Sitzungsdatum: Freitag, den 09.10.2026
Teilgenommen haben:
Bürgermeisterin
Frau Sandra Hendges-Steffens
1. Beigeordnete(r)
Herr Thomas Kerpen
Beigeordnete(r)
Herr Ulrich Laux
Herr Manfred Nehren
SPD
Frau Marita Benz
Herr Holger Esper
Herr Bernhard Rodenkirch
Herr Edwin Scheid
Herr Frank Steimers
CDU
Herr Christian Arnold
Herr Peter Arnoldi
Frau Jennifer Bober
Frau Sarah Dorfner
Herr Walter Hammes
Herr Stephan Keßeler
Herr Klaus Kutscheid
Herr Volker Laux
Herr Thorsten Lescher
Herr Jörg Mühlenfeld
Herr Andreas Peifer
Frau Bettina Pellio
Herr Johannes Pötz
Herr Uwe Schaaf
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.
Herr Sebastian Hammes
Herr Michael Mais
Herr Berthold Schäfer
Frau Mirjam Traßer
Herr Hubert Willems
FWG Büchel e.V.
Herr Herbert Benz
Herr Tino Pfitzner
Herr Markus Radermacher
Herr Arno Zillgen
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Erweiterung der Trägerschaft der Kommunalen Klärschlammverwertung RLP AöR |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Erweiterung der Trägerschaft der Kommunalen Klärschlammverwertung RLP AöR
Sachverhalt:
Die Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) wurde gegründet, um gemeinschaftlich die Durchführung der Aufgabe der Klärschlammverwertung im kommunalen Verbund zu optimieren und wirtschaftlich zu gestalten. Weiterhin ist die Erhöhung der Verwertungssicherheit Ziel der KKR. Die Verwertung erfolgt je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und örtlichen Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft oder in einer thermischen Anlage.
Die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts KKR wurde zum 01. Januar 2018 von den Verbandsgemeinden Wörrstadt, Brohltal und Winnweiler sowie dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau, AöR gegründet. Zum 31.12.2018 traten weitere 60 abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften der KKR bei. Im Zuge einer weiteren Beitrittsrunde traten 2020 weitere 16 Körperschaften des öffentlichen Rechtes der Anstalt bei.
Durch die Kommunal- und Verwaltungsreform ergaben sich Zusammenschlüsse von Verbandsgemeinden, dadurch reduziert sich die Zahl der Träger auf aktuell 76.
Zwischenzeitlich haben weitere Körperschaften respektive Träger der Abwasserbeseitigungspflicht den Beitritt in die KKR beantragt. Neben den Beschlüssen in deren kommunalen Gremien ist eine Beteiligung der Kommunalaufsicht und ein Beschluss des Verwaltungsrates der KKR für einen Beitritt erforderlich. Nach § 14b Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) bedarf die Änderung der Aufgabe der gemeinsamen kommunalen Anstalt, Veränderung der Trägerschaft, die Erhöhung des Stammkapitals, die Verschmelzung sowie Auflösung der gemeinsamen kommunalen Anstalt der Zustimmung aller bisherigen Träger.
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Träger der Abwasserbeseitigungspflicht haben die notwendigen Beschlüsse für den Beitritt zur KKR in ihren Gremien gefasst und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie örtliche Kommunalaufsicht entsprechend beteiligt bzw. befinden sich im Beteiligungsverfahren.
| 1. | Gemeinde Haßloch |
| 2. | Stadt Koblenz |
| 3. | Verbandsgemeinde Asbach |
| 4. | Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Asbach |
| 5. | Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Unkel |
| 6. | Verbandsgemeinde Bad Marienberg |
| 7. | Verbandsgemeinde Montabaur |
Der Beitritt weiterer Anstaltsträger ist zu begrüßen und wird dem Ansatz der KKR gerecht, für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz die Durchführung der Verwertung des Klärschlammes wirtschaftlich und nachhaltig sicherzustellen.
Über die Aufnahme weiterer Anstaltsträger wurde bereits in der Sitzung des Verwaltungsrats der KKR am 5. Dezember 2025 informiert und vorberaten.
In dieser Sitzung wurde der beabsichtigte Beitritt der genannten Körperschaften grundsätzlich positiv bewertet und ein entsprechendes positives Votum gefasst.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
-entfällt-
Beschluss:
Aufgrund der Vorberatung und Empfehlung des Werkausschusses, beschließt der Verbandsgemeinderat folgendes:
Abstimmungsergebnis:
Ja 29, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0