Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach § 45 Abs. 1 und Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Herr Bernhard Bäcker, Im Filzer Garten 2, 56766 Auderath
als Ersatzperson für
Herr Bernhard Peter, Am neuen Kreuz 30, 56766 Auderath
zum Mitglied des Gemeinderates der Ortsgemeinde Auderath einberufen worden ist.
Die Einberufung der Ersatzperson erfolgte, da Unterzeichner aufgrund seiner Wahl und Ernennung zum Ortsbürgermeister der Gemeinde Auderath am 10.07.2024 gem. § 5 KWG als gewähltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist und die zunächst zu berufenden Ratsmitglieder Herr Jörg Steimers, Herr Thomas Mücken und Herr Stefan Hürter die Wahl zum Mitglied des Gemeinderates nicht angenommen haben.