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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 42/2023
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Ulmen

Sitzungsdatum:

Mittwoch, den 11.10.2023

Beginn:

16:00 Uhr

Ende:

17:15 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Bürgermeister

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

Beigeordnete(r)

Herr Thomas Kerpen

Mitglieder

Herr Lothar Friedrich, Stellv. Mitglied für Bernhard Rodenkirch

Herr Stephan Keßeler, Stellv. Mitglied für Alois Keßeler

Herr Andreas Peifer

Frau Bettina Pellio, Stellv. Mitglied für Sandra Hendges-Steffens

Herr Uwe Schaaf

Herr Rudolf Schneiders

Herr Günther Wagner

Herr Hubert Willems

Protokollführer

Herr Stefan Thomas

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Frau Sarah Dorfner

Herr Karl-Josef Fischer

Herr Heinz-Werner Hendges

Frau Sandra Hendges-Steffens

Herr Friedhelm Justen, Stellv. Mitglied für Roswitha Lescher

Herr Alois Keßeler

Herr Klaus Kutscheid, Stellv. Mitglied für Sarah Dorfner

Frau Roswitha Lescher

Herr Bernhard Rodenkirch

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistung für die Sanierung der Sporthalle der Schule Lutzerath

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO

3.

Bekanntgabe eines Beschlusses im Umlaufverfahren

4.

Informationen über die Verteilung der Landesmittel aus dem Betrieb der Coronateststationen

5.

Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Alflen

6.

Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung

7.

Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

8.

Grundstücksangelegenheit

9.

Mitteilungen

Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistung für die Sanierung der Sporthalle der Schule Lutzerath

Sachverhalt:

Los 01 - Objektplanung Gebäude

Allgemeine Daten, Begründung

Zur Vergabe der Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude für die o.g. Maßnahme wurde aufgrund der prognostizierten Auftragswerte für die Gesamtleistung ein europaweites Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.

Die Bekanntmachung zu diesem EU-weiten Verfahren erfolgte am 01.08.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Bindefrist endet am 15.11.2023.

Im Verfahren hat sich ein ausreichender Wettbewerb eingestellt. Insgesamt wurden 3 gültige Angebote vorgelegt.

Diese wurden in der Wirtschaftlichkeit nach nachfolgend benannten Kriterien und deren Gewichtung beurteilt:

I.

Preis des Honorarangebotes  —  50 %

II

Qualitätsmanagement im Rahmen der Leistungserbringung und geplante Methoden zur Einhaltung von Baukosten und Bauzeit  —  20 %

III.

Örtliche Präsenz und Organisation der Leistungserbringung in der Phase der baulichen Projektrealisierung  —  30 %

Ergebnis der Angebotswertung:

Das Büro raumwandlerARCHITEKTEN PartGmbB, Trier hat das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis vorgelegt. Dieses Angebot ist darüber hinaus auch das preislich mindestfordernde Angebot.

Los 02 - Fachplanung Technische Ausrüstung

Allgemeine Daten, Begründung

Zur Vergabe der Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung für die o.g. Maßnahme wurde aufgrund der prognostizierten Auftragswerte für die Gesamtleistung ein europaweites Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.

Die Bekanntmachung zu diesem EU-weiten Verfahren erfolgte am 01.08.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Bindefrist endet am 15.11.2023.

Im Verfahren hat sich ein ausreichender Wettbewerb eingestellt. Insgesamt wurden 2 gültige Angebote vorgelegt.

Diese wurden in der Wirtschaftlichkeit nach nachfolgend benannten Kriterien und deren Gewichtung beurteilt:

I.

Preis des Honorarangebotes

50 %

II

Qualitätsmanagement im Rahmen der Leistungserbringung und geplante Methoden zur Einhaltung von Baukosten und Bauzeit

20 %

III.

Örtliche Präsenz und Organisation der Leistungserbringung in der Phase der baulichen Projektrealisierung

30 %

Ergebnis der Angebotswertung:

Das Ingenieurbüro Koller PartGmbB - Beratende Ingenieure, Salmtal hat das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis vorgelegt. Dieses Angebot ist darüber hinaus auch das preislich mindestfordernde Angebot.

Die Wertungsmatrix für beide Lose ist als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.

Am 12.10.2023 findet eine Besichtigung des Schulträgerausschusses mit dem Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und der Verbandsgemeindeentwicklung in der Turnhalle statt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Haushalt 2023 sind bei der Buchungsstelle 21603-096000-230-2 Mittel in Höhe von 50.000,00 € vorgesehen. Im Haushalt 2024 sind weitere Mittel für die Maßnahme vorzusehen.

Beschluss:

Zu Los 1:

Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat dem Vertragsschluss über die ausgeschriebenen Leistungen zur Objektplanung Gebäude unter Berücksichtigung des Ergebnisses des VgV-Verfahrens mit dem Büro raumwandlerARCHITEKTEN steffens| hölscher PartGmbB, Max-Planck-Straße 22, 54296 Trier zuzustimmen.

Zu Los 2:

Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat dem Vertragsschluss über die ausgeschriebenen Leistungen zur Fachplanung Technische Ausrüstung unter Berücksichtigung des Ergebnisses des VgV-Verfahrens mit dem Ingenieurbüro Koller PartGmbB - Beratende Ingenieure, Moselstraße 22, 54528 Salmtal zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 9, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO

Sachverhalt:

Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Haupt- und Finanzausschuss genehmigt werden.

Die Jugendfeuerwehr Büchel erhielt vom Kreis für das 40-jährige Bestehen eine Spende in Höhe von 75 Euro.

Die Jugendfeuerwehr Kliding erhielt von Arenz Terrassendächer aus Faid eine Spende in Höhe von 300 Euro für den Bundeswettbewerb.

Die Jugendfeuerwehr Lutzerath erhielt von der Sparkassenstiftung für den Landkreis Cochem-Zell eine Spende in Höhe von 100 Euro.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

entfällt

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Spenden dankend an.

Abstimmungsergebnis:

Ja 9, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 3: Bekanntgabe eines Beschlusses im Umlaufverfahren

Sachverhalt:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen hat gem. § 35 Abs. 3 GemO folgenden Beschluss im Umlaufverfahren gefasst:

Umlaufverfahren vom 08.08.2023:

Tagesordnung:

Nicht öffentlicher Teil

  1. Personalangelegenheit

Die Niederschrift des Umlaufverfahrens ist als nicht öffentliche Anlage beigefügt.

Gemäß § 35 Abs. 3 GemO besteht die Möglichkeit den gefassten Beschluss im Umlaufverfahren aufzuheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen bestätigt den gefassten Beschluss im Umlaufverfahren und beschließt diesen nicht aufzuheben.

Abstimmungsergebnis:

Ja 9, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 4: Informationen über die Verteilung der Landesmittel aus dem Betrieb der Coronateststationen

Die Verbandsgemeinde Ulmen hat während der Coronapandemie ebenfalls Coronateststationen betrieben und entsprechende Landesmittel für die Testungen erhalten.

Insgesamt beliefen sich die Zahlungen des Landes für den Betrieb der Teststationen in den Gemeinden Lutzerath und Ulmen auf rund 214.000,00 €.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen hat im Benehmen mit den entsprechenden Gremien entschieden, diesen Betrag nicht im Haushalt der Verbandsgemeinde zu vereinnahmen, sondern an die helfenden Organisationen und Personen weiterzugeben.

Nachfolgend wird zur Information der Gremien zusammengefasst, wie die Gelder im Einzelnen aufgeteilt wurden. Zum einfacheren Verständnis handelt es sich bei den nachfolgend genannten Beträgen um gerundete Beträge.

Kosten der VG für den Betrieb der Teststation (z.B. Stoppuhren, Fieberthermometer, Lizenzen, sonst. Verbrauchsmaterial)

3.100,00 €

Mehrkosten Personal der Verbandsgemeinde Ulmen, die allgemein durch die Pandemie verursacht wurden (nicht zwingend Betrieb der Teststationen)

49.000,00 €

Pauschale für die Bereitstellung der Räumlichkeiten in Lutzerath und Ulmen

22.000,00 €

Aufwendungen für die einzelnen Helfer (Gutscheine, Kosten Helferfest, usw.)

17.100,00 €

Selbsttests für KiTa Kliding

1.500,00 €

Zuwendungen für die Kindertagesstätten im Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen (8 KiTa´s á 5.000,00 €)

40.000,00 €

Zuwendungen für die Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Ulmen, die aktiv bei dem Betrieb der Teststationen mitgewirkt haben

82.160,00 €

TOP 5: Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Alflen

Beschaffung eines TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Alflen

Bereits für das Jahr 2021 war die Beschaffung eins TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser) für die FFW Alflen vorgesehen, das jetzige TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug) würde weiter als Einsatzfahrzeug für die FFW Kliding dienen, was in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.12.2020 beschlossen wurde.

Aus den Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen der Vorjahre hatte sich ergeben, dass „Vorführfahrzeuge“ eine wirtschaftliche Beschaffungsmöglichkeit darstellen. Hierbei seien meist kurzfristige Entscheidungen zum Kauf erforderlich. Deshalb wurde der Bürgermeister in Abstimmung mit den Beigeordneten in dem o.g. Beschluss ermächtigt, einen solchen Kauf zu tätigen.

Das jetzige TSF der FFW Kliding (Bj. 1981) muss im Dezember dieses Jahres zur Hauptuntersuchung, aufgrund des maroden Zustandes ist eine Instandsetzung/Reparatur offensichtlich unwirtschaftlich (siehe beigefügte Fotos).

Für die Beschaffung eines TSF-W für die FFW Alflen wurden im Mai diesen Jahres Info-Angebote eingeholt, hieraus ergab sich für das Fahrzeug der nachfolgend genannten Fa. Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH ein Preis von 160.000 - 165.000 € brutto (mit einfacher Ausstattung). Das Angebot der Fa. BTG Brandschutztechnik Görlitz GmbH wurde mit einfacher Ausstattung für rund 145.000 € angeboten. Hier wären sicherlich noch Komponenten zu ergänzen, die der Sicherheit dienen und dem heutigen Stand der Technik entsprechen.

Auf jetzige Nachfragen nach Vorführfahrzeugen wurde uns ein Angebot der Fa. Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH für 120.000 € netto, 142.800 € brutto angeboten. Mehrere zusätzliche Komponenten (Rückfahrkamera mit Monitor, Beleuchtung/Umfeldbeleuchtung, Lichtmast…) gegenüber dem Grundmodell sind verbaut. Recherchen bei der Fa. Ziegler und Schlingmann haben ergeben, dass keine Vorführfahrzeuge zur Verfügung stehen.

Die Zustimmung zur Gewährung des Landeszuschusses sowie die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung des TSF-W Alflen mit dem üblichen Wortlaut (Nach Prüfung erkenne ich die Notwendigkeit für die Beschaffung des Fahrzeuges an. Wegen der Dringlichkeit der Maßnahme stimme ich einem Kauf ausnahmsweise vor der Bewilligung zu), liegt vor.

Im Haushalt dieses Jahres sind 140.000 € für die Beschaffung des TSF-W Alflen vorgesehen.

Mehrkosten wären im Rahmen der gegenseitigen Deckung des Produktes - 126000/ Brandschutz - gedeckt.

Bei der Beschaffung des angebotenen Vorführfahrzeuges wäre eine kurzfristige Ersatzbeschaffung für die FFW Kliding (bis zum evtl. späteren Kauf des TSF-W Alflen und Übergabe dessen jetzigen TSF an die FFW Kliding) nicht erforderlich.

Das Vorführfahrzeug TSF-W der Fa. Schmitz könnte ca. 6 Wochen nach Kauf geliefert werden (d.h. nach Kauf würden die jetzigen Ausrüstungsgegenstände der FFW Alflen zur Fa. Schmitz geliefert werden, diese würden sodann in den Geräteräumen passend eingebaut).

Der Bürgermeister hat im Benehmen mit den Beigeordneten entschieden, das o.g. Fahrzeug zu kaufen. Eine Auftragsvergabe ist am 28.09.2023 erfolgt.

TOP 6: Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung

In der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte der Verbandsgemeinderatssitzung am 31.10.2023 beraten.

TOP 7: Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.

Nicht öffentlicher Teil

TOP 8: Grundstücksangelegenheit

Der Haupt- und Finanzausschuss hat über eine Grundstücksangelegenheit beraten und beschlossen.

TOP 9: Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.