| Sitzungsdatum: | Donnerstag, den 01.10.2026 |
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 18:42 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Bürgermeisterin
Frau Sandra Hendges-Steffens
1. Beigeordnete(r)
Herr Thomas Kerpen
Beigeordnete(r)
Herr Ulrich Laux
Herr Manfred Nehren
SPD
Herr Lothar Friedrich
Herr Frank Steimers
CDU
Herr Peter Arnoldi
Frau Sarah Dorfner
Herr Walter Hammes Stellv. Mitglied für Michael Fischer
Herr Klaus Kutscheid
Frau Bettina Pellio
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.
Herr Paul Haubrichs
Herr Gerd Johann
FWG Büchel e.V.
Herr Markus Radermacher
Protokollführer
Herr Frank Jäger
von der Verwaltung
Herr Andreas Jäger
Herr Johannes Milfey
Herr Torsten Steffgen
Gäste
Herr Dr. Breitenbach - Mittelrheinische Treuhand zu TOP 1
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Michael Fischer
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt erweitert:
TOP 4: Erweiterung der Trägerschaft der Kommunalen Klärschlammverwertung RLP AöR
Der Tagesordnungspunkt wurde aufgenommen, da die Angelegenheit spätestens bis zum 31.10.2026 im Werkausschuss und im Verbandsgemeinderat beraten und beschlossen werden muss.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Vorstellung der Neukalkulation der einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung |
| 2. | Partielle Kanalsanierung in den Ortsgemeinden Gillenbeuren und Lutzerath; hier Auftragsvergabe |
| 3. | Hausanschluss-Liner-Sanierung; hier Auftragsvergabe |
| 4. | Erweiterung der Trägerschaft der Kommunalen Klärschlammverwertung RLP AöR |
| 5. | Öffentliche Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 6. | Billigkeitsmaßnahmen |
| 7. | Nichtöffentliche Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Vorstellung der Neukalkulation der einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung
Sachverhalt:
Aufgrund der extremen Preissteigerungen in den letzten Jahren wurde in der Sitzung vom 16.10.2023 beschlossen, die einmaligen Beiträge durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH neu kalkulieren zu lassen.
Die neuen Abgabensätzen sollten gemäß Beschluss frühestens ab dem 01.01.2025 gelten. Personalbedingt konnte die Neukalkulation nicht früher fertig gestellt werden.
Herr Dr. Breitenbach von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH wird die Neukalkulationen vorstellen.
Die aktuell gültigen einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung wurden letztmalig 2016 neu kalkuliert und wie folgt festgesetzt:
| Schmutzwasser: | 3,44 €/m² gewichtete Grundstücksfläche |
| Niederschlagswasser: | 7,95 €/m² gewichtete Grundstücksfläche |
Die Investitionskostenanteile für die Entwässerung von gemeindlichen Straßen, Wege und Plätzen bei erstmaliger Herstellung der Entwässerungseinrichtung wurden zuletzt in 2001 mit 11,57 €/m² festgesetzt.
Die Investitionskostensätze für Erneuerungen der Entwässerungseinrichtung wurden zuletzt im Jahr 2014 festgesetzt.
Offener Bauweise 25,97 €/m²
Geschlossener (Inliner) Bauweise 8,82 €/m²
Andere Eigenbetriebe haben bereits seit 2023 neue Gebührensätze des einmaligen Beitrags für die erstmalige Herstellung der Abwasserbeseitigung. Diese liegen teilweise über 27 €/m².
Die Investitionskostenanteile für die Entwässerung der Gemeindestraßen bei Erneuerung der Entwässerungseinrichtung in offener und geschlossener Bauweise liegen zwischen ca. 9 €/m² und ca. 24€ /m².
Der Deckungsbeitrag nach den bisherigen Beitragssätzen betrug bei den letzten drei Neubaugebieten lediglich zwischen 10 und 33 Prozent.
Um künftige Erschließungskosten im Bereich der Abwasserbeseitigung wirtschaftlicher darzustellen, ist die Erschließung zukünftiger Neubaugebiete nur mit Beteiligung der jeweiligen Ortsgemeinde denkbar.
Eine Möglichkeit für die Voraussetzung der abwassertechnischen Erschließung soll das Erreichen einer Deckungsquote von mindestens 75 v.H. sein.
Soweit die Deckungsquote nicht erreicht wird, soll die jeweilige Ortsgemeinde zur Umsetzung des Baugebietes einen entsprechenden Aufstockungsbetrag, bis zur Höhe der Deckungsquote, zahlen.
Aufgrund der seit der letzten Beitragsfestsetzung erheblich gestiegenen Bau- und Investitionskosten - die teilweise vor über 25 Jahren ermittelt wurden - ist eine Beitragsanpassung erforderlich, um die dauerhafte Investitionsfähigkeit und die damit verbundene Kostendeckung der Abwasserbeseitigungseinrichtung sicherzustellen.
Die neuen Gebühren- und Investitionssätze sollen ab 01.01.2027 angewendet werden.
TOP 2: Partielle Kanalsanierung in den Ortsgemeinden Gillenbeuren und Lutzerath; hier Auftragsvergabe
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeindewerke Ulmen haben im Rahmen der Eigenüberwachungsverordnung das Kanalnetz der OL Lutzerath und Gillenbeuren inspiziert und die vorgefundenen Schäden gemäß ATV M 149-3 bewerten lassen. Ein entsprechender Sachstandsbericht wurde in der letzten Werkausschusssitzung vom Ingenieurbüro IBS vorgestellt.
Die Linersanierung ist bereits in der Ausführungsphase.
Nun ist es noch erforderlich, verschiedene Haltungen mit Schäden (DWA 0-2) kurzfristig mittels partieller Kanalsanierung per Roboter zu sanieren.
Hierzu wurde eine öffentliche Ausschreibung nach der VOB/A durchgeführt und qualifizierte Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die zum Eröffnungstermin eingereichten Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch geprüft.
Die Angebotswertung ist als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage angefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Partielle Kanalsanierung
Für die Verpflichtung zur Reparatur von Abwasserkanälen im Rahmen des Sanierungskonzeptes stehen im Erfolgsplan 2026 unter Kto.-Nr. 54734 bis 54736; 200.000 EUR zur Verfügung.
Im Erfolgsplan 2027 sind entsprechende Mittel einzuplanen.
Beschluss:
Entsprechend dem Prüfungsergebnis der Ausschreibung sowie entsprechendem Vergabevorschlag, beschließt der Werkausschuss, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 3: Hausanschluss-Liner-Sanierung; hier Auftragsvergabe
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeindewerke Ulmen möchten im Vorfeld von geplanten Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Ulmen, Weidenstraße sowie die Höchstberger- und Bahnhofstraße, in Schmitt die Kirchstraße, Alflen Kirchstraße sowie einen Hausanschluss in Auderath, mittels Hausanschlussliner die Hausanschlüsse sanieren.
Die Maßnahmen und Verfahrenstechnik wurden bereits in der Sitzung im April 2026 erörtert.
Hierzu wurde eine öffentliche Ausschreibung nach der VOB/A durchgeführt und qualifizierte Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Submissionstermin war der 23.09.2026. Die zum Eröffnungstermin eingereichten Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch geprüft.
Die Angebotswertung wird als nichtöffentliche Tischvorlage nachgereicht.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Der Investitionsplan 2026 sieht für die Maßnahmen folgende Ansätze vor:
85240003 Schmitt, Kirchstraße, 100 TEUR
85320005 Ulmen, Weiden- und Bahnhofstraße, 125 TEUR
85010006 Alflen, Kirchstraße, 15 TEUR
85600100 Auderath, 100 TEUR
Beschluss:
Gemäß dem Prüfungsergebnis der Ausschreibung mit dem entsprechenden Vergabevorschlag beschließt der Werkausschuss den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: Erweiterung der Trägerschaft der Kommunalen Klärschlammverwertung RLP AöR
Sachverhalt:
Die Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) wurde gegründet, um gemeinschaftlich die Durchführung der Aufgabe der Klärschlammverwertung im kommunalen Verbund zu optimieren und wirtschaftlich zu gestalten. Weiterhin ist die Erhöhung der Verwertungssicherheit Ziel der KKR. Die Verwertung erfolgt je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und örtlichen Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft oder in einer thermischen Anlage.
Die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts KKR wurde zum 01. Januar 2018 von den Verbandsgemeinden Wörrstadt, Brohltal und Winnweiler sowie dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau, AöR gegründet. Zum 31.12.2018 traten weitere 60 abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften der KKR bei. Im Zuge einer weiteren Beitrittsrunde traten 2020 weitere 16 Körperschaften des öffentlichen Rechtes der Anstalt bei.
Durch die Kommunal- und Verwaltungsreform ergaben sich Zusammenschlüsse von Verbandsgemeinden, dadurch reduziert sich die Zahl der Träger auf aktuell 76.
Zwischenzeitlich haben weitere Körperschaften respektive Träger der Abwasserbeseitigungspflicht den Beitritt in die KKR beantragt. Neben den Beschlüssen in deren kommunalen Gremien ist eine Beteiligung der Kommunalaufsicht und ein Beschluss des Verwaltungsrates der KKR für einen Beitritt erforderlich. Nach § 14b Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) bedarf die Änderung der Aufgabe der gemeinsamen kommunalen Anstalt, Veränderung der Trägerschaft, die Erhöhung des Stammkapitals, die Verschmelzung sowie Auflösung der gemeinsamen kommunalen Anstalt der Zustimmung aller bisherigen Träger.
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Träger der Abwasserbeseitigungspflicht haben die notwendigen Beschlüsse für den Beitritt zur KKR in ihren Gremien gefasst und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie örtliche Kommunalaufsicht entsprechend beteiligt bzw. befinden sich im Beteiligungsverfahren.
| 1 | Gemeinde Haßloch |
| 2 | Stadt Koblenz |
| 3 | Verbandsgemeinde Asbach |
| 4 | Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Asbach |
| 5 | Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Unkel |
| 6 | Verbandsgemeinde Bad Marienberg |
| 7 | Verbandsgemeinde Montabaur |
Der Beitritt weiterer Anstaltsträger ist zu begrüßen und wird dem Ansatz der KKR gerecht, für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz die Durchführung der Verwertung des Klärschlammes wirtschaftlich und nachhaltig sicherzustellen.
Über die Aufnahme weiterer Anstaltsträger wurde bereits in der Sitzung des Verwaltungsrats der KKR am 5. Dezember 2025 informiert und vorberaten.
In dieser Sitzung wurde der beabsichtigte Beitritt der genannten Körperschaften grundsätzlich positiv bewertet und ein entsprechendes positives Votum gefasst.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
-entfällt-
Beschluss:
Der Werkausschuss hat das Thema vorberaten und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat nun Folgendes zu beschließen:
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 5: Öffentliche Mitteilungen
Der Auftrag für die Kanalsanierung in den Ortsgemeinden Gillenbeuren und Lutzerath wurde am 19.05.2026, wie von der Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vorgeschlagen, an die gesamtwirtschaftlich Mindestbietende Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH aus Siegburg mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 417.705,85 € vergeben.
hier: Info über den aktuellen Bearbeitungsstand
Update September 2026
Im Zuge der Anschlussmöglichkeit von Wagenhausen und Wollmerath sowie von Weiler nach Lutzerath müssen noch Ausarbeitungen mit Darstellungen zu den Schutzgebieten ausgearbeitet werden. Die ursprüngliche Trassenführung aus den vergangenen Potenzialstudien von Wagenhausen und Wollmerath muss entsprechend angepasst und optimiert werden. Zusätzlich soll die technische Option für einen späteren Anschluss der Kläranlage Schmitt-Auderath geprüft werden.
Ziel ist eine zukünftige semizentrale Ausrichtung der Kläranlagen:
Urschmitt
Weiler
Gevenich
Wagenhausen
Wollmerath
Schmitt- Auderath
an Lutzerath.
Für die o.g. Kläranlagen müssen zwingend notwendige (nicht unerhebliche) Investitionen getätigt werden, um eine störungsarme Aufrechterhaltung der teilweise stark veralteten Anlagen auch zukünftig bewerkstelligen zu können.
Die zwingend notwendige Kostenvergleichsrechnung nach KVR-Leitlinie, zum Vergleich der Optionen der Ertüchtigung der einzelnen Anlagen und dezentralem Weiterbetrieb oder die semizentrale Ausrichtung, sowie einige Details zur Erweiterung der Kläranlage in Lutzerath, stehen noch aus.
Ebenso ergeben sich Synergieeffekte zur Abwärmenutzung durch die Schlammbehandlung, die es zu betrachten gilt. Auch zukünftige Ausrichtungen für neue Reinigungsstufen und Anforderungen durch die Kommunale Abwasserrichtlinie gilt es zu betrachten.
Ein entsprechender Förderantrag für die Studie wurde von Seiten der Verbandsgemeindewerke Ulmen bereits gestellt.
Die Abstimmung der abschließenden Studie mit SGD-N und Ministerium steht noch aus. Diese ist noch für 2026 geplant.
Die Obere Wasserbehörde, die Struktur - und Genehmigungsdirektion Nord hat einen neuen Anforderungskatalog aufgestellt.
Dieser umfasst abzuarbeitende Eckpunkte für die Beantragung von aktuellen Wasserrechtsanträgen. Dies trifft maßgeblich die Anträge für die Regenwasserbewirtschaftung des Oberflächenwassers, Nachweisführungen wie eine Wasserhaushaltsbilanz nach DWA-M/A 102-ff für den Erschließungsträger, DWA-A 138-1 für Versickerungsanlagen und das DWA-A 117 für Regenrückhalteanlagen. Der neue Anforderungskatalog trifft zurzeit hauptsächlich auf die Bearbeitung von Wasserrechtsanträgen für die Baugebiete zu.
Der Tag der offenen Tür wurde von der Bevölkerung gut angenommen. Die Veranstaltung bot den zahlreichen Besuchern informative Führungen über die Kläranlage in Ulmen und Raum für einen regen Austausch.
Die Generalüberholung des Nachklärbeckenräumers ist, nach fast 1,5 Jahren Bauzeit, so gut wie fertig gestellt. Die 35 Jahre alte und veraltete Technik war nur unter sehr hohem Aufwand überhaupt noch instand zu setzen. Eine reguläre Ersatzteilversorgung existiert nicht mehr.
Dies ist nur ein Beispiel für die mittlerweile angespannte Lage bei der Vielzahl der Kläranlagen, die zu unterhalten sind.
| - | Eigenstromerzeugungsanlagen |
| - | Umsetzung des Notstromkonzepts |
Nicht öffentlicher Teil
TOP 6: Billigkeitsmaßnahmen
Der Werkausschuss hat über Billigkeitsmaßnahmen beraten und beschlossen.
TOP 7: Nichtöffentliche Mitteilungen
| 1. | Informationen über Personalangelegenheiten |
| 2. | Es wurde zum Thema Kommunikation 450Mhz informiert. |
| 3. | Es wurde zum Thema Cybersicherheit informiert. |