Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach § 45 Abs. 1 und Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Herr Wilfried Franzen, Hauptstraße 10, 56766 Filz
als Ersatzperson für
Frau Elfriede Schäfer, Am Hinnig 1, 56766 Filz
zum Mitglied des Gemeinderates der Ortsgemeinde Filz einberufen worden ist.
Die Einberufung der Ersatzperson erfolgte, da Unterzeichnerin aufgrund ihrer Wahl und Ernennung zur Ortsbürgermeisterin der Gemeinde Filz am 03.07.2024 gem. § 5 KWG als gewähltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist und das zunächst zu berufende Ratsmitglied die Wahl zum Mitglied des Gemeinderates nicht angenommen hat.