| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 18:50 Uhr |
| Ort: | Am Maarberg, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Vorsitzender
| Herr Thomas Kerpen |
1. Beigeordnete(r)
| Frau Heike Meurer |
Beigeordnete(r)
| Herr Uwe Schaaf |
Mitglieder
| Herr Rudolf Altmann | Stellv. Mitglied für Manfred Welter |
| Herr Manfred Dietzen | |
| Herr Stefan Hemmler | |
| Herr Josef Laux | |
| Herr Reinhold Mohr | |
| Herr Joachim Schaaf | |
| Herr Michael Schug | |
| Herr Frank Walter |
von der Verwaltung
| Herr Thomas Valerius |
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
| Herr Michael Mais | |
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Verpflichtung neuer Ausschussmitglieder |
| 2. | Beratung über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Instabilität der Südböschung am Maarberg |
| 3. | Mitteilungen und Anregungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 4. | Mitteilungen und Anregungen |
Öffentlicher Teil
| TOP 1: | Verpflichtung neuer Ausschussmitglieder |
Sachverhalt:
Gem. § 46 Abs. 5 i.V.m. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ausschussmitglieder, auch die wiedergewählten Ausschussmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Stadtbürgermeister namens der Stadt Ulmen durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ausschussmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. § 46 Abs. 5 i.V.m. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Vor der Verpflichtung sind die Ausschussmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ausschussmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ausschussmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Folgende Personen, die noch nicht verpflichtet wurden, sind in den Bau- und Planungsausschuss gewählt worden und werden in der Sitzung durch Stadtbürgermeister Thomas Kerpen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
Mitglied:
Stefan Hemmler
Reinhold Mohr
Josef Laux
stellv. Mitglied:
Rudolf Altmann
| TOP 2: | Beratung über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Instabilität der Südböschung am Maarberg |
Sachverhalt:
Am 02.10.2024 findet ein Ortstermin mit dem Bauausschuss und Herrn Valerius von der Verbandsgemeinde Ulmen statt. Hier wird dem Bauausschuss der geotechnische Bericht der Firma „GTM Geotechnik Mittelrhein GmbH“ für die Schadensbeurteilung und das Sanierungskonzept für die Hangstabilität in der Südböschung am Ulmener Maar vorgestellt und das weitere Vorgehen erläutert.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2025 einzustellen.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Vorgehensweise aus dem geotechnischen Bericht der Firma „GTM Geotechnik Mittelrhein GmbH“.
Abstimmungsergebnis:
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 3: | Mitteilungen und Anregungen |
Folgendes wurde mitgeteilt bzw. angeregt:
| 1. | Der Vorsitzende teilte dem Bau- und Planungsausschuss mit, dass in den nächsten Wochen das Umfeld um die Burg mit dem Grünbewuchs zurückgeschnitten wird. |
| 2. | Der Vorsitzende informierte den Bau- und Planungsausschuss über das Schreiben des Abwasserwerkes von Herrn Torsten Steffgen, dass im Bereich der Bahnhofstraße und Mühlenweg die Absackungen an den Kanalschächten keine Unfallgefahr darstellen. Dies sah der Vorsitzende als auch der Bauausschuss anders. Gegen das Schreiben des Werkleiters soll vorgegangen werden um eine Korrektur der Aussage zu erwirken. |
| 3. | Der Vorsitzende informierte den Bau- und Planungsausschuss darüber, dass der neue Mitarbeiter auf dem Bauhof am 01.10.2024 seine Arbeit aufgenommen hat. |
| 4. | Der Vorsitzende informierte den Bau- und Planungsausschuss über die Notwendigkeit der Asphaltierung auf dem Parkplatz in der Winkelstraße im Rahmen der Verkehrssicherung. |
| 5. | Der Vorsitzende informierte den Bau- und Planungsausschuss über den Anbau der WC-Anlage auf dem Friedhof. |
| 6. | Der Vorsitzende informierte den Bau- und Planungsausschuss über den Planungsstand in der Weidenstraße. |
Nicht öffentlicher Teil
| TOP 4: |
- Informationen über eine Personalangelegenheit
- Informationen über eine Untersuchung
- Informationen zur Hahnwiese I