| Sitzungsdatum: | Montag, den 19.08.2024 |
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 17:41 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Bürgermeister
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordnete(r)
Herr Thomas Kerpen
Beigeordnete(r)
Herr Ulrich Laux
Herr Manfred Nehren
Mitglieder
Herr Herbert Benz
Frau Sandra Hendges-Steffens
Herr Klaus Kutscheid — Stellv. Mitglied für Karl-Josef Fischer
Herr Michael Mais
Herr Andreas Peifer
Frau Bettina Pellio — Stellv. Mitglied für Thorsten Lescher
Herr Bernhard Rodenkirch
Herr Uwe Schaaf
Herr Frank Steimers
Protokollführer
Herr Markus Schreiber
von der Verwaltung
Herr Michael Schneiders
Frau Gabi Zimmer
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Karl-Josef Fischer
Herr Thorsten Lescher
Herr Berthold Schäfer — Stellv. Mitglied für Rudolf Schneiders
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Beratung und Beschlussfassung über den Abschluß eines Wartungsvertrages für die neue Pelletheizung in der Grundschule Ulmen |
| 2. | Modernisierung der Sireneninfrastruktur |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO |
| 4. | Beauftragung Planungsleistung Burg-Grundschule Ulmen |
| 5. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 6. | Personalangelegenheit |
| 7. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: | Beratung und Beschlussfassung über den Abschluß eines Wartungsvertrages für die neue Pelletheizung in der Grundschule Ulmen |
In der Grundschule Ulmen wurde zwischenzeitlich die neue Pelletheizung durch die Firma Knops, Adenau eingebaut.
Analog zu der in der Ausschreibung abgefragten Wartungskosten wurde die Firma Knops gebeten, ein Angebot für einen 10-Jahres-Vollwartungsvertrag zu erstellen.
Gem. dem beigefügten Wartungsvertrag bietet die Firma die jährliche Wartung und Garantie (10 Jahre) zu einem Preis von insgesamt 21.324,80 € brutto an. Dies beinhaltet auch den Austausch von Verschleißteilen für die Dauer von 10 Jahren.
In der Ausschreibung war die Wartung für den Zeitraum der Gewährleistung von 4 Jahren abgefragt.
Hier wurde die Wartung für insgesamt 4.979,08 € brutto für die Dauer von 4 Jahren angeboten. Allerdings ohne den Austausch von Verschleißteilen und nach dieser Zeit wäre die Garantie abgelaufen.
Da die Firma Knops die Heizungsanlage eingebaut hat und vertraglich eine Gewährleistungszeit von 4 Jahren besteht, sollte die Firma Knops auch die Wartung der Anlage für mindestens 4 Jahre übernehmen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei HHSt. 21102-523100 sind die jährlichen Wartungskosten einzustellen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Fa. Knops den Auftrag zur Wartung der Heizungsanlage für die Dauer von 10 Jahren zum Preis von insgesamt 21.324,80 € brutto zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 2: | Modernisierung der Sireneninfrastruktur |
Die Verbandsgemeinden und der Landkreis Cochem-Zell haben gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 und § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) sonstige zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Gefahren notwendige Maßnahmen zu treffen. Hierzu zählt auch die Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung. Es handelt sich um eine gemeinsame Aufgabe der Gemeinden und Landkreise sowie kreisfreien Städte.
Im Zusammenhang mit Schadens- und Gefahrenereignissen kann eine Warnung und Information der Bevölkerung durch die jeweils zuständige Gefahrenabwehrbehörde erforderlich werden. Die vorhandenen analogen Sirenen können lediglich zur Alarmierung der Feuerwehr eingesetzt werden.
Moderne, digitale Sirenen sind neben der Alarmierung der Feuerwehr geeignet, die Bevölkerung durch Warntöne und Sprachdurchsagen zu warnen und informieren, wodurch Schäden minimiert oder verhindert werden können.
Im Jahr 2021 wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landkreises und der Verbandsgemeinden gebildet. Deren Aufgabe war es, Planungen zur Modernisierung des Sirenensystems vorzunehmen.
Als Ergebnis dieser Arbeitsgruppe ist das „Konzept der Sirenenalarmierung im Landkreis Cochem-Zell“ entstanden. Das Konzept versteht sich als dynamische Arbeitsgrundlage und wird nach Bedarf fortgeschrieben und ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Zusammenfassend schlägt die Arbeitsgruppe vor, die Sireneninfrastruktur im gesamten Landkreis innerhalb von sieben Jahren zu modernisieren. Sollte dem Konzept zugestimmt werden, wird der Landkreis Cochem-Zell in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden einen gemeinsamen Rahmenvertrag ausschreiben. Weiterhin beteiligt sich der Landkreis Cochem-Zell zu 50 % an den verbleibenden Anschaffungs- und Errichtungskosten. Mit Förderungen des Bundes oder des Landes Rheinland-Pfalz kann derzeit nicht gerechnet werden.
Mit einer Förderung des Bundes, des Landes (betraglich begrenzt) und 50%iger Förderung durch den Landkreis wurden in 2024 in Bad Bertrich, Lutzerath und Ulmen insgesamt 4 digitale Sirenen mit Sprachdurchsage ertüchtigt. Eine weitere Mastsirene wurde mit Förderung des Landkreises in Ulmen-Meiserich errichtet, nachdem dort eine vorhandene Dachsirene im Zuge einer Dacherneuerung nicht mehr angebracht werden konnte. Außerdem wurde zwei digitale mobile Sirenen angeschafft.
Es sollen in der Verbandsgemeinde Ulmen derzeit noch 22 Sirenen modernisiert/errichtet werden. Eine Auflistung der wegfallenden, umzurüstenden und neu zu errichtenden Sirenen ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Preise für Dachsirenen wurden auf je 16.800,00 € und für Mastsirenen auf 31.200,00 € geschätzt (= Durchschnittspreise der in 2024 errichteten Sirenen zuzüglich 20 %).
Für die Verbandsgemeinde Ulmen lägen die Kosten für die Modernisierung nach dem Konzept bei voraussichtlich 470.400,00 € abzüglich der Förderung durch den Landkreis bei 235.200,00 €.
Nach Ausschreibung eines Rahmenvertrages könnte die Modernisierung in den nächsten 7 Jahren erfolgen. Wie bereits ausgeführt, ist nach derzeitigem Stand mit nennenswerten Förderungen durch Bund/Land nicht zu rechnen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Haushaltsjahre 2025 bis spätestens 2031 jeweils zwischen 40.000,00 - 65.000,00 € jährlich in den Haushalt einzustellen. Die Höhe des einzustellenden Haushaltsansatzes richtet sich nach den jeweiligen jährlichen Planungen der Modernisierung (z.B. – es werden zwei OG’s modernisiert, erforderlich hierfür zwei Mastsirenen = 62.400,00 €). Eine mögliche Bundes- oder Landesförderung würde die Kosten für die VG verbessern.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt vorberatend, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, den folgenden Punkten zuzustimmen:
Abstimmungsergebnis:
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 3: | Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO |
Sachverhalt:
Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnug ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Haupt- und Finanzausschuss genehmigt werden.
Die Raiffeisenbank MEHR spendete 250,00 Euro für den Jugendmalwettbewerb 2024.
Der Gewerbeverein Ulmen spendete 3469,10 Euro für feuerwehrtechnische Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr Ulmen.
Der Förderverein der Feuerwehr Beuren spendete 500,00 Euro für den Bundeswettbewerb der Jugendfeuerwehr Kliding/Beuren.
Tobias Ensch spendete 100,00 Euro für den Bundesentscheid 2024.
Der Dachdeckermeisterbetrieb Peter Schumacher spendete 200,00 Euro für den Bundesentscheid 2024.
Für den Bundesentscheid 2024 spendete Georg Klaffki 100,00 Euro und Jan Dehen 150,00 €.
Dr. Bernd Becker spendete 200 € für die freiwillige Feuerwehr der Stadt Ulmen.
Die VR Bank RheinAhrEifel eG spendete 750,00 € für den Sommerferienspaß 2024.
Für die Teilnahme am Bundeswettbewerb der Jugendfeuerwehr Lutzerath spendete die Sparkasse 500,00 €.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
entfällt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Spenden dankend an.
Abstimmungsergebnis:
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 4: | Beauftragung Planungsleistung Burg-Grundschule Ulmen |
Sachverhalt:
An der Burg-Grundschule Ulmen stehen folgende Baumaßnahmen an, für die Fördermittel bewilligt bzw. in Aussicht gestellt wurden:
| - | Neugestaltung des Schulhofes: Die Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ gefördert. Der Auftrag an den Landschaftsbauer ist vergeben. Mit den Arbeiten wird Ende August begonnen. |
| - | Fassadensanierung: Die Maßnahme wird mit KIPKI Mitteln gefördert. Die Fassade, Fenster und Türen auf der Seite zum Schulhof werden energetisch saniert. Die Maßnahme ist bis 30.06.2026 umzusetzen |
| - | Dachsanierung einschl. Einbau von Dachflächenfenstern: Die Maßnahme wurde für eine Förderung aus dem Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, angemeldet. Sofern das Bildungsministerium die Maßnahme für eine Förderung befürwortet, ist bis 30.06.2025 ein Förderantrag zu stellen und die Maßnahme bis 31.12.2027 abzuschließen. |
| - | Schulbaumaßnahme: Die Schulentwicklungsplanung der VG Ulmen hat ergeben, dass die Schülerzahlen von derzeit 180 in den kommenden Jahren auf bis zu 210 weiter steigen werden und von einer 2½- bis 3-Zügigkeit in den einzelnen Klassen-stufen auszugehen ist. Aktuell sind in dem Schulgebäude 9 Klassenräume vorhanden. Nach dem klassischen Schulsystem sind bei einer 2 ½ Zügigkeit 10 bis 11 Klassenräume bzw. bei einer 3-Zügigkeit 12 Klassenräume erforderlich. Durch die Umstellung des Unterrichtkonzepts auf Lerngruppen, in denen die Kinder jahrgangs-übergreifend lernen, konnte der fehlende Unterrichtsraum bislang aufgefangen werden. Es fehlen jedoch Fach- bzw. Ausweichräume für den Bereich Musik, Kunst, Werken, Sprachförderung etc. Für die Mensa im Kellergeschoss des Gebäudes muss aufgrund der Raumhöhe und der Feuchtigkeitsproblematik eine andere Unterbringungsmöglichkeit gesucht werden. Der vorhandene Mehrzweckraum ist aufgrund seiner Größe nicht für den Sportunterricht geeignet. Grundsätzlich kann die Sporthalle an der Realschule plus für den Schulsport der Grundschule mitgenutzt werden. Die Wegstrecke dorthin ist jedoch für die Grundschüler (insbesondere für die 1. und 2. Klässler) zu lang. Bei einer Doppelstunde ist tatsächlich nur die Hälfte der Zeit für den Unterricht nutzbar. Wünschenswert ist eine Einzelfeldhalle, die etwa doppelt so groß sein soll, wie der vorhandene Mehrzweckraum. Die vorgenannten Punkte wurden bei einem Ortstermin mit der ADD Trier besprochen. Von dort erfolgt im nächsten Schritt die Festlegung der förderfähigen Nutzfläche. Es soll zeitnah ein Planungsbüro beauftragt werden um ein Raumkonzept zu entwickeln, dass die räumliche Erweiterung unter Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes der Schule, darstellt. Eine sinnvolle Koordination der gesamten Maßnahmen und deren zeitliche Abfolge gem. den Vorgaben der jeweiligen Förderprogramme ist ebenfalls zu berücksichtigen. |
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Für die Erweiterung des Raumkonzeptes sind im Haushalt 2024 unter der Buchungsstelle 21102.096000.252.2 Mittel in Höhe von 140.000 € vorgesehen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Beauftragung eines Planungsbüros zur Entwicklung eines Raumkonzeptes, unter Berücksichtigung aller anstehenden Förderprojekte, zu.l
Abstimmungsergebnis:
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 5: | Mitteilungen |
Der Vorsitzende informierte über:
| - | Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am 10. Oktober 2024 statt. In dieser Sitzung sollen u.a. die Ehrungen und Verabschiedungen ehem. Ratsmitglieder stattfinden. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Vorschlag von Volker Laux zu, dass diese Sitzung im Kursaal in Bad Bertrich stattfinden soll. |
| - | Für die Info-Fahrt 2024 von Verbandsgemeinderat und Ortsbürgermeister nach Jever haben sich 42 Personen angemeldet. |
Nicht öffentlicher Teil
| TOP 6: | Personalangelegenheit |
Der Haupt- und Finanzausschuss hat über eine Personalangelegenheit beraten und beschlossen.
| TOP 7: |
Der Vorsitzende informierte über eine Personalangelegenheit.