorgestellt. Eine Einzelmaßnahme hieraus ist z.B. die Optimierung der Belüftung und der Bau einer Eigenstromanlage auf der KA Lutzerath.

I. Optimierung der Belüftung

Durch den Einbau einer zusätzlichen Druckmesssonde und neuer Regeltechnik können im Bereich des Belebungsbeckens (Belüftung) ca. 38.000 kWh/a eingespart werden. Dies entspricht einer Einsparung von ca. 38 % des Gesamtstrombedarfs.

Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich gemäß der Potenzialstudie auf ca. 18.000 €. In weniger als drei Jahren hat sich diese Maßnahme amortisiert.

Die Arbeiten sollen teilweise in Eigenleistung hergestellt werden.

II. Eigenstromerzeugungsanlage

Aus der Studie resultierend sollte die KA Lutzerath zusätzlich mit einer Eigenstromerzeugungsanlage (Photovoltaikanlage) ausgestattet werden. Durch die Errichtung dieser Anlage soll mindestens ca. 35.000 kWh/a eingespart werden. Dies entspricht einer Einsparung von ca. 35 % des Gesamtstrombedarfs.

Die geschätzten Investitionskosten für die PV-Anlage belaufen sich gemäß der Potenzialstudie auf ca. 100.000 €.

Für die energetische Optimierungsmaßnahme wird von Seiten der Wasserwirtschaft RLP eine Förderung in Höhe von ca. 20 % in Aussicht gestellt. Aufgrund neuer Förderrichtlinien des Landes vom Dezember 2021 können energetische Optimierungsmaßnahmen, wozu auch Photovoltaikanlagen gehören, die zur Eigenstromversorgung beitragen und auf eigenen Anlagen errichtet werden, gefördert werden.

Es wurde ein Ingenieurbüro für die Planungs- und Programmierleistungen angefragt, das Büro BITControlGmbH aus Nattenheim, welches bereits die Studie erstellt hatte.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

I. Optimierung der Belüftung

Der Wirtschaftsplan 2022 sieht unter Konto-Nr. 08632-0001 einen Planansatz von 18T€ vor.

II. Eigenstromerzeugungsanlagen

Für allgemeine Planungsleistungen stehen im Wirtschaftsplan 2022 unter dem Konto-Nr. 08603-0001 20T€ zur Verfügung.

Weitere erforderliche Mittel werden im Wirtschaftsplan 2023 vorgesehen.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt, die Ingenieurleistung zur Planung der Maßnahmen an das Planungsbüro BITControlGmbH i.H.v. 26.654,69 € zu vergeben.

I. Optimierung der Belüftung

Um zurzeit anstehende Lieferzögerungen in der Mess- und Steuertechnik zu vermeiden und aufgrund der kurzen Preisbindungen von Angeboten, beschließt der Werkausschuss Herrn Bürgermeister Steimers im Benehmen mit der Werkleitung zu ermächtigen, die Aufträge für die Bauausführung der energetischen Optimierung der KA Lutzerath an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 7: Energetische Optimierung von Kläranlagen und Pumpstationen durch Eigenstromerzeugungsanlagen

Sachverhalt:

Im Zuge verschiedener Vorstudien hat sich ergeben, dass das Abwasserwerk unterschiedliche Möglichkeiten hat, Eigenstromerzeugungsanlagen auf den Kläranlagen zu errichten. Die bereits vorgestellte Potenzialstudie in 2021 zeigte, dass große Einsparpotenziale durch Eigenstromerzeugungsanlagen erreicht werden können.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen - Abwasserwerk - verfügt zurzeit über 12 Kläranlagen und 13 Pumpstationen mit einem Gesamtenergieverbrauch von ca. 850.000 kWh im Jahr. Um zukünftig CO²-neutral zu werden und die Nutzung erneuerbarer Energien ausbauen zu können, sollen Potenziale zum Klimaschutz bei den Kläranlagen und Pumpstationen genutzt werden.

Genehmigungen und Umsetzungsmaßnahmen auf den einzelnen Kläranlagen waren in der Vergangenheit teilweise sehr umfassend und umfangreich. Diese wurden in den letzten Monaten vereinfacht durch die Änderung von gesetzlichen Vorgaben und klare Privilegierung der Abwasserbeseitigungsanlagen. Diese Privilegierung betrifft eigene Anlagen und eigene Grundstücke des Abwasserwerks.

Bei dem Bau von Stromerzeugungsanlagen geht es in erster Linie darum, den Eigenstrombedarf zu decken. Eine wirtschaftliche Betätigung ist in den §§ 85 ff der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz geregelt. Gemäß § 85 Abs. 1 GemO ist eine wirtschaftliche Betätigung grundsätzlich möglich, soweit dies dem öffentlichen Zweck dient. Hierzu heißt es: „(. . .) Die Errichtung, Übernahme oder wesentliche Erweiterung eines wirtschaftlichen Unternehmens im Bereich Energieversorgung wird stets durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt und ist abweichend von Satz 1 Nr. 2 zulässig, wenn das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht. (. . .)“

Aufgrund von der jetzigen geopolitischen Lage ist in Zukunft mit einer Verknappung der Energie und extrem hohen Energiekosten zu rechnen. Um dem entgegenzuwirken, können Einsparungen und die Sicherstellung des Betriebs nur auf der Grundlage einer hohen Eigenstromerzeugung realisiert werden.

Um diese schnell steigenden Energiekosten zu minimieren, sollen kurzfristig mehrere Maßnahmen, wie bspw. der Bau von PV-Anlagen auf vorhandenen Dächern oder freien Flächen des Abwasserwerks zur Eigenstromversorgung umgesetzt werden.

Daher ist es wichtig, schnell zu agieren und möglichst zügig Planungen zur Eigenstromerzeugung voranzutreiben. Dieses ist notwendig um zeitnah entsprechende Förderanträge stellen zu können.

Vom Ministerium für Kilmaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, RLP haben wir bereits die Zustimmung dafür erhalten, dass wir möglichst viele Eigenstromanlagen bauen sollen. Beim Gespräch mit dem Ministerium wurde auf die Dringlichkeit der Umsetzung solcher Maßnahmen ausdrücklich hingewiesen.

Aus den genannten Gründen möchten wir zeitnah Planungsleistungen für die energetische Optimierung der einzelnen Kläranlagen für ca. 180.000 € beauftragen.

Der Fokus liegt zunächst darauf, die Anlagen mit größtem Verbrauch, einfachem und schnellem Genehmigungsverfahren zu planen und umzusetzen. Die Planungsleistung erfolgt demnach bis Ende der Fertigstellung der Anlagen über mehrere Jahre.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Für kurzfristig notwendige Investitionen stehen im Wirtschaftsplan 2022 unter dem Konto-Nr. 08602-0002 50T€ zur Verfügung.

Für das Wirtschaftsjahr 2023 und folgende Jahre werden entsprechende Mittel, auch für die Umsetzung der Baumaßnahmen vorgesehen.

Beschluss:

Um Verzögerungen u. a. aus den im Sachverhalt angesprochenen Gründen in der Planung und Projektumsetzung zu vermeiden, beschließt der Werkausschuss, Bürgermeister Steimers im Benehmen mit der Werkleitung und den Ältestenrat zu ermächtigen, die Planungsleistungen für energetische Optimierung der Kläranlagen und Pumpstationen an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Informationen über die Vergabe erfolgt in der nächsten Werkausschusssitzung.

Abstimmungsergebnis:

Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 8: Öffentliche Mitteilungen

1. Personal

Frau Monika Marx verlässt uns zum 30.06.2022. Herr Patrick Simon übernimmt die Buchhaltung ab dem 01.08.2022.

2. Preissteigerungen

Erste Preissteigerungen brachte bereits Corona mit sich. Die Preise steigen jetzt stetig weiter durch den Ukraine Krieg. Folglich kommt es auch bei uns zu Preissteigerungen (bspw. Kraftstoff, Baustoffe, Stromkosten, Betriebsstoffe, Klärschlammausbringung).

Dies kann bei uns zu höheren Entgelten und Beiträgen in den Folgejahren führen.

3. Benchmarking

Die neue Benchmarking Analyse von 2016-2019 liegt vor. Das Benchmarking wird zur Standortbestimmung, zur Optimierung und zur Information von Gremien sowie der Öffentlichkeit über Leistungsstand und Erfolge genutzt. Die Erhebung von der Firma aquabench erfolgt über drei Jahre, die am Ende einen Fazitbericht und ein Preis- und Informationsblatt zur Verfügung stellen. Das aktuelle Preis- und Informationsblatt befindet sich im Anhang.

4. Kanalbestands- u. Kanalzustandserfassung in Büchel

Derzeit findet die Kanalbefahrung in der Ortsgemeinde Büchel statt.

5. Alflen, „Hinter Hammes Haus“ 3. BA

Am 21.12.2021 beschloss der Verbandsgemeinderat Ulmen nach Prüfung und Wertung der Angebote, dass Herr Bürgermeister Steimers im Benehmen mit der Werkleitung dem gesamtwirtschaftlichsten Bieter den Auftrag erteilen darf. Der Auftrag wurde an die Firma C. Schnorpfeil aus Trier vergeben. Die Bauarbeiten haben im Frühjahr begonnen und sollen zum Spätsommer/Herbst fertiggestellt werden.

6. Weiler, „Unter Hahnweg“

Der Bau des Neubaugebietes in Weiler wurde zurzeit zurückgestellt aufgrund der rasanten Preissteigerungen. Die Kanal- und Straßenplanung liegt vor. Eine Ausschreibung bzw. Vergabe hat noch nicht stattgefunden.

7. Filz, „Im Pesch“

Ebenso in Filz wird kurzfristig nicht die Umsetzung des geplanten Neubaugebietes erfolgen aufgrund der stark gestiegenen Preisentwicklungen.

Der Beschluss zur Beauftragung der weiteren Planungsleistungen (Leistungsphasen 7-9) wurde wegen der langen Lieferzeiten bereits im Verbandsgemeinderat am 10.03.2022 gefasst.

8. Ulmen, „Hahnwiese II“

Das Neubaugebiet in Ulmen, Hahnwiese II ist nach Lieferverzögerungen abwassertechnisch fast fertig erschlossen. Der Straßenbau steht kurz vor dem Abschluss.

9. Kanalsanierung Ulmen

In Ulmen wird weiter saniert und stellenweise Inliner eingezogen. In der Straße Am Großen Baum (Kreuzung Mühlenweg und Weidenstraße) wird es zu einer kurzfristigen Straßensperrung Anfang August kommen. Dort liegt ein Kanalstauraum mit einem Durchmesser von 2 Metern. Eine solche Inlinersanierung benötigt entsprechendes Material und viel Platz. In dieser Größenordnung gibt es nur eine Firma in Deutschland, die diese Inliner einzieht. Der Liner alleine wiegt bereits 6-8 Tonnen.

10. Poolwasser ist Abwasser

Öfters taucht die Frage auf, ob das Poolwasser bei der Menge der Schmutzwasserberechnung abgesetzt werden kann. Hierzu wurde von Bürgern angeführt, dass das Wasser anschließend zur Gartenbewässerung verwendet würde oder aber nicht in den Kanal eingeleitet würde.

Fakt ist, dass Poolwasser Abwasser ist. Durch den Gebrauch wird es in seiner Eigenschaft geändert. Wasser aus Schwimmbecken ist somit in jedem Fall als Abwasser zu behandeln, d.h. bei Entleerung des Beckens ist es der öffentlichen Kanalisation zuzuführen. Daher ist hierfür auch keine Absetzung bei der Schmutzwassergebühr möglich.

11. Baustellenbegehung

Herr Stefan Morbach von IBS-Ingenieure berichtet über die Baustelle Umbau der Kläranlage Gillenbeuren zur Pumpstation.

Nicht öffentlicher Teil

TOP 9: Vertragsangelegenheit

Der Werkausschuss hat über eine Vertragsangelegenheit beraten und eine Firma für weitere Arbeiten im Jahr 2022 beauftragt.