- Anhörungsverfahren -
| 1. | Es ist beabsichtigt, die im o.a. Planfeststellungsverfahren rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit dem Vorhabenträger, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. |
| 2. | Der Erörterungstermin beginnt |
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| am Mittwoch, den 01. Oktober 2025 um 10:00 Uhr |
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| im Kursaal Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32 in 56864 Bad Bertrich. |
| 3. | Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Dabei behalten die schriftlich und rechtzeitig erhobenen Einwendungen ihre Gültigkeit. |
| 4. | Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. |
| 5. | Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. |