| Sitzungsdatum: | Mittwoch, den 24.09.2025 |
| Beginn: | 19:01 Uhr |
| Ende: | 21:24 Uhr |
| Ort: | Dorfgemeinschaftsraum, Schulstraße 14, 56828 Alflen |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Berthold Schäfer
1. Beigeordnete(r)
Herr Paul Kruff
Beigeordnete(r)
Herr Hans-Werner Hillesheim
Herr Udo Lorenz
Ratsmitglieder
Herr Friedhelm Lautner
Herr Norbert Linden
Herr Sebastian Mertes
Herr Hans-Georg Pötz
Herr Martin Pötz
Herr Thorsten Scheid
Protokollführer
Herr Markus Schreiber
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Dirk Hieronimus
Herr Alfred Pantenburg
Frau Martina Theobald
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgende Tagesordnungspunkte erweitert:
TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über eine Förderantragsstellung zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten des Jugendraumes
TOP 12: Beratung und Beschlussfassung über das Angebot Regelung der Heizungsanlage ehem. Lehrerwohnhaus
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-
Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Beratung und Beschlussfassung über den Dorfplatz mit Raiffeisenstraße Einmündung L52 bis Kreuzung Kirchstraße und Fußgängerüberquerung L52 |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Kirchstraße |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über das Forderungspapier der Initiative "Jetzt reden wir - Ortsgemeinden stehen auf" |
| 4. | Beanstandungen im Rahmen der Rechnungsprüfung |
| 5. | Ermächtigungsbeschlüsse bei Vergabeverfahren |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Instandsetzung eines Wirtschaftsweges |
| 7. | Antrag auf Ausbesserung eines Wirtschaftsweges zum Grüngutplatz |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Nachtragsangebotes beim Neubau einer Stahlhalle |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung Gewerbegebiet (Informationsvorlage) |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über die Dachsanierung am neuen Kindergartengebäude und die Erneuerung des Zwischeneingangs |
| 11. | Beratung und Beschlussfassung über eine Förderantragstellung zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten des Jugendraumes |
| 12. | Beratung und Beschlussfassung über das Angebot Regelung der Heizungsanlage ehem. Lehrerwohnhaus |
| 13. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 14. | Gewerbesteuer für die Bauarbeiten am Fliegerhorst in Büchel/Alflen |
| 15. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über den Dorfplatz mit Raiffeisenstraße Einmündung L52 bis Kreuzung Kirchstraße und Fußgängerüberquerung L52
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 21.05.2025 hat der Gemeinderat die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Dorfplatzes beschlossen.
Im nächsten Schritt sollen nun Angebote für die Planungsleistung eingeholt werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2025 sind bei der Buchungsstelle 54100-096000-64-1 Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 € eingestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen mit der Einholung der Angebote für die Planungsleistung.
Nach erfolgter Angebotseinholung wird der Ortsbürgermeister im Benehmen mit seinen Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen. Die Verbandsgemeindeverwaltung soll die Leistungsphasen 1-6, 8-9 und die örtliche Bauüberwachung anfragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Kirchstraße
Sachverhalt:
Der Gemeinderat beabsichtigt im Zuge der Sanierung des Dorfplatzes die Kirchstraße mit auszubauen. Der gemeinsame Ausbau kann zu einer Kostenreduzierung führen (Baustelleneinrichtung, Abwasserwerkt usw.).
Für die weitere Planung der Maßnahme wird zunächst eine Kostenberechnung, die Vermessung sowie gegebenenfalls weitere Gutachten benötigt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die erforderlichen Mittel sollen im Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Ausbau der Kirchstraße und beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen mit der Anfrage eines Planungsbüros zur Erstellung einer Kostenberechnung, der Vermessung und gegebenenfalls mit der Erstellung weiterer erforderlicher Gutachten.
Nach erfolgter Angebotseinholung wird der Ortsbürgermeister im Benehmen mit seinen Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen. Die Verbandsgemeindeverwaltung soll die Leistungsphasen 1-6, 8-9, die örtliche Bauüberwachung und die planungsbegleitende Vermessung anfragen. Die Vergabe soll gesamtwirtschaftlich mit den Planungsleistungen für den Dorfplatz erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über das Forderungspapier der Initiative "Jetzt reden wir - Ortsgemeinden stehen auf"
Sachverhalt:
Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.
Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.
Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Alflen befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:
Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“
Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.
Zentrale Forderungen sind:
Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.
Verfasser:
Berthold Schäfer, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Alflen
Thomas Schäfer, Erster Beigeordneter Ortsgemeinde Dohr
Stefan Thomas, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Faid
Matthias Hetger, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Hambuch
Johannes Hammes, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Zettingen
Kontakt: ortsgemeinden-stehen-auf@web.de
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
keine
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Alflen schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.
Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 4: Beanstandungen im Rahmen der Rechnungsprüfung
Nachdem das Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung die Prüfung der Jahre 2018 bis 2022 in diesem Jahr abgeschlossen hat, wurden uns die endgültigen Prüfberichte vorgelegt. Die in einer separaten Liste aufgeführten Prüfungsbeanstandungen wurden unsererseits bereits kommentiert bzw. soweit wie möglich ausgeräumt.
Der Prüfbericht der Ortsgemeinde Alflen, sowie unsere Rückmeldung zu den einzelnen Beanstandungen an die Kreisverwaltung wird dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
TOP 5: Ermächtigungsbeschlüsse bei Vergabeverfahren
Sachverhalt:
Die vier Verbandsgemeinden Zell (Mosel), Ulmen, Cochem und Kaisersesch haben im Frühjahr 2024 innerhalb ihrer Räte entschieden, in vielen Bereichen der Verwaltung zukünftig enger zusammenzuarbeiten. Am 26.06.2024 wurde die entsprechende Kooperationsvereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit unter dem Namen „IKZ ZUCK“ (Zell (Mosel), Ulmen, Cochem, Kaisersesch) durch ihre Bürgermeister unterschrieben. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den vier Verbandsgemeinden zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben mit dem Ziel, ihre Leistungs- und Handlungsfähigkeit zu sichern und zu stärken, ohne dabei ihre Eigenständigkeit und Identität zu verlieren.
Seit dem 01.04.2025 ist eine gemeinsame Zentrale Vergabestelle (ZVS ZUCK) für alle vier Verbandsgemeinden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen eingerichtet.
Hierdurch wird eine weitere wesentliche Verbesserung des bestehenden öffentlichen Leistungsangebotes der vier Verwaltungen erreicht und eine kommunale Aufgabenstellung bewältigt, die auf örtlicher Ebene nicht gleichwertig zu lösen ist.
Im Zuge des Aufbaus der ZVS ZUCK ist es sinnvoll, die Organisationsstrukturen rund um das öffentliche Auftragswesen in den einzelnen Verwaltungen möglichst zu vereinheitlichen. Um zukünftig die Abläufe in den Vergabeverfahren zu optimieren und den zeitlichen Aufwand zu verkürzen wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
| 1. | Information und Entscheidung in einer öffentlichen Sitzung des Entscheidungsgremiums (Gemeinderat) | |
| • | Das Entscheidungsgremium (Gemeinderat) erhält einen Überblick über die auszuschreibenden Leistungen und die geschätzten Kosten und Fristen sowie über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und eventuelle Fördermöglichkeiten. | |
| • | Das Gremium beschließt die Durchführung der Maßnahme / des Vergabeverfahrens. | |
| • | Gleichzeitig wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens, den Auftrag gemäß dem Vergabeergebnis (Vergabevorschlag) an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und bei einer Überschreitung von max. 20% der Kostenschätzung zu erteilen (Ermächtigungsbeschluss). | |
| Hintergrund: Nach der Angebotsöffnung und -wertung sowie der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots besteht keine Möglichkeit des Gremiums mehr, Einfluss auf die Wertung / Rangfolge der Bieter zu nehmen. Eine Entscheidung des Gemeinderates ist somit nicht notwendig. | ||
| 2. | Die zuständige Fachabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung meldet das Verfahren bei der ZVS ZUCK an, die das Vergabeverfahren in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung und evtl. dem beauftragten Ingenieurbüro durchführt. | |
| 3. | Nach Submission/Angebotsöffnung erfolgt die Prüfung und Wertung der Angebote sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots durch die Zentrale Vergabestelle ZUCK in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung und evtl. dem beauftragten Ingenieurbüro. Der Auftrag ist sodann auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Ein entsprechender Vergabevorschlag wird von der ZVS ZUCK gefertigt. | |
| 4. | Die Auftragserteilung erfolgt ohne die Durchführung einer Gemeinderatssitzung durch den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten. Sofern dieser dem Vergabevorschlag zustimmt, beauftragt/ermächtigt er gleichzeitig die Verbandsgemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der ZVS ZUCK ein entsprechendes Auftragsschreiben aufzusetzen und dieses durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde i. S. d. § 68 Abs. 1 GemO zu unterzeichnen. | |
| Ausnahme: Eine Einberufung einer Gemeinderatssitzung vor Auftragserteilung sollte jedoch erfolgen, wenn eine übermäßige Kostenüberschreitung (20% über Kostenschätzung) beim wirtschaftlichsten Angebot vorliegt. | ||
| 5. | Der Bürgermeister unterzeichnet das von der zuständigen Fachabteilung in Zusammenarbeit mit der ZVS ZUCK gefertigte Auftragsschreiben. Der Versand der Zuschlags-/Auftragserteilung erfolgt durch die ZVS ZUCK. | |
| 6. | In der nächsten Gemeinderatssitzung nach Auftragserteilung wird das Gremium in öffentlicher Sitzung über die Auftragserteilung, die eingegangenen Angebote mit Preisen, jedoch ohne Namensnennung der Bieter informiert. Lediglich der Name des Auftragnehmers wird genannt. | |
| (Die Nichtöffentlichkeit muss nur hergestellt werden, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner dies erfordern (§ 35 Abs. 1 GemO.) | ||
Vorteile dieser Vorgehensweise sind:
Beschluss:
„Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Alflen beschließt, das Vergabeverfahren für die Maßnahme/Vergabe der Leistungen … einzuleiten. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt in Absprache mit den Beigeordneten den Auftrag im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen. Dem Gemeinderat wird in der nachfolgenden Sitzung die Vergabeentscheidung mitgeteilt. Wenn jedoch die vor Einleitung des Vergabeverfahrens ermittelten Kosten um 20% oder mehr überschritten werden, behält sich der Gemeinderat die Entscheidung vor.“
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Instandsetzung eines Wirtschaftsweges
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag auf Instandsetzung des Wirtschaftsweges Flur 16, Parzelle 92, Verbindung Schulstraße – Obere Kirchstraße vor.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt der Ortsgemeinde Alflen stehen keine Mittel zur Verfügung.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt den Antrag wie im Sachverhalt dargelegt zur Kenntnis und beschließt, den Wirtschaftsweg weiterhin nicht instand zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 7: Antrag auf Ausbesserung eines Wirtschaftsweges zum Grüngutplatz
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde liegt ein Antrag zur Instandsetzung des Wirtschaftsweges, Flur 36, Nr. 42, sowie Flur 32, Nr. 70 vor. Hierbei handelt sich um die Zuwegung vom Wirtschaftsweg von Alflen in Richtung Auderath, hin zum Grüngutplatz. (Schotterweg).
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung-
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, dass der Bau- und Planungsausschuss hierüber in einem Ortstermin entscheiden soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Nachtragsangebotes beim Neubau einer Stahlhalle
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 27.11.2024 hatte der Gemeinderat den Neubau eines Bauhofes mit Fahrzeughalle beschlossen.
Mittlerweile ist durch die Fa. MZ Stahlkonzept GmbH & Co. KG mit dem Bau der Stahlhalle begonnen worden.
Für die notwendigen Pflaster- und Einfriedungsarbeiten wurde von der Fa. MZ Stahlkonzept ein Nachtragsangebot angefordert, das in der Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt ist.
Der Gemeinderat hat über dieses Angebot und die Vergabe der zusätzlichen Arbeiten zu entscheiden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei der Buchungsstelle 11402-096000-63-1 sind Mittel in Höhe von 130.000,00 € eingestellt. Übersteigende Kosten müssen durch Einsparungen bei anderen Buchungsstellen gedeckt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die erforderlichen Pflaster- und Einfriedungsarbeiten an die Fa. MZ Stahlkonzept zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0
TOP 9: Beratung und Beschlussfassung Gewerbegebiet (Informationsvorlage)
Sachverhalt:
In der Sitzung sollen die Ratsmitglieder über folgende Punkte, die den Gewerbepark betreffen, informiert werden:
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
keine
Kenntnisnahme:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen und Erläuterungen zum „Gewerbepark“ zur Kenntnis.
TOP 10: Beratung und Beschlussfassung über die Dachsanierung am neuen Kindergartengebäude und die Erneuerung des Zwischeneingangs
Sachverhalt:
Für die Erneuerung der Dacheindeckung des KITA-Gebäudekomplexes und die Errichtung einer PV-Anlage wurde für das Jahr 2025 ein Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock gestellt.
Mit Schreiben vom 16.09.2025 erfolgte die Zuwendungsbewilligung. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von 115.000,00 € bewilligt.
Aufgrund dessen können die vorgesehenen Arbeiten ausgeschrieben werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2025 sind bei der Buchungsstelle 36500-096000-25-1 Haushaltsmittel in Höhe von 375.000,000 € eingestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen mit der Planung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Dachsanierung und die PV-Anlage, gegebenenfalls unter Einbindung eines Planungsbüros und mit der Einleitung der entsprechenden Vergabeverfahren.
Nach erfolgter Submission ermächtigt der Gemeinderat den Ortsbürgermeister im Benehmen mit seinen Beigeordneten mit der Erteilung der Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über eine Förderantragstellung zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten des Jugendraumes
Sachverhalt:
Der Jugendraum Alflen wurde 2013 nach dem Brand des alten Kindergartengebäudes durch viel ehrenamtliches Engagement in der ehemaligen Werkstatt der alten Schule eingerichtet. Nach über zehn Jahren Nutzung bestehen nun funktionale und sicherheitsrelevante Defizite: Ein großes Gittertor (nur nach Innen zu öffnen) schränkt den Zugang und die Fluchtmöglichkeit ein, ein Lagerraum fehlt, eine klare Abgrenzung zum Kindergarten ist nicht vorhanden und zusätzliche Renovierungen sind notwendig.
Projektziel
Ziel ist die Schaffung eines attraktiven, sicheren und modernen Treffpunkts für Jugendliche, der ihre Teilhabe am Dorfleben fördert, die Dorfgemeinschaft stärkt und bestehende Infrastruktur langfristig erhält.
Zur Finanzierung des Projektes soll ein Förderantrag bei der Lokalen Aktionsgruppe Vulkaneifel (LAG) gestellt werden. Die Förderquote für öffentliche Antragsteller liegt bei 65%. Im aktuellen 5. LEADER-Förderaufruf endet die Antragsausschlussfrist am 10.10.2025. Bis dahin muss ein vollständiger Projektsteckbrief bei der LAG Geschäftsstelle eingereicht sein.
Die Verteilung der Fördermittel erfolgt durch eine Bepunktung der eingereichten Projekte (Rankingliste). Eine Erfolgsaussicht kann nicht vorausgesagt werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Es liegt ein Kostenvoranschlag des Planungsbüro IBS-Ingenieure GbR für das Teil-Projekt Jugendraum vor. Demnach entstehen für die Baumaßnahmen Kosten in Höhe von rd. 21.980,-- €. Sollte das Projekt von der LAG Vulkaneifel ausgewählt werden, erhält die Ortsgemeinde 65% der förderfähigen Kosten. Den verbleibenden Eigenanteil muss die Ortsgemeinde tragen. Die Kosten müssen im kommenden Haushalt 2026 entsprechend berücksichtigt werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Alflen möchte die Umbau- und Renovierungsarbeiten für den Jugendraum durchführen und beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gemeinsam mit dem Ortsbürgermeister einen Förderantrag bei der LAG Vulkaneifel fristgerecht einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 12: Beratung und Beschlussfassung über das Angebot Regelung der Heizungsanlage ehem. Lehrerwohnhaus
Sachverhalt:
Die Steuerung der Heizungsanlage muss erneuert werden.
Bei diesen Temperaturen ist es erforderlich, umgehend zu handeln.
Von weiteren Angeboten wurde abgesehen, da die Firma Berenz diese Heizungsanlage wartet und bis Ende der Woche auch das Ersatzteil vorrätig hat und verbauen kann.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt der Ortsgemeinde Alflen stehen ausreichende Mittel zur Beauftragung im Rahmen des Angebots vom 23.09.2025 zur Verfügung.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, der Firma Berenz auf der Grundlage des Angebotes vom 23.09.2025 den Auftrag für die Lieferung und Einbau der Heizungsregeltechnik im ehem. Lehrerwohnhaus zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 13: Mitteilungen
| Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: | |
| 1. | Zur Mittelanmeldung für den doppischen Haushalt 2026 wurde informiert (Schreiben der Verbandsgemeinde Ulmen vom 09.09.25). |
| 2. | Die Baugenehmigung für das Anwesen Flur 28 Nr. 139/3 zur Errichtung eines Einfamilienhauses liegt nach 5 Monaten vor. |
| 3. | Die Schlussrechnung zum Bebauungsplan „Peterskaul“ wurde durch die Firma WeSt gestellt. |
| 4. | Für die Waldbegräbnisstätte soll ein Container mit der Abmessung 2 x 3 Meter beschafft werden. Dieser könnte auf dem vorhandenen Parkplatz aufgestellt werden. Dort können die Rohre, die Abdeckungen und verschiedene Geräte mit Eimer gelagert werden. Preisermittlungen erfolgen durch den Vorsitzenden in Abstimmung mit den Beigeordneten. |
| 5. | In der Zeit vom 30.09.25 bis einschließlich 22.10.25 wird der Vorsitzende durch den 1. Beigeordneten Paul Michael Kruff vertreten (Tel: 01573 5220563). |
| 6. | Es wurde zu der stattfindenden Stichwahl am 28.9.25 in der Verbandsgemeinde Ulmen informiert. |
| 7. | Es liegen vereinzelt Anfragen vor, ob in diesem Jahr auch wieder Adventsfenster stattfinden. Interessierte können sich gerne mit einem entsprechendem Datumswunsch bei dem Ratsmitglied Thorsten Scheid unter 015755082963 melden. |
Nicht öffentlicher Teil
TOP 14: Gewerbesteuer für die Bauarbeiten am Fliegerhorst in Büchel/Alflen
Der Gemeinderat wurde über die Gewerbesteuer für die Bauarbeiten am Fliegerhorst informiert.
TOP 15: Mitteilungen
- Informationen über Grundstücksangelegenheiten