| Sitzungsdatum: | Donnerstag, den 10.10.2024 |
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 19:08 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordnete(r)
Herr Thomas Kerpen
Beigeordnete(r)
Herr Ulrich Laux
Herr Manfred Nehren
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:
SPD
Frau Marita Benz
Herr Holger Esper
Herr Bernhard Rodenkirch — ab TOP 18
Herr Edwin Scheid
Herr Frank Steimers
CDU
Herr Peter Arnoldi
Frau Jennifer Bober
Herr Karl-Josef Fischer
Frau Sandra Hendges-Steffens
Herr Stephan Keßeler
Herr Klaus Kutscheid
Herr Volker Laux
Herr Thorsten Lescher
Herr Jörg Mühlenfeld
Herr Andreas Peifer
Herr Johannes Pötz
Herr Uwe Schaaf
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.
Herr Sebastian Hammes
Herr Berthold Schäfer
Herr Rudolf Schneiders
Frau Mirjam Traßer
FWG Büchel e.V.
Herr Herbert Benz
Herr Tino Pfitzner
Herr Markus Radermacher
Herr Arno Zillgen
Ortsbürgermeister/in bzw. deren Vertreter:
Herr Wilfried Linden
Frau Ute Mindermann
Herr Michael Mönch
Herr Gerhard Müller
Herr Bernhard Peter
Herr Andreas Rustige
Frau Elfriede Schäfer
Herr Otto Schneiders
Herr Günter Welter
Ortsvorsteher
Herr Holger Burgard
Protokollführer
Herr Michael Schneider
von der Verwaltung
Herr Markus Schreiber
Frau Tanja Schug
Herr Torsten Steffgen
Herr Stefan Thomas
Gäste
Herr Walter Brauns
Herr Lothar Friedrich
Herr Walter Hammes
Herr Heinz-Werner Hendges
Herr Peter Jahnen
Herr Friedhelm Justen
Herr Alois Keßeler
Frau Roswitha Lescher
Frau Patricia Rohr — Seniorensicherheitsberaterin zu TOP 4
Herr Bernhard Kesseler — Seniorensicherheitsberater zu TOP 4
Herr Markus Wagener — Bildungs- und Pflegeheim St. Martin
Herr Stephan Lung — Bildungs- und Pflegeheim St. Martin
Frau Karin Rammonat — Seniorensicherheitsberaterin zu TOP 4
Herr Helmut Römer
Frau Edeltrud Schuhmacher
Herr Hubert Willems
Herr Fabian Lotz — DRK Ulmen
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Christian Arnold
Frau Sarah Dorfner
Herr Paul Haubrichs
Herr Thomas Klein
Herr Michael Mais
Herr Bernd Mertes
Frau Bettina Pellio
Herr Werner Traßer
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt erweitert:
| TOP 16: | Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum vom 06.02.2024 |
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-
Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
| 2. | Verpflichtung der Mitglieder des Verbandsgemeinderates |
| 3. | Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Beigeordneten |
| 4. | Neue Seniorensicherheitsberater/-innen in der Verbandsgemeinde Ulmen |
| 5. | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss |
| 6. | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Feuerwehrausschuss |
| 7. | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Schulträgerausschuss |
| 8. | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Tourismusausschuss |
| 9. | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Werkausschuss |
| 10. | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung |
| 11. | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Ausschuss für soziales Miteinander und Demografie |
| 12. | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) "Vulkanenergie Ulmen" (VEU) |
| 13. | Vorschlag für die Wahl von Vertretern für den Aufsichtsrat der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH (PEG) |
| 14. | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH (PEG) |
| 15. | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) "Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum" |
| 16. | Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum vom 06.02.2024 |
| 17. | Beratung und Beschlussfassung über die Einreichung eines Antrags auf die "Pilotförderung Interkommunale Zusammenarbeit" des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Implementierung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle (IKZ ZUCK) |
| 18. | Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung des Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen |
| 19. | Modernisierung der Sireneninfrastruktur |
| 20. | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistung für die Sanierung der Sporthalle der Schule Lutzerath -Nachtrag- |
| 21. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 22. | Mitteilungen |
| Öffentlicher Teil | |
| 23. | Ehrungen und Verabschiedung kommunaler Mandatsträger |
Öffentlicher Teil
| TOP 1: | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
Es wurden keine Fragen gestellt.
| TOP 2: | Verpflichtung der Mitglieder des Verbandsgemeinderates |
Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzliche Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 haben folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und haben bei der konstituierenden Sitzung am 11.07.2024 entschuldigt gefehlt. Außerdem haben die Beigeordneten Thomas Kerpen, Ulrich Laux, Manfred Nehren ihr Ratsmandat niedergelegt und es wurden drei Nachrücker einberufen. Daher wurden folgende Personen in der Sitzung durch Bürgermeister Alfred Steimers per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
CDU
Nachrücker:
| TOP 3: | Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Beigeordneten |
Sachverhalt:
In der konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates am 11.07.2024 wurde Herr Ulrich Laux zum Beigeordneten gewählt.
Da Herr Laux an dieser Sitzung entschuldigt fehlte, konnte die Wahl nicht angenommen werden und eine Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung bisher noch nicht erfolgen.
Kenntnisnahme:
Herr Ulrich Laux nahm die Wahl an und wurde sodann durch Bürgermeister Alfred Steimers nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.
| TOP 4: | Neue Seniorensicherheitsberater/-innen in der Verbandsgemeinde Ulmen |
Frau Karin Rammonat aus Gevenich, Frau Patricia Rohr aus Alflen und Herr Bernhard Kesseler aus Alflen haben Anfang September die 3-tägige Ausbildung als Seniorensicherheitsberater/-in absolviert.
Die Ausbildung wurde durchgeführt von der Präventionsstelle des Polizeipräsidiums Koblenz.
Die drei neuen Seniorensicherheitsberater unterstützen ab sofort Gabi Jahnen, die bereits seit 2016 als Seniorensicherheitsberaterin in der Verbandsgemeinde Ulmen aktiv ist.
Die Aufgaben der Seniorensicherheitsberater bestehen u.a. darin,
| Senioren über folgende Themen zu beraten: | |
| - | Haustürgeschäfte |
| - | Falsche Polizeibeamte |
| - | Betrugsmaschen am Telefon oder per WhatsApp/SMS (Enkeltrick, Schockanrufe) |
| - | Kaffeefahrten |
| - | Reisegewinne |
| - | Sicherer Geldverkehr |
| - | Zeugen- und Helferverhalten |
| Außerdem klären sie auf über vorbeugende Maßnahmen zu: | |
| - | (Taschen-)Diebstahl |
| - | Raub/Überfälle |
| - | Wohnungseinbruch |
| - | Betrug |
| TOP 5: | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss |
Sachverhalt:
Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.
Da mit der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse endet, ist eine Neuwahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.
Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss:
| Rechnungsprüfungsausschuss | ||
| Mitglied: | Stellvertreter: | Vorschlagsträger |
| 1. Bernhard Rodenkirch | Edwin Scheid | SPD-Fraktion |
| 2. Holger Esper | Marita Benz | SPD-Fraktion |
| 3. Bettina Pellio | Karl-Josef Fischer | CDU-Fraktion |
| 4. Stephan Keßeler | Jennifer Bober | CDU-Fraktion |
| 5. Johannes Pötz | Volker Laux | CDU-Fraktion |
| 6. Christian Arnold | Klaus Kutscheid | CDU-Fraktion |
| 7. Andreas Peifer | Peter Arnoldi | CDU-Fraktion |
| 8. Rudolf Schneiders | Berthold Schäfer | FWG VG Ulmen |
| 9. Michael Mais | Sebastian Hammes | FWG VG Ulmen |
| 10. Tino Pfitzner | Markus Radermacher | FWG Büchel |
(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 6: | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Feuerwehrausschuss |
Sachverhalt:
Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Feuerwehrausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.
Da mit der Wahlzeit des Gemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse endet, ist eine Neuwahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.
Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Feuerwehrausschusses verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Feuerwehrausschuss:
| Feuerwehrausschuss | ||
| Mitglied: | Stellvertreter: | Vorschlagsträger |
| 1. Bernhard Rodenkirch | Frank Steimers | SPD-Fraktion |
| 2. Florian Pumple | Lothar Friedrich | SPD-Fraktion |
| 3. Stephan Keßeler | Laurenz Schneiders | CDU-Fraktion |
| 4. Thorsten Lescher | Horst Kellershoff | CDU-Fraktion |
| 5. Volker Laux | Simon Schorn | CDU-Fraktion |
| 6. Thomas Hieronimus | Timo Steffen | CDU-Fraktion |
| 7. Klaus Kutscheid | Andreas Thomas | CDU-Fraktion |
| 8. Berthold Schäfer | Thorsten Schneiders | FWG VG Ulmen |
| 9. Sven Mentel | Paul Haubrichs | FWG VG Ulmen |
| 10. Christian Brauns | Robert Savioli | FWG Büchel |
(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)
(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 7: | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Schulträgerausschuss |
Gemäß § 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde gehören dem Schulträgerausschuss neben den geborenen Mitgliedern 10 vom Verbandsgemeinderat zu wählenden Mitgliedern und stellvertretende Mitglieder an.
Dem Schulträgerausschuss gehören als geborene Mitglieder die jeweiligen Schulleiter (in), die Elternsprecher(in) der Grundschulen in Lutzerath und Ulmen, der Realschule Plus „Vulkaneifel“ und die jeweiligen Ortsbürgermeister der Schulsitzgemeinden an.
Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung dieses Ausschusses verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Schulträgerausschuss:
| Schulträgerausschuss | ||
| Mitglied: | Stellvertreter: | Vorschlagsträger |
| 1. Florian Pumple | Tina Saxler-Ixfeld | SPD-Fraktion |
| 2. Frank Steimers | Alexander Krutsch | SPD-Fraktion |
| 3. Jennifer Bober | Stephan Keßeler | CDU-Fraktion |
| 4. Walter Hammes | Thorsten Lescher | CDU-Fraktion |
| 5. Johannes Pötz | Bettina Pellio | CDU-Fraktion |
| 6. Michael Laux | Karin Kneip | CDU-Fraktion |
| 7. Alfred Pantenburg | Peter Arnoldi | CDU-Fraktion |
| 8. Mirjam Traßer | Edeltrud Schuhmacher | FWG VG Ulmen |
| 9. Manfred Dietzen | Rudolf Schneiders | FWG VG Ulmen |
| 10. Herbert Lotz | Christian Sieling | FWG Büchel |
(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)
(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 8: | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Tourismusausschuss |
Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Tourismusausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.
Dem Tourismusausschuss gehören als geborene Mitglieder die Vorsitzenden der örtlichen Verkehrsvereine in der Verbandsgemeinde Ulmen und der/die Geschäftsführer/in der GesundLand Vulkaneifel GmbH an; darüber hinaus der/die Geschäftsführer der Staatsbad Bad Bertrich GmbH.
Da mit der Wahlzeit des Gemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse endet, ist eine Neuwahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.
Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Tourismusausschusses verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Tourismusausschuss:
| Tourismusausschuss | ||
| Mitglied: | Stellvertreter: | Vorschlagsträger |
| 1. Marita Benz | Edwin Scheid | SPD-Fraktion |
| 2. Renate Hoiser-Wolanski | Stanislav Hadhziev | SPD-Fraktion |
| 3. Roswitha Lescher | Thorsten Lescher | CDU-Fraktion |
| 4. Dorothe Vollrath | Stephan Keßeler | CDU-Fraktion |
| 5. Christian Arnold | Jennifer Bober | CDU-Fraktion |
| 6. Sascha Saxler | Stefan Maas | CDU-Fraktion |
| 7. Friedhelm Justen | Martin Probst | CDU-Fraktion |
| 8. Frank Schlawin | Edeltrud Schuhmacher | FWG VG Ulmen |
| 9. Martina Theobald | Gerd Johann | FWG VG Ulmen |
| 10. Hans-Peter Stein | Herbert Benz | FWG Büchel |
(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)
(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 9: | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Werkausschuss |
Sachverhalt:
Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Werkausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.
Da mit der Wahlzeit des Gemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse endet, ist eine Neuwahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.
Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Werkausschusses verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Werkausschuss:
| Werkausschuss | ||
| Mitglied: | Stellvertreter: | Vorschlagsträger |
| 1. Lothar Friedrich | Albert Klein | SPD-Fraktion |
| 2. Frank Steimers | Bernhard Rodenkirch | SPD-Fraktion |
| 3. Karl-Josef Fischer | Bernd Mertes | CDU-Fraktion |
| 4. Bettina Pellio | Thorsten Lescher | CDU-Fraktion |
| 5. Klaus Kutscheid | Uwe Schaaf | CDU-Fraktion |
| 6. Peter Arnoldi | Volker Laux | CDU-Fraktion |
| 7. Michael Fischer | Leo Bleser | CDU-Fraktion |
| 8. Paul Haubrichs | Hubert Willems | FWG VG Ulmen |
| 9. Gerd Johann | Felix Esper | FWG VG Ulmen |
| 10. Markus Radermacher | Winfried Müller | FWG Büchel |
(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)
(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 10: | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung |
Sachverhalt:
Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Ausschuss für
Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.
Da mit der Wahlzeit des Gemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse endet, ist eine Neuwahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.
Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung:
| Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung: | ||
| Mitglied: | Stellvertreter: | Vorschlagsträger |
| 1. Marita Benz | Florian Pumple | SPD-Fraktion |
| 2. Klaus Stuhlweißenburg | Holger Esper | SPD-Fraktion |
| 3. Peter Arnoldi | Stephan Keßeler | CDU-Fraktion |
| 4. Peter Lackes | Sarah Dorfner | CDU-Fraktion |
| 5. Christian Arnold | Karin Kneip | CDU-Fraktion |
| 6. Klaus Kutscheid | Jennifer Bober | CDU-Fraktion |
| 7. Michael Laux | Michael Fischer | CDU-Fraktion |
| 8. Josef Laux | Martina Theobald | FWG VG Ulmen |
| 9. Werner Trasser | Sebastian Hammes | FWG VG Ulmen |
| 10. Arno Zillgen | Raimund Kesseler | FWG Büchel |
(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)
(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 11: | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Ausschuss für soziales Miteinander und Demografie |
Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Ausschuss für soziales Miteinander und Demografie, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.
Hinzu treten bis zu 10 beratende Mitglieder, die die Belange von Jugend, Senioren, Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Migrationshintergrund vertreten.
Da mit der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse endet, ist eine Neuwahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.
Die Wahl der beratenden Mitglieder erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Hierzu soll zunächst durch Veröffentlichung im Vulkanecho zur Abgabe von Bewerbungen aufgerufen werden.
Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Ausschusses für soziales Miteinander und Demografie geeinigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Der Verbandsgemeinderat wählt folgende stimmberechtigten Mitglieder und Stellvertreter in den Ausschuss für soziales Miteinander und Demografie:
| Ausschuss für soziales Miteinander und Demografie | ||
| Mitglied: | Stellvertreter: | Vorschlagsträger |
| 1. Tina Saxler-Ixfeld | Eva Thurn | SPD-Fraktion |
| 2. Edwin Scheid | Florian Pumple | SPD-Fraktion |
| 3. Andreas Peifer | Roswitha Lescher | CDU-Fraktion |
| 4. Jennifer Bober | Stephan Keßeler | CDU-Fraktion |
| 5. Sarah Dorfner | Friedhelm Justen | CDU-Fraktion |
| 6. Laurenz Schneiders | Johannes Pötz | CDU-Fraktion |
| 7. Martin Probst | Karin Kneip | CDU-Fraktion |
| 8. Mirjam Traßer | Gerd Johann | FWG VG Ulmen |
| 9. Frank Schlawin | Sebastian Hammes | FWG VG Ulmen |
| 10. Gabriele Hieronimus | Winfried Müller | FWG Büchel |
(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)
Der Verbandsgemeinderat wählt folgende beratende Mitglieder und Stellvertreter in den Ausschuss für soziales Miteinander und Demografie:
| Ausschuss für soziales Miteinander und Demografie |
| Mitglied: |
| 1. Tino Pfitzner, Büchel |
| 2. Sylvia Schneider, Büchel |
| 3. Simone Welter, Kliding |
| 4. Ramone Franze, Ulmen |
| 5. Sandra Römer, Wollmerath |
| 6. Heike Meurer, Ulmen |
| 7. |
| 8. |
| 9. |
| 10. |
(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 12: | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) "Vulkanenergie Ulmen" (VEU) |
Sachverhalt:
Gem. § 6 der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechte (AöR) „Vulkanenergie Ulmen“ entsendet der Verbandsgemeinderat 4 Mitglieder in den Verwaltungsrat der Anstalt. Darüber hinaus ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ulmen kraft Gesetzes, stimmberechtigtes Mitglied.
Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Verwaltungsrates verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der AöR „Vulkanenergie Ulmen“:
| Verwaltungsrat der AöR „Vulkanenergie Ulmen“ | ||
| Mitglied: | Stellvertreter: | Vorschlagsträger |
| 1. Marita Benz | Holger Esper | SPD-Fraktion |
| 2. Uwe Schaaf | Jörg Mühlenfeld | CDU-Fraktion |
| 3. Bettina Pellio | Karl-Josef Fischer | CDU-Fraktion |
| 4. Rudolf Schneiders | Michael Mais | FWG VG Ulmen |
(Anmerkung: In blauer Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)
(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 13: | Vorschlag für die Wahl von Vertretern für den Aufsichtsrat der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH (PEG) |
Sachverhalt:
Gem. § 7 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 b) der Satzung für die Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel GmbH Ulmen (PEG) wählt die Gesellschafterversammlung die nicht geborenen ordentlichen und stellvertretenden 6 Mitglieder des Aufsichtrates. Der Verbandsgemeinderat schlägt der Gesellschafterversammlung 6 Mitglieder und Stellvertreter zur Wahl in den Aufsichtsrat vor.
Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung des Aufsichtsrates der PEG verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Der Verbandsgemeinderat schlägt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Aufsichtsrat der PEG vor:
| Aufsichtsrat der Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) | ||
| Mitglied: | Stellvertreter: | Vorschlagsträger |
| 1. Frank Steimers | Holger Esper | SPD-Fraktion |
| 2. Karl-Josef Fischer | Andreas Peifer | CDU-Fraktion |
| 3. Thorsten Lescher | Bettina Pellio | CDU-Fraktion |
| 4. Stephan Keßeler | Uwe Schaaf | CDU-Fraktion |
| 5. Berthold Schäfer | Rudolf Schneiders | FWG VG Ulmen |
| 6. Arno Zillgen | Markus Radermacher | FWG Büchel |
(Anmerkung: In blauer Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)
(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem
ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 14: | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH (PEG) |
Sachverhalt:
Gem. § 8 Abs. 1 der Satzung für die Projektentwicklungsgesellschaft
Vulkaneifel GmbH Ulmen (PEG) entsendet der Verbandsgemeinderat 6 Mitglieder in die Gesellschafterversammlung.
Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Besetzung der Gesellschafterversammlung der PEG verständigt, so dass die Wahl in der Sitzung durch „offene Abstimmung“ erfolgen kann. Alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die Gesellschafterversammlung der PEG:
| Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) | ||
| Mitglied: | Stellvertreter: | Vorschlagsträger |
| 1. Bernhard Rodenkirch | Marita Benz | SPD-Fraktion |
| 2. Klaus Kutscheid | Jennifer Bober | CDU-Fraktion |
| 3. Hermann-Josef Kesseler | Peter Arnoldi | CDU-Fraktion |
| 4. Sandra Hendges-Steffens | Volker Laux | CDU-Fraktion |
| 5. Michael Mais | Hubert Willems | FWG VG Ulmen |
| 6. Markus Radermacher | Herbert Benz | FWG Büchel |
(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)
(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 15: | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) "Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum" |
Sachverhalt:
Gemäß § 6 der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) „Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) - Gesundheitszentrum“ besteht der Verwaltungsrat aus 14 Mitgliedern. Stimmberechtigte Mitglieder sind das vorsitzende Mitglied und weitere 10 Mitglieder wovon 8 Mitglieder von der Trägerkommune und 2 Mitglieder von der St. Hildegardis gGmbH benannt werden.
Weiterhin gehören dem Verwaltungsrat der Geschäftsführer, der leitende Arzt und ein Vertreter der Mitarbeiterschaft des MVZ als nicht stimmberechtigte Mitglieder an.
Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen sollen gemäß der Sitzverteilung im Verbandsgemeinderat entsprechend Wahlvorschläge für die Besetzung des Verwaltungsrates einreichen. Die vorgeschlagenen Personen müssen nicht zwingend dem Verbandsgemeinderat angehören. Es wäre von Vorteil, wenn u.a. Personen in den Verwaltungsrat gewählt werden, die entsprechende fachliche Kompetenzen aufweisen können
Die im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der AöR „Medizinisches Versorgungszentrum (MZV) Ulmen - Gesundheitszentrum“:
| Verwaltungsrat der AöR „Medizinisches Versorgungszentrum (MZV) Ulmen - Gesundheitszentrum““ | ||
| Mitglied: | Stellvertreter: | Vorschlagsträger |
| 11. Marita Benz | Renate Hoiser-Wolanski | SPD-Fraktion |
| 12. Sandra Hendges-Steffens | Klaus Kutscheid | CDU-Fraktion |
| 13. Roswitha Lescher | Jennifer Bober | CDU-Fraktion |
| 14. Andreas Peifer | Bettina Pellio | CDU-Fraktion |
| 15. Thomas Kerpen | Laurenz Schneiders | CDU-Fraktion |
| 16. Michael Mais | Hubert Willems | FWG VG Ulmen e.V. |
| 17. Andreas Höhl | Winfried Müller | FWG Büchel |
| 18. Mirjam Trasser | Berthold Schäfer | FWG VG Ulmen e.V.* |
(Anmerkung: In Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)
*Die SPD-Fraktion und die FWG VG Ulmen e.V. einigten sich darauf, dass der 8. Platz an die FWG VG Ulmen e.V. vergeben wird.
(Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Mitglieder von St. Hildegardis gGmbH:
| Mitglied: | Stellvertreter: |
| 1. Wolfgang Maring, Geschäftsführer St. Hildegardishaus gGmbH | Jürgen Bolldorf, Assistent der Geschäftsführung |
| 2. Markus Wagener, Direktor Bildungs- und Pflegeheim St. Martin | Stephan Lung, Geschäftsbereichsleiter Pädagogik und stellv. Einrichtungsleiter Bildungs- und Pflegeheim St. Martin |
Abstimmungsergebnis:
Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 16: | Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum vom 06.02.2024 |
Sachverhalt:
Es wurde angeregt, die Mitgliederzahl des Verwaltungsrates der AöR „MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum“ auf 16 Mitglieder zu erhöhen.
Von diesen 16 Mitgliedern wären seitens der Trägerkommune 10 Mitglieder zu stellen, 2 Mitglieder werden von der St. Hildegardis gGmbH benannt.
Der Vorsitzende sowie Geschäftsführung, die ärztliche Leitung und die Vertretung der Mitarbeiterschaft sind die weiteren Mitglieder.
Um die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates zu erhöhen, ist eine Änderung des § 6 der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum“ vom 06.02.2024 in der derzeit gültigen Fassung erforderlich. Die 2. Änderung dieser Satzung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine Auswirkungen
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Ulmen beschließt die 2. Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum“ vom 06.02.2024 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 17: | Beratung und Beschlussfassung über die Einreichung eines Antrags auf die "Pilotförderung Interkommunale Zusammenarbeit" des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Implementierung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle (IKZ ZUCK) |
Sachverhalt:
Die vier Verbandsgemeinden Zell (Mosel), Ulmen, Cochem und Kaisersesch haben im Frühjahr 2024 innerhalb ihrer Räte entschieden, in vielen Bereichen der Verwaltung zukünftig enger zusammenzuarbeiten und am 26.06.2024 die entsprechende Kooperationsvereinbarung durch ihre Bürgermeister unterschrieben. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Verbandsgemeinden zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben mit dem Ziel, ihre Leistungs- und Handlungsfähigkeit zu sichern, ohne dabei ihre Eigenständigkeit und Identität zu verlieren. Ein Erfolgskonzept unserer langjährigen losen Zusammenarbeit ist die Beschäftigung eines gemeinsamen Prozessdesigners, welcher die vier Verbandsgemeinden in Sachen Digitalisierung zu einem Vorreiter in ganz Rheinland-Pfalz gemacht hat. Um solch innovative Projekte in den nächsten Jahren noch effektiver umsetzen zu können, hat man sich im Juni offiziell zusammengeschlossen und nennt sich seitdem „Interkommunale Zusammenarbeit ZUCK“ (Zell (Mosel), Ulmen, Cochem, Kaisersesch).
Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben die Vorteile von solchen Zusammenschlüssen ebenfalls erkannt und wollen diese in Rheinland-Pfalz landesweit ausbauen und unterstützen. In diesem Rahmen hat das Ministerium des Inneren und für Sport nun eine „Pilotförderung Interkommunale Zusammenarbeit“ initiiert, um so eine nachhaltige Antwort auf den Fachkräftemangel und den Ausbau der Digitalisierung zu geben. Gegenstand der Förderung sind neue Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit, die einen Beitrag zu zukunftsfesten Strukturen der Daseinsvorsorge leisten und sich vor allem auf die optimierte Umsetzung im Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben fokussieren. Wir möchten uns als IKZ ZUCK mit dem Projekt „Aufbau und Implementierung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle“ auf die oben genannte Förderung bewerben.
Die Umsetzung des Vorhabens sorgt für:
Im Rahmen der Umsetzung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle wird damit eine wesentliche Verbesserung des bestehenden öffentlichen Leistungsangebotes der vier Verwaltungen erreicht und eine kommunale Aufgabenstellung bewältigt, die auf örtlicher Ebene nicht gleichwertig zu lösen ist.
Bei einem Kooperationsverbund von mindestens vier beteiligten Kommunen beträgt die Festbetragsförderung 320.000,-- € für zwei Jahre. Voraussetzung ist, dass förderfähige Kosten in mindestens dieser Größenordnung nachgewiesen werden und die Kooperation auf Dauer (Nachhaltigkeitsaspekt), demnach mindestens auf fünf Jahre, ausgelegt ist.
Personal- und Sachkosten für den Betrieb einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle sind förderfähig. Ab dem dritten Jahr sind die anfallenden Kosten von den Kooperationspartnern zu tragen. Durch die Bündelung der Aufgaben sollen langfristig Personaleinsparungen bzw. Kostenreduzierungen für die Beauftragung externer Vergabebüros erreicht werden. Die Vergabethematik wird derzeit in den vier Verbandsgemeinden zum Teil unterschiedlich gehandhabt. Allen Verwaltungen fällt es jedoch schwer, die Aufgabe effizient und dauerhaft zu bewältigen. Freie Stellen können nicht besetzt werden (Fachkräftemangel) und vorhandenes Personal muss neben der Vergabestelle noch weitere Tätigkeiten erledigen, was die Bewältigung der umfangreichen Aufgaben einer Vergabestelle zusätzlich erschwert.
Das Projekt ist eine Chance, trotz der künftig immer größer werdenden Herausforderungen, modern, bürgernah und effizient aufgestellt zu sein. Die Verbands-gemeinde Ulmen übernimmt die Projektleitung zum Aufbau und zur Implementierung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle und beantragt stellvertretend für alle Verbandsgemeinden die entsprechende Förderung.
Der Antrag auf Förderung kann sofort, jedoch spätestens bis zum 15.10.2024, bei der ADD eingereicht werden. Eine mögliche Bewilligung erfolgt nur, wenn die Beschlüsse der Entscheidungsgremien aller beteiligten Kommunen zur Zusammenarbeit bis zum 30.11.2024 vorliegen, in denen der Gegenstand des IKZ-Projekts, die angestrebten Ziele und geplanten Einsparungen sowie der Zeitraum der Realisierung festgelegt sind. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Bewilligung ist von den beteiligten Kommunen eine Vereinbarung abzuschließen, in der die Zusammenarbeit rechtlich, finanziell und organisatorisch geregelt wird.
Wie in der allgemeinen Kooperationsvereinbarung IKZ ZUCK vorgesehen, wird eine Projektgruppe zur Erörterung der Detailfragen gegründet, in der Vertreter aus allen vier Verbandsgemeinden teilnehmen. Die Leitung der Projektgruppe „Zentrale Vergabestelle ZUCK“ hat die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen.
Der Lenkungsausschuss IKZ ZUCK, bestehend aus den Bürgermeistern und Büroleitern der Kooperationsgemeinden, hat dem Projekt „Aufbau und Implementierung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK“ bereits einstimmig zugestimmt.
In seiner Sitzung am 07.10.2024 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen beschlossen, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen der Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK unter der Leitung der Verbandsgemeinde Ulmen zu zustimmen. Ein entsprechender Förderantrag für die Pilotförderung soll gestellt werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Ulmen beschließt eine gemeinsame Zentrale Vergabestelle ZUCK (Zell, Mosel; Ulmen; Cochem; Kaisersesch) unter der Leitung der Verbandsgemeinde Ulmen einzurichten. Es wird zugestimmt, einen entsprechenden Förderantrag für die Pilotförderung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 18: | Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung des Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen |
Sachverhalt:
Bereits im Jahre 2018 wurde der Kreisverband Cochem-Zell e.V. des Deutschen Roten Kreuz seitens der Verbandsgemeinde Ulmen beauftragt, ein Ersthelfersystem (sog. First Responder) gemäß den Vorschriften des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz einzurichten.
Der DRK Ortsverein Ulmen hat aufgrund der damaligen Beauftragung dieses Ersthelfersystem für die Ortsgemeinde Büchel und die Stadt Ulmen eingerichtet. Im Jahr 2020 wurde das Einsatzgebiet um die Ortsgemeinen Alflen und Auderath erweitert.
Die First Responder (übersetzt: Erst-Eintreffende) sind eine Ergänzung zum regulären Rettungsdienst und überbrücken die Zeit vom Notfallereignis bis zum Eintreffend des Rettungsdienstes bzw. Notarztes - das sogenannte „therapiefreie Intervall“.
Dies bedeutet im Bereich der VG Ulmen, dass speziell ausgebildete First-Responder-Helfer zu allen Notfällen in Alflen, Auderath, Büchel und Ulmen alarmiert werden und bis zum Eintreffen weiterer Rettungskräfte lebenserhaltende Maßnahmen (z.B. Herz-Lungen-Wiederbelebung, Frühdefibrillation, Sauerstoffgabe, …) einleiten.
Bei medizinischen Notfällen kommt es oft auf jede Minute an. Durch das schnelle Eintreffen der First-Responder-Helfer wird bereits nach wenigen Minuten mit lebensrettenden Maßnahmen begonnen, um die Erfolgsaussichten für die nachfolgende Behandlung des Patienten zu verbessern.
Dieses System hat sich auch in der Verbandsgemeinde Ulmen bewährt.
Der DRK Ortsverein Ulmen möchte nun in Zusammenarbeit mit der First-Responder-Gruppe Faid des DRK-Kreisverband Cochem-Zell nun das Einsatzgebiet des Ersthelfersystems um die Ortsgemeinde Gevenich erweitern. In diesen Gruppen sind bereits Personen tätig, die in Gevenich wohnhaft sind.
Seitens des DRK wird bestätigt, dass die eingesetzten Helfer*innen die erforderliche Qualifikation erfüllen. Weiterhin ist die entsprechende materielle und persönliche Ausstattung bereits vorhanden.
Jeder Helfer ist grundsätzlich beim Einsatz über die bekannte Unfall- und Haftpflichtversicherung des DRK und über die Unfallkasse des Bundes versichert. Die Verbandsgemeinde Ulmen haftet als Aufgabenträger für Schäden, die durch einen Helfer schuldhaft einer dritten Person zugefügt werden. Hierfür besteht eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
Der Grundsatzbeschluss über die Einrichtung des Ersthelfersystems wurde bereits am 20.03.2018 gefasst. Über die Erweiterung des Einsatzraumes muss nun erneut beraten und beschlossen werden. Erst nach einer positiven Beschlussfassung kann der Einsatzraum der First Responder durch eine entsprechende Beauftragung des DRK durch die Verbandsgemeinde Ulmen um die Ortsgemeinde Gevenich erweitert werden.
Herr Fabian Lotz vom DRK Ulmen erläuterte den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates die Arbeit und Organisation der First Responder in der Verbandsgemeinde Ulmen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Für die Verbandsgemeinde Ulmen entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die materielle und persönliche Ausstattung bereits vorhanden ist. Folgekosten für zu ersetzendes Einsatzmaterial entstehen ebenfalls nicht.
Die erforderlichen Beiträge zur Haftpflichtversicherung stehen unter dem Produkt „Feuerwehr“ zur Verfügung.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Ulmen beschließt, das Ersthelfersystem im Bereich des DRK Ortsverein Ulmen in Zusammenarbeit mit der First-Responder-Gruppe Faid um die Ortsgemeinde Gevenich zu erweitern. Eine entsprechende Beauftragung des DRK durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ulmen soll erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 19: | Modernisierung der Sireneninfrastruktur |
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinden und der Landkreis Cochem-Zell haben gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 und § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) sonstige zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Gefahren notwendige Maßnahmen zu treffen. Hierzu zählen auch die Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung. Es handelt sich um eine gemeinsame Aufgabe der Gemeinden und Landkreise sowie kreisfreien Städte.
Im Zusammenhang mit Schadens- und Gefahrenereignissen kann eine Warnung und Information der Bevölkerung durch die jeweils zuständige Gefahrenabwehrbehörde erforderlich werden. Die vorhandenen analogen Sirenen können lediglich zur Alarmierung der Feuerwehr eingesetzt werden.
Moderne, digitale Sirenen sind neben der Alarmierung der Feuerwehr geeignet, die Bevölkerung durch Warntöne und Sprachdurchsagen zu warnen und informieren, wodurch Schäden minimiert oder verhindert werden können.
Im Jahr 2021 wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landkreises und der Verbandsgemeinden gebildet. Deren Aufgabe war es, Planungen zur Modernisierung des Sirenensystems vorzunehmen.
Als Ergebnis dieser Arbeitsgruppe ist das „Konzept der Sirenenalarmierung im Landkreis Cochem-Zell“ entstanden. Das Konzept versteht sich als dynamische Arbeitsgrundlage und wird nach Bedarf fortgeschrieben und ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Zusammenfassend schlägt die Arbeitsgruppe vor, die Sireneninfrastruktur im gesamten Landkreis innerhalb von sieben Jahren zu modernisieren. Sollte dem Konzept zugestimmt werden, wird der Landkreis Cochem-Zell in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden einen gemeinsamen Rahmenvertrag ausschreiben. Weiterhin beteiligt sich der Landkreis Cochem-Zell zu 50 % an den verbleibenden Anschaffungs- und Errichtungskosten. Mit Förderungen des Bundes oder des Landes Rheinland-Pfalz kann derzeit nicht gerechnet werden.
Mit einer Förderung des Bundes, des Landes (betraglich begrenzt) und 50%iger Förderung durch den Landkreis wurden in 2024 in Bad Bertrich, Lutzerath und Ulmen insgesamt 4 digitale Sirenen mit Sprachdurchsage ertüchtigt. Eine weitere Mastsirene wurde mit Förderung des Landkreises in Ulmen-Meiserich errichtet, nachdem dort eine vorhandene Dachsirene im Zuge einer Dacherneuerung nicht mehr angebracht werden konnte. Außerdem wurden zwei digitale mobile Sirenen angeschafft.
Es sollen in der Verbandsgemeinde Ulmen derzeit noch 22 Sirenen modernisiert/errichtet werden. Eine Auflistung der wegfallenden, umzurüstenden und neu zu errichtenden Sirenen ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Preise für Dachsirenen wurden auf je 16.800,00 € und für Mastsirenen auf 31.200,00 € geschätzt (= Durchschnittspreise der in 2024 errichteten Sirenen zuzüglich 20 %).
Für die Verbandsgemeinde Ulmen lägen die Kosten für die Modernisierung nach dem Konzept bei voraussichtlich 470.400,00 € abzüglich der Förderung durch den Landkreis bei 235.200,00 €.
Nach Ausschreibung eines Rahmenvertrages könnte die Modernisierung in den nächsten 7 Jahren erfolgen. Wie bereits ausgeführt, ist nach derzeitigem Stand mit nennenswerten Förderungen durch Bund/Land nicht zu rechnen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Haushaltsjahre 2025 bis spätestens 2031 jeweils zwischen 40.000,00 - 65.000,00 € jährlich in den Haushalt einzustellen. Die Höhe des einzustellenden Haushaltsansatzes richtet sich nach den jeweiligen jährlichen Planungen der Modernisierung (z.B. - es werden zwei OG’s modernisiert, erforderlich hierfür zwei Mastsirenen = 62.400,00 €). Eine mögliche Bundes- oder Landesförderung würde die Kosten für die VG verbessern.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt,
ermächtigt den Bürgermeister, die im Rahmen des zuvor genannten Konzeptes entstehenden Maßnahmen durchzuführen.
Seitens des Arbeitskreises wurde am 26.09.2024 mitgeteilt, dass ein Rahmenvertrag für maximal 4 Jahre ausgeschrieben werden kann. Deshalb wird hier eine Modernisierung innerhalb dieser 4 Jahre angestrebt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 20: | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistung für die Sanierung der Sporthalle der Schule Lutzerath -Nachtrag- |
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 31.10.2023 hatte der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Vergabe der Planungsleistung für die Sanierung der Sporthalle der Schule Lutzerath an das mindestfordernde Büro raumwandlerARCHITEKTEN PartGmbB in Trier zu vergeben.
Die LPH 4 war zum damaligen Zeitpunkt in der Ausschreibung nicht enthalten.
Mittlerweile wurde festgestellt, dass ein zusätzlicher Notausgang geschaffen werden muss sowie der Anbau eines Spiel- und Geräteraumes erforderlich ist.
Gemäß § 61 LBauO bedarf die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 einer Baugenehmigung. Dies umfasst insbesondere den Durchbruch in der Außenwand zur Herstellung einer Notausgangtür und den Anbau eines Geräteraumes.
Für die Genehmigungsplanung (LPH 4) wurde daher ein Nachtragsangebot vom Büro raumwandlerARCHITEKTEN PartGmbB in Trier angefordert.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Auf der Buchungsstelle 21603-096000 stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Genehmigungsplanung (LPH 4) an das Büro raumwandlerARCHITEKTEN PartGmbB in Trier zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 21: | Mitteilungen |
Der Vorsitzende informierte über:
| 1. | Glasfaserausbau |
|
| Westconnect beginnt derzeit mit dem Glasfaserausbau in der Stadt Ulmen und demnächst in Lutzerath. Nun beabsichtigt auch die Telekom einen Ausbau in Ulmen. Es wird hier das Problem der Doppelerschließung gesehen. Ferner ist eine Erschließung der umliegenden Ortsgemeinden für Westconnect nur wirtschaftlich, wenn sie die Stadt Ulmen komplett erschließen kann. |
|
| Sofern kein Ausbau durch Versorgungsträger erfolgt, müsste dieser unwirtschaftliche Ausbau auf Kosten der Kommunen mit entsprechendem Eigenanteil erfolgen. |
| 2. | Anfrage FWG VG Ulmen |
|
| Die Anfrage der FWG VG Ulmen zur neuen Notausgangstür Sporthalle Lutzerath, Heizung Schule Lutzerath und Sachstand PV Freiflächenanlagen, wurde von Bgm. Alfred Steimers mündlich beantwortet. |
| 3. | Der Sachstand MVZ wurde bekannt gegeben. |
| 4. | In diesem Jahr wurden bis jetzt etwa 60 herrenlosen Katzen im Tierheim abgegeben. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. |
Nicht öffentlicher Teil
| TOP 22: | Mitteilungen |
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
| TOP 23: | Ehrungen und Verabschiedung kommunaler Mandatsträger |
In der Sitzung erfolgte eine offizielle Verabschiedung sowohl der mit Ablauf der Wahlperiode 2019 bis 2024 aus dem Verbandsgemeinderat ausgeschiedenen Ratsmitglieder als auch der aus dem Amt ausgeschiedenen Ortsbürgermeister.
Weiterhin wurden verschiedene noch aktive Ratsmitglieder für Ihr langjähriges kommunalpolitisches Engagement für die Verbandsgemeinde geehrt.