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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 33/2023
Verbandsgemeinde Ulmen
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Öffentliche Bekanntmachung

des Wahlleiters des Wahlkreises Cochem-Zell über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zur Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz im Wahlgang I (§ 11 Abs. 4 der Landwirtschaftskammerwahlordnung vom 18.09.1970 - LwKWO) und über den Ausfall der Wahl (§ 12 LwKWO)

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 15. August 2023 den Wahlvorschlag „Vornhecke“ zugelassen.

Da nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist, ist

Frau Stefanie Vornhecke, Zeller Str. 74, 56820 Senheim als Mitglied und

Herr Martin Krämer, Waldhof 1, 56814 Illerich als Stellvertreter

gemäß § 7 Abs. 5 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1970 (LwKG) in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer gewählt.

Auf Grund dessen findet eine Wahl im Wahlgang I nicht statt und die im Vulkanecho Nr. 32 vom 12.08.2023 veröffentlichte „Bekanntmachung zur Aufforderung der Wahlberechtigten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis“ ist somit gegenstandslos. Diese Bekanntmachung wird hiermit widerrufen.

Cochem, 15.08.2023
Manfred Schnur
Landrat, zugleich als Wahlleiter