| Sitzungsdatum: | Mittwoch, den 30.10.2024 |
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 17:45 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Bürgermeister
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordnete(r)
Herr Thomas Kerpen
Beigeordnete(r)
Herr Ulrich Laux
Herr Manfred Nehren
SPD
Herr Florian Pumple
Herr Frank Steimers
CDU
Frau Jennifer Bober
Herr Walter Hammes
Herr Michael Laux
Herr Alfred Pantenburg
Herr Johannes Pötz
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.
Herr Rudolf Schneiders, Stellv. Mitglied für Manfred Dietzen
Frau Edeltrud Schuhmacher, Stellv. Mitglied für Mirjam Traßer
FWG Büchel e.V.
Herr Herbert Lotz
Mitglieder
Frau Anne Dürr-Saxler
Frau Rebekka Haferkamp
Frau Elke Lescher, Schulelternsprecherin Grundschule Lutzerath
Frau Stefanie Schönfelder, Schulelternsprecherin Bug-Grundschule Ulmen
Herr Rektor Dominik Philippsen
Frau Michaela Schuwerack, Schulelternsprecherin Realschule Plus Vulkaneifel
Protokollführerin
Frau Gabi Zimmer
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Manfred Dietzen
Frau Mirjam Traßer
Herr Günter Welter
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Verpflichtung von Ausschussmitgliedern |
| 2. | Vorberatung des Schuletats für das Haushaltsjahr 2025 |
| 3. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 4. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Sachverhalt:
Gem. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ausschussmitglieder, auch die wiedergewählten Ausschussmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ausschussmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ausschussmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ausschussmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 haben folgende Personen die Wahl in den Schulträgerausschuss angenommen und werden in der Sitzung durch Bürgermeister Alfred Steimers per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
Mitglieder:
ggfs. Stellv. Mitglieder:
TOP 2: Vorberatung des Schuletats für das Haushaltsjahr 2025
Sachverhalt:
Von den Schulen wurde der notwendige Bedarf für das Haushaltsjahr 2025 gemeldet.
Einzelheiten sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen,
Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung
Beschluss:
Es wird vorgeschlagen, die beantragten Mittel im Haushaltsplan für das Jahr 2025 bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 4: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.