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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 40/2026
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Ulmen

Sitzungsdatum:

Donnerstag, den 24.09.2026

Beginn:

17:02 Uhr

Ende:

19:28 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Bürgermeisterin

Frau Sandra Hendges-Steffens

1. Beigeordnete(r)

Herr Thomas Kerpen

Beigeordnete(r)

Herr Manfred Nehren

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:

SPD

Frau Marita Benz

Herr Holger Esper

Herr Bernhard Rodenkirch

Herr Edwin Scheid

Herr Frank Steimers

CDU

Herr Christian Arnold

Frau Jennifer Bober

Frau Sarah Dorfner

Herr Walter Hammes

Herr Stephan Keßeler

Herr Klaus Kutscheid

Herr Jörg Mühlenfeld

Frau Bettina Pellio

Herr Johannes Pötz

Herr Uwe Schaaf

FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.

Herr Sebastian Hammes

Herr Michael Mais

Herr Berthold Schäfer

Frau Mirjam Traßer

Herr Hubert Willems

FWG Büchel e.V.

Herr Herbert Benz

Herr Tino Pfitzner

Herr Markus Radermacher

Herr Arno Zillgen

Ortsbürgermeister/in bzw. deren Vertreter:

Herr Thomas Hau, Beigeordneter OG Wollmerath

Herr Karl-Heinz Heinz, 1. Beigeordenter OG Beuren

Frau Iris Maas-Schneider, 1. Beigeordnete OG Gillenbeuren

Frau Ute Mindermann 

Herr Michael Mönch 

Herr Bernhard Peter 

Frau Elfriede Schäfer 

Herr Günter Welter 

Ortsvorsteher

Herr Holger Burgard

Protokollführer

Herr Nico Christ

von der Verwaltung

Herr Markus Schreiber

Frau Tanja Schug

Herr Torsten Steffgen

Herr Stefan Thomas

Gäste

Herr Alexander Ehl, zu TOP 3

Herr Yannick Weber, zu TOP 4 + 5

Herr Rolf Weber, zu TOP 4 + 5

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Peter Arnoldi

Herr Ulrich Laux

Herr Volker Laux

Herr Thorsten Lescher

Herr Wilfried Linden

Herr Bernd Mertes

Herr Gerhard Müller

Herr Andreas Peifer

Herr Andreas Rustige

Herr Otto Schneiders

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung

2.

Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Hubert Willems

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer PV-Dachanlage am Schulstandort Lutzerath

4.

Beratung und Beschlussfassung zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen - Bauplanungsrechtliche Änderungen, die zum Teil im Vorgriff auf eine Anpassung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wurden (Fortschreibungsanträge)

5.

Beratung und Beschlussfassung zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen - Anpassung der Wohnbau- und Mischbauflächen sowie Integration der Schwellenwert-Thematik

6.

Nachwahl von stellvertretenden Mitgliedern für den Haupt- und Finanzausschuss

7.

Vorschlag für die Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH (PEG)

8.

Beratung und Beschlussfassung über die Zweckvereinbarung zur Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK (Zell, Ulmen, Cochem, Kaisersesch)

9.

Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Verbandsgemeinde Ulmen zur ITEBO eG

10.

Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung und Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS)

11.

Beratung und Beschlussfassung über die Entwicklung einer KI-Strategie

12.

Bekanntgabe der Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2021 - 2024 der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH

13.

Radwege: Aktueller Sachstand

14.

Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung des Gesellschafterbeitrages für die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH

15.

Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

16.

Beratung und Beschlussfassung über die Verleihung des Ehrentellers der Verbandsgemeinde Ulmen

17.

Aktueller Sachstand MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum

18.

Mitteilung über den derzeitigen Sachstand zur Dislozierung der Realschule Plus Vulkaneifel

19.

Mitteilung über den aktuellen Sachstand der PV-Projekte

20.

Mitteilungen

Öffentlicher Teil

TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung

Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2: Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Hubert Willems

Sachverhalt:

Da Herr Rudolf Schneiders sein Ratsmandat zum 01.07.2026 niedergelegt hat, wurde ein Nachfolger in den Verbandsgemeinderat Ulmen berufen.

Auf Grund des Ergebnisses der Wahl des Verbandsgemeinderates vom 09.06.2024 wurde Herr Hubert Willems als Nachfolger in den Verbandsgemeinderat berufen. Herr Willems hat die Berufung in den Verbandsgemeinderat angenommen und ist nunmehr noch gem. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in öffentlicher Sitzung durch die Bürgermeisterin per Handschlag zu verpflichten.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

- entfällt -

Kenntnisnahme:

Bürgermeisterin Sandra Hendges-Steffens verpflichtet in der Sitzung

Herrn Hubert Willems per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Ratsmitglied.

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer PV-Dachanlage am Schulstandort Lutzerath

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Ulmen plant seit längerem die Errichtung einer Dach-Photovoltaikanlage auf dem Dach des Schulgebäudes in Lutzerath. Durch eine PV-Dachanlage kann in Kombination mit einem ausreichend großen Speicher eine Senkung der Stromkosten erreicht und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Durch die Eigenproduktion von Strom wird nicht nur der Haushalt im Ergebnis entlastet, sondern die Schule auch krisenfester und unabhängiger von äußeren Einflussfaktoren aufgestellt.

In Zusammenarbeit mit der Energieagentur wurden verschiedene Möglichkeiten zur Realisierung des Projekts berechnet und ausgewertet. Für das Schulgebäude wird eine Solaranlage mit den folgenden Eckpunkten präferiert:

Parameter

Leistung

100 kWp

Investitionskosten

113.000 EUR

Amortisationsdauer

8,4 Jahre

Batteriegröße

56 kWh

Autarkiegrad

54 %

Jährlich können damit etwa 18.980 EUR Stromkosten eingespart werden. Zudem wäre man nicht mehr in dem vorherigen Maße von Strompreisschwankungen abhängig, sodass sich in Krisenzeiten noch höhere Einsparpotentiale ergeben.

Der Schulträgerausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2026 den Sachverhalt vorberaten und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Errichtung der Photovoltaikdachanlage auf den Schuldächern in Lutzerath in der Form des bevorzugten Entwurfs der Verbandsgemeindeverwaltung zu beschließen

Die Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH hat die Verbandsgemeinde kostenfrei bei der Planung und Berechnung unterstützt und beraten. Herr Alexander Ehl, Referent für Erneuerbare Energien mit dem Schwerpunkt Photovoltaik an Gebäuden, wird die Eckdaten in der Ratssitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Die Investitionskosten belasten den Haushalt in den ersten Jahren. Dem gegenüber stehen erhebliche Einsparungen im Bereich der Stromkosten. Ab ca. 8,5 Jahren ist das Vorhaben amortisiert und entlastet in den Folgejahren den Haushalt kontinuierlich.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt nach eingehender Beratung, die Errichtung der Photovoltaikdachanlage auf den Schuldächern in Lutzerath in der Form des bevorzugten Entwurfs der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen – insbesondere auch Vergabeverfahren – zu treffen und in die Wege zu leiten, um eine zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen - Bauplanungsrechtliche Änderungen, die zum Teil im Vorgriff auf eine Anpassung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wurden

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 11.09.2017 hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Ulmen beschlossen, eine 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.

Ergänzend zu den Beschlüssen vom 19.11.2018, 10.09.2019, 09.12.2020 und 30.11.2022 haben sich weitere bauplanungsrechtlichen Änderungen ergeben, die zum Teil im Vorgriff auf eine Anpassung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wurden. Der Verbandsgemeinderat hat nun darüber zu entscheiden, dass diese Änderungen entsprechend in der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Planänderungen, die bei Bedarf in der Sitzung näher erläutert werden:

1. Ortsgemeinde Alflen:

1.1.

Ausweisung einer Sonderbaufläche für die Grundstücke Flur 2 Nrn. 26/1, 26/2 und 25/4 (teilw.); Anpassung und entsprechende Übernahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ober Peterskaul II“ (rechtskräftig)

1.2.

Anpassung im Bereich des Grundstückes Flur 27 Nr. 101/1; Erweiterung der Mischbaufläche; Anpassung und entsprechende Übernahme der Ergänzungssatzung „Köhnenpesch“ (Aufstellungsverfahren läuft noch)

1.3.

Anpassung im Bereich der Grundstücke Flur 15 Nr. 36/2 (teilw.), 38, 39, 40, 41, 42, 43, 49/1, 49/2, 50/6, 50/5, 50/4, 62/2, 64/1, 65, 66, 67 und 131/1: Änderung von Wohnbauflächen zu Mischbauflächen; Anpassung und entsprechende Übernahme der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Beiderseits der L52“ (rechtskräftig)

1.4.

Ausweisung einer Teilfläche von mind. 2 ha mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ im Bereich Flur 25 Nr. 41: „Waldbegräbnisstätte Alflen“

1.5.

Ausweisung von gewerblichen Bauflächen, sowie Anpassung in Vorbereitung auf den Bebauungsplan „Gewerbepark“ (Aufstellungsverfahren läuft noch)

1.6.

Anpassung im Bereich des Grundstückes Flur 28 Nr. 123; Neudarstellung der Fläche als Gemeinbedarfsfläche und Grünfläche; entsprechende Anpassung an den Bebauungsplan „Bauhof“ (rechtskräftig)

1.7.

Anpassung im Bereich der Straße „Moselweg“ (Straßenbreite 3,50 m); Erweiterung der Mischbaufläche im Bereich Flur 33 Nr. 73/2 sowie Flur 14 Nrn. 2/1 und 20/1; Ausweisung der Parkbucht Flur 33 Nr. 73/1 als Verkehrsfläche; entsprechende Anpassung in Vorbereitung auf die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Hammeshaus“ (Änderungsverfahren läuft noch)

1.8.

Anpassung an die Neufassung des Bebauungsplanes „Peterskaul“ (ehem. Wochenendhausgebiet); entsprechende Herausnahme der Sonderbauflächen und Neudarstellung als Mischbauflächen im gesamten Geltungsbereich; Neuausweisung des Erweiterungsbereichs Flur 36 Nr. 43/1 als Mischbaufläche (rechtskräftig)

2. Ortsgemeinde Auderath:

2.1.

Anpassung im Bereich des Grundstückes Flur 7 Nr. 39/1: Erweiterung der Mischbaufläche; Anpassung und entsprechende Übernahme der Fläche der Ergänzungssatzung Nr. 2 (rechtskräftig)

2.2.

Anpassung im Bereich der Grundstücke Flur 4 Nrn. 14/20 und 14/21: Änderung „Siedlungsfläche im Außenbereich“ zu „Sonderbaufläche Hotel“; Anpassung und entsprechende Übernahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wilhelmshöhe“ (rechtskräftig)

2.3.

Ausweisung einer Mischbaufläche für das Grundstück Flur 8 Nr. 81; Bauvoranfrage zur Errichtung eines Tiny House im Rahmen der Neuregelung des Bau-Turbo (Gemeinde hat Einvernehmen und Zustimmung erteilt)

2.4.

Neuausweisung von Wohnbauflächen im Bereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Am Neuen Kreuz“ (Aufstellungsverfahren wurde eingeleitet); sowie Herausnahme der Grünfläche und Neudarstellung als Wohnbaufläche im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes „Am Neuen Kreuz“ (Flur 9 Nr. 132 teilw.) aufgrund vorgesehener beidseitiger Erschließung

2.5.

Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen im Bereich des Grundstückes Flur 7 Nr. 11 (teilw.); Anpassung und entsprechende Übernahme des Bebauungsplanes „Sport- und Bewegungstreff Auf’m Berg“ (rechtskräftig)

2.6.

Ausweisung einer Mischbaufläche für das Grundstück Flur 17 Nr. 23; Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Rahmen der Neuregelung des Bau-Turbo (Gemeinde hat Einvernehmen + Zustimmung erteilt und es liegt ein Bauvorbescheid vor)

3. Ortsgemeinde Beuren:

3.1.

Neuausweisung von Wohnbauflächen im Bereich des Bebauungsplanes „Hinter der Stroel“ (Aufstellungsverfahren wurde eingeleitet)

3.2.

Herausnahme der Mischbauflächen im Bereich Flur 15 Nrn. 9/1 + 10/1 und Neudarstellung als Grünflächen; Anpassung und entsprechende Übernahme der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf Pellert“ (rechtskräftig)

3.3.

Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche im Bereich Flur 15 Nr. 1 (teilw.); Anpassung und entsprechende Übernahme des Bebauungsplanes „Sportplatz“ (rechtskräftig)

4. Ortsgemeinde Büchel:

4.1.

Erweiterung der Mischbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 23 Nr. 57/17; Anpassung und entsprechende Übernahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kirchflur“ (rechtskräftig)

4.2.

Ausweisung von Sonderbauflächen „Freiflächenphotovoltaik“; Anpassung und entsprechende Übernahme des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ (rechtskräftig)

4.3.

Neuausweisung von Wohnbauflächen im Bereich des Bebauungsplanes „Auf Leiskamp/Auf dem Hainchen“ (Aufstellungsverfahren wurde eingeleitet); entsprechende Anpassung an den aktuellen Planentwurf

4.4.

Ausweisung von Wohnbauflächen, Grünflächen und Gemeinbedarfsflächen entsprechend der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Schulstraße – Auf der Kunn“ (Änderungsverfahren läuft noch)

4.5.

Neuausweisung von Gemeinbedarfsflächen im Bereich der Grundstücke Flur 13 Nrn. 49 + 50; Anpassung an Bebauungsplan „Dorfgemeinschaftshaus“ (Aufstellungsverfahren wurde eingeleitet)

4.6.

Ausweisung einer Mischbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 24 Nr. 26; Anpassung und entsprechende Übernahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Römerstraße“ (rechtskräftig)

5. Ortsgemeinde Filz:

5.1.

Erweiterung der Mischbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 10 Nr. 16/7

5.2.

Übernahme des Bebauungsplanes „Im Pesch“ (rechtskräftig), bzw. der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Pesch“ (rechtskräftig); Ausweisung von Wohnbauflächen und Grünflächen, entsprechende Anpassung an Geltungsbereich im Bereich der Grundstücke Flur 3 Nrn. 51, 53/4, 78/2, 78/4, 79/5, 79/6, 79/7 und 80/8 (Wegeparzelle), sowie Flur 9 Nr. 4/1 teilw. (Grünfläche)

5.3.

Übernahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ferienhausgebiet“ (rechtskräftig); Ausweisung von Sonderbauflächen für die Grundstücke Flur 3 Nrn. 14/6, 14/7, 15/5, 27/4 und 27/5, sowie Flur 4 Nr. 20/1 teilw. (Grünfläche für Regenrückhaltung)

6. Ortsgemeinde Gevenich:

6.1.

Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für das Grundstück Flur 10 Nr. 10 (teilw.), sowie einer Mischbaufläche für die Grundstücke Flur 10 Nrn. 9 (teilw.), 11 (teilw.) und 12 (teilw.); Vorbereitung Bauplanungsrecht für die Errichtung eines Bauhofs (Verfahren noch nicht eingeleitet)

6.2.

Ausweisung einer Mischbaufläche für ein Teilstück des Grundstückes Flur 17 Nr. 11/1 (in einer Tiefe von ca. 40m)

6.3.

Neuausweisung von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 9 Nrn. 25, 55, 72 teilw. (Wirtschaftsweg) und 73/20 teilw. (Wegeparzelle); Anpassung an Erweiterung Bebauungsplan „Gegen der Breth“ (Grundsatzbeschluss wurde gefasst)

6.4.

Übernahme der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Steinkaul“ (rechtskräftig), bzw. der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Steinkaul“ (rechtskräftig); kleinteilige Anpassung an den Geltungsbereich

7. Ortsgemeinde Gillenbeuren:

7.1.

Übernahme der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Ortslage“ (rechtskräftig); entsprechende Anpassung der Mischbau- und Wohnbauflächen an den Geltungsbereich

8. Ortsgemeinde Kliding:

8.1.

Übernahme der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Sommeter Weg“ (rechtskräftig); entsprechende Ausweisung von gewerblichen Bauflächen

8.2.

Ausweisung von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 5 Nrn. 114, 115 und 116; entsprechende Anpassung und Übernahme der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sonnenblick“ (rechtskräftig)

9. Ortsgemeinde Lutzerath:

9.1.

Erweiterung der Wohnbaufläche im Bereich des Grundstückes Gemarkung Lutzerath, Flur 44 Nr. 14/2; Anpassung und entsprechende Übernahme der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Südöstliche Ortserweiterung“ (rechtskräftig)

9.2.

Erweiterung der Mischbaufläche im Bereich des Grundstückes Gemarkung Driesch Flur 22 Nr. 5/1 (teilw.); Darstellung der restlichen Fläche des Grundstückes als Grünfläche; Anpassung und entsprechende Übernahme der Ergänzungssatzung „Auf dem großen Acker“ (rechtskräftig)

9.3.

Anpassung im Bereich der Flurstücke Gemarkung Driesch, Flur 20 Nr. 67 (teilw.) und Nr. 68 (teilw.); Erweiterung der Mischbaufläche in einer Tiefe von ca. 40 m; entsprechende Übernahme der Ergänzungssatzung Nr. 4 (rechtskräftig)

9.4.

Anpassung im Bereich der Grundstücke Gemarkung Driesch, Flur 20 Nrn. 73/3, 72/2 (teilw.), 73/2 (teilw.), 76/1, 75/3 (teilw.), 77/1, 79/1 und 75/1; Ausweisung als Mischbauflächen bzw. teilweise als Grünflächen; entsprechende Übernahme der Ergänzungssatzung „Auf dem Bungert“ (rechtskräftig) und der 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Auf dem Bungert“ (rechtskräftig)

9.5.

Anpassung im Bereich der Grundstücke Gemarkung Lutzerath Flur 11 Nrn. 58/2, 58/3, 59, 60, 61, 62/1, 62/2 und 63; Herausnahme der Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ und Neudarstellung als Mischbauflächen; Antrag der Ortsgemeinde Lutzerath gem. Beschluss Gemeinderat vom 27.07.2021

9.6.

Anpassung von Wohnbauflächen und Grünflächen im Bereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ (rechtskräftig)

9.7.

Ausweisung einer Mischbaufläche im Bereich des Grundstückes Gemarkung Driesch Flur 20 Nr. 71 (teilw.); Anpassung und entsprechende Übernahme der 2. Änderung und Erweiterung der Ergänzungssatzung „Auf dem Bungert“ (rechtskräftig)

10. Ortsgemeinde Schmitt:

10.1.

Ausweisung einer Mischbaufläche im Bereich der Grundstücke Flur 6 Nrn. 56/1 und 56/4 (Grünfläche); Anpassung und entsprechende Übernahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gillenbeurener Weg“ (rechtskräftig)

10.2.

Erweiterung der Sonderbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 5 Nrn. 29/4, 29/5, 29/6 und 29/7; entsprechende Anpassung und Übernahme der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Schmitt“ (rechtskräftig)

10.3.

Anpassung an die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ostergarten“ (kurz vor Rechtskraft); entsprechende Ausweisung von Mischbauflächen und Grünflächen im Geltungsbereich

10.4.

Ausweisung einer Mischbaufläche für einen Teilbereich des Grundstückes Flur 7 Nr. 3; Bauvoranfrage wegen Abriss der bestehenden Jagdhütte und Neubau an das bestehende Wohnhaus zu Wohnzwecken im Rahmen der Neuregelung des Bau-Turbo (Gemeinde hat Einvernehmen + Zustimmung erteilt und es liegt ein Bauvorbescheid vor)

11. Stadt Ulmen:

11.1.

Herausnahme von Sonderbauflächen und Neudarstellung von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 57 Nrn. 50/1, 44/1, 49/2, 118 (Wegeparzelle), 114/2 teilw. (Wegeparzelle) und 116 teilw. (Wegeparzelle); Anpassung und entsprechende Übernahme der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Meiserich“ (rechtskräftig)

11.2.

Anpassung im Bereich des Grundstückes Flur 57 Nr. 56/3; Neudarstellung des Grundstückes als Wohnbaufläche und nicht mehr als Sonderbaufläche; Anpassung und entsprechende Übernahme der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Meiserich“ (rechtskräftig)

11.3.

Anpassung im Bereich des Grundstückes Flur 61 Nr. 66/2; Neuausweisung dieses Grundstückes (ursprüngliche Wegeparzelle) als Wohnbaufläche bzw. als Grünfläche; entsprechende Übernahme der 4. Änderung des Bebauungsplans „Ulmen Nord“ (rechtskräftig)

11.4.

Übernahme der Ergänzungssatzung „Ueßbachtalstraße“ (rechtskräftig); Neuausweisung von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 57 Nr. 35/7 (teilw.), Flur 56 Nrn. 96/5 und 125/1 und Neudarstellung von Grünflächen im Bereich der Grundstücke Flur 57 Nrn. 35/3, 35/4 und 35/7 (teilw.)

11.5.

Neuausweisung von Wohnbauflächen (ca. 2,3 ha) und Mischbauflächen (ca. 0,45 ha); Anpassung und entsprechende Übernahme des Bebauungsplanes „Auf der Hahnwiese II“ (rechtskräftig)

11.6.

Baulandausweisung Meiserich „Im Lerchen“ gemäß Beschluss der Stadt Ulmen vom 11.05.2017, Neudarstellung von Wohnbauflächen (ca. 5,5 ha), (noch kein Bebauungsplanverfahren in die Wege geleitet)

11.7.

Herausnahme von Mischbauflächen (ca. 0,8 ha) in Furth gemäß Beschluss der Stadt Ulmen vom 20.09.2018 (zugunsten des Bebauungsplanes „Auf der Hahnwiese II“ und der Flächenausweisung in Meiserich); Anpassung im Bereich der Grundstücke Flur 50 Nrn.: 26/3, 26/4, 26/5, 26/7, 26/8 und 26/9

11.8.

Herausnahme von Wohnbauflächen (ca. 7,2 ha) im Bereich „Ober dem Rindweg“ gemäß Beschluss der Stadt Ulmen vom 20.09.2018 (zugunsten des Bebauungsplanes „Auf der Hahnwiese II“ und der Flächenausweisung in Meiserich)

11.9.

Einbeziehung der Grundstücke Flur 32 Nrn. 826/12 + 827/10 (Darstellung als Mischbauflächen) und Flur 31 Nr. 37/2 (Neudarstellung als Grünfläche); Anpassung und entsprechende Übernahme der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ulmen Süd III“ (rechtskräftig)

11.10.

Neuausweisung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Naturerlebnishof“ im Bereich der Grundstücke Flur 25 Nrn. 22/8, 22/9, 22/10, 22/12 und 22/13; Anpassung und entsprechende Übernahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kleine Höllberg“ (rechtskräftig) bzw. der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kleine Höllberg“ (rechtskräftig)

11.11.

Erweiterung der Sonderbaufläche im Bereich des Campingplatzes am Weiher; Anpassung und entsprechende Übernahme der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Schul- und Freizeitzentrum“ (Änderungsverfahren wurde eingeleitet)

11.12.

Ausweisung einer Teilfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ für Flur 31 Nr. 54/3 (teilw.) aufgrund der „Naturbegräbnisstätte Antoniuskreuz Ulmen“

11.13.

Anpassung und Übernahme der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Gewerbepark“ (Änderungsverfahren wurde eingeleitet); Herausnahme von Gewerbeflächen und Neudarstellung als Grünflächen im Bereich der Grundstücke Flur 49 Nrn. 18/101 (teilw.) und 16/16 (teilw.); Herausnahme von Mischbauflächen und Neuausweisung als Grünflächen im Bereich der Grundstücke Flur 60 Nrn. 10/2, 11/2, 12/2 und 13/3

11.14.

Neuausweisung von Gewerbeflächen im Bereich des Sportplatzes; Anpassung und entsprechende Übernahme der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort“ (Änderungsverfahren wurde eingeleitet)

11.15.

Neudarstellung von Sonderbauflächen „PV-Nutzung“ im Bereich der Grundstücke Flur 9 Nrn. 11/28, 11/51 und 11/54; Anpassung und entsprechende Übernahme der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Braden Büsch“ (rechtskräftig)

11.16.

Neuausweisung einer Wohnbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 62 Nr. 159/4; Anpassung und entsprechende Übernahme der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Hahnwiese“ (rechtskräftig)

11.17.

Herausnahme von Gewerbeflächen und Erweiterung der Sonderbauflächen „großflächiger Einzelhandel“ im Rahmen der Entstehung eines Drogeriemarktes; Anpassung und entsprechende Übernahme der 5. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „An der Reimersteiche“ (rechtskräftig)

12. Ortsgemeinde Urschmitt:

12.1.

Ausweisung von Mischbauflächen entsprechend des Geltungsbereichs der Klarstellungssatzung, insbesondere im Bereich des Grundstückes Flur 10 Nr. 63, sowie im westlichen Bereich der Ortslage; Anpassung und entsprechende Übernahme der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Urschmitt“ (rechtskräftig)

13. Ortsgemeinde Wagenhausen:

13.1.

Erweiterung der Mischbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 6 Nr. 27/1 (teilw.); Anpassung und entsprechende Übernahme der Ergänzungssatzung Nr. 2 (rechtskräftig)

13.2.

Ausweisung einer Mischbaufläche und Grünfläche im Bereich des Grundstückes Flur 4 Nr. 26/1; Anpassung und entsprechende Übernahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bohrpesch“ (rechtskräftig)

14. Ortsgemeinde Weiler:

14.1.

Übernahme des Bebauungsplanes „Unter Hahnweg“ (rechtskräftig); Anpassung im Bereich der Grundstücke Flur 18 Nrn.: 62/1, 62/2, 62/3 62/4 (teilw.), 62/5, 62/6, 63/1, 63/2, 63/3, 63/4 (teilw.), 63/5 und 63/6, Änderung von Mischbauflächen zu Wohnbauflächen

14.2.

Ausweisung von Mischbauflächen und einer Grünfläche auf einer Teilfläche des Grundstückes Flur 15 Nr. 12/1; entsprechende Anpassung und Übernahme der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „In Backesgarten“ (rechtskräftig)

15. Ortsgemeinde Wollmerath:

15.1.

Erweiterung der Mischbauflächen; Anpassung und entsprechende Übernahme der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Auf dem Schüwel“ (rechtskräftig)

15.2.

Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Auf dem Schüwel“ (Aufstellungsverfahren wurde eingeleitet)

15.3.

Erweiterung der Wohnbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 15 Nr. 113/1; Anpassung und entsprechende Übernahme der Ergänzungssatzung „Im Hanfgarten“ (rechtskräftig)

15.4.

Erweiterung der Wohnbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 15 Nr. 163 (teilw.); Anpassung und entsprechende Übernahme der Ergänzungssatzung „Im Hanfgarten II“ (rechtskräftig)

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Haushaltsplan 2026 stehen unter der Buchungsstelle 51100-562590 ausreichend Mittel für die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Verfügung.

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat, die vorgenannten Änderungen im Rahmen der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen - Anpassung der Wohnbau- und Mischbauflächen sowie Integration der Schwellenwert-Thematik

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 11.09.2017 hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Ulmen beschlossen, eine 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Neben den bauplanungsrechtlichen Änderungen, die zum Teil im Vorgriff auf eine Anpassung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wurden, sind weitere Anpassungen der Wohnbauflächen und Mischbauflächen in den einzelnen Gemeinden vorzunehmen.

Konkret sind die im Regionalen Raumordnungsplan, Mittelrhein-Westerwald (RROP) unter Kapital 1.3.2 aufgeführten Schwellenwerte für die Wohnbauflächenentwicklung zu beachten. Das Land verfolgt gemäß den Vorgaben der Bundesregierung das Ziel: Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Dabei soll eine übermäßige Ausdehnung der Siedlungsflächen in die Außenbereiche verhindert werden. Auch um die fortschreitende Ausdünnung der Ortskerne verbunden mit Leerständen aufgrund des demografischen Wandels zu verhindern. Das Erfordernis einer umfangreichen neuen Flächeninanspruchnahme ist plausibel zu belegen.

Für eine Neudarstellung von Wohnbauflächen oder Mischbauflächen ist die Berechnung des o.g. Schwellenwertes erforderlich. Die Berechnung des Schwellenwertes ergibt sich aus Z 30, Kap. 1.3.2 des RROP. Diese Zielvorgaben zum Schwellenwert sind vom Träger der Flächennutzungsplanung (Verbandsgemeinde) anzuwenden und bei geplanter Wohnbauflächenneudarstellung im gesamten Verbandsgemeindegebiet mit der erforderlichen Flächenbilanz vorzulegen.

Betrachtet man konkret die Verbandsgemeinde Ulmen fällt auf, dass aufgrund der vorhandenen Außenpotentiale, der Innenpotentiale und der Baulücken, aktuell ein erheblicher Überhang an Wohnbau- und Mischbauflächen besteht, der eine Neuausweisung dieser verhindert.

Auch im Rahmen verschiedener Planungen von Neubaugebieten hat die Untere Landesplanungsbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell darauf hingewiesen, dass der Bedarf für die Ausweisung eines Baugebietes konkret nachgewiesen werden muss.

Insofern ist diese „Schwellenwert-Thematik“ im Rahmen der laufenden 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zwingend zu beachten und zu integrieren. Ein Großteil der aktuell dargestellten Wohnbauflächen und Mischbauflächen, ist daher aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen.

Für jede einzelne Gemeinde hat das für die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beauftragte Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH einen individuellen Vorschlag ausgearbeitet, welche Flächen grundsätzlich für eine Herausnahme geeignet sind. Da durch diese Anpassung in erster Linie die Gemeinden betroffen sind, wurde vorab das Einvernehmen mit diesen hergestellt. Zwecks Zuständigkeit hat der Verbandsgemeinderat nun jedoch abschließend hierüber zu entscheiden. Sollten die Vorschläge angenommen werden, wäre der „Schwellenwert-Thematik“ Rechnung getragen.

Im Nachfolgenden sind die entsprechenden Beschlüsse der Gemeinderäte und die konkreten Anpassungen in den jeweiligen Gemeinden aufgeführt. Bei Bedarf werden diese in der Sitzung näher erläutert.

16.

Ortsgemeinde Alflen: keine Herausnahme von Wohnbau- oder Mischbauflächen

17.

Ortsgemeinde Auderath: Beschluss Gemeinderat Auderath vom 08.04.2025

17.1.

Herausnahme von Wohnbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 9 Nr. 2/3, Nr. 69/9 (Verkehrsfläche), Nr. 69/4 (teilw.), Nr. 69/5, Nr. 69/6 und 69/7 (jeweils quasi Wegeparzellen)

17.2.

Herausnahme einer Wohnbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 9 Nr. 132 (teilw.) und Neudarstellung als Grünfläche entsprechend des Bebauungsplanes „Am Neuen Kreuz“

17.3.

Herausnahme einer Wohnbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 9 Nr. 4/1 (teilw.) und Neuausweisung als landwirtschaftliche Fläche

18.

Ortsgemeinde Bad Bertrich: Beschluss Gemeinderat Bad Bertrich vom 12.06.2025 bzw. 07.07.2025 sowie vom Ortsbeirat Kennfus vom 12.06.2025 bzw. 01.07.2025

18.1.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Gemarkung Bad Bertrich Flur 5 Nr. 1731/101, Nr. 1731/102 und Nr. 1731/182; Neuausweisung und Darstellung als forstwirtschaftliche Flächen bzw. Grünflächen

18.2.

Herausnahme von Wohnbauflächen im Bereich der Grundstücke Gemarkung Bad Bertrich Flur 6 Nr. 155/22 (teilw.), Nr. 221/5 (teilw.), Nr. 222/3 (teilw.) und Nr. 208/8 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als forstwirtschaftliche Flächen bzw. Grünflächen; Anpassung an rechtskräftigen Bebauungsplan „Auf der Flur“

18.3.

Herausnahme von Wohnbauflächen im Bereich der Grundstücke Gemarkung Bad Bertrich Flur 6 Nr. 155/7 (teilw.), Nr. 155/14 (teilw.), Nr. 605/220 (teilw.), Nr. 199/2 (teilw.), Nr. 220/2 (teilw.), 208/9 (teilw.), 210/13 (teilw.), Nr. 208/3, Nr. 199/3, Nr. 197 (teilw.) und Nr. 205/1 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als forstwirtschaftliche Flächen

18.4.

Herausnahme von Wohnbauflächen im Bereich der Grundstücke Gemarkung Kennfus Flur 11 Nrn. 31, 32 und 116/4 (Wegeparzelle), Flur 13 Nrn. 65, 66 und 67 und Flur 20 Nrn. 52, 53, 54, 55 und 56 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

18.5.

Herausnahme von Wohnbauflächen im Bereich Gemarkung Kennfus Flur 14 Nrn. 44 (teilw.), 45 (teilw.), 46 (teilw.), 47 (teilw.), 56, 57, 58 und 59; Neuausweisung und Darstellung überwiegend als landwirtschaftliche Flächen und teilweise als forstwirtschaftliche Flächen

19.

Ortsgemeinde Beuren: Beschluss Gemeinderat Beuren vom 26.02.2025

19.1.

Herausnahme von Wohnbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 13 Nr. 83 (teilw.) und Nr. 84 (teilw.); Anpassung 40 m Grundstückstiefe und bei Parzelle Nr. 83 an rechtskräftige „Ergänzungssatzung Beuren“; Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

19.2.

Herausnahme einer Mischbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 14 Nr. 33; Neuausweisung und Darstellung als Grünfläche bzw. landwirtschaftliche Fläche

19.3.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 14 Nr. 11/1 und Nr. 11/2, sowie Flur 13 Nr. 145 (teilw.) und Nr. 146 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

19.4.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 15 Nrn. 11/3, 12/5, 13/4, 105/1 (teilw.) und 107/1 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

19.5.

Herausnahme von Wohnbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 14 Nr. 305 und Nr. 307; Anpassung an rechtskräftigen Bebauungsplan „Auf Weckel“; Neuausweisung und Darstellung als Grünflächen

20.

Ortsgemeinde Büchel: Beschluss Gemeinderat Büchel vom 03.04.2025

20.1.

Herausnahme einer Mischbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 16 Nr. 34; Neuausweisung und Darstellung als Grünfläche bzw. landwirtschaftliche Fläche

20.2.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 15 Nrn. 20/14 (teilw.), 20/12 (teilw.), 20/9 (Verkehrsfläche), 20/11 (Verkehrsfläche), 21/5 (teilw.), 22/3 (teilw.), 23/2, 24 (teilw.) und 9 (teilw.); Anpassung an aktuellen Bebauungsplanentwurf „Auf Leiskamp/ Auf dem Hainchen“; Neuausweisung und Darstellung als Grünflächen bzw. landwirtschaftliche Flächen

21.

Ortsgemeinde Filz: Beschluss Gemeinderat Filz vom 20.03.2025

21.1.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 3 Nrn. 55 (teilw.), 56 (teilw.), 57 (teilw.), 58 (teilw.), 59 (teilw.), 62 (teilw.) und 63 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

22.

Ortsgemeinde Gevenich: Beschluss Gemeinderat Gevenich vom 03.04.2025

22.1.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich südlich „Alte Poststraße“, Grundstücke Flur 13 Nrn. 58/2 (teilw.), 59/1 (teilw.), 59/2 (teilw.), 59/3 (teilw.), 59/4 (teilw.) und 60/4; entsprechende Anpassung an rechtskräftigen Bebauungsplan „Erweiterung Auf der Held“; Neuausweisung und Darstellung als Grünflächen

22.2.

Herausnahme einer Mischbaufläche im Bereich südlich „Unterer Hellenweg“ (Ortseinfahrt), Grundstück Flur 17 Nr. 32/3; entsprechende Anpassung an rechtskräftigen Bebauungsplan „Auf der Held“; Neuausweisung und Darstellung als Grünfläche

23.

Ortsgemeinde Gillenbeuren: Beschluss Gemeinderat Gillenbeuren vom 12.03.2025

23.1.

Herausnahme von Wohnbau- bzw. Mischbauflächen im Bereich des Grundstückes Flur 2 Nr. 4/2 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Fläche

23.2.

Herausnahme einer Mischbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 2 Nr. 50 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Fläche

23.3.

Herausnahme einer Mischbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 2 Nr. 81/9 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Fläche

23.4.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 10 Nrn. 32/3 (teilw.), 46/3 (teilw.), 46/2 (teilw.), 47/1 (teilw.), 47/2 (teilw.), 48/1 (teilw.), 49/1 (teilw.), 89/1 (teilw.), 90/2 (teilw.), 92/1 (teilw.) und 93/1 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

24.

Ortsgemeinde Kliding: Beschluss Gemeinderat Kliding vom 25.06.2025

24.1.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 5 Nrn. 33/2, 17 (teilw.), 4 (teilw.), 3 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

25.

Ortsgemeinde Lutzerath: Beschluss Gemeinderat Lutzerath am 27.05.2025

25.1.

Herausnahme einer Wohnbaufläche im Bereich des Grundstückes Gemarkung Lutzerath Flur 44 Nr. 21 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Fläche

25.2.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Gemarkung Driesch Flur 22 Nrn. 27/1 (teilw.), 30 (teilw.), 31 (teilw.), 32 und 38; Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

25.3.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Gemarkung Driesch Flur 21 Nrn. 84/1 (teilw.), 89 (teilw.), 90 (teilw.) und 91 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

26.

Ortsgemeinde Schmitt: Beschluss Gemeinderat Schmitt vom 06.03.2025

26.1.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich „Ostergarten“, Grundstücke Flur 7 Nr. 15/2 (teilw.), Flur 3 Nrn. 40/5 (teilw.) und 41/3 sowie Flur 4 Nr. 9/4; entsprechende Anpassung an den Bebauungsplan „Ostergarten“; Neuausweisung und Darstellung als Grünflächen bzw. landwirtschaftliche Flächen

27.

Stadt Ulmen: Beschluss Stadtrat Ulmen vom 20.03.2025

27.1.

Herausnahme einer Mischbaufläche im Bereich Furth, Grundstück Flur 50 Nr. 8; Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Fläche

27.2.

Neudarstellung im Bereich der Grundstücke Flur 9 Nrn. 11/28, 11/51 und 11/54 als Sonderbauflächen für „PV-Nutzung“

27.3.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich „Bahnhofstraße“, Grundstücke Flur 66 Nrn. 51/1 (teilw.), 51/2 (teilw.), 52 und 53; entsprechende Anpassung an rechtskräftigen Bebauungsplan „Nördlicher Ortskern“; Neuausweisung und Darstellung als Grünflächen

27.4.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich „Pitzberg/Bachstraße“, Grundstücke Flur 66 Nrn. 41/1 (teilw.) und 41/2 (teilw.) sowie Flur 32 Nrn. 579/4 (teilw.), 582/3 und 604/3 (teilw.); entsprechende Anpassung an rechtskräftigen Bebauungsplan „Nördlicher Ortskern“; Neuausweisung und Darstellung als Grünflächen

27.5.

Herausnahme von Wohnbauflächen im Bereich „Im großen Garten“, Grundstücke Flur 31 Nrn. 32/3 und 32/4; Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

27.6.

Herausnahme von Misch- und Wohnbauflächen im Bereich „Ober dem Rindweg“/“Auf der Kürzt“; teilweise Neuausweisung und Darstellung als gewerbliche Flächen, teilweise als landwirtschaftliche Flächen

27.7.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich Vorpochten, Grundstücke Flur 22 Nrn. 76/2 (teilw.) und 75/2 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

28.

Ortsgemeinde Urschmitt: Beschluss Gemeinderat Urschmitt vom 26.02.2025

28.1.

Herausnahme einer Mischbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 2 Nr. 136 (teilw.); Wegeparzelle/ Verkehrsfläche/ Lagerplatz

28.2.

Herausnahme von Wohnbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 2 Nr. 55/2 (teilw.) sowie Flur 5 Nrn. 16 (teilw.) und 17/4 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

28.3.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 9 Nr. 31/1 (teilw.), 31/2 (teilw.), 32 (teilw.) und 33 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

29.

Ortsgemeinde Wagenhausen: Beschluss Gemeinderat Wagenhausen vom 08.04.2025

29.1.

Herausnahme einer Mischbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 7 Nr. 3 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Fläche

29.2.

Herausnahme einer Mischbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 7 Nr. 32/1 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Fläche

29.3.

Herausnahme von Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 7 Nr. 67 (teilw.) sowie Flur 6 Nr. 42/1 (teilw.); Anpassung an rechtskräftigen Bebauungsplan „Beim Löffelholz“; Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Fläche bzw. als Grünfläche

30.

Ortsgemeinde Weiler: Beschluss Gemeinderat Weiler vom 23.04.2025

30.1.

Herausnahme von Wohnbauflächen im Bereich „Unter Hahnweg“, Grundstücke Flur 18 Nrn. 62/4 (teilw.), 62/5 (teilw.) (Wegeparzelle) und 63/4; Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

30.2.

Herausnahme von Wohnbau- bzw. Mischbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 16 Nrn. 19, 20, 35 (teilw.) und 36 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

30.3.

Herausnahme von Wohnbauflächen im östlichen Bereich, Grundstücke Flur 16 Nrn. 7/1 (teilw.), 7/2, 8, 9, 10, 11, 12 (teilw.), 16/1, 16/2, 16/3, 17 und 18; Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

30.4.

Herausnahme einer Wohnbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 13 Nr. 34; Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Fläche

30.5.

Herausnahme von Wohnbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 13 Nr. 36 (teilw.), sowie Flur 7 Nrn. 13/1 (teilw.) und 13/2 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

31.

Ortsgemeinde Wollmerath: Beschluss Gemeinderat Wollmerath vom 02.04.2025

31.1.

Herausnahme einer Mischbaufläche im Bereich des Grundstückes Flur 15 Nr. 35; Neuausweisung und Darstellung als Grünfläche

31.2.

Herausnahme von Wohnbauflächen im Bereich der Grundstücke Flur 8 Nrn. 81/1 (teilw.) und 82/1 (teilw.), sowie Flur 15 Nrn. 159, 161 und 206 (teilw.); Neuausweisung und Darstellung als landwirtschaftliche Flächen

Beantragung einer landesplanerischen Stellungnahme:

Aufgrund der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes, ist eine landesplanerische Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Unteren Landesplanungsbehörde zu beantragen. Im Ergebnis wird so festgestellt, ob die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Haushaltsplan 2026 stehen unter der Buchungsstelle 51100-562590 ausreichend Mittel für die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Verfügung.

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat, den Beschlüssen der jeweiligen Gemeinderäte zu folgen und die vorgenannten Anpassungen der Wohnbau- und Mischbauflächen im Rahmen der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.

Des Weiteren beschließt der Verbandsgemeinderat die Beantragung einer landesplanerischen Stellungnahme nach § 20 LPlG für die aktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 6: Nachwahl von stellvertretenden Mitgliedern für den Haupt- und Finanzausschuss

Sachverhalt:

Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.

Frau Bettina Pellio (CDU) und Herr Berthold Schäfer (FWG VG Ulmen e.V.) wurden in der Sitzung des Verbandsgemeinderats am 24.06.2026 als Mitglieder für den Haupt- und Finanzausschuss (Nachfolgerin für Karl-Josef Fischer und Nachfolger für Rudolf Schneiders) gewählt. Frau Bettina Pellio und Herr Berthold Schäfer waren vorher stellvertretende Mitglieder im Haupt- und Finanzausschuss für Thorsten Lescher und Rudolf Schneiders. Daher sind zwei Stellvertreter für den Haupt- und Finanzausschuss zu wählen.

Die derzeitige Zusammensetzung des Haupt- und Finanzausschusses ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst die nachfolgende Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

2.

Vorgeschlagen als stellvertretendes Mitglied für Herrn Thorsten Lescher (CDU) für den Haupt- und Finanzausschuss und gewählt wurde:

Johannes Pötz

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

3.

Vorgeschlagen als stellvertretendes Mitglied für Herrn Berthold Schäfer (FWG VG Ulmen e.V.) für den Haupt- und Finanzausschuss und gewählt wurde:

Hubert Willems

Abstimmungsergebnis: 23 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung

(Das Stimmrecht von Frau Bürgermeisterin Sandra Hendges-Steffens als Vorsitzende ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)

TOP 7: Vorschlag für die Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH (PEG)

Sachverhalt:

Gem. § 7 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 b) der Satzung für die Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel GmbH Ulmen (PEG) wählt die Gesellschafterversammlung die nicht geborenen ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Verbandsgemeinderat schlägt der Gesellschafterversammlung Mitglieder und Stellvertreter zur Wahl in den Aufsichtsrat vor.

Herr Uwe Schaaf wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderats am 24.06.2026 als Mitglied für den Aufsichtsrat der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH (PEG) (Nachfolger für Karl-Josef Fischer) gewählt. Herr Uwe Schaaf war vorher stellvertretendes Mitglied für Herrn Stephan Keßeler im Aufsichtsrat der PEG. Daher ist ein Stellvertreter für den Aufsichtsrat zu wählen.

Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrates der PEG ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

4.

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst die nachfolgende Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

5.

Vorgeschlagen als stellvertretendes Mitglied für Herrn Stephan Keßeler (CDU) für den Aufsichtsrat der PEG und gewählt wurde:

Sarah Dorfner

Abstimmungsergebnis: 23 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

(Das Stimmrecht von Frau Bürgermeisterin Sandra Hendges-Steffens als Vorsitzende ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über die Zweckvereinbarung zur Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK (Zell, Ulmen, Cochem, Kaisersesch)

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat Ulmen hat in seiner Sitzung am 20.05.2025 bereits der Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK und der hierzu erforderlichen Zweckvereinbarung zugestimmt.

Aufgrund steuerrechtlicher Anforderungen wurde die Zweckvereinbarung zwischenzeitlich überarbeitet. Die Änderungen betreffen ausschließlich den Wortlaut und die redaktionelle Gestaltung. Inhaltliche Änderungen, insbesondere bei der in § 4 geregelten Kostenverteilung, wurden nicht vorgenommen.

Da eine einheitliche Fassung der Zweckvereinbarung von allen beteiligten Verbandsgemeinderäten beschlossen werden muss, ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Anschließend bedarf die Vereinbarung der Genehmigung durch die zuständige Kommunalaufsicht und ist öffentlich bekannt zu machen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Ulme stimmt der Zweckvereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK vom 17.08.2026 zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 9: Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Verbandsgemeinde Ulmen zur ITEBO eG

Sachverhalt:

Die ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH (kurz: ITEBO GmbH) mit Sitz in Osnabrück ist seit 2000 regionaler IT-Dienstleister für den öffentlichen Bereich. Neben der Organisations- und IT-Strategieberatung gehört auch die Realisierung von IT-Projekten, die Verfahrenseinführung und deren Betreuung, der Betrieb von Anwendungssystemen und die Erbringung von Rechenzentrums-Dienstleistungen zu den Aufgabenbereichen der ITEBO GmbH.

Die ITEBO GmbH hat in der Vergangenheit vermehrt Anfragen von Kommunen erreicht, die sich an der Gesellschaft beteiligen möchten. Aufgrund der Gesellschaftsstruktur und Rechtsform der ITEBO GmbH ist eine Neu-Aufnahme und der Wechsel von Gesellschaftern nur bedingt möglich und sinnvoll. Daher wurde neben der ITEBO GmbH die ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG gegründet. Durch die Beteiligung der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG an der ITEBO GmbH (5%) können die Kommunen als Mitglieder einen Großteil der Vorteile nutzen, die den Gesellschaftern der ITEBO GmbH obliegen.

Verwaltungen können sich auf diesem Weg mit dem Ziel der Herstellung einer Inhouse-Fähigkeit (Erfüllung der Kriterien im Sinne des § 108 GWB) an der ITEBO beteiligen. Als Mitglied der Genossenschaft besteht dann die Möglichkeit, IT-Produkte und IT-Dienstleistungen aus Rahmenverträgen vergaberechtsfrei zu beziehen.

Die Verwaltung möchte ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) einführen, welches sich über den Leistungskatalog der Genossenschaft beziehen lässt. Ein Beitritt würde weiterhin aufgrund des oben genannten Inhouse-Verhältnisses Sach- und Personalkosten im Rahmen eines Vergabeverfahrens vollständig einsparen.

Weiter ließen sich auf diesem Weg weitere IT-Dienstleistungen oder auch Hardware beschaffen, indem auf die vorhandenen Rahmenverträge zugegriffen wird. Der Verwaltung steht damit neben den schon vorhandenen Bezugswegen eine weitere Möglichkeit zur Verfügung, Produkte und Angebote zu vergleichen und Kosten potentiell zu senken. Eine jährliche Abnahmepflicht o.ä. besteht dabei für Mitglieder nicht.

Mitglieder der Genossenschaft üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in einer Generalversammlung aus. Diese findet einmal jährlich statt. Vertreten werden die Kommunen dabei durch den nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bestimmten Vertreter. Dieser kann sich wiederum durch eine(n) Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Teilnahme ist dabei jedoch nicht verpflichtend. Vertreter und für die Vertretung bevollmächtigte Person müssen aber bei Beitritt in die Genossenschaft gemeldet werden.

Gemäß § 88 Abs. 1 S. 1 GemO vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Gesellschaftsversammlung. Daher wird vorgeschlagen, die Bürgermeisterin als stimmberechtigtes Mitglied in die Generalversammlung zu entsenden. Im Verhinderungsfall nimmt der Erste Beigeordnete diese Aufgabe war.

Gemäß § 92 Abs. 1 GemO Rheinland-Pfalz ist eine Analyse der Vor- und Nachteile der Beteiligung bei der zuständigen Kommunalaufsicht vorzulegen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen wurden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell vorgelegt und sind als Anlage beigefügt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Für den Beitritt ist einmalig eine Einlage in Höhe von 1.000,00 Euro zu leisten. Zusätzlich entsteht eine jährliche Gebühr in Höhe von 160,00 Euro.

Bei einem späteren Ausstieg aus der Genossenschaft würde die Einlage erstattet werden. Im Falle des Niedergangs der Genossenschaft haftet die Verbandsgemeinde lediglich in Höhe der Einlage.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Kauf eines Geschäftsanteils an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG in Höhe von 1.000,00 Euro.

Die Verwaltung wird ermächtigt, alle hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, an den Genossenschaftsversammlungen teilzunehmen.

Es wurde angefragt, ob die Ortsgemeinden auch über die ITEBO eG beschaffen und von den Vorteilen profitieren können. Die Verwaltung wird sich hierzu bei der ITEBO erkundigen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 10: Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung und Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS)

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeindeverwaltung beabsichtigt, ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) zur weiteren Digitalisierung und Optimierung der internen Verwaltungsabläufe einzuführen. Ziel ist es, die bisher teilweise papiergebundene bzw. dezentral erfolgende Dokumenten- und Schriftgutverwaltung schrittweise zu digitalisieren und eine einheitliche, strukturierte und zukunftsfähige Verwaltung von Dokumenten und Vorgängen zu ermöglichen.

Ein wesentlicher Bestandteil des DMS soll der digitale Postumlauf sein. Eingehende Dokumente und Schriftstücke sollen künftig elektronisch erfasst, den zuständigen Stellen zugeordnet und innerhalb der Verwaltung digital weitergeleitet und bearbeitet werden können. Hierdurch sollen insbesondere Medienbrüche und unnötige Umläufe in Papierform reduziert werden.

Darüber hinaus soll das DMS eine allgemeine digitale Schriftgutverwaltung ermöglichen. Dokumente und Vorgänge sollen zentral und strukturiert abgelegt, bearbeitet und innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden können. Hierdurch soll eine einheitliche Ablagestruktur geschaffen und der Zugriff auf benötigte Informationen erleichtert werden.

Bei der Auswahl des Systems soll zudem berücksichtigt werden, dass Funktionen auf Grundlage künstlicher Intelligenz integriert bzw. zukünftig eingebunden werden können. Diese sollen perspektivisch zur Unterstützung der Beschäftigten bei der Bearbeitung und Verwaltung von Dokumenten eingesetzt werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der ordnungsgemäßen digitalen Dokumentenarchivierung. Das DMS soll eine strukturierte und nachvollziehbare Archivierung von Dokumenten ermöglichen und dabei die für die Verwaltung geltenden gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivierungsfristen berücksichtigen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Dokumente entsprechend den rechtlichen Vorgaben aufbewahrt und nach Ablauf der jeweiligen Fristen ordnungsgemäß ausgesondert bzw. gelöscht werden können.

Mit der Einführung eines DMS soll somit eine Grundlage für eine durchgängige digitale Akten- und Vorgangsbearbeitung geschaffen und die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse der Verbandsgemeindeverwaltung weiter vorangetrieben werden.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Für die Anschaffung und Einführung des Dokumentenmanagementsystems ist derzeit mit Kosten in Höhe von ca. 120.000,00 Euro zu rechnen. Ein abschließendes und vollständiges Angebot des vorgesehenen Anbieters liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Die endgültigen Kosten können daher erst nach Vorlage des vollständigen Angebots abschließend beziffert werden.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das R.Z.N.-Förderprogramm des Landes. Die voraussichtlich anfallenden Kosten wurden im Rahmen der Fördermittelplanung vollständig berücksichtigt und sind durch die bewilligten bzw. eingeplanten Fördermittel abgedeckt. Eine zusätzliche Belastung des kommunalen Haushalts ist nach derzeitigem Stand daher nicht zu erwarten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Anschaffung eines Dokumentenmanagementsystems für die Verwaltung zu.

Die Bürgermeisterin wird dazu berechtigt, im Benehmen mit dem Ältestenrat den Auftrag zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über die Entwicklung einer KI-Strategie

Sachverhalt:

Die Nutzung und Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Arbeitsalltag ist nach der Digitalisierung das vermutlich nächste große Zukunftsfeld, das die Arbeitswelt maßgeblich und nachhaltig verändern wird.

Die Digitalisierung hat in den deutschen Behörden jahrelang kaum Beachtung gefunden. In vielen Bereichen ist der Staat noch immer nicht ausreichend digitalisiert. Aus diesem Grund sollte der Staat in dieser neuen Schlüsseltechnologie proaktiv vorangehen, Prozesse mitgestalten und nicht lediglich verwalten. Bereits jetzt ist jede Privatperson und jeder Mitarbeiter mit KI im Alltag konfrontiert – jede Google-Suchabfrage erhält mittlerweile eine KI-Unterstützung, viele bedienen sich ChatGPT und auch Bürger reichen KI-generierte Schriftsätze in steigender Anzahl bei Behörden und Gerichten ein. Auch Softwarehersteller haben bereits angekündigt, Programme zukünftig um KI-Funktionen zu erweitern und damit deren Effizienz zu steigern.

Gleichzeitig muss bei der Nutzung von KI der Datenschutz und die Datensicherheit zwingend eingehalten und mitgedacht werden. Hierzu müssen Mitarbeiter geschult und es müssen einheitliche, für jeden gültige Leitlinien geschaffen werden.

Zur Umsetzung einer systematischen Einführung von KI in der Verbandsgemeinde Ulmen, um Prozesse zu beschleunigen und effizienter zu gestalten und den gestiegenen Aufgabenumfang bewältigen zu können, soll eine KI-Strategie entwickelt werden, die gerade diese Fragen beantworten soll.

Da die Verbandsgemeinde bereits die freien KI-Tools in Verwendung hat, soll zudem ein weiterer Schritt bei der Einführung gegangen werden. Hierzu soll ein Programm beschafft werden, das die Verwendung von KI-Tools datenschutzkonform ermöglicht und gleichzeitig bessere Antwortergebnisse liefert. Ein Angebot eines KI-Unternehmens, das eine solche Anwendung zur Verfügung stellt, ist dieser Vorlage als nicht öffentliche Anlage beigefügt. Die Vergabe ist im Rahmen eines Direktauftrags möglich.

Eine erste Konzeptskizze ist in den Anlagen der Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Die KI-Strategie wird durch die Verbandsgemeinde Ulmen eigenständig erstellt, sodass vorrangig Personalkosten anfallen.

Der einjährige Vertrag für die KI-Software verursacht Kosten in Höhe von 5.700 EUR netto. Eine Finanzierung über RZN-Mittel wird derzeit noch geprüft.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Entwicklung, Erstellung und Umsetzung einer KI-Strategie zu beauftragen. In einem ersten Schritt beschließt der Verbandsgemeinderat zudem die Beschaffung eines KI-Programms zu den im beigefügten Angebot genannten Konditionen.

Es wurden mehrere Fragen zum Datenschutz gestellt und beantwortet. Den Gremienmitgliedern wird eine Zusammenfassung der Datenschutzmaßnahmen von Merlin zur Verfügung gestellt; außerdem wurde ein Maßnahmenplan bei Datenschutzverstößen aufgestellt.

Es wird geprüft, ob eine Auswertung der Lizenzen auf interessierte Ortsgemeinden möglich ist. Zudem wird mit dem Anbieter besprochen, wie die weitere Kostengestaltung nach dem ersten Jahr geplant ist.

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 1 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 12: Bekanntgabe der Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2021 - 2024 der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH

Sachverhalt:

In den vorangegangenen Sitzungen hat die Gesellschafterversammlung der PEG beschlossen, die Jahresabschlüsse 2021,2022,2023 und 2024 in der vorliegenden Form anzuerkennen, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 Entlastung zu erteilen.

Nach §90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat/Stadtrat mit dem geprüften Jahresabschluss einschließlich Lagebericht einen Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens 5% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren Auswirkungen.

Kenntnisnahme:

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis von den Jahresabschlüssen einschl. Lageberichten sowie von den Beteiligungsberichten der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH für die Geschäftsjahre 2021-2024.

TOP 13: Radwege: Aktueller Sachstand

Das Büro für Städtebau und Umweltplanung Stadt-Land-plus GmbH aus Boppard-Buchholz legte im Jahr 2024 für das Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen ein Radwegekonzept vor. Eine Maßnahmenübersicht zum Radwegekonzept ist als Anlage beigefügt.

Die neuen Wegeverbindungen umzusetzen, ist ein ambitioniertes Vorhaben. Die Herausforderung liegt hierbei vor allem in den hohen Investitionskosten, den limitierten Fördermitteln sowie den komplexen Zuständigkeiten im Radwegebau.

Radweg-Typ

Wer zahlt?

(Finanzierung)

Wer plant und baut?

(Ausführende Behörde)

An Bundesstraßen

Bundesrepublik Deutschland

Landesbetrieb Mobilität

Rheinland-Pfalz (LBM)

An Landesstraßen

Land Rheinland-Pfalz

Landesbetrieb Mobilität

Rheinland-Pfalz (LBM)

An Kreisstraßen

Jeweiliger Landkreis

Jeweiliger Landkreis

(oft koordiniert durch den LBM)

Innerorts /

Gemeindestraßen

Jeweilige Gemeinde

Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung

Selbstständige

Radwege

Jeweilige Gemeinde

Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung

Feld- und

Wirtschaftswege

Gemeinden bzw. lokale Teilnehmergemeinschaften

Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung, Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR)

Bislang lag der Fokus darauf, das bestehende Wegenetz flächendeckend nach dem neuen Konzept zu beschildern. Der hierfür erforderliche, mehrstufige Abstimmungsprozess mit den Gemeinden und dem LBM konnte im August erfolgreich abgeschlossen werden. Die Finanzierung des Vorhabens soll im nächsten Schritt durch die Beantragung von Fördermitteln gesichert werden. Die Beratungsstelle für Radwege-Förderung in Rheinland-Pfalz konnte zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Prognose zu den Erfolgsaussichten abgeben. Eine Kartenübersicht der mit der bereits vorhandenen Beschilderung (HBR-Bestand: blau) und der neu geplanten Beschilderung (HBR-Neuplanung: rot) sind als Anlage beigefügt.

Die Abkürzung HBR steht im Zusammenhang mit Radwegen für „Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“. Einheitliches Leitsystem: Die HBR ist ein technisches Regelwerk und Standard für die Radwegbeschilderung.

TOP 14: Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung des Gesellschafterbeitrages für die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH

Sachverhalt:

In mehreren Sitzungen des Aufsichtsrates der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH wurde darüber informiert, dass der von den Gesellschaftern bereitgestellte Verlustausgleich künftig nicht mehr ausreichen wird, wenn die bisherigen Aufgaben weiterhin im bisherigen Umfang wahrgenommen werden.

Hierzu wurden Vergleiche mit anderen Natur- und Geoparks angestellt. Dabei wurde festgestellt, dass die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH im Vergleich über eine Personalausstattung im unteren Bereich verfügt. Die Förderung des Personals durch das Land Rheinland-Pfalz reicht zur Finanzierung des bestehenden Personalaufwands nicht aus. Daher ist eine zusätzliche Mitfinanzierung durch die Gesellschafter erforderlich.

Der bisherige Verlustausgleich ist seit sechs Jahren unverändert. Aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten, konnte der Wirtschaftsplan in den vergangenen zwei Jahren nur durch Entnahmen aus der Rücklage ausgeglichen werden.

Die Geschäftsführung der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH schlägt daher vor, den Verlustausgleich um insgesamt 50.000 € jährlich zu erhöhen. Die vorgesehene Aufteilung auf die Gesellschafter und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen können der nichtöffentlichen Anlage entnommen werden.

In der Novembersitzung des Aufsichtsrates der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH soll über die Anpassung des Verlustausgleichs beschlossen werden. Bis dahin sollen die erforderlichen Beschlüsse bei allen Gesellschaftern gefasst werden, um ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Die Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel mbH (PEG) ist für die Verbandsgemeinde Gesellschafterin der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH. Die Erhöhung des Verlustausgleichs um insgesamt 50.000 € führt für die PEG zu einer Erhöhung des jährlichen Gesellschafterbeitrags um 2.726 €. Der jährliche Gesellschafterbeitrag der PEG beträgt damit künftig insgesamt 19.084 €.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Erhöhung des Verlustausgleichs der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH mitzutragen und der PEG ab dem Jahr 2027 die hierfür erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von jährlich 2.726 € zur Verfügung zu stellen. Der jährliche Gesellschafterbeitrag der PEG an die Natur- und Geopark GmbH beträgt damit künftig insgesamt 19.084 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 15: Mitteilungen

Die Vorsitzende informiert über

1. Notfalldose 

Die Verbandsgemeinde hat Notfalldosen beschafft, die insbesondere Seniorinnen und Senioren kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Dosen können bei der Verbandsgemeinde abgeholt werden und von den Verwendern selbst mit Informationen (wichtige Rufnummern, Medikamentenpläne, etc.) gefüllt werden. Die Notfalldosen sollen Einsatzkräfte in einem Notfall in der ersten Informationsbeschaffung unterstützen.

2. Jugendtreff 

Nach der GemO ist die Verbandsgemeinde verpflichtet, die Jugendlichen in der Verbandsgemeinde jährlich am politischen Prozess teilhaben zu lassen. Hierzu soll in einem ersten Schritt in diesem Jahr eine Jugendveranstaltung in der K9 stattfinden, an der die Jugendlichen kostenlos ab 13 Jahren teilnehmen können und an der man mit der Bürgermeisterin und weiteren Personen ins Gespräch kommen kann. Die Veranstaltung wird öffentlich beworben (Social Media, Plakate in den Schulen) und soll auch durch die Ortsbürgermeister in den Ortsgemeinden beworben werden. Die Veranstaltung ist eine Chance, besser die Bedürfnisse der jungen Menschen zu erfassen und in den Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen, weshalb die Bürgermeisterin sich über eine hohe Beteiligung freuen würde.

3. Aktion Schichtwechsel  

Die Bürgermeisterin und der Büroleiter nahmen heute (24.09.2026) an der Aktion Schichtwechsel in Zusammenarbeit mit der Caritas in Ulmen teil. Eine Beschäftigte der Caritas besuchte am Vormittag die Verwaltung und nahm Aufgaben im Bereich des Bürgerbüros wahr. Am Nachmittag besuchten die Bürgermeisterin und der Büroleiter den Arbeitsplatz der Beschäftigten in der Druckerei der Caritas im Eifel-Maar-Park in Ulmen und führten die Tätigkeiten, die die Beschäftigten dort regelmäßig wahrnehmen, aus. Zudem wurde das Betriebsgelände gezeigt und es gab ein gemeinsames Mittagessen. Die Bürgermeisterin teilte ihre positiven Eindrücke und Erfahrungen sowie die neuen herzlichen Begegnungen und Einblicke, die sie an diesem Tag machen und gewinnen durfte. Die Beschäftigten der Caritas leisten eine wichtige Arbeit und haben eine geschützte und fördernde Umgebung, um sie angemessen unterstützen zu können. Eine erneute Beteiligung im nächsten Jahr sei ebenfalls vorgesehen. Auch eine Bewerbung über die Medien der Verbandsgemeinde wird von der Vorsitzenden befürwortet, um die Sichtbarkeit der Aktion zu stärken und weitere Teilnehmerbetriebe zu akquirieren.

Nicht öffentlicher Teil

TOP 16: Beratung und Beschlussfassung über die Verleihung des Ehrentellers der Verbandsgemeinde Ulmen

Der Verbandsgemeinderat hat über die Verleihung eines Ehrentellers der Verbandsgemeinde Ulmen beraten und beschlossen.

TOP 17: Aktueller Sachstand MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum

Der Verbandsgemeinderat wurde über den aktuellen Sachstand zum MVZ Ulmen – Gesundheitszentrum informiert.

TOP 18: Mitteilung über den derzeitigen Sachstand zur Dislozierung der Realschule Plus Vulkaneifel

Der Verbandsgemeinderat wurde über den derzeitigen Sachstand zur Dislozierung der Realschule Plus Vulkaneifel informiert.

TOP 19: Mitteilung über den aktuellen Sachstand der PV-Projekte

Der Verbandsgemeinderat wurde über den aktuellen Sachstand der PV-Projekte informiert.

TOP 20: Mitteilungen

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Informationen zur GaFöG-Satzung – Ferienbetreuung

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Informationen zu den Aufgaben des Tourismus – PEG

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Informationen zur Beteiligung des Landkreises an der ZUCK – Vergabestelle

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Informationen zur Sanierung der B259