| Sitzungsdatum: | Donnerstag, den 27.07.2023 |
| Beginn: | 16:05 Uhr |
| Ende: | 16:55 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordneter
Herr Karl-Josef Fischer
Beigeordnete(r)
Herr Heinz-Werner Hendges
Herr Thomas Kerpen zu TOP 6
Mitglieder
Frau Sarah Dorfner
Frau Sandra Hendges-Steffens
Herr Friedhelm Justen, Stellv. Mitglied für Roswitha Lescher
Herr Alois Keßeler
Herr Andreas Peifer
Herr Bernhard Rodenkirch
Herr Rudolf Schneiders
Herr Frank Steimers, Stellv. Mitglied für Günther Wagner
Herr Hubert Willems
Protokollführer
Herr Michael Schneider
von der Verwaltung
Herr Markus Schreiber, zu TOP 1
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Frau Jennifer Bober, Stellv. Mitglied für Uwe Schaaf
Frau Roswitha Lescher
Herr Uwe Schaaf
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrages zur Erstellung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO |
| 3. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 4. | Personalangelegenheit |
| 5. | Grundstücksangelegenheit Eifel-Maar-Park II |
| 6. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrages zur Erstellung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat Ulmen fasste am 30.11.2022 den Beschluss, den Bürgermeister im Benehmen mit dem Ältestenrat zu ermächtigen, den Auftrag zur Erstellung der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte - vorbehaltlich einer Förderzusage des Landes - an das wirtschaftlich mindestbietende Ingenieurbüro zu vergeben.
Die Verbandsgemeinde Ulmen wurde für die Erstellung der Konzepte in zwei Gruppen aufgeteilt:
1. Gruppe: Ortsgemeinden Alflen, Auderath, Bad Bertrich, Büchel, Gevenich,
Gillenbeuren, Schmitt und Weiler
2. Gruppe: Ortsgemeinden Beuren, Filz, Kliding, Lutzerath, Urschmitt,
Wagenhausen, Wollmerath sowie die Stadt Ulmen.
Die Auftragsvergabe in der heutigen Sitzung bezieht sich nur auf die acht Gemeinden der 1. Gruppe.
Die Leistungen für die Erstellung der Vorsorgekonzepte wurden von der Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ausgeschrieben. Sieben Ingenieurbüros wurden zur Abgabe eines Honorarangebote aufgefordert. Vier Ingenieurbüros gaben ein Angebot ab.
Das Land gibt als Fördergeber Kriterien für die Bewertung vor. Das Angebot mit der besten Bewertung aus Preis, Fachlicher Eindruck, Methodenkompetenz (z.B. Sensibilisierung, Begehungen, Workshops, Einbindung der Bürger/innen), Kommunikationsstrategie (z.B. Bewerbung von Veranstaltungen, Internetauftritt) sowie Kompatibilität zu GIS-Datenbank erhält den Zuschlag.
Für die Prüfung und Bewertung der Angebote wurde eine Bewertungskommission gebildet, die aus dem Bürgermeister, dem Leiter des Abwasserwerkes und dem Leiter der Bauabteilung besteht.
Die Bewertungskommission kam zu dem Ergebnis, dass das Ingenieurbüro
Planungsbüro Hömme GbR, Römerstraße 1, 54340 Pölich
die höchste Punktzahl erreichte und damit den Zuschlag erhalten soll.
Der Vergabevermerk ist dieser Vorlage nicht-öffentliche Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2023 der Verbandsgemeinde Ulmen stehen Mittel für diesen Zweck unter der Buchungsstelle 55200-096000-233-3 zur Verfügung. Das Land Rheinland-Pfalz gewährt eine Förderung in Höhe von bis zu 90 % der Kosten. Im Haushalt 2024 sind die restlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen beschließt die Erstellung der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte für acht Gemeinden an das Ingenieurbüro
Planungsbüro Hömme GbR, Römerstraße 1, 54340 Pölich
-vorbehaltlich einer Förderzusage des Landes - zu einer Angebotssumme in Höhe von 169.009,75 Euro zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
Sachverhalt:
Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnug ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Haupt- und Finanzausschuss genehmigt werden.
MTB Xpert hat der Feuerwehr Ulmen einen Betrag i. H. v. 450,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Bürgerstiftung der Volksbank RheinAhrEifel eG spendete 150,00 Euro zur Anschaffung von Tshirts.
Die Sparkasse Mittelmosel spendete für die Nachtwanderung im Lutzerather Wald - Hubertusbläser einen Betrag i. H. v. 200,00 €.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
entfällt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Spenden dankend an.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
Derzeit werden Gespräche mit Eigentümern zum Erwerb von Flächen im geplanten Gewerbegebiet in Ulmen geführt. Da einige Eigentümer nur tauschen wollen werden Tauschflächen benötigt.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 4: Personalangelegenheit
Der Haupt- und Finanzausschuss hat über eine Personalangelegenheit beraten und beschlossen.
TOP 5: Grundstücksangelegenheit Eifel-Maar-Park II
Der Haupt- und Finanzausschuss hat über eine Grundstücksangelegenheit beraten und beschlossen.
TOP 6: Mitteilungen
- Informationen zum Landesjagdgesetz
- Informationen zum Glasfaserausbau