Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach § 45 Abs. 1 und Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG)
| • | Herr Hubert Willems, Ulmener Straße 26, 56766 Ulmen |
| als Ersatzperson für | |
| • | Herrn Rudolf Schneiders, Brunnenstraße 14a, 56828 Alflen |
zum Mitglied des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Ulmen einberufen worden ist. Die Einberufung der Ersatzperson erfolgte, da Herr Rudolf Schneiders sein Ratsmandat niedergelegt hat.