| Sitzungsdatum: | Dienstag, den 29.10.2024 |
| Beginn: | 09:00 Uhr |
| Ende: | 11:30 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordnete(r)
Herr Thomas Kerpen
Beigeordnete(r)
Herr Ulrich Laux
Herr Manfred Nehren
SPD
Herr Florian Pumple
Herr Bernhard Rodenkirch
CDU
Herr Thomas Hieronimus
Herr Stephan Keßeler
Herr Volker Laux
Herr Thorsten Lescher
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.
Herr Sven Mentel
Herr Berthold Schäfer
FWG Büchel e.V.
Herr Christian Brauns
Protokollführer
Herr Andreas Schmitt
Gäste
Herr Daniel Dreis
Herr Marc Pumple
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Klaus Kutscheid
Herr Andreas Thomas — Stellv. Mitglied für Klaus Kutscheid
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Verpflichtung von Ausschussmitgliedern |
| 2. | Bedarfsmeldungen der Feuerwehren für das Folgejahr |
| 3. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 4. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Sachverhalt:
Gem. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ausschussmitglieder, auch die wiedergewählten Ausschussmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ausschussmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ausschussmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ausschussmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 haben folgende Personen die Wahl in den Feuerwehrausschuss angenommen und wurden in der Sitzung durch den Vorsitzenden per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
Mitglieder:
TOP 2: Bedarfsmeldungen der Feuerwehren für das Folgejahr
Sachverhalt:
Eine Aufstellung der Bedarfsmeldungen der einzelnen Feuerwehreinheiten für das Folgejahr wurde in der Sitzung vorgelegt. Hierüber wurde in der Sitzung beraten.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Der zuvor beratenen Empfehlung entsprechende Haushaltsmittel sollen im künftigen Haushaltsjahr vorgesehen werden.
Beschluss:
Der Feuerwehrausschuss empfiehlt, die Haushaltsmittel für die Feuerwehrausstattung – wie zuvor beraten – für das kommende Jahr vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: Mitteilungen
| Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: | |
| 1. | Modernisierung Sireneninfrastruktur |
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| Die Modernisierung soll innerhalb der nächsten 4 Jahre durchgeführt werden |
| 2. | Sachstand digitale Alarmierung – Testbetrieb ist abgeschlossen, es folgt der Probebetrieb, die tatsächlichen Einsätze werden auch bereits über den Melder alarmiert. |
| 3. | Atemschutz |
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| Es wird derzeit noch keine Umrüstung auf „Überdruckgeräte“ erfolgen. Unsere „Normaldruckgeräte“ können noch voraussichtlich bis mindestens 2030 verwendet werden. |
| 4. | Sachstand evtl. Atemschutzübungsstrecke |
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| Es wurde ein Angebot für eine „Containerlösung“ eingeholt. |
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| Preis mindestens 210.000,00 € (Fa. Munk), ohne Dach nicht für die dauerhafte Aufstellung im Außenbereich geeignet. |
Nicht öffentlicher Teil
TOP 4: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.