| Sitzungsdatum: | Donnerstag, den 09.10.2025 |
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 18:15 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
| Vorsitzender | |
| Herr Bürgermeister Alfred Steimers |
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| 1. Beigeordnete(r) (beratendes Mitglied) | |
| Herr Thomas Kerpen |
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| Beigeordnete(r) (beratende Mitglieder) | |
| Herr Ulrich Laux |
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| Herr Manfred Nehren |
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| Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates: | |
| SPD | |
| Frau Marita Benz |
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| Herr Holger Esper |
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| Herr Bernhard Rodenkirch |
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| Herr Edwin Scheid |
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| Herr Frank Steimers |
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| CDU | |
| Herr Christian Arnold |
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| Frau Jennifer Bober |
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| Herr Karl-Josef Fischer |
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| Frau Sandra Hendges-Steffens |
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| Herr Stephan Keßeler |
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| Herr Klaus Kutscheid |
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| Herr Volker Laux |
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| Herr Thorsten Lescher |
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| Herr Andreas Peifer |
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| Herr Johannes Pötz |
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| Herr Uwe Schaaf |
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| FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V. | |
| Herr Michael Mais |
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| Herr Rudolf Schneiders |
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| Frau Mirjam Traßer |
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| FWG Büchel e.V. | |
| Herr Herbert Benz |
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| Herr Markus Radermacher |
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| Herr Arno Zillgen |
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| Ortsbürgermeister/in bzw. deren Vertreter/in: | |
| Herr Leo Bleser | 1. Beigeordneter OG Büchel |
| Herr Paul Kruff | 1. Beigeordneter OG Alflen |
| Herr Wilfried Linden |
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| Frau Ute Mindermann |
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| Herr Michael Mönch |
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| Herr Gerhard Müller |
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| Herr Bernhard Peter |
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| Frau Elfriede Schäfer |
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| Herr Günter Welter |
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| Ortsvorsteher | |
| Herr Holger Burgard |
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| Protokollführerin | |
| Frau Daniela Saxler |
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| von der Verwaltung | |
| Herr Markus Schreiber |
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| Frau Tanja Schug |
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| Herr Torsten Steffgen |
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| Herr Stefan Thomas |
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| Gäste | |
| Herr David Ditzer | Rhein-Zeitung Cochem-Zell |
| Abwesend waren: | |
| Es fehlten entschuldigt | |
| Herr Peter Arnoldi | Mitglied Verbandsgemeinderat |
| Herr Sebastian Hammes | Mitglied Verbandsgemeinderat |
| Herr Bernd Mertes | Ortsbürgermeister |
| Herr Jörg Mühlenfeld | Mitglied Verbandsgemeinderat |
| Frau Bettina Pellio | Mitglied Verbandsgemeinderat |
| Herr Tino Pfitzner | Mitglied Verbandsgemeinderat |
| Herr Andreas Rustige | Ortsbürgermeister |
| Herr Berthold Schäfer | Mitglied Verbandsgemeinderat |
| Herr Otto Schneiders | Ortsbürgermeisterin |
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften |
| 3. | Umbau / Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Alflen |
| 4. | Bekanntgabe Erwerb eines Einsatzleitwagens für die Freiwillige Feuerwehr Bad Bertrich Kennfus |
| 5. | Beanstandungen im Rahmen der Rechnungsprüfung |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über das Forderungspapier der Initiative "Jetzt reden wir - Ortsgemeinden stehen auf" |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Behebung brandschutztechnischer Mängel an der Schule in Lutzerath |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergaben im Rahmen der Fassadensanierung der Grundschule Ulmen |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Demontage sowie Remontage der Lüftungsanschlüsse an der Grundschule Ulmen |
| 10. | Ermächtigungsbeschlüsse bei Vergabeverfahren |
| 11. | Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2025 bis 2027 der Verbandsgemeindewerke |
| 12. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 13. | Vertragsangelegenheit; |
| 14. | Mitteilungen |
| Öffentlicher Teil | |
| TOP 1: | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
| Es wurden keine Fragen gestellt. | |
| TOP 2: | Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften |
Sachverhalt:
Zum 01.01.2024 trat die Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Verbandsgemeinde Ulmen in Kraft.
In § 4 dieser Satzung wurde der Gebührenmaßstab sowie die Gebührenhöhe festgelegt. Danach richtet die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr nach den Vorgaben des Landkreises Cochem-Zell zu den angemessenen Kosten der Unterkunft nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII.
Dieses „Schlüssige Konzept“ für den Landkreis Cochem-Zell wurde zuletzt 2023 überprüft und fortgeschrieben. Nach Ablauf von zwei Jahren ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine erneute Fortschreibung der Mietwerte nach dem Verbraucherpreisindex vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Anpassung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Landkreis.
Aufgrund der Anpassung ergeben sich nun folgende Beträge.
| Personen in Bedarfsgemeinschaft | Bruttokaltmiete 2025 |
| 1 | 371,00 € |
| 2 | 417,00 € |
| 3 | 519,00 € |
| 4 | 588,00 € |
| 5 | 641,00 € |
| 6 | 718,00 € |
Da diese Kosten der Unterkunft als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühren nach § 4 der Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften dienen, ist die Satzung entsprechend anzupassen.
Der Entwurf der Änderungssatzung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die entsprechend zu vereinnahmenden Gebühren sind dem Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen unter dem Produkt 12201 – 442590 zuzuführen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Ulmen beschließt die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: | Umbau / Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Alflen |
Sachverhalt:
Die Gegebenheiten im Gerätehaus Alflen (die geringe Werkstattfläche, engste Gegebenheiten bei der Umkleide, marode Toilettenanlage) machen Erweiterungs-/Umbaumaßnahmen, auch im Hinblick auf die personell starke Jugendfeuerwehr erforderlich.
Aus diesem Grunde wurden verschiedene Änderungs-/Erweiterungsvarianten geprüft.
Nach Prüfung wurde sich für die seitliche Erweiterung an das Gerätehaus entschieden, hier wird das Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser nach der Erweiterung untergebracht. Die hierfür zuvor genutzte Stellplatzfläche wird für die oben genannten Erweiterungen genutzt. Ein entsprechender Plan ist als nicht-öffentliche-Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Nach den Berechnungen durch das Ingenieurbüro IBS aus Alflen belaufen sich die Gesamtkosten auf 325.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
| Gesamtkosten | 325.00,00 € |
| ./. Kosten der Innensanierung – diese erfolgt später durch | |
| die FFW Alflen auf eigene Kosten | 60.000,00 € |
| ./. eingesparte Honorarleistungen | 38.600,00 € |
| ./. Zuschuss der Jagdgenossenschaft | 15.000,00 € |
| ./. Zuschuss der OG Alflen für weitere Nutzung WC bei Festen | 20.000,00 € |
| ./. Anteil der Verbandsgemeinde, dies wurde zuvor bereits imÄltestenrat dahingehend beraten | 80.000,00 € |
| ./. Anteil der Verbandsgemeinde für WC-Anlage, deren | |
| Erneuerung bereits 2020 genehmigt wurde, aber wegen der bereits angedachten Änderung/Erweiterung des Gerätehauses noch zurückgestellt wurde | 10.000,00 € |
Es verbleiben somit 101.400,00 €, die noch zu decken sind. Nach Darlegung der Freiw. Feuerwehr Alflen sollen diese Kosten durch die in Eigenleistung durchzuführenden Tätigkeiten, Spenden und finanzielle Eigenbeteiligung des Fördervereins der Freiw. Feuerwehr gedeckt werden.
Es fand eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss statt, dieser empfiehlt, der Maßnahme zuzustimmen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Es stehen im Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen 2025 hierfür 60.000,00 € zur Verfügung, die restlichen 30.000,00 € werden im Haushalt 2026 bereitgestellt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, der im Sachverhalt aufgeführten Maßnahme zuzustimmen und folgt hiermit auch der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 4: | Bekanntgabe Erwerb eines Einsatzleitwagens für die Freiwillige Feuerwehr Bad Bertrich Kennfus |
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 08.07.2025 wurde der Bürgermeister im Benehmen mit dem Ältestenrat beauftragt, ein geeignetes Einsatzleitfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Bad Bertrich-Kennfus zu beschaffen.
Ein entsprechendes Fahrzeug wurde für 23.900,00 € erworben – VW T-6-Transporter, EZ 15.05.2019, KM-Stand 118350, Farbe rot.
Die Nachrüstung mit Blaulicht/Martinshorn + Einbau sowie der Einbau der durch die Verbandsgemeinde zur Verfügung gestellten Funktechnik erfolgt durch die Feuerwehr Kennfus.
Die Kosten sollen durch die in Aussicht gestellten pauschalen Landesmittel für 2025 in Höhe von 98.919,58 € gedeckt werden.
| TOP 5: | Beanstandungen im Rahmen der Rechnungsprüfung |
Nachdem das Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung die Prüfung der Jahre 2018 bis 2022 in diesem Jahr abgeschlossen hat, wurden uns die endgültigen Prüfberichte vorgelegt. Die in einer separaten Liste aufgeführten Prüfungsbeanstandungen wurden unsererseits bereits kommentiert bzw. soweit wie möglich ausgeräumt.
Der Prüfbericht der Verbandsgemeinde, sowie unsere Rückmeldung zu den einzelnen Beanstandungen an die Kreisverwaltung wird dem Verbandsgemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
| TOP 6: | Beratung und Beschlussfassung über das Forderungspapier der Initiative "Jetzt reden wir - Ortsgemeinden stehen auf" |
Sachverhalt:
Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.
Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.
Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Ulmen befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:
Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“
Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.
Zentrale Forderungen sind:
• Finanzielle Eigenständigkeit:
Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial- und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen.
• Planungs- und Handlungshoheit:
Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur.
• Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes:
Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung des Ehrenamtes durch das Land ggü. Arbeitgebern.
Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.
Verfasser:
Berthold Schäfer, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Alflen
Thomas Schäfer, Erster Beigeordneter Ortsgemeinde Dohr
Stefan Thomas, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Faid
Matthias Hetger, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Hambuch
Johannes Hammes, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Zettingen
Kontakt: ortsgemeinden-stehen-auf@web.de
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
keine
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Ulmen schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.
Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 7: | Beratung und Beschlussfassung über die Behebung brandschutztechnischer Mängel an der Schule in Lutzerath |
Sachverhalt:
Im Rahmen der turnusmäßigen Gefahrenverhütungsschau, die durch die Brandschutzbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell an der Schule in Lutzerath durchgeführt wurde, sind teilweise erhebliche brandschutztechnische Mängel am Gebäude festgestellt worden.
Insbesondere erfüllen die Brandschutztüren zu den Treppenhäusern aufgrund altersbedingter Schäden – wie porösen Dichtungen, verzogenen Türflügel oder veralteten Drahtglasscheiben – ihre Schutzfunktion nicht mehr oder nur noch eingeschränkt. Eine Instandsetzung dieser Türen ist leider nicht möglich, weshalb ein vollständiger Austausch erforderlich ist.
Darüber hinaus wurde die Nachrüstung zusätzlicher Brandschutztüren angeordnet, um die teilweise weitläufigen Flure sowie offenen Verbindungen zu den Treppenhäusern brandschutztechnisch abzutrennen.
Die fachgerechte Installation der neuen Türen erfordert teils umfangreiche bauliche Eingriffe in die angrenzenden Wand- und Deckenkonstruktionen, wodurch der Aufwand erheblich steigt.
Zusätzlich zur Behebung der genannten Mängel wurden weitere Maßnahmen gefordert:
Eine überschlägige Kostenermittlung hat für die o.a. Maßnahme einen Betrag i.H.v. 240.000 € brutto ergeben.
Das Ingenieurbüro IBS Ingenieure-GbR aus Alflen hat für die Planung und Ausschreibung der Maßnahme (LP 1-3 und 5-6) ein Angebot in Höhe von 25.000 € zzgl. MwSt. vorgelegt. Das Honorar ist als Maximalhonorar zu verstehen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Aufwand gemäß der angegebenen Verrechnungssätze.
Die LP 4 ist nach derzeitigem Stand nicht erforderlich, die LP 7-9 werden durch die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Ulmen erbracht.
Für die o.g. „Brandschutzmaßnahmen“ sowie die „Sanierung der Schülertoiletten“ wurden eine Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel) beantragt. Für beide Maßnahmen zusammen wurde eine Förderung in Höhe von 223.398,00 € in Aussicht gestellt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Haushaltsmittel sollen im Haushaltsplan 2026 zur Verfügung gestellt werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen zur Kenntnis und beschließt den Auftrag über die Planung und Ausschreibung zur Erneuerung der Brandschutztüren an das Ingenieurbüro IBS-Ingenieure GbR aus Alflen in Höhe von brutto 25.000,00 € zu vergeben. Zudem ermächtigt der Rat den Bürgermeister im Benehmen mit dem Ältestenrat die nachfolgenden Aufträge für die Brandschutznahmen an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 8: | Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergaben im Rahmen der Fassadensanierung der Grundschule Ulmen |
Sachverhalt:
Im Rahmen der Fassadensanierung an der Grundschule Ulmen werden derzeit die erforderlichen Vergabeverfahren durchgeführt.
Die Ausschreibung der Gerüstbauarbeiten ist bereits abgeschlossen. Es wurden insgesamt nur 2 Angebote abgegeben.
Davon musste ein Unternehmen ausgeschlossen werden, da es ein Leistungsverzeichnis einer anderen Ausschreibung hochgeladen hatte.
Das Angebot der Fa. Gerüstbau Schmied aus Kobern-Gondorf in Höhe von 31.274,87 Euro ist auskömmlich und angemessen.
Der Vergabevorschlag ist als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Aufgrund der engen Ausführungsfristen bis zum 30.06.2026 ist es erforderlich die weiteren Aufträge für die einzelnen Gewerke schnellstmöglich zu erteilen. Hierzu soll der Bürgermeister im Benehmen mit dem Ältestenrat ermächtigt werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei der Buchungsstelle 21102-096000-254-2 sind Mittel in Höhe von 500.000,00 € eingestellt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag an die Firma Gerüstbau Schmied aus Kobern-Gondorf mit der Angebotssumme 31.274,87 € zu vergeben und ermächtigt den Bürgermeister im Benehmen mit dem Ältestenrat die übrigen, für die Maßnahme erforderlichen Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 9: | Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Demontage sowie Remontage der Lüftungsanschlüsse an der Grundschule Ulmen |
Sachverhalt:
Im Rahmen der Fassadensanierung an der Grundschule in Ulmen ist für den Austausch der Fenster die Demontage sowie die Remontage der Lüftungsanschlüsse notwendig. Teilweise müssen die Lüftungsleitungen an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Da die Lüftungsanlage seinerzeit durch die Firma Heuser aus Koblenz installiert wurde und auf die ausgeführte Leistung noch ein Gewährleistungsanspruch besteht, wurde ausschließlich die Firma Heuser um die Abgabe eines Angebotes gebeten.
Das vorliegende Angebot der Firma Heuser in Höhe von brutto 23.178,06 € beinhaltet alle notwendigen Arbeiten und wird als angemessen und auskömmlich betrachtet.
Das Angebot ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei der Buchungsstelle 21102-096000-254-2 sind Mittel in Höhe von 500.000,00 € eingestellt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag für die Demontage sowie Remontage der Lüftungsanschlüsse in Höhe von brutto 23.178,06 € an die Firma Heuser aus Koblenz zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 10: | Ermächtigungsbeschlüsse bei Vergabeverfahren |
Sachverhalt:
Die vier Verbandsgemeinden Zell (Mosel), Ulmen, Cochem und Kaisersesch haben im Frühjahr 2024 innerhalb ihrer Räte entschieden, in vielen Bereichen der Verwaltung zukünftig enger zusammenzuarbeiten. Am 26.06.2024 wurde die entsprechende Kooperationsvereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit unter dem Namen „IKZ ZUCK“ (Zell (Mosel), Ulmen, Cochem, Kaisersesch) durch ihre Bürgermeister unterschrieben. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den vier Verbandsgemeinden zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben mit dem Ziel, ihre Leistungs- und Handlungsfähigkeit zu sichern und zu stärken, ohne dabei ihre Eigenständigkeit und Identität zu verlieren.
Seit dem 01.04.2025 ist eine gemeinsame Zentrale Vergabestelle (ZVS ZUCK) für alle vier Verbandsgemeinden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen eingerichtet.
Hierdurch wird eine weitere wesentliche Verbesserung des bestehenden öffentlichen Leistungsangebotes der vier Verwaltungen erreicht und eine kommunale Aufgabenstellung bewältigt, die auf örtlicher Ebene nicht gleichwertig zu lösen ist.
Im Zuge des Aufbaus der ZVS ZUCK ist es sinnvoll, die Organisationsstrukturen rund um das öffentliche Auftragswesen in den einzelnen Verwaltungen möglichst zu vereinheitlichen. Um zukünftig die Abläufe in den Vergabeverfahren zu optimieren und den zeitlichen Aufwand zu verkürzen wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
1. Information und Entscheidung in einer öffentlichen Sitzung des Entscheidungsgremiums (Verbandsgemeinderat)
• Das Entscheidungsgremium (Verbandsgemeinderat) erhält einen Überblick über die auszuschreibenden Leistungen und die geschätzten Kosten und Fristen sowie über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und eventuelle Fördermöglichkeiten.
• Das Gremium beschließt die Durchführung der Maßnahme / des Vergabeverfahrens.
• Gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens, den Auftrag gemäß dem Vergabeergebnis (Vergabevorschlag) an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel zu erteilen, sofern die Kostenschätzung nicht um 20% oder mehr überschritten wird (Ermächtigungsbeschluss).
Hintergrund: Nach der Angebotsöffnung und -wertung sowie der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots besteht keine Möglichkeit des Gremiums mehr, Einfluss auf die Wertung / Rangfolge der Bieter zu nehmen. Eine Entscheidung des Verbandsgemeinderates ist somit nicht notwendig.
2. Die zuständige Fachabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung meldet das Verfahren bei der ZVS ZUCK an, die das Vergabeverfahren in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung und evtl. dem beauftragten Ingenieurbüro durchführt.
3. Nach Submission/Angebotsöffnung erfolgt die Prüfung und Wertung der Angebote sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots durch die Zentrale Vergabestelle ZUCK in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung und evtl. dem beauftragten Ingenieurbüro. Der Auftrag ist sodann auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Ein entsprechender Vergabevorschlag wird von der ZVS ZUCK gefertigt.
4. Die Auftragserteilung erfolgt ohne die Durchführung einer Ratssitzung durch den Bürgermeister im Benehmen mit dem Ältestenrat. Sofern dieser dem Vergabevorschlag zustimmt, beauftragt/ermächtigt er gleichzeitig die Verbandsgemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der ZVS ZUCK ein entsprechendes Auftragsschreiben aufzusetzen und dieses durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde zu unterzeichnen.
Ausnahme: Eine Einberufung einer Verbandsgemeinderatssitzung vor Auftragserteilung sollte jedoch erfolgen, wenn eine übermäßige Kostenüberschreitung (ab 20% über Kostenschätzung) beim wirtschaftlichsten Angebot vorliegt.
5. Der Bürgermeister unterzeichnet das von der zuständigen Fachabteilung in Zusammenarbeit mit der ZVS ZUCK gefertigte Auftragsschreiben. Der Versand der Zuschlags-/Auftragserteilung erfolgt durch die ZVS ZUCK.
6. In der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung nach Auftragserteilung wird das Gremium in öffentlicher Sitzung über die Auftragserteilung, die eingegangenen Angebote mit Preisen, jedoch ohne Namensnennung der Bieter informiert. Lediglich der Name des Auftragnehmers wird genannt.
(Die Nichtöffentlichkeit muss nur hergestellt werden, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner dies erfordern (§ 35 Abs. 1 GemO)).
Vorteile dieser Vorgehensweise sind:
• Die Auftragserteilung kann zügig nach Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgen,
• Bindefristen können ohne Verlängerungen eingehalten werden und
• der gesamte Vergabeprozess wird deutlich gestrafft.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die verfügbaren Haushaltsmittel sind grundsätzlich vor jeder Auftragsvergabe zu prüfen!
Erhebliche überplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Verbandsgemeinderates (§ 100 Abs. 1 Satz 2 GemO).
Beschluss:
„Der Verbandsgemeinderat Ulmen beschließt, das Vergabeverfahren für die Maßnahme/Vergabe der Leistungen … einzuleiten. Der Bürgermeister wird ermächtigt in Absprache mit dem Ältestenrat den Auftrag im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen. Dem Verbandsgemeinderat wird in der nachfolgenden Sitzung die Vergabeentscheidung mitgeteilt. Wenn jedoch die vor Einleitung des Vergabeverfahrens ermittelten Kosten um 20% oder mehr überschritten werden, behält sich der Verbandsgemeinderat die Entscheidung vor.“
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 11: | Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2025 bis 2027 der Verbandsgemeindewerke |
Sachverhalt:
Für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke (Betriebszweige Abwasser und Energie) ist gemäß § 89 GemO durch den Verbandsgemeinderat ein Abschlussprüfer zu bestellen. Die aktuelle Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH (MT) endete für den Betriebszweig Abwasser mit der Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2024.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind ebenfalls die Abrechnungen der Investitionskostenanteile sowie die Abrechnung der laufenden Aufwendungen für die Entwässerung der Straßen zu erstellen bzw. zu prüfen.
Gegenüber dem Prüfungszeitraum 2022-2024 sind die Kosten für die Jahresabschlussprüfung der Wirtschaftsjahre 2025-2027 geringfügig um ca. 3% gestiegen.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Punkt vorberaten und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, mit der im Sachverhalt dargestellten Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse (Abwasser und Energie), Beratungsleistungen sowie der Abrechnung bzw. Prüfung der sich daraus entwickelnden Kostenbeteiligungen für die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2027 auf Grundlage des Angebotes vom 07.07.2025.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke berücksichtigt im Erfolgsplan folgende Planansätze:
Konto-Nr. 59701 (WPlan 2025 = 27T€).
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Empfehlung des Werkausschusses zu und beschließt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, mit der im Sachverhalt dargestellten Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse (Abwasser und Energie), Beratungsleistungen sowie der Abrechnung bzw. Prüfung der sich daraus entwickelnden Kostenbeteiligungen für die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2027 zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 12: | Mitteilungen |
Der Vorsitzende informierte über:
1. Info über eine Konzeption für Kinderwanderwege im GesundLand Vulkaneifel. Jeder Gesellschafter soll einen Kinderwanderweg erhalten. Die Kosten für die Konzeption trägt die GLV GmbH.
2. Die Kassenprüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Cochem-Zell hat stattgefunden.
-Keine Beanstandungen-
3. Die Büroleiterstelle Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen wurde intern und extern ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist am 12.10.2025.
Nicht öffentlicher Teil
| TOP 13: | Vertragsangelegenheit |
Der Verbandsgemeinderat hat über eine Vertragsangelegenheit beraten und beschlossen.
| TOP 14: | Mitteilungen |
- Informationen zum Beteiligungsbericht
- Informationen zum Sondervermögen Bund
- Informationen über den RZN-Antrag
- Informationen zum MVZ