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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 42/2024
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Ulmen

Sitzungsdatum:

Donnerstag, den 10.10.2024

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

19:08 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses,

Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Vorsitzender

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

1. Beigeordnete(r)

Herr Thomas Kerpen

Beigeordnete(r)

Herr Ulrich Laux

Herr Manfred Nehren

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:

SPD

Frau Marita Benz

Herr Holger Esper

Herr Bernhard Rodenkirch  —  ab TOP 18

Herr Edwin Scheid

Herr Frank Steimers

CDU

Herr Peter Arnoldi

Frau Jennifer Bober

Herr Karl-Josef Fischer

Frau Sandra Hendges-Steffens

Herr Stephan Keßeler

Herr Klaus Kutscheid

Herr Volker Laux

Herr Thorsten Lescher

Herr Jörg Mühlenfeld

Herr Andreas Peifer

Herr Johannes Pötz

Herr Uwe Schaaf

FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.

Herr Sebastian Hammes

Herr Berthold Schäfer

Herr Rudolf Schneiders

Frau Mirjam Traßer

FWG Büchel e.V.

Herr Herbert Benz

Herr Tino Pfitzner

Herr Markus Radermacher

Herr Arno Zillgen

Ortsbürgermeister/in bzw. deren Vertreter:

Herr Wilfried Linden

Frau Ute Mindermann

Herr Michael Mönch

Herr Gerhard Müller

Herr Bernhard Peter

Herr Andreas Rustige

Frau Elfriede Schäfer

Herr Otto Schneiders

Herr Günter Welter

Ortsvorsteher

Herr Holger Burgard

Protokollführer

Herr Michael Schneider

von der Verwaltung

Herr Markus Schreiber

Frau Tanja Schug

Herr Torsten Steffgen

Herr Stefan Thomas

Gäste

Herr Walter Brauns

Herr Lothar Friedrich

Herr Walter Hammes

Herr Heinz-Werner Hendges

Herr Peter Jahnen

Herr Friedhelm Justen

Herr Alois Keßeler

Frau Roswitha Lescher

Frau Patricia Rohr  — Seniorensicherheitsberaterin zu TOP 4

Herr Bernhard Kesseler  — Seniorensicherheitsberater zu TOP 4

Herr Markus Wagener  — Bildungs- und Pflegeheim St. Martin

Herr Stephan Lung  — Bildungs- und Pflegeheim St. Martin

Frau Karin Rammonat  — Seniorensicherheitsberaterin zu TOP 4

Herr Helmut Römer

Frau Edeltrud Schuhmacher

Herr Hubert Willems

Herr Fabian Lotz  — DRK Ulmen

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Christian Arnold

Frau Sarah Dorfner

Herr Paul Haubrichs

Herr Thomas Klein

Herr Michael Mais

Herr Bernd Mertes

Frau Bettina Pellio

Herr Werner Traßer

Herr Günther Wagner

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt erweitert:

TOP 16:

Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum vom 06.02.2024

Abstimmungsergebnis: -einstimmig-

Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung

2.

Verpflichtung der Mitglieder des Verbandsgemeinderates

3.

Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Beigeordneten

4.

Neue Seniorensicherheitsberater/-innen in der Verbandsgemeinde Ulmen

5.

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss

6.

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Feuerwehrausschuss

7.

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Schulträgerausschuss

8.

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Tourismusausschuss

9.

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Werkausschuss

10.

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung

11.

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Ausschuss für soziales Miteinander und Demografie

12.

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) "Vulkanenergie Ulmen" (VEU)

13.

Vorschlag für die Wahl von Vertretern für den Aufsichtsrat der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH (PEG)

14.

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH (PEG)

15.

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) "Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum"

16.

Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum vom 06.02.2024

17.

Beratung und Beschlussfassung über die Einreichung eines Antrags auf die "Pilotförderung Interkommunale Zusammenarbeit" des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Implementierung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle (IKZ ZUCK)

18.

Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung des Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen

19.

Modernisierung der Sireneninfrastruktur

20.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistung für die Sanierung der Sporthalle der Schule Lutzerath -Nachtrag-

21.

Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

22.

Mitteilungen

Öffentlicher Teil

23.

Ehrungen und Verabschiedung kommunaler Mandatsträger

Öffentlicher Teil

TOP 1:

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung

Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2:

Verpflichtung der Mitglieder des Verbandsgemeinderates

Sachverhalt:

Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzliche Bestimmungen hinzuweisen:

Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).

Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).

Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 haben folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und haben bei der konstituierenden Sitzung am 11.07.2024 entschuldigt gefehlt. Außerdem haben die Beigeordneten Thomas Kerpen, Ulrich Laux, Manfred Nehren ihr Ratsmandat niedergelegt und es wurden drei Nachrücker einberufen. Daher wurden folgende Personen in der Sitzung durch Bürgermeister Alfred Steimers per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:

CDU

  • Ulrich Laux

Nachrücker:

  • Markus Radermacher
  • Johannes Pötz
  • Volker Laux

TOP 3:

Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Beigeordneten

Sachverhalt:

In der konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates am 11.07.2024 wurde Herr Ulrich Laux zum Beigeordneten gewählt.

Da Herr Laux an dieser Sitzung entschuldigt fehlte, konnte die Wahl nicht angenommen werden und eine Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung bisher noch nicht erfolgen.

Kenntnisnahme:

Herr Ulrich Laux nahm die Wahl an und wurde sodann durch Bürgermeister Alfred Steimers nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.

TOP 4:

Neue Seniorensicherheitsberater/-innen in der Verbandsgemeinde Ulmen

Frau Karin Rammonat aus Gevenich, Frau Patricia Rohr aus Alflen und Herr Bernhard Kesseler aus Alflen haben Anfang September die 3-tägige Ausbildung als Seniorensicherheitsberater/-in absolviert.

Die Ausbildung wurde durchgeführt von der Präventionsstelle des Polizeipräsidiums Koblenz.

Die drei neuen Seniorensicherheitsberater unterstützen ab sofort Gabi Jahnen, die bereits seit 2016 als Seniorensicherheitsberaterin in der Verbandsgemeinde Ulmen aktiv ist.

Die Aufgaben der Seniorensicherheitsberater bestehen u.a. darin,

Senioren über folgende Themen zu beraten:

-

Haustürgeschäfte

-

Falsche Polizeibeamte

-

Betrugsmaschen am Telefon oder per WhatsApp/SMS

(Enkeltrick, Schockanrufe)

-

Kaffeefahrten

-

Reisegewinne

-

Sicherer Geldverkehr

-

Zeugen- und Helferverhalten

Außerdem klären sie auf über vorbeugende Maßnahmen zu:

-

(Taschen-)Diebstahl

-

Raub/Überfälle

-

Wohnungseinbruch

-

Betrug

TOP 5:

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss

Sachverhalt:

Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.

Da mit der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse endet, ist eine Neuwahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss:

(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 6:

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Feuerwehrausschuss

Sachverhalt:

Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Feuerwehrausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.

Da mit der Wahlzeit des Gemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse endet, ist eine Neuwahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Feuerwehrausschusses verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Feuerwehrausschuss:

(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)

(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 7:

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Schulträgerausschuss

Sachverhalt:

Gemäß § 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde gehören dem Schulträgerausschuss neben den geborenen Mitgliedern 10 vom Verbandsgemeinderat zu wählenden Mitgliedern und stellvertretende Mitglieder an.

Dem Schulträgerausschuss gehören als geborene Mitglieder die jeweiligen Schulleiter (in), die Elternsprecher(in) der Grundschulen in Lutzerath und Ulmen, der Realschule Plus „Vulkaneifel“ und die jeweiligen Ortsbürgermeister der Schulsitzgemeinden an.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung dieses Ausschusses verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Schulträgerausschuss:

(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)

(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 8:

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Tourismusausschuss

Sachverhalt:

Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Tourismusausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.

Dem Tourismusausschuss gehören als geborene Mitglieder die Vorsitzenden der örtlichen Verkehrsvereine in der Verbandsgemeinde Ulmen und der/die Geschäftsführer/in der GesundLand Vulkaneifel GmbH an; darüber hinaus der/die Geschäftsführer der Staatsbad Bad Bertrich GmbH.

Da mit der Wahlzeit des Gemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse endet, ist eine Neuwahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Tourismusausschusses verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Tourismusausschuss:

(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)

(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 9:

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Werkausschuss

Sachverhalt:

Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Werkausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.

Da mit der Wahlzeit des Gemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse endet, ist eine Neuwahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Werkausschusses verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Werkausschuss:

(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)

(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 10:

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung

Sachverhalt:

Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Ausschuss für

Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.

Da mit der Wahlzeit des Gemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse endet, ist eine Neuwahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung:

(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)

(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 11:

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Ausschuss für soziales Miteinander und Demografie

Sachverhalt:

Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Ausschuss für soziales Miteinander und Demografie, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.

Hinzu treten bis zu 10 beratende Mitglieder, die die Belange von Jugend, Senioren, Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Migrationshintergrund vertreten.

Da mit der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse endet, ist eine Neuwahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.

Die Wahl der beratenden Mitglieder erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Hierzu soll zunächst durch Veröffentlichung im Vulkanecho zur Abgabe von Bewerbungen aufgerufen werden.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Ausschusses für soziales Miteinander und Demografie geeinigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende stimmberechtigten Mitglieder und Stellvertreter in den Ausschuss für soziales Miteinander und Demografie:

(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende beratende Mitglieder und Stellvertreter in den Ausschuss für soziales Miteinander und Demografie:

(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 12:

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) "Vulkanenergie Ulmen" (VEU)

Sachverhalt:

Gem. § 6 der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechte (AöR) „Vulkanenergie Ulmen“ entsendet der Verbandsgemeinderat 4 Mitglieder in den Verwaltungsrat der Anstalt. Darüber hinaus ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ulmen kraft Gesetzes, stimmberechtigtes Mitglied.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Verwaltungsrates verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der AöR „Vulkanenergie Ulmen“:

(Anmerkung: In blauer Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)

(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 13:

Vorschlag für die Wahl von Vertretern für den Aufsichtsrat der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH (PEG)

Sachverhalt:

Gem. § 7 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 b) der Satzung für die Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel GmbH Ulmen (PEG) wählt die Gesellschafterversammlung die nicht geborenen ordentlichen und stellvertretenden 6 Mitglieder des Aufsichtrates. Der Verbandsgemeinderat schlägt der Gesellschafterversammlung 6 Mitglieder und Stellvertreter zur Wahl in den Aufsichtsrat vor.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Aufsichtsrates der PEG verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Der Verbandsgemeinderat schlägt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Aufsichtsrat der PEG vor:

(Anmerkung: In blauer Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)

(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem

ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 14:

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH (PEG)

Sachverhalt:

Gem. § 8 Abs. 1 der Satzung für die Projektentwicklungsgesellschaft

Vulkaneifel GmbH Ulmen (PEG) entsendet der Verbandsgemeinderat 6 Mitglieder in die Gesellschafterversammlung.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung der Gesellschafterversammlung der PEG verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die Gesellschafterversammlung der PEG:

(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)

(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)

Abstimmungsergebnis:

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 15:

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) "Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum"

Sachverhalt:

Gemäß § 6 der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) „Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) - Gesundheitszentrum“ besteht der Verwaltungsrat aus 14 Mitgliedern. Stimmberechtigte Mitglieder sind das vorsitzende Mitglied und weitere 10 Mitglieder wovon 8 Mitglieder von der Trägerkommune und 2 Mitglieder von der St. Hildegardis gGmbH benannt werden.

Weiterhin gehören dem Verwaltungsrat der Geschäftsführer, der leitende Arzt und ein Vertreter der Mitarbeiterschaft des MVZ als nicht stimmberechtigte Mitglieder an.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen sollen gemäß der Sitzverteilung im Verbandsgemeinderat entsprechend Wahlvorschläge für die Besetzung des Verwaltungsrates einreichen. Die vorgeschlagenen Personen müssen nicht zwingend dem Verbandsgemeinderat angehören. Es wäre von Vorteil, wenn u.a. Personen in den Verwaltungsrat gewählt werden, die entsprechende fachliche Kompetenzen aufweisen können

Die im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der AöR „Medizinisches Versorgungszentrum (MZV) Ulmen - Gesundheitszentrum“:

(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)

*Die SPD-Fraktion und die FWG VG Ulmen e.V. einigten sich darauf, dass der 8. Platz an die FWG VG Ulmen e.V. vergeben wird.

(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)

Mitglieder von St. Hildegardis gGmbH:

Abstimmungsergebnis:

Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 16:

Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum vom 06.02.2024

Sachverhalt:

Es wurde angeregt, die Mitgliederzahl des Verwaltungsrates der AöR „MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum“ auf 16 Mitglieder zu erhöhen.

Von diesen 16 Mitgliedern wären seitens der Trägerkommune 10 Mitglieder zu stellen, 2 Mitglieder werden von der St. Hildegardis gGmbH benannt.

Der Vorsitzende sowie Geschäftsführung, die ärztliche Leitung und die Vertretung der Mitarbeiterschaft sind die weiteren Mitglieder.

Um die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates zu erhöhen, ist eine Änderung des § 6 der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum“ vom 06.02.2024 in der derzeit gültigen Fassung erforderlich. Die 2. Änderung dieser Satzung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine Auswirkungen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Ulmen beschließt die 2. Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum“ vom 06.02.2024 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 17:

Beratung und Beschlussfassung über die Einreichung eines Antrags auf die "Pilotförderung Interkommunale Zusammenarbeit" des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Implementierung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle (IKZ ZUCK)

Sachverhalt:

Die vier Verbandsgemeinden Zell (Mosel), Ulmen, Cochem und Kaisersesch haben im Frühjahr 2024 innerhalb ihrer Räte entschieden, in vielen Bereichen der Verwaltung zukünftig enger zusammenzuarbeiten und am 26.06.2024 die entsprechende Kooperationsvereinbarung durch ihre Bürgermeister unterschrieben. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Verbandsgemeinden zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben mit dem Ziel, ihre Leistungs- und Handlungsfähigkeit zu sichern, ohne dabei ihre Eigenständigkeit und Identität zu verlieren. Ein Erfolgskonzept unserer langjährigen losen Zusammenarbeit ist die Beschäftigung eines gemeinsamen Prozessdesigners, welcher die vier Verbandsgemeinden in Sachen Digitalisierung zu einem Vorreiter in ganz Rheinland-Pfalz gemacht hat. Um solch innovative Projekte in den nächsten Jahren noch effektiver umsetzen zu können, hat man sich im Juni offiziell zusammengeschlossen und nennt sich seitdem „Interkommunale Zusammenarbeit ZUCK“ (Zell (Mosel), Ulmen, Cochem, Kaisersesch).

Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben die Vorteile von solchen Zusammenschlüssen ebenfalls erkannt und wollen diese in Rheinland-Pfalz landesweit ausbauen und unterstützen. In diesem Rahmen hat das Ministerium des Inneren und für Sport nun eine „Pilotförderung Interkommunale Zusammenarbeit“ initiiert, um so eine nachhaltige Antwort auf den Fachkräftemangel und den Ausbau der Digitalisierung zu geben. Gegenstand der Förderung sind neue Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit, die einen Beitrag zu zukunftsfesten Strukturen der Daseinsvorsorge leisten und sich vor allem auf die optimierte Umsetzung im Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben fokussieren. Wir möchten uns als IKZ ZUCK mit dem Projekt „Aufbau und Implementierung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle“ auf die oben genannte Förderung bewerben.

Die Umsetzung des Vorhabens sorgt für:

  • eine klare Aufgabenteilung zwischen Auftragserteilung in der Fachabteilung und Durchführung des Vergabeverfahrens à Transparenz und Korruptionsvorbeugung
  • die Bündelung von Fachwissen à höhere Rechtssicherheit trotz Schnelllebigkeit, kompetente Beratung der Behördenleitungen und der einzelnen Fachbereiche, Aufteilung von Fort- und Weiterbildungen und Spezialisierungsgewinne
  • Sicherstellung der rechtssicheren Anwendung und Dokumentation des Vergabe-prozesses im Hinblick auf Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen à Zusammenschluss aus Experten
  • eine funktionierende Organisation- und Vertretungsregelung à Gewährleistung des Vier-Augen-Prinzips, Sicherstellung von künftigen Einarbeitungen und bessere Kompensation von Personalausfällen
  • die Möglichkeit, auch komplexere Aufgaben, wie die europaweite Ausschreibung, selbst durchzuführen à Minimierung externer Beratungsleistungen
  • ein professionelles und innovatives Auftreten à digitalisiertes Vergabeverfahren (eVergabe) und gemeinsamer Internetauftritt
  • eine größere Schlagkraft nach außen à nachhaltige Konzeptentwicklungen unter Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Aspekte sowie Kostensenkungen durch gemeinsame Beschaffungen
  • eine serviceorientierte Aufstellung in Richtung der Bieter à ein Ansprechpartner für Vergaben aller Verwaltungen und mögliche Erweiterung des Bieterkreises über die Verbandsgemeindegrenzen hinaus
  • einen breiteren fachlichen Erfahrungs- und Meinungsaustausch (z. B. gemeinsame Bieterkartei und Eignungsprüfungen) à Qualitätssicherung
  • eine höhere Attraktivität der Stellen durch das Arbeiten im Team à Überwindung von Personalgewinnungsschwierigkeiten und Eindämmung des Fachkräftemangels

Im Rahmen der Umsetzung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle wird damit eine wesentliche Verbesserung des bestehenden öffentlichen Leistungsangebotes der vier Verwaltungen erreicht und eine kommunale Aufgabenstellung bewältigt, die auf örtlicher Ebene nicht gleichwertig zu lösen ist.

Bei einem Kooperationsverbund von mindestens vier beteiligten Kommunen beträgt die Festbetragsförderung 320.000,-- € für zwei Jahre. Voraussetzung ist, dass förderfähige Kosten in mindestens dieser Größenordnung nachgewiesen werden und die Kooperation auf Dauer (Nachhaltigkeitsaspekt), demnach mindestens auf fünf Jahre, ausgelegt ist.

Personal- und Sachkosten für den Betrieb einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle sind förderfähig. Ab dem dritten Jahr sind die anfallenden Kosten von den Kooperationspartnern zu tragen. Durch die Bündelung der Aufgaben sollen langfristig Personaleinsparungen bzw. Kostenreduzierungen für die Beauftragung externer Vergabebüros erreicht werden. Die Vergabethematik wird derzeit in den vier Verbandsgemeinden zum Teil unterschiedlich gehandhabt. Allen Verwaltungen fällt es jedoch schwer, die Aufgabe effizient und dauerhaft zu bewältigen. Freie Stellen können nicht besetzt werden (Fachkräftemangel) und vorhandenes Personal muss neben der Vergabestelle noch weitere Tätigkeiten erledigen, was die Bewältigung der umfangreichen Aufgaben einer Vergabestelle zusätzlich erschwert.

Das Projekt ist eine Chance, trotz der künftig immer größer werdenden Herausforderungen, modern, bürgernah und effizient aufgestellt zu sein. Die Verbands-gemeinde Ulmen übernimmt die Projektleitung zum Aufbau und zur Implementierung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle und beantragt stellvertretend für alle Verbandsgemeinden die entsprechende Förderung.

Der Antrag auf Förderung kann sofort, jedoch spätestens bis zum 15.10.2024, bei der ADD eingereicht werden. Eine mögliche Bewilligung erfolgt nur, wenn die Beschlüsse der Entscheidungsgremien aller beteiligten Kommunen zur Zusammenarbeit bis zum 30.11.2024 vorliegen, in denen der Gegenstand des IKZ-Projekts, die angestrebten Ziele und geplanten Einsparungen sowie der Zeitraum der Realisierung festgelegt sind. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Bewilligung ist von den beteiligten Kommunen eine Vereinbarung abzuschließen, in der die Zusammenarbeit rechtlich, finanziell und organisatorisch geregelt wird.

Wie in der allgemeinen Kooperationsvereinbarung IKZ ZUCK vorgesehen, wird eine Projektgruppe zur Erörterung der Detailfragen gegründet, in der Vertreter aus allen vier Verbandsgemeinden teilnehmen. Die Leitung der Projektgruppe „Zentrale Vergabestelle ZUCK“ hat die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen.

Der Lenkungsausschuss IKZ ZUCK, bestehend aus den Bürgermeistern und Büroleitern der Kooperationsgemeinden, hat dem Projekt „Aufbau und Implementierung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK“ bereits einstimmig zugestimmt.

In seiner Sitzung am 07.10.2024 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen beschlossen, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen der Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK unter der Leitung der Verbandsgemeinde Ulmen zu zustimmen. Ein entsprechender Förderantrag für die Pilotförderung soll gestellt werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Ulmen beschließt eine gemeinsame Zentrale Vergabestelle ZUCK (Zell, Mosel; Ulmen; Cochem; Kaisersesch) unter der Leitung der Verbandsgemeinde Ulmen einzurichten. Es wird zugestimmt, einen entsprechenden Förderantrag für die Pilotförderung zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 18:

Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung des Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen

Sachverhalt:

Bereits im Jahre 2018 wurde der Kreisverband Cochem-Zell e.V. des Deutschen Roten Kreuz seitens der Verbandsgemeinde Ulmen beauftragt, ein Ersthelfersystem (sog. First Responder) gemäß den Vorschriften des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz einzurichten.

Der DRK Ortsverein Ulmen hat aufgrund der damaligen Beauftragung dieses Ersthelfersystem für die Ortsgemeinde Büchel und die Stadt Ulmen eingerichtet. Im Jahr 2020 wurde das Einsatzgebiet um die Ortsgemeinen Alflen und Auderath erweitert.

Die First Responder (übersetzt: Erst-Eintreffende) sind eine Ergänzung zum regulären Rettungsdienst und überbrücken die Zeit vom Notfallereignis bis zum Eintreffend des Rettungsdienstes bzw. Notarztes - das sogenannte „therapiefreie Intervall“.

Dies bedeutet im Bereich der VG Ulmen, dass speziell ausgebildete First-Responder-Helfer zu allen Notfällen in Alflen, Auderath, Büchel und Ulmen alarmiert werden und bis zum Eintreffen weiterer Rettungskräfte lebenserhaltende Maßnahmen (z.B. Herz-Lungen-Wiederbelebung, Frühdefibrillation, Sauerstoffgabe, …) einleiten.

Bei medizinischen Notfällen kommt es oft auf jede Minute an. Durch das schnelle Eintreffen der First-Responder-Helfer wird bereits nach wenigen Minuten mit lebensrettenden Maßnahmen begonnen, um die Erfolgsaussichten für die nachfolgende Behandlung des Patienten zu verbessern.

Dieses System hat sich auch in der Verbandsgemeinde Ulmen bewährt.

Der DRK Ortsverein Ulmen möchte nun in Zusammenarbeit mit der First-Responder-Gruppe Faid des DRK-Kreisverband Cochem-Zell nun das Einsatzgebiet des Ersthelfersystems um die Ortsgemeinde Gevenich erweitern. In diesen Gruppen sind bereits Personen tätig, die in Gevenich wohnhaft sind.

Seitens des DRK wird bestätigt, dass die eingesetzten Helfer*innen die erforderliche Qualifikation erfüllen. Weiterhin ist die entsprechende materielle und persönliche Ausstattung bereits vorhanden.

Jeder Helfer ist grundsätzlich beim Einsatz über die bekannte Unfall- und Haftpflichtversicherung des DRK und über die Unfallkasse des Bundes versichert. Die Verbandsgemeinde Ulmen haftet als Aufgabenträger für Schäden, die durch einen Helfer schuldhaft einer dritten Person zugefügt werden. Hierfür besteht eine entsprechende Haftpflichtversicherung.

Der Grundsatzbeschluss über die Einrichtung des Ersthelfersystems wurde bereits am 20.03.2018 gefasst. Über die Erweiterung des Einsatzraumes muss nun erneut beraten und beschlossen werden. Erst nach einer positiven Beschlussfassung kann der Einsatzraum der First Responder durch eine entsprechende Beauftragung des DRK durch die Verbandsgemeinde Ulmen um die Ortsgemeinde Gevenich erweitert werden.

Herr Fabian Lotz vom DRK Ulmen erläuterte den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates die Arbeit und Organisation der First Responder in der Verbandsgemeinde Ulmen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Für die Verbandsgemeinde Ulmen entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die materielle und persönliche Ausstattung bereits vorhanden ist. Folgekosten für zu ersetzendes Einsatzmaterial entstehen ebenfalls nicht.

Die erforderlichen Beiträge zur Haftpflichtversicherung stehen unter dem Produkt „Feuerwehr“ zur Verfügung.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Ulmen beschließt, das Ersthelfersystem im Bereich des DRK Ortsverein Ulmen in Zusammenarbeit mit der First-Responder-Gruppe Faid um die Ortsgemeinde Gevenich zu erweitern. Eine entsprechende Beauftragung des DRK durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ulmen soll erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 19:

Modernisierung der Sireneninfrastruktur

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinden und der Landkreis Cochem-Zell haben gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 und § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) sonstige zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Gefahren notwendige Maßnahmen zu treffen. Hierzu zählen auch die Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung. Es handelt sich um eine gemeinsame Aufgabe der Gemeinden und Landkreise sowie kreisfreien Städte.

Im Zusammenhang mit Schadens- und Gefahrenereignissen kann eine Warnung und Information der Bevölkerung durch die jeweils zuständige Gefahrenabwehrbehörde erforderlich werden. Die vorhandenen analogen Sirenen können lediglich zur Alarmierung der Feuerwehr eingesetzt werden.

Moderne, digitale Sirenen sind neben der Alarmierung der Feuerwehr geeignet, die Bevölkerung durch Warntöne und Sprachdurchsagen zu warnen und informieren, wodurch Schäden minimiert oder verhindert werden können.

Im Jahr 2021 wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landkreises und der Verbandsgemeinden gebildet. Deren Aufgabe war es, Planungen zur Modernisierung des Sirenensystems vorzunehmen.

Als Ergebnis dieser Arbeitsgruppe ist das „Konzept der Sirenenalarmierung im Landkreis Cochem-Zell“ entstanden. Das Konzept versteht sich als dynamische Arbeitsgrundlage und wird nach Bedarf fortgeschrieben und ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Zusammenfassend schlägt die Arbeitsgruppe vor, die Sireneninfrastruktur im gesamten Landkreis innerhalb von sieben Jahren zu modernisieren. Sollte dem Konzept zugestimmt werden, wird der Landkreis Cochem-Zell in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden einen gemeinsamen Rahmenvertrag ausschreiben. Weiterhin beteiligt sich der Landkreis Cochem-Zell zu 50 % an den verbleibenden Anschaffungs- und Errichtungskosten. Mit Förderungen des Bundes oder des Landes Rheinland-Pfalz kann derzeit nicht gerechnet werden.

Mit einer Förderung des Bundes, des Landes (betraglich begrenzt) und 50%iger Förderung durch den Landkreis wurden in 2024 in Bad Bertrich, Lutzerath und Ulmen insgesamt 4 digitale Sirenen mit Sprachdurchsage ertüchtigt. Eine weitere Mastsirene wurde mit Förderung des Landkreises in Ulmen-Meiserich errichtet, nachdem dort eine vorhandene Dachsirene im Zuge einer Dacherneuerung nicht mehr angebracht werden konnte. Außerdem wurden zwei digitale mobile Sirenen angeschafft.

Es sollen in der Verbandsgemeinde Ulmen derzeit noch 22 Sirenen modernisiert/errichtet werden. Eine Auflistung der wegfallenden, umzurüstenden und neu zu errichtenden Sirenen ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Die Preise für Dachsirenen wurden auf je 16.800,00 € und für Mastsirenen auf 31.200,00 € geschätzt (= Durchschnittspreise der in 2024 errichteten Sirenen zuzüglich 20 %).

Für die Verbandsgemeinde Ulmen lägen die Kosten für die Modernisierung nach dem Konzept bei voraussichtlich 470.400,00 € abzüglich der Förderung durch den Landkreis bei 235.200,00 €.

Nach Ausschreibung eines Rahmenvertrages könnte die Modernisierung in den nächsten 7 Jahren erfolgen. Wie bereits ausgeführt, ist nach derzeitigem Stand mit nennenswerten Förderungen durch Bund/Land nicht zu rechnen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Haushaltsjahre 2025 bis spätestens 2031 jeweils zwischen 40.000,00 - 65.000,00 € jährlich in den Haushalt einzustellen. Die Höhe des einzustellenden Haushaltsansatzes richtet sich nach den jeweiligen jährlichen Planungen der Modernisierung (z.B. - es werden zwei OG’s modernisiert, erforderlich hierfür zwei Mastsirenen = 62.400,00 €). Eine mögliche Bundes- oder Landesförderung würde die Kosten für die VG verbessern.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt,

  1. dem „Konzept der Sirenenalarmierung im Landkreis Cochem-Zell“ beizutreten,
  2. die Sireneninfrastruktur der Verbandsgemeinde Ulmen basierend auf dem „Konzept der Sirenenalarmierung im Landkreis Cochem-Zell“ zu modernisieren und

ermächtigt den Bürgermeister, die im Rahmen des zuvor genannten Konzeptes entstehenden Maßnahmen durchzuführen.

Seitens des Arbeitskreises wurde am 26.09.2024 mitgeteilt, dass ein Rahmenvertrag für maximal 4 Jahre ausgeschrieben werden kann. Deshalb wird hier eine Modernisierung innerhalb dieser 4 Jahre angestrebt.

Abstimmungsergebnis:

Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 20:

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistung für die Sanierung der Sporthalle der Schule Lutzerath -Nachtrag-

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 31.10.2023 hatte der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Vergabe der Planungsleistung für die Sanierung der Sporthalle der Schule Lutzerath an das mindestfordernde Büro raumwandlerARCHITEKTEN PartGmbB in Trier zu vergeben.

Die LPH 4 war zum damaligen Zeitpunkt in der Ausschreibung nicht enthalten.

Mittlerweile wurde festgestellt, dass ein zusätzlicher Notausgang geschaffen werden muss sowie der Anbau eines Spiel- und Geräteraumes erforderlich ist.

Gemäß § 61 LBauO bedarf die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 einer Baugenehmigung. Dies umfasst insbesondere den Durchbruch in der Außenwand zur Herstellung einer Notausgangtür und den Anbau eines Geräteraumes.

Für die Genehmigungsplanung (LPH 4) wurde daher ein Nachtragsangebot vom Büro raumwandlerARCHITEKTEN PartGmbB in Trier angefordert.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Auf der Buchungsstelle 21603-096000 stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Genehmigungsplanung (LPH 4) an das Büro raumwandlerARCHITEKTEN PartGmbB in Trier zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 21:

Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte über:

1.

Glasfaserausbau

Westconnect beginnt derzeit mit dem Glasfaserausbau in der Stadt Ulmen und demnächst in Lutzerath. Nun beabsichtigt auch die Telekom einen Ausbau in Ulmen. Es wird hier das Problem der Doppelerschließung gesehen. Ferner ist eine Erschließung der umliegenden Ortsgemeinden für Westconnect nur wirtschaftlich, wenn sie die Stadt Ulmen komplett erschließen kann.

Sofern kein Ausbau durch Versorgungsträger erfolgt, müsste dieser unwirtschaftliche Ausbau auf Kosten der Kommunen mit entsprechendem Eigenanteil erfolgen.

2.

Anfrage FWG VG Ulmen

Die Anfrage der FWG VG Ulmen zur neuen Notausgangstür Sporthalle Lutzerath, Heizung Schule Lutzerath und Sachstand PV Freiflächenanlagen, wurde von Bgm. Alfred Steimers mündlich beantwortet.

3.

Der Sachstand MVZ wurde bekannt gegeben.

4.

In diesem Jahr wurden bis jetzt etwa 60 herrenlosen Katzen im Tierheim abgegeben. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht eine Katzenschutzverordnung zu erlassen.

Nicht öffentlicher Teil

TOP 22:

Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

TOP 23:

Ehrungen und Verabschiedung kommunaler Mandatsträger

In der Sitzung erfolgte eine offizielle Verabschiedung sowohl der mit Ablauf der Wahlperiode 2019 bis 2024 aus dem Verbandsgemeinderat ausgeschiedenen Ratsmitglieder als auch der aus dem Amt ausgeschiedenen Ortsbürgermeister.

Weiterhin wurden verschiedene noch aktive Ratsmitglieder für Ihr langjähriges kommunalpolitisches Engagement für die Verbandsgemeinde geehrt.