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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 45/2024
Verbandsgemeinde Ulmen
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Amtliche Bekanntmachungen - Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Schulträgerausschusses

Sitzungsdatum:

Mittwoch, den 30.10.2024

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

17:45 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Bürgermeister

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

1. Beigeordnete(r)

Herr Thomas Kerpen

Beigeordnete(r)

Herr Ulrich Laux

Herr Manfred Nehren

SPD

Herr Florian Pumple

Herr Frank Steimers

CDU

Frau Jennifer Bober

Herr Walter Hammes

Herr Michael Laux

Herr Alfred Pantenburg

Herr Johannes Pötz

FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.

Herr Rudolf Schneiders, Stellv. Mitglied für Manfred Dietzen

Frau Edeltrud Schuhmacher, Stellv. Mitglied für Mirjam Traßer

FWG Büchel e.V.

Herr Herbert Lotz

Mitglieder

Frau Anne Dürr-Saxler

Frau Rebekka Haferkamp

Frau Elke Lescher, Schulelternsprecherin Grundschule Lutzerath

Frau Stefanie Schönfelder, Schulelternsprecherin Bug-Grundschule Ulmen

Herr Rektor Dominik Philippsen

Frau Michaela Schuwerack, Schulelternsprecherin Realschule Plus Vulkaneifel

Protokollführerin

Frau Gabi Zimmer

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Manfred Dietzen

Frau Mirjam Traßer

Herr Günter Welter

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

2.

Vorberatung des Schuletats für das Haushaltsjahr 2025

3.

Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

4.

Mitteilungen

Öffentlicher Teil

TOP 1: Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Sachverhalt:

Gem. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ausschussmitglieder, auch die wiedergewählten Ausschussmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ausschussmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:

Die Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).

Die Ausschussmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).

Verletzt ein Ausschussmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 haben folgende Personen die Wahl in den Schulträgerausschuss angenommen und werden in der Sitzung durch Bürgermeister Alfred Steimers per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:

Mitglieder:

  • Walter Hammes
  • Michael Laux
  • Alfred Pantenburg
  • Herbert Lotz
  • Dominik Philippsen, Rektor Realschule Plus Vulkaneifel
  • Rebekka Haferkamp, Rektorin Burg-Grundschule Ulmen
  • Anne Dürr-Saxler, Rektorin Grundschule Lutzerath
  • Elke Lescher, Schulelternsprecherin Grundschule Lutzerath
  • Stefanie Schönfelder, Schulelternsprecherin Burg-Grundschule Ulmen
  • Michaela Schuwerack, Schulelternsprecherin Realschule Plus Vulkaneifel

ggfs. Stellv. Mitglieder:

  • Edeltrud Schuhmacher

TOP 2: Vorberatung des Schuletats für das Haushaltsjahr 2025

Sachverhalt:

Von den Schulen wurde der notwendige Bedarf für das Haushaltsjahr 2025 gemeldet.

Einzelheiten sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen,

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung

Beschluss:

Es wird vorgeschlagen, die beantragten Mittel im Haushaltsplan für das Jahr 2025 bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 3: Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.

Nicht öffentlicher Teil

TOP 4: Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.