| Sitzungsdatum: | Donnerstag, den 03.11.2022 |
| Beginn: | 16:05 Uhr |
| Ende: | 17:00 Uhr |
| Ort: | Kursaal, Kurfürstenstr. 34, 56864 Bad Bertrich |
| Anwesend waren: | |
| Bürgermeister | |
| Herr Bürgermeister Alfred Steimers | |
| 1. Beigeordneter | |
| Herr Karl-Josef Fischer | |
| Beigeordnete(r) | |
| Herr Thomas Kerpen | |
| Herr Heinz-Werner Hendges | |
| Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates: | |
| SPD | |
| Frau Marita Benz | |
| Herr Lothar Friedrich | |
| Herr Frank Steimers | |
| Herr Günther Wagner | |
| CDU/FWG Büchel e.V. | |
| Frau Jennifer Bober | |
| Frau Sarah Dorfner | |
| Herr Walter Hammes | ab TOP 2 |
| Frau Sandra Hendges-Steffens | |
| Herr Friedhelm Justen | |
| Herr Alois Keßeler | |
| Herr Stephan Keßeler | |
| Herr Thomas Klein | |
| Herr Klaus Kutscheid | |
| Herr Ulrich Laux | |
| Frau Roswitha Lescher | |
| Herr Thorsten Lescher | |
| Herr Andreas Peifer | |
| Frau Bettina Pellio | |
| Herr Uwe Schaaf | |
| Herr Arno Zillgen | |
| FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V. | |
| Herr Berthold Schäfer | |
| Herr Rudolf Schneiders | |
| Herr Werner Traßer | |
| Herr Hubert Willems | |
| Ortsbürgermeister bzw. deren Vertreter: | |
| Herr Christian Arnold | |
| Herr Walter Brauns | |
| Herr Paul Haubrichs | |
| Herr Wilfried Linden | |
| Herr Gerhard Müller | |
| Herr Tino Pfitzner | |
| Herr Otto Schneiders | |
| Herr Karl-Peter Uebereck | |
| Herr Günter Welter | |
| Protokollführer | |
| Herr Michael Schneider | |
| von der Verwaltung | |
| Frau Sarah Schmitz | |
| Herr Markus Schreiber | |
| Frau Tanja Schug | |
| Herr Stefan Thomas | |
| Abwesend waren: | |
| Es fehlten entschuldigt | |
| Herr Peter Jahnen | |
| Herr Michael Mais | |
| Herr Bernhard Rodenkirch | |
| Herr Helmut Römer | |
| Herr Edwin Scheid | |
| Frau Edeltrud Schuhmacher | |
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Beratung und Beschlussfassung zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen - Landesplanerische Stellungnahme nach § 20 LPlG zur Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung "Naturerlebnishof" zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Kleine Höllberg" |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Ulmen (PV-Anlagen) |
| 3. | Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Auftragsvergabe Lüftungsanlage für die Burg-Grundschule Ulmen) |
| 4. | Kreisenergiegesellschaft - Gründung und Beitritt der Verbandsgemeinde Ulmen als Gesellschafter |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung zur Einrichtung eines Klimaschutz-Controlling |
| 6. | Auftragsvergabe für bundes-/landesgeförderte Sirenen |
| 7. | Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 des Abwasserwerkes |
| 8. | Bekanntgabe einer Eilentscheidung - Beratung und Beschlussfassung über die Vorfinanzierung der 3. Teilrechnung für die artenschutzrechtliche Prüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbepark" für das interkommunale Gewerbegebiet in Alflen |
| 9. | Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Auftragsvergabe zur Beschaffung von Flurmöbeln Burg-Grundschule Ulmen) |
| 10. | Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Auftragsvergabe zur Beschaffung von Schülertischen u. -stühlen für die Burg-Grundschule Ulmen) |
| 11. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 12. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen - Landesplanerische Stellungnahme nach § 20 LPlG
Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kleine Höllberg“ der Stadt Ulmen, OT Vorpochten, war eine landesplanerische Stellungnahme für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die zu überplanende Fläche ist derzeit als Mischbaufläche sowie Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen (siehe Anlage: Auszug FNP).
Im Rahmen der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sollen die Grundstücke Flur 25 Parzellen Nrn. 22/8, 22/9, 22/10, 22/12, 22/13 als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Naturerlebnishof“ ausgewiesen werden.
Die im Benehmen mit der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald gem. § 20 Abs.1 LPlG erstellte Stellungnahme der Kreisverwaltung Cochem-Zell - Landesplanung - vom 04.10.2022 liegt vor und ist als Anlage beigefügt.
Die in der landesplanerischen Stellungnahme aufgeführten wichtigsten raumordnerischen Hinweise sind zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Der Tourismus und die damit verbundene Wertschöpfung der Stadt Ulmen und der Verbandsgemeinde Ulmen können durch das Vorhaben „Naturerlebnishof“ nachhaltig gestärkt werden.
Grundsätzlich bestehen aus landesplanerischer Sicht, unter Beachtung der genannten Maßgaben und Hinweise der Träger öffentlicher Belange, insbesondere der Stellungnahme der Regionalstelle zum Grundwasserschutz, keine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Beschluss:
Die landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Nach eingehender Erörterung, Würdigung und Abwägung der bekannt gegebenen Anregungen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschließt der Verbandsgemeinderat folgendes:
Die Kommentierung und Auswertung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden.
In der weiteren Bauleitplanung sind die vorgebrachten Anregungen und Änderungen zu beachten und zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Ulmen (PV-Anlagen)
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 07.10.2020 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, eine Potenzialflächenanalyse zur Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu beauftragen.
In der Potenzialflächenanalyse wurde untersucht, inwieweit auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen geeignete Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden können. Hinsichtlich der Ausweisung von möglichen Flächen fand ein Gesprächstermin mit der Landwirtschaftskammer statt, um mögliche Nutzungskonflikte mit der Landwirtschaft zu minimieren. Die in Frage kommenden Flächen wurden bereits mit den von der Planung betroffenen Gemeinden abgestimmt. Die Ergebnisse der Potenzialflächenanalyse wurden in der Sitzung vom 10.03.2022 vorgestellt; der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, der Potenzialflächenanalyse zur Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zuzustimmen.
Basierend auf der Potenzialflächenanalyse kann nun eine landesplanerische Stellungnahme beantragt, eine naturschutzfachliche Bewertung der Einzelflächen vorgenommen und auf dieser Grundlage eine 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden.
Für die Erstellung der erforderlichen Planunterlagen wurde ein Angebot beim Büro WeSt Stadtplaner, Ulmen angefordert. Das Honorarangebot ist als nicht öffentliche Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2022 der Verbandsgemeinde Ulmen stehen unter der Buchungsstelle 51100-562590 Mittel in Höhe von 20.000 Euro für Planungskosten zur Verfügung.
Beschluss:
Der Auftrag zur Erstellung der Planunterlagen wird auf Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes vom 22.08.2022 an das Büro WeSt Stadtplaner Ulmen mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 16.868,25 € vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Auftragsvergabe Lüftungsanlage für die Burg-Grundschule Ulmen)
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates am 29.06.2022 wurde der Auftrag für Planung und Ausschreibung der RLT-Anlage an der Burg-Grundschule Ulmen an das Planungsbüro IFH GmbH & Co. KG, Mayen erteilt.
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben und die Submission fand am 14.09.2022 statt.
Die Lieferzeiten einer Lüftungsanlage sind derzeit sehr lang und die Fristen bezüglich des Zuschusses mussten eingehalten werden, aufgrund dessen war eine dringende Auftragsvergabe erforderlich.
Der Bürgermeister hat daher im Benehmen mit seinen Beigeordneten folgende Eilentscheidung getroffen:
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen wurde der Auftrag an das gesamtwirtschaftlich günstigste Angebot der Firma Klaus Heuser GmbH aus Koblenz mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe von brutto 218.962,42 € vergeben.
Der Vergabevermerk wurde als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
TOP 4: Kreisenergiegesellschaft - Gründung und Beitritt der Verbandsgemeinde Ulmen als Gesellschafter
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat bereits in der Sitzung am 10.03.2022 einen entsprechenden „Grundsatzbeschluss“ zur Gründung der KEG und zum Beitritt als Gesellschafter gefasst. In der Folgezeit haben auch der Kreistag und die übrigen Verbandsgemeinden gleichlautende Beschlüsse gefasst. Parallel wurde der Gesellschaftsvertrag erarbeitet und die beabsichtigte Gründung und der Beitritt gemäß § 92 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) der Aufsichtsbehörde (ADD Trier) mit Schreiben vom 23.05.2022 angezeigt. Der Gesellschaftsvertrag wurde in einer gemeinsamen Info-Veranstaltung für Kreis- und VG-Gremien am 27.06.2022 in Kaisersesch vorgestellt und zur Diskussion gestellt.
Auf Basis der Stellungnahmen der ADD Trier vom 20.06.2022 und vom 28.07.2022 wurde im engen Dialog mit der ADD und der unteren Kommunalaufsichtsbehörde der eingereichte Gesellschaftsvertrag weiterentwickelt. Mit finaler Stellungnahme vom 20.09.2022 hat die ADD dann mitgeteilt, dass auf Basis der final eingereichten Unterlagen keine Bedenken gegen die Gründung der KEG bestehen.
| Der Gesellschaftsvertrag enthält u. a. folgende Regelungen: | |
| - | Zentraler Sitz der Gesellschaft in Cochem (§ 1 Abs. 2). |
| - | Weitgefasster inhaltlicher und räumlicher Gesellschaftszweck, der grds. auch eine Beteiligung an Energieprojekten außerhalb des Landkreises Cochem-Zell ermöglicht (§ 2 Abs. 1). |
| - | Aufgabenabgrenzung zwischen der KEG (überörtlicher Wirkungskreis) und den „Anstalten des öffentlichen Rechts“ (örtlicher Wirkungskreis). |
| - | Direkter Beitritt der Verbandsgemeinden (VG) als Gesellschafter, nicht über örtliche „Anstalten des öffentliches Rechts“ (§ 5 Abs. 1). |
| - | Stammkapital i. H. v. insgesamt 25 T € (§ 5 Abs. 2). |
| - | Aufteilung der Gesellschaftsanteile zu jeweils 20% (= 5 Geschäftsanteile) auf die 4 VG und den Landkreis (§ 5 Abs. 3). |
| - | Vertretung der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung über mindestens eine(n) Vertreter:in, ab 5 Geschäftsanteilen können 2 Vertreter:innen entsendet werden (§ 7 Abs. 1). |
| - | Beschlussfassung mit Mehrheit des in der Gesellschafterversammlung vertretenen Stammkapitals, wobei bei der Umsetzung von Projekten im Gebiet eines Gesellschafters zusätzlich dessen Zustimmung erforderlich ist (§ 11 Abs. 4). |
| - | Vertretung der Gesellschaft durch mind. einen Geschäftsführer, alt. durch zwei Geschäftsführer bzw. einen Geschäftsführer und einen Prokuristen (§ 12). |
| - | Aufnahme einer Absichtserklärung zum Vorteilsausgleich, wonach die Gesellschafter erklären, etwaige finanzielle Vorteile, die aus dem Sitz der Gesellschaft entstehen, auszugleichen (§ 17). |
| Darüber hinaus wurden im Vorfeld mit den VG folgende Punkte abgestimmt: | |
| - | Verzicht auf eine explizite Regelung zur Zulässigkeit eigener Energieprojekte der Gesellschafter, unabhängig zur KEG in § 8. |
| - | Übernahme der Geschäftsführung auf Wunsch der VG durch die Kreiswerke, Eigenbetrieb Klima & Energie. |
| - | Verzicht auf die Einrichtung eines Aufsichtsrats. |
Ergänzend wird auf die umfangreiche Vorlage zur Fassung des „Grundsatzbeschlusses“ verwiesen.
Aufgrund der im Anzeigeverfahren seitens der ADD vorgetragenen Fragen und Bedenken ergab sich ggü. der in der Info-Veranstaltung vorgestellten Version nochmals ein Anpassungsbedarf im Gesellschaftsvertrag und darüber hinaus auch in der Analyse nach § 92 GemO.
Zunächst wurde seitens der ADD u. a. eine Bewertung der finanziellen Risiken in Bezug auf die umzusetzenden Projekte gefordert. Durch Einschränkung des Gesellschaftszwecks in § 2 Abs. 1 S. 2 (Streichung „und Umsetzung“) wurde klargestellt, dass die KEG nicht das Ziel verfolgt, eigene Projekte umzusetzen, sondern dass diese primär in noch zu gründenden Projektgesellschaften umgesetzt werden sollen.
Weiterhin wurde eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen den örtlichen „Anstalten des öffentlichen Rechts“ (AÖR) und der KEG gefordert. Hintergrund war die Situation, dass die VG Ulmen und Zell die Aufgabe „Energieversorgung“ auf die örtlichen AÖR übertragen haben. In Abstimmung mit den betroffenen VG, den übrigen VG, der unteren Kommunalaufsichtsbehörde und der ADD wurde dieser Aufgabenkonflikt dann letztlich durch eine Schärfung des Gesellschaftsgegenstandes gelöst. Konkret wurde in § 2 des Gesellschaftsvertrages ein neuer Absatz 2 eingefügt. Demnach übernimmt die KEG, in VG wo AÖR tätig sind, primär eine Unterstützungsfunktion, um auch größere, komplexere Projekte umsetzen zu können, die auf andere Planungszusammenhänge abstellen, nämlich eine über die VG-Grenzen hinausgehende energiewirtschaftliche Betätigung, die aufgrund der wirtschaftlichen Notwendigkeit größere Strukturen erfordert und eine erweiterte Zielsetzung hat. Das Tätigwerden der KEG betrifft somit einen überörtlichen Wirkungskreis, wo hingegen sich das Tätigwerden der AÖR auf einen örtlichen Wirkungskreis begrenzt. Auch die Rollenverteilung wurde konkretisiert. So soll sich die KEG in den noch zu gründenden Projektgesellschaften prioritär in der Rolle des Komplementärs wiederfinden, während die örtlichen AÖR die Möglichkeit haben, sich an diesen Projekten als Kommanditist zu beteiligen (siehe Schema, Anlage 1). Insofern werden dann eine Konkurrenz zwischen den örtlichen AÖR und der KEG sowie Doppelstrukturen vermieden und gleichzeitig eine klare Aufgabentrennung gewährleistet.
Neben der Erweiterung von § 11 (Versammlungen und Beschlüsse der Gesellschafter) um die Möglichkeit, bei Bedarf auch Videokonferenzen durchführen zu können (§ 11 Abs. 9) und einigen redaktionellen Änderungen, wurde § 16 (Ergebnisverwendung) um einen Abs. 3 ergänzt und dort ein Vorbehalt zur Nachschusspflicht aufgenommen.
Der finale Gesellschaftsvertrag (siehe Anlage 2) und die finale Analyse nach § 92 GemO (siehe Anlage 3) sind beigefügt.
Die formelle Gründung der KEG soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Unter Berücksichtigung der i. R. d. Gründungsprozesses noch umzusetzenden Schritte (notarielle Beurkundung, Einzahlung Stammkapital, Anmeldung Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Anmeldung Finanzamt, Erstellung Wirtschaftsplan, etc.) wird die operative Arbeit voraussichtlich erst im Jahr 2023 aufgenommen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für 2022 nicht vorgesehen. Für 2023 werden Mittel eingeplant.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde Ulmen tritt als Gesellschafter der „Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH“ bei und beteiligt sich mit einem Geschäftsanteil von 5.000 € am Stammkapital der Gesellschaft. Dem beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags wird zugestimmt. Die Gesellschaftsgründung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung zur Einrichtung eines Klimaschutz-Controlling
Sachverhalt:
Zur Umsetzung des Masterplans 100 % Klimaschutz des Landkreises Cochem-Zell für die Verbandsgemeinde Ulmen wurde seitens der Verwaltung ein umfangreicher Förderantrag für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers/in erarbeitet und eingereicht.
Die für die Bearbeitung des Förderantrags zuständige Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH hat neben verschiedenen nachzureichenden Unterlagen als formale Auflage einen zusätzlichen Beschluss des Rates gefordert, aus dem ausdrücklich hervorgeht, dass ein Klimaschutz-Controlling eingerichtet wird.
Das Controlling wird durch den Klimaschutzmanager/in durchgeführt und soll Aufschluss darüber geben, ob die Maßnahmen aus dem Masterplans 100 % Klimaschutz des Landkreises Cochem-Zell für die Verbandsgemeinde Ulmen umgesetzt wurden.
Die Kontrolle erfolgt in Form der kontinuierlichen Fortschreibung einer CO2- Bilanz sowie ergänzender maßnahmenspezifischer Evaluationen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2023 der Verbandsgemeinde Ulmen sind ggf. die erforderlichen Mittel zu veranschlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat Ulmen beschließt die Einrichtung eines Klimaschutz-Controlling zur Erfolgskontrolle im Rahmen der Umsetzung des Masterplans 100 % Klimaschutz des Landkreises Cochem-Zell für die Verbandsgemeinde Ulmen.
Abweichender Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Ulmen beschließt die Einrichtung eines Klimaschutz-Controlling zur Erfolgskontrolle im Rahmen der Umsetzung des Masterplans 100 % Klimaschutz des Landkreises Cochem-Zell für die Verbandsgemeinde Ulmen. Weiterhin soll ein Antrag auf Förderung eines Energiemanagers gestellt werden. Zeichnet sich ab, dass dieser genehmigt wird, soll der Antrag für den Klimaschutzmanager zurückgezogen werden. Es wird nur eine Stelle besetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 1 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 6: Auftragsvergabe für bundes-/landesgeförderte Sirenen
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 21.12.2021 wurde über die Förderung von drei elektronischen Sirenen (mit Steuerempfängern, Akku und Sprachdurchsage) informiert und beschlossen, hierfür einen Förderantrag zu stellen. Nach Förderzusage war Voraussetzung, dass eine Auftragsvergabe zur Errichtung dieser Sirenen bis zum 31.12.2022 erfolgt sein muss. Nachträglich wurde der Kreisverwaltung Cochem-Zell mitgeteilt, dass noch eine zusätzliche Dachsirene je Verbandsgemeinde gefördert wird (durch Bund/Land).
Der Landkreis Cochem-Zell hat die Ausschreibung für die Verbandsgemeinden übernommen, die Auftragsvergabe findet am 21.12.2022 statt.
Geschätzte Kosten für die drei Mastsirenen und die Dachsirene nach Ausschreibung ca. 115.000,00 €, Förderung durch Bund/Land ca. 53.000,00 €. Aus den sich danach ergebenden Restkosten übernimmt der Landkreis Cochem-Zell 50 % der Kosten.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Entsprechende Haushaltsmittel aus dem Jahre 2022 werden in den Haushalt 2023 übertragen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt Herrn Bürgermeister Steimers,
(x) den Auftrag zur Errichtung/Erneuerung der zwei Mastsirenen in Bad Bertrich, Neuerrichtung einer Mastsirene in der Wehrholzstraße in Ulmen und Erneuerung der Dachsirene in Lutzerath (Alte Schule) an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
O_____________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 7: Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 des Abwasserwerkes
Sachverhalt:
Für die Prüfung der Jahresabschlüsse des Abwasserwerkes ist gemäß § 89 GemO durch den Verbandsgemeinderat ein Abschlussprüfer zu bestellen. Die aktuelle Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH (MT) endete mit der Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2021.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind ebenfalls die Abrechnungen der Investitionskostenanteile sowie die Abrechnung der laufenden Aufwendungen für die Entwässerung der Straßen zu erstellen bzw. zu prüfen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Wirtschaftspläne berücksichtigen im Erfolgsplan unter Konto-Nr. 59701 jeweilige Planansätze (WPlan 2022 = 17T€).
Beschluss:
Der Empfehlung des Werkausschusses folgend beschließt der Verbandsgemeinderat, auf der Grundlage des Angebotes vom 09.03.2022 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, mit der im Sachverhalt dargestellten Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses sowie der Abrechnung bzw. Prüfung der sich daraus entwickelnden Kostenbeteiligungen für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2024 zu beauftragen
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 8: Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 28.09.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen beschlossen, die Kosten für den Vorentwurf sowie die geomagnetische Prospektion in Höhe von ca. 30.000 € für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark“ für das interkommunale Gewerbegebiet in Alflen vorzufinanzieren.
Im Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen wurden für das Jahr 2022 Mittel in Höhe von 30.000,00 € veranschlagt, davon wurden bereits 9.371,25 € verausgabt (2. Teilrechnung Artenschutz). Weitere Ausgaben in Höhe von ca. 20.000,00 € werden in diesem Jahr noch für die Durchführung der geomagnetischen Prospektion verausgabt. Die nun eingegangenen 3. Teilrechnung für den Artenschutz beträgt 31.237,50 €. Eine Ermächtigung zur Vorfinanzierung liebt nur bis 30.000,00 € vor.
Da eine kurzfristige Einberufung des Verbandsgemeinderates nicht mehr möglich ist, trifft der Bürgermeister im Benehmen mit seinen Beigeordneten folgende Eilentscheidung:
Die Verbandsgemeinde Ulmen wird die noch zu zahlende Rechnung in Höhe von 31.237,50 € für die Ortsgemeinde Alflen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Gewerbepark“ vorfinanzieren.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Unter der Buchungsstelle 57100-541440 stehen keine Mittel mehr zur Verfügung.
Kenntnisnahme:
Der Verbandsgemeinderat nimmt die getroffene Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
TOP 9: Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Auftragsvergabe zur Beschaffung von Flurmöbeln Burg-Grundschule Ulmen)
Für die Burg-Grundschule wurden aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder Mittel für die Beschaffung von Bewegungselementen für den Gymnastikraum, die Ausstattung der Bücherei und die Neugestaltung der Flure in Höhe von 33.460,00 € bewilligt.
Die Anschaffungen für den Gymnastikraum und die Bücherei sind abgeschlossen und der anteilige Zuschussbetrag von 12.297,00 € ist eingegangen. Für die Anschaffung der Flurmöbel steht noch ein Zuschussbetrag von 21.163,00 € zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 70 %. Da die Maßnahme bis 31.12.2022 abgeschlossen sein muss und zurzeit mit sehr langen Lieferfristen zu rechnen ist, war für die Auftragsvergabe eine Eilentscheidung erforderlich.
Die Beschaffung der Flurmöbel wurde ausgeschrieben. Es wurde nur ein Angebot abgegeben. Der Auftrag wurde im Rahmen einer Eilentscheidung durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ulmen im Benehmen mit den Beigeordneten, an den einzigen Bieter, die Firma HABA Project GmbH, Lutherstadt Eisleben, mit einer Angebotssumme von 33.677,24 € vergeben.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die getroffene Eilentscheidung zur Kenntnis.
TOP 10: Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Auftragsvergabe zur Beschaffung von Schülertischen u. -stühlen für die Burg-Grundschule Ulmen)
An der Burg-Grundschule Ulmen ist die Schülerzahl von rd. 165 auf 190 Schüler/innen gestiegen. Es werden daher weitere Schülertische und -stühle benötigt. Es sollen Schülereinzeltische und höhenverstellbare Stühle angeschafft werden. Dies hat den Vorteil, dass die Tische und Stühle flexibel in allen Klassenstufen genutzt werden können. Darüber hinaus ermöglichen Einzelarbeitstische den Schülern/innen ein besseres individuelles Arbeiten. Diese Arbeitsweise ist auch Bestandteil des Konzeptes „Schule der Zukunft“. Mit entsprechenden Verbindungsklammern können die Tische bei Bedarf auch zu Zweier- oder Gruppentischen zusammengestellt werden.
Folgende Firmen wurden um Abgabe eines Angebotes angefragt:
Fa. Flötotto Learning Spaces GmbH, Angebotssumme: 11.861,33 €
Fa. Betzold - kein Angebot abgegeben
Fa. HABA Sales GmbH & Co. KG - angebotene Tische entsprechen nicht den Vorgaben.
Da das Angebot der Fa. Flötotto nur noch kurzzeitig gültig war und mit langen Lieferzeiten zu rechnen ist, war für die Auftragsvergabe eine Eilentscheidung erforderlich.
Der Auftrag wurde daher im Rahmen einer Eilentscheidung durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ulmen im Benehmen mit den Beigeordneten an die Firma Flötotto Learning Spaces GmbH, Hamburg zur einer Angebotssumme von 11.861,33 € vergeben.
Haushaltsmittel stehen unter der Buchungsstelle 21102.523800 zur Verfügung.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die getroffene Eilentscheidung zur Kenntnis.
TOP 11: Mitteilungen
Der Vorsitzende informierte über:
| 1. | Das Büro Stand Land Plus hat die Arbeiten zur Erstellung des Radwegekonzeptes für die Verbandsgemeinde Ulmen aufgenommen. |
| 2. | Anlässlich der nächsten Sitzung des VG-Rates wird die Auftragsvergabe für das Hochwasserschutzkonzeptes behandelt. |
| 3. | Die diesjährige Feuerwehrabschlussübung findet als Funkübung statt. Es wird die Kommunikation bei Stromausfall simuliert. |
| 4. | Das Feuerwehrfahrzeug für Kennfus wird am 14.12.2022 abgeholt. Das bestehende Fahrzeug von Kennfus erhält dann die Freiw. Feuerwehr Gillenbeuren. |
Nicht öffentlicher Teil
TOP 12: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.