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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 41/2026
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Ulmen

Sitzungsdatum:

Donnerstag, den 01.10.2026

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

18:42 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Bürgermeisterin

Frau Sandra Hendges-Steffens

1. Beigeordnete(r)

Herr Thomas Kerpen

Beigeordnete(r)

Herr Ulrich Laux

Herr Manfred Nehren

SPD

Herr Lothar Friedrich

Herr Frank Steimers

CDU

Herr Peter Arnoldi

Frau Sarah Dorfner

Herr Walter Hammes Stellv. Mitglied für Michael Fischer

Herr Klaus Kutscheid

Frau Bettina Pellio

FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.

Herr Paul Haubrichs

Herr Gerd Johann

FWG Büchel e.V.

Herr Markus Radermacher

Protokollführer

Herr Frank Jäger

von der Verwaltung

Herr Andreas Jäger

Herr Johannes Milfey

Herr Torsten Steffgen

Gäste

Herr Dr. Breitenbach - Mittelrheinische Treuhand zu TOP 1

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Michael Fischer

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt erweitert:

TOP 4: Erweiterung der Trägerschaft der Kommunalen Klärschlammverwertung RLP AöR

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgenommen, da die Angelegenheit spätestens bis zum 31.10.2026 im Werkausschuss und im Verbandsgemeinderat beraten und beschlossen werden muss.

Abstimmungsergebnis: -einstimmig-

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Vorstellung der Neukalkulation der einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung

2.

Partielle Kanalsanierung in den Ortsgemeinden Gillenbeuren und Lutzerath; hier Auftragsvergabe

3.

Hausanschluss-Liner-Sanierung; hier Auftragsvergabe

4.

Erweiterung der Trägerschaft der Kommunalen Klärschlammverwertung RLP AöR

5.

Öffentliche Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

6.

Billigkeitsmaßnahmen

7.

Nichtöffentliche Mitteilungen

Öffentlicher Teil

TOP 1: Vorstellung der Neukalkulation der einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung

Sachverhalt:

Aufgrund der extremen Preissteigerungen in den letzten Jahren wurde in der Sitzung vom 16.10.2023 beschlossen, die einmaligen Beiträge durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH neu kalkulieren zu lassen.

Die neuen Abgabensätzen sollten gemäß Beschluss frühestens ab dem 01.01.2025 gelten. Personalbedingt konnte die Neukalkulation nicht früher fertig gestellt werden.

Herr Dr. Breitenbach von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH wird die Neukalkulationen vorstellen.

Die aktuell gültigen einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung wurden letztmalig 2016 neu kalkuliert und wie folgt festgesetzt:

Schmutzwasser:

3,44 €/m² gewichtete Grundstücksfläche

Niederschlagswasser:

7,95 €/m² gewichtete Grundstücksfläche

Die Investitionskostenanteile für die Entwässerung von gemeindlichen Straßen, Wege und Plätzen bei erstmaliger Herstellung der Entwässerungseinrichtung wurden zuletzt in 2001 mit 11,57 €/m² festgesetzt.

Die Investitionskostensätze für Erneuerungen der Entwässerungseinrichtung wurden zuletzt im Jahr 2014 festgesetzt.

Offener Bauweise 25,97 €/m²

Geschlossener (Inliner) Bauweise 8,82 €/m²

Andere Eigenbetriebe haben bereits seit 2023 neue Gebührensätze des einmaligen Beitrags für die erstmalige Herstellung der Abwasserbeseitigung. Diese liegen teilweise über 27 €/m².

Die Investitionskostenanteile für die Entwässerung der Gemeindestraßen bei Erneuerung der Entwässerungseinrichtung in offener und geschlossener Bauweise liegen zwischen ca. 9 €/m² und ca. 24€ /m².

Der Deckungsbeitrag nach den bisherigen Beitragssätzen betrug bei den letzten drei Neubaugebieten lediglich zwischen 10 und 33 Prozent.

Um künftige Erschließungskosten im Bereich der Abwasserbeseitigung wirtschaftlicher darzustellen, ist die Erschließung zukünftiger Neubaugebiete nur mit Beteiligung der jeweiligen Ortsgemeinde denkbar.

Eine Möglichkeit für die Voraussetzung der abwassertechnischen Erschließung soll das Erreichen einer Deckungsquote von mindestens 75 v.H. sein.

Soweit die Deckungsquote nicht erreicht wird, soll die jeweilige Ortsgemeinde zur Umsetzung des Baugebietes einen entsprechenden Aufstockungsbetrag, bis zur Höhe der Deckungsquote, zahlen.

Aufgrund der seit der letzten Beitragsfestsetzung erheblich gestiegenen Bau- und Investitionskosten - die teilweise vor über 25 Jahren ermittelt wurden - ist eine Beitragsanpassung erforderlich, um die dauerhafte Investitionsfähigkeit und die damit verbundene Kostendeckung der Abwasserbeseitigungseinrichtung sicherzustellen.

Die neuen Gebühren- und Investitionssätze sollen ab 01.01.2027 angewendet werden.

TOP 2: Partielle Kanalsanierung in den Ortsgemeinden Gillenbeuren und Lutzerath; hier Auftragsvergabe

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeindewerke Ulmen haben im Rahmen der Eigenüberwachungsverordnung das Kanalnetz der OL Lutzerath und Gillenbeuren inspiziert und die vorgefundenen Schäden gemäß ATV M 149-3 bewerten lassen. Ein entsprechender Sachstandsbericht wurde in der letzten Werkausschusssitzung vom Ingenieurbüro IBS vorgestellt.

Die Linersanierung ist bereits in der Ausführungsphase.

Nun ist es noch erforderlich, verschiedene Haltungen mit Schäden (DWA 0-2) kurzfristig mittels partieller Kanalsanierung per Roboter zu sanieren.

Hierzu wurde eine öffentliche Ausschreibung nach der VOB/A durchgeführt und qualifizierte Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die zum Eröffnungstermin eingereichten Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch geprüft.

Die Angebotswertung ist als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage angefügt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Partielle Kanalsanierung

Für die Verpflichtung zur Reparatur von Abwasserkanälen im Rahmen des Sanierungskonzeptes stehen im Erfolgsplan 2026 unter Kto.-Nr. 54734 bis 54736; 200.000 EUR zur Verfügung.

Im Erfolgsplan 2027 sind entsprechende Mittel einzuplanen.

Beschluss:

Entsprechend dem Prüfungsergebnis der Ausschreibung sowie entsprechendem Vergabevorschlag, beschließt der Werkausschuss, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 3: Hausanschluss-Liner-Sanierung; hier Auftragsvergabe

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeindewerke Ulmen möchten im Vorfeld von geplanten Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Ulmen, Weidenstraße sowie die Höchstberger- und Bahnhofstraße, in Schmitt die Kirchstraße, Alflen Kirchstraße sowie einen Hausanschluss in Auderath, mittels Hausanschlussliner die Hausanschlüsse sanieren.

Die Maßnahmen und Verfahrenstechnik wurden bereits in der Sitzung im April 2026 erörtert.

Hierzu wurde eine öffentliche Ausschreibung nach der VOB/A durchgeführt und qualifizierte Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Submissionstermin war der 23.09.2026. Die zum Eröffnungstermin eingereichten Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch geprüft.

Die Angebotswertung wird als nichtöffentliche Tischvorlage nachgereicht.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Der Investitionsplan 2026 sieht für die Maßnahmen folgende Ansätze vor:

85240003 Schmitt, Kirchstraße, 100 TEUR

85320005 Ulmen, Weiden- und Bahnhofstraße, 125 TEUR

85010006 Alflen, Kirchstraße, 15 TEUR

85600100 Auderath, 100 TEUR

Beschluss:

Gemäß dem Prüfungsergebnis der Ausschreibung mit dem entsprechenden Vergabevorschlag beschließt der Werkausschuss den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 4: Erweiterung der Trägerschaft der Kommunalen Klärschlammverwertung RLP AöR

Sachverhalt:

Die Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) wurde gegründet, um gemeinschaftlich die Durchführung der Aufgabe der Klärschlammverwertung im kommunalen Verbund zu optimieren und wirtschaftlich zu gestalten. Weiterhin ist die Erhöhung der Verwertungssicherheit Ziel der KKR. Die Verwertung erfolgt je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und örtlichen Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft oder in einer thermischen Anlage.

Die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts KKR wurde zum 01. Januar 2018 von den Verbandsgemeinden Wörrstadt, Brohltal und Winnweiler sowie dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau, AöR gegründet. Zum 31.12.2018 traten weitere 60 abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften der KKR bei. Im Zuge einer weiteren Beitrittsrunde traten 2020 weitere 16 Körperschaften des öffentlichen Rechtes der Anstalt bei.

Durch die Kommunal- und Verwaltungsreform ergaben sich Zusammenschlüsse von Verbandsgemeinden, dadurch reduziert sich die Zahl der Träger auf aktuell 76.

Zwischenzeitlich haben weitere Körperschaften respektive Träger der Abwasserbeseitigungspflicht den Beitritt in die KKR beantragt. Neben den Beschlüssen in deren kommunalen Gremien ist eine Beteiligung der Kommunalaufsicht und ein Beschluss des Verwaltungsrates der KKR für einen Beitritt erforderlich. Nach § 14b Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) bedarf die Änderung der Aufgabe der gemeinsamen kommunalen Anstalt, Veränderung der Trägerschaft, die Erhöhung des Stammkapitals, die Verschmelzung sowie Auflösung der gemeinsamen kommunalen Anstalt der Zustimmung aller bisherigen Träger.

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Träger der Abwasserbeseitigungspflicht haben die notwendigen Beschlüsse für den Beitritt zur KKR in ihren Gremien gefasst und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie örtliche Kommunalaufsicht entsprechend beteiligt bzw. befinden sich im Beteiligungsverfahren.

1

Gemeinde Haßloch

2

Stadt Koblenz

3

Verbandsgemeinde Asbach

4

Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Asbach

5

Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Unkel

6

Verbandsgemeinde Bad Marienberg

7

Verbandsgemeinde Montabaur

Der Beitritt weiterer Anstaltsträger ist zu begrüßen und wird dem Ansatz der KKR gerecht, für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz die Durchführung der Verwertung des Klärschlammes wirtschaftlich und nachhaltig sicherzustellen.

Über die Aufnahme weiterer Anstaltsträger wurde bereits in der Sitzung des Verwaltungsrats der KKR am 5. Dezember 2025 informiert und vorberaten.

In dieser Sitzung wurde der beabsichtigte Beitritt der genannten Körperschaften grundsätzlich positiv bewertet und ein entsprechendes positives Votum gefasst.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

-entfällt-

Beschluss:

Der Werkausschuss hat das Thema vorberaten und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat nun Folgendes zu beschließen:

  1. Dem Beitritt der oben genannten Träger wird zugestimmt. Voraussetzung des Beitrittes sind die entsprechenden Beitrittsbeschlüsse mit Anerkennung der Anstaltssatzung sowie Zustimmung der Kommunalaufsicht.
  2. Der Beschluss beinhaltet die Annahme der als Anlage beigefügten Anstaltssatzung mit Berücksichtigung der zu erwartenden Trägerkreiserweiterung.
  3. Sollten einzelne der vorgenannten kommunalen Gebietskörperschaften wegen fehlendem Beschluss oder fehlender Zustimmung der Kommunalaufsicht der Anstalt nicht beitreten können, erfolgt die Zustimmung insoweit zum Beitritt aller kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Beitrittsvoraussetzungen erfüllen. Die Zustimmung umfasst auch die Zustimmung zu der insoweit anzupassenden Anstaltssatzung

Abstimmungsergebnis:

Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 5: Öffentliche Mitteilungen

  • Auftragsvergabe Kanalsanierung Gillenbeuren und Lutzerath

Der Auftrag für die Kanalsanierung in den Ortsgemeinden Gillenbeuren und Lutzerath wurde am 19.05.2026, wie von der Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vorgeschlagen, an die gesamtwirtschaftlich Mindestbietende Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH aus Siegburg mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 417.705,85 € vergeben.

  • Studie zur Zentralisierung weiterer Kläranlagen;

hier: Info über den aktuellen Bearbeitungsstand

Update September 2026

Im Zuge der Anschlussmöglichkeit von Wagenhausen und Wollmerath sowie von Weiler nach Lutzerath müssen noch Ausarbeitungen mit Darstellungen zu den Schutzgebieten ausgearbeitet werden. Die ursprüngliche Trassenführung aus den vergangenen Potenzialstudien von Wagenhausen und Wollmerath muss entsprechend angepasst und optimiert werden. Zusätzlich soll die technische Option für einen späteren Anschluss der Kläranlage Schmitt-Auderath geprüft werden.

Ziel ist eine zukünftige semizentrale Ausrichtung der Kläranlagen:

Urschmitt

Weiler

Gevenich

Wagenhausen

Wollmerath

Schmitt- Auderath

an Lutzerath.

Für die o.g. Kläranlagen müssen zwingend notwendige (nicht unerhebliche) Investitionen getätigt werden, um eine störungsarme Aufrechterhaltung der teilweise stark veralteten Anlagen auch zukünftig bewerkstelligen zu können.

Die zwingend notwendige Kostenvergleichsrechnung nach KVR-Leitlinie, zum Vergleich der Optionen der Ertüchtigung der einzelnen Anlagen und dezentralem Weiterbetrieb oder die semizentrale Ausrichtung, sowie einige Details zur Erweiterung der Kläranlage in Lutzerath, stehen noch aus.

Ebenso ergeben sich Synergieeffekte zur Abwärmenutzung durch die Schlammbehandlung, die es zu betrachten gilt. Auch zukünftige Ausrichtungen für neue Reinigungsstufen und Anforderungen durch die Kommunale Abwasserrichtlinie gilt es zu betrachten.

Ein entsprechender Förderantrag für die Studie wurde von Seiten der Verbandsgemeindewerke Ulmen bereits gestellt.

Die Abstimmung der abschließenden Studie mit SGD-N und Ministerium steht noch aus. Diese ist noch für 2026 geplant.

  • Neue Anforderung Wasserrechtsanträge

Die Obere Wasserbehörde, die Struktur - und Genehmigungsdirektion Nord hat einen neuen Anforderungskatalog aufgestellt.

Dieser umfasst abzuarbeitende Eckpunkte für die Beantragung von aktuellen Wasserrechtsanträgen. Dies trifft maßgeblich die Anträge für die Regenwasserbewirtschaftung des Oberflächenwassers, Nachweisführungen wie eine Wasserhaushaltsbilanz nach DWA-M/A 102-ff für den Erschließungsträger, DWA-A 138-1 für Versickerungsanlagen und das DWA-A 117 für Regenrückhalteanlagen. Der neue Anforderungskatalog trifft zurzeit hauptsächlich auf die Bearbeitung von Wasserrechtsanträgen für die Baugebiete zu.

  • „Tag der offenen Tür“ zum 50-jährigen Bestehen

Der Tag der offenen Tür wurde von der Bevölkerung gut angenommen. Die Veranstaltung bot den zahlreichen Besuchern informative Führungen über die Kläranlage in Ulmen und Raum für einen regen Austausch.

  • Ersatzteilversorgung, Beispiel; Überholung KA Lutzerath

Die Generalüberholung des Nachklärbeckenräumers ist, nach fast 1,5 Jahren Bauzeit, so gut wie fertig gestellt. Die 35 Jahre alte und veraltete Technik war nur unter sehr hohem Aufwand überhaupt noch instand zu setzen. Eine reguläre Ersatzteilversorgung existiert nicht mehr.

Dies ist nur ein Beispiel für die mittlerweile angespannte Lage bei der Vielzahl der Kläranlagen, die zu unterhalten sind.

  • Sachstand Ausschreibungen / Genehmigungsstand

-

Eigenstromerzeugungsanlagen

-

Umsetzung des Notstromkonzepts

Nicht öffentlicher Teil

TOP 6: Billigkeitsmaßnahmen

Der Werkausschuss hat über Billigkeitsmaßnahmen beraten und beschlossen.

TOP 7: Nichtöffentliche Mitteilungen

1.

Informationen über Personalangelegenheiten

2.

Es wurde zum Thema Kommunikation 450Mhz informiert.

3.

Es wurde zum Thema Cybersicherheit informiert.