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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 45/2024
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Feuerwehrausschusses der Verbandsgemeinde Ulmen

Sitzungsdatum:

Dienstag, den 29.10.2024

Beginn:

09:00 Uhr

Ende:

11:30 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Vorsitzender

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

1. Beigeordnete(r)

Herr Thomas Kerpen

Beigeordnete(r)

Herr Ulrich Laux

Herr Manfred Nehren

SPD

Herr Florian Pumple

Herr Bernhard Rodenkirch

CDU

Herr Thomas Hieronimus

Herr Stephan Keßeler

Herr Volker Laux

Herr Thorsten Lescher

FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.

Herr Sven Mentel

Herr Berthold Schäfer

FWG Büchel e.V.

Herr Christian Brauns

Protokollführer

Herr Andreas Schmitt

Gäste

Herr Daniel Dreis

Herr Marc Pumple

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Klaus Kutscheid

Herr Andreas Thomas  —  Stellv. Mitglied für Klaus Kutscheid

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

2.

Bedarfsmeldungen der Feuerwehren für das Folgejahr

3.

Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

4.

Mitteilungen

Öffentlicher Teil

TOP 1: Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Sachverhalt:

Gem. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ausschussmitglieder, auch die wiedergewählten Ausschussmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ausschussmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:

Die Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).

Die Ausschussmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).

Verletzt ein Ausschussmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 haben folgende Personen die Wahl in den Feuerwehrausschuss angenommen und wurden in der Sitzung durch den Vorsitzenden per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:

Mitglieder:

  • Florian Pumple
  • Thomas Hieronimus
  • Sven Mentel
  • Christian Brauns

TOP 2: Bedarfsmeldungen der Feuerwehren für das Folgejahr

Sachverhalt:

Eine Aufstellung der Bedarfsmeldungen der einzelnen Feuerwehreinheiten für das Folgejahr wurde in der Sitzung vorgelegt. Hierüber wurde in der Sitzung beraten.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Der zuvor beratenen Empfehlung entsprechende Haushaltsmittel sollen im künftigen Haushaltsjahr vorgesehen werden.

Beschluss:

Der Feuerwehrausschuss empfiehlt, die Haushaltsmittel für die Feuerwehrausstattung – wie zuvor beraten – für das kommende Jahr vorzusehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 3: Mitteilungen

Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:

1.

Modernisierung Sireneninfrastruktur

Die Modernisierung soll innerhalb der nächsten 4 Jahre durchgeführt werden

2.

Sachstand digitale Alarmierung – Testbetrieb ist abgeschlossen, es folgt der Probebetrieb, die tatsächlichen Einsätze werden auch bereits über den Melder alarmiert.

3.

Atemschutz

Es wird derzeit noch keine Umrüstung auf „Überdruckgeräte“ erfolgen. Unsere „Normaldruckgeräte“ können noch voraussichtlich bis mindestens 2030 verwendet werden.

4.

Sachstand evtl. Atemschutzübungsstrecke

Es wurde ein Angebot für eine „Containerlösung“ eingeholt.

Preis mindestens 210.000,00 € (Fa. Munk), ohne Dach nicht für die dauerhafte Aufstellung im Außenbereich geeignet.

Nicht öffentlicher Teil

TOP 4: Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.