Titel Logo
Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 30/2024
Verbandsgemeinde Ulmen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, den 08. September 2024 von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Wagenhausen und am Sonntag, den 22. September 2024 von 8 bis 18 Uhr, die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeister/in der Ortsgemeinde Wagenhausen statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 02. August 2024, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen erhalten.

Wagenhausen, den 24.07.2024
gez. Daniela Saxler
Wahlleiterin für die Wahl des Ortsbürgermeister
der Ortsgemeinde Wagenhausen
als Beauftragte gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO