Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach § 45 Abs. 1 und Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Herr Sven Mentel, Am runden Rech 1, 56825 Gillenbeuren
als Ersatzperson für
Herrn Andreas Rustige, Hauptstraße 3, 56825 Gillenbeuren
zum Mitglied des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gillenbeuren einberufen worden ist.
Die Einberufung der Ersatzperson erfolgte, da Unterzeichner aufgrund seiner Wahl und Ernennung zum Ortsbürgermeister der Gemeinde Gillenbeuren am 06.08.2024 gem. § 5 KWG als gewähltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist.