| Sitzungsdatum: | Donnerstag, den 17.10.2024 |
| Beginn: | 19:02 Uhr |
| Ende: | 20:08 Uhr |
| Ort: | Gemeindehaus, Hauptstr. 18, 56826 Wagenhausen |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Bernd Mertes
Ratsmitglieder
Herr Thomas Lätsch
Herr Matthias Mengelkoch
Herr Josef Möhnen - Ratsmitglied ab TOP 1
Herr Marco Peters
Herr Andreas Weber
Protokollführer
Herr Michael Schneider
von der Verwaltung
Frau Ramona Rübenach
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Frau Lisa Unzen
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Ernennung des Ortsbürgermeisters |
| 2. | Wahl des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Einführung des Digitalen Sitzungsdienstes |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über Ausführung der Maßnahme Teilsanierung des Bürgerhauses |
| 5. | Erlass einer Hebesatzsatzung |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung |
| 7. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 8. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Ernennung des Ortsbürgermeisters
Bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 bekam der Bewerber für das Amt des Ortsbürgermeisters nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen. Daher fand am 08.09.2024 eine Wiederholungswahl statt. Dabei wurde Herr Bernd Mertes als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister gewählt.
Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der am 08.09.2024 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates 2024 bis 2029 gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen.
Die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung obliegen im vorliegenden Fall dem „geschäftsführenden“ 1. Beigeordneten. Ist dieser verhindert, so erfolgt die Ernennung des Bürgermeisters durch ein vom Gemeinderat beauftragtes Ratsmitglied. Das beauftragte Ratsmitglied ist vom Gemeinderat zu wählen (§54 Abs. 2 S. 2 GemO).
Beschluss:
Der Rat beschließt zunächst die Wahl des beauftragten Ratsmitgliedes in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen und mit der Ernennung beauftragt wurde folgendes Ratsmitglied:
Herr Marco Peters
Abstimmungsergebnis: 3 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung
Das Stimmrecht des Vorsitzendenden Bernd Mertes ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.
Das beauftragte Ratsmitglied Marco Peters stellte die Ernennungsurkunde aus und ernennt den am 08.09.2024 gewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister Bernd Mertes nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten, vereidigt ihn und führt ihn in das Amt ein.
Im Anschluss wurde der Nachrücker Herr Josef Möhnen von Ortsbürgermeister Bernd Mertes per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Ratsmitglied verpflichtet.
TOP 2: Wahl des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Sachverhalt:
Da Herr Bernd Mertes bei der Wiederholungswahl am 08.09.2024 als Ortsbürgermeister gewählt wurde, scheidet er mit der Ernennung als Ortsbürgermeister als Ratsmitglied und somit auch als Beigeordneter aus. Daher ist nun ein neuer Erster Beigeordneter zu wählen.
Die Ortsgemeinde Wagenhausen hat entsprechend den Bestimmungen der Hauptsatzung vom 01.01.2015 eine/n Beigeordnete/n. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.
In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet.
Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung.
Die Stimmenauszählung erfolgt gem. § 25 Abs. 8 S. 1 MGeschO durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder.
Das Stimmrecht von Herrn Ortsbürgermeister Bernd Mertes als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.
I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder:
1. Andreas Weber
2. Matthias Mengelkoch
3. Josef Möhnen
Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
II. In besonderer Wahlhandlung wurde als ehrenamtliche/r 1. Beigeordnete/r gewählt:
Herr Marco Peters
Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Das Stimmrecht von Herrn Ortsbürgermeister Bernd Mertes als Vorsitzendem ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.
Herr Marco Peters nahm die Wahl an und wurde sodann durch den Ortsbürgermeister Bernd Mertes nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Einführung des Digitalen Sitzungsdienstes
Sachverhalt:
In der Verwaltung der Verbandsgemeinde erfolgt das Sitzungsmanagement bereits seit dem Jahr 2011 digital über die Software „Session“ der Fa. Somacos. Darauf aufbauend wurde zeitgleich ein Bürger- u. Ratsinformationssystem eingerichtet. Öffentliche Inhalte stehen den Bürgerinnen und Bürgern über das Bürgerinformationssystem - erreichbar über „www.ulmen.de“ - zur Verfügung. Nichtöffentliche Inhalte stehen nur den jeweils berechtigten Gremiumsmitgliedern zur Verfügung.
Ende 2015 wurde durch die Verwaltung eine iOS-Lizenz (Mandatos) für Apple-iPads erworben und gleichzeitig der digitale Sitzungsdienst für die vielen Gremien der Verbandsgemeinde eingeführt.
Vorteil dieser zentralen Lizenz ist, dass diese durch die Ortsgemeinden kostenlos mitgenutzt werden kann. Voraussetzung zur optimalen Nutzung ist jedoch die Anschaffung von iPads.
Der Anschaffungspreis eines iPads beträgt zum jetzigen Zeitpunkt einmalig 388,06 € inkl. MwSt (Konditionen aus dem Rahmenvertrag des LDI). Dieser Preis beinhaltet ein Apple iPad Gen. 9, Wi-Fi, 10.2 Zoll, 64GB mit einer Schutzhülle. Zusätzlich müssen die IPads für eine datenschutzkonforme Nutzung in einem MDM-System zentral verwaltet werden. Die Lizenzgebühren belaufen sich auf 25,00 € pro Gerät / Jahr.
Neben der Stadt Ulmen haben mittlerweile auch die Ortsgemeinden Bad Bertrich, Lutzerath, Alflen, Beuren und Büchel Tablets für den digitalen Sitzungsdienst angeschafft.
In diesen Gemeinden haben sich alle Ratsmitglieder dafür ausgesprochen, die Sitzungsunterlagen ausschließlich digital zu erhalten.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushaltsjahr 2024 ist keine Maßnahme zur Anschaffung vorgesehen und kann nicht aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Die Anschaffung der Gerät soll im Haushaltsjahr 2025 berücksichtigt und umgesetzt werden. Die einmaligen Anschaffungskosten belaufen sich auf 2.328,36 € (bei 6 Geräten) und die jährlichen Kosten für die Verwaltung im MDM-System betragen 150,00 €.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die papierlose Gremienarbeit einzuführen und dazu iPads anzuschaffen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Es sollen insgesamt 6 iPads angeschafft werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6, Nein, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über Ausführung der Maßnahme Teilsanierung des Bürgerhauses
Sachverhalt:
Für die Maßnahme „Teilsanierung des Bürgerhauses“ wurde für das Jahr 2024 ein Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock gestellt. Hierfür liegt nunmehr die Zuschussbewilligung vor. Aufgrund dessen können die vorgesehenen Arbeiten ausgeschrieben werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2024 sind bei der Buchungsstelle 57301-096000-26-1 Mittel in Höhe von 45.000,00 € vorgesehen. Als Zuwendung aus dem I-Stock wurde ein Höchstbetrag von 22.000,00 € bewilligt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der Einleitung der entsprechenden Vergabeverfahren. Des Weiteren ermächtigt der Gemeinderat den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten mit der Erteilung der Aufträge nach erfolgter Submission an die mindestbietende Firma.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 5: Erlass einer Hebesatzsatzung
Sachverhalt:
Im Rahmen der Grundsteuerreform endet u. a. erstmals seit dem 01.01.1964 mit Ablauf des 31.12.2024 der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum. Auf Grundlage des § 36 Grundsteuergesetz (GrStG) findet auf den 01.01.2025 eine neue Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt.
Die Satzung wird erforderlich, da die Hebesätze höchstens für den „Hauptveranlagungszeitraum“ der Steuermessbeträge festgesetzt werden dürfen und somit der Zeitraum bis zum Beschluss der entsprechenden Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025 durch diese Hebesatzsatzung gedeckt wird. Insofern gilt es, die Hebesatzsatzung auch nur einmalig zu beschließen, welche alsdann bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025 gilt.
Die ausgefertigte Hebesatzsatzung beinhaltet derzeit die Hebesätze aus dem noch aktuell laufenden Haushaltsjahr 2024, wozu wir Ihnen nachrichtlich deren Verhältnis zu den derzeitigen Nivellierungssätzen nach dem Landesfinanzausgleichgesetz (LFAG) aufführen.
| Steuerart | derzeitige Nivellierungssätze | aktueller Hebesatz OG Wagenhausen |
| Grundsteuer A | 345 | 350 |
| Grundsteuer B | 465 | 465 |
| Gewerbesteuer | 380 | 380 |
Sofern Ihrerseits Änderungen vorgesehen sind, kann dies gerne von Ihnen beschlossen werden, die angepasste Ausfertigung wird anschließend dem Ortsbürgermeister zur Unterschrift vorgelegt und die Satzung wird veröffentlicht.
Die gemeindlichen Hebesätze wurden aufgrund der Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes im Jahre 2023 bereits dem aktuellen Nivellierungssatz angepasst. Verwaltungsseits kann zum derzeitigen Zeitpunkt auch lediglich empfohlen werden, sich an diesen Hebesätzen zu orientieren, insbesondere auch dahingehend, dass noch keine Prognosen hinsichtlich der Auswirkung der neuen Grundsteuerwertfeststellungen (Aufkommensneutralität) abgegeben werden können.
Die endgültige Entscheidung über die Festsetzung der Steuerhebesätze obliegt über dem Verwaltungsvorschlag hinaus dem Ortsgemeinderat.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Steuereinnahmen werden im Haushalt der Ortsgemeinde Wagenhausen veranschlagt und vereinnahmt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wagenhausen beschließt die Hebesatzsatzung 2025 in vorgelegter Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung
Sachverhalt:
Nach § 25 der Gemeindeordnung (GemO) hat die Ortsgemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen, in der die nach der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln sind.
Es wurde angeregt in der Gemeinderatssitzung über eventuelle Änderungen der Hauptsatzung zu diskutieren. Die z. Zt. gültige Hauptsatzung der Ortsgemeinde Wagenhausen stammt aus dem Jahre 2015 und daher wird seitens der Verwaltung angeregt eine Neufassung zu beschließen, sollten Änderungen gewünscht sein.
Die aktuelle Hauptsatzung aus dem Jahre 2015 in der z.Zt. gültigen Fassung ist als Anlage beigefügt. Vorschläge des Ortsbürgermeisters, welche Punkte geändert werden könnten, sind gelb markiert.
Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates (§ 25 Abs. 2 GemO).
Da die Hauptsatzung u. a. auch Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten enthält, sind gem. VV Nr. 3 zu § 25 GemO für den Satzungsbeschluss 2 Abstimmungen erforderlich.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Beschluss:
Soweit die Hauptsatzung Bestimmungen über die Bezüge des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten enthält, ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden gem. § 36 Abs. 3 Satz 2 GemO sofern er nicht gewähltes Ratsmitglied ist oder nach § 22 Abs. 1 GemO von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen ist. Daher sind für den Satzungsbeschluss zwei Abstimmungen erforderlich. Zunächst ist ohne die Stimme des Vorsitzenden über die oben bezeichneten Bestimmungen der Hauptsatzung abzustimmen, sodann über die restlichen Bestimmungen. Bei etwaigen späteren Änderungen der Hauptsatzung, die nicht die oben bezeichneten Bestimmungen betreffen, hat der Vorsitzende volles Stimmrecht (VV Nr. 3 zu § 25 GemO). Für den Beigeordneten ist § 22 GemO zu beachten.
Die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten ist in § 12 KomAEVO geregelt. In der Hauptsatzung wurden diesbezüglich keine Änderungen aufgenommen.
1. Nach ausführlicher Beratung beschließt der Gemeinderat die Neufassung der §§ 9 (Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters) und 10 (Aufwandsentschädigung der Beigeordneten) der Hauptsatzung in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.
Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 2 Befangen
An der Beratung und Abstimmung nahmen Ortsbürgermeister Bernd Mertes gem. § 36 Abs. 3 GemO sowie der 1. Beigeordnete Marco Peters gem. § 22 GemO nicht teil.
2. Im Anschluss beschließt der Gemeinderat die Neufassung der übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung (mit Ausnahme der §§ 9 und 10) mit folgenden Änderungen gegenüber der Fassung des vorgelegten Entwurfs:
§ 3 Ausschüsse des Gemeinderates (Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses mit 3 Mitgliedern) wird in die Satzung mit aufgenommen.
Das Sitzungsgeld in § 7 wird auf 10,00 Euro erhöht.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 7: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
| 1. | Der Martinsumzug ist für Samstag, den 09.11.2024, 18:00 Uhr geplant. Hierzu erfolgt noch eine gesonderte Bekanntmachung im Vulkanecho. |
| 2. | Herr Herzog teilt als Termin für einen angefragten Waldbegang, Samstag, den 09.11.2024, 10:00 Uhr mit. Der Termin sollte aufgrund einer Terminüberschneidung verschoben werden. |
| 3. | Es wurde über den Brennholzerwerb 2024 informiert. |
| 4. | Es wurde über Reparaturarbeiten an 3 Straßenabläufen in der Ortslage durch die Fa. Wallebohr aus Ulmen informiert. |
| 5. | Das Schreiben bezüglich der Kreisumlage und Verbandsgemeindeumlage mit Festsetzung der Schlüsselzuweisungen wurde bekannt gegeben. |
| 6. | Eine Terminvereinbarung mit dem LBM Cochem (Straßenmeisterei Alf) bezüglich der Unterhaltung der Abflussrinne in der Ortsdurchfahrt steht noch aus. |
| 7. | Die Stromzähler in der Kirche und dem Gemeindehaus wurden durch Westnetz gewechselt. |
| 8. | Der Termin für die Lichterfahrt „Gevenich“ der Landwirte für 2024 wurde für den 14.12.2024 mitgeteilt. |
| 9. | Die Kriegsgräbersammlung wird in der Zeit vom 31.10. bis 25.11.2024 durchgeführt. |
| 10. | Die Spielplatzprüfung und die Brückenprüfung sollte im Jahr 2025 durch die Verbandsgemeinde Ulmen organisiert werden. |
Nicht öffentlicher Teil
TOP 8: Mitteilungen
- Informationen über eine Friedhofsangelegenheit
- Informationen über eine Grundstücksangelegenheit
- Informationen zum Haushalt 2025