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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 46/2023
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Ulmen

Sitzungsdatum:

Dienstag, den 31.10.2023

Beginn:

16:00 Uhr

Ende:

17:30 Uhr

Ort:

Grundschule Lutzerath -Mensa-, Schulstraße 2, 56826 Lutzerath

Anwesend waren:

Bürgermeister

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

1. Beigeordneter

Herr Karl-Josef Fischer

Beigeordnete(r)

Herr Thomas Kerpen

Herr Heinz-Werner Hendges

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:

SPD

Frau Marita Benz

Herr Lothar Friedrich

Herr Bernhard Rodenkirch

Herr Frank Steimers

Herr Günther Wagner

CDU/FWG Büchel e.V.

Frau Jennifer Bober

Herr Walter Hammes

Frau Sandra Hendges-Steffens

Herr Friedhelm Justen

Herr Alois Keßeler

Herr Stephan Keßeler

Herr Klaus Kutscheid

Herr Ulrich Laux

Frau Roswitha Lescher

Herr Thorsten Lescher

Herr Arno Zilgen

FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.

Herr Michael Mais

Herr Berthold Schäfer

Herr Rudolf Schneiders

Herr Werner Traßer

Herr Hubert Willems

Ortsbürgermeister/in bzw. deren Vertreter:

Herr Christian Arnold

Herr Walter Brauns

Herr Paul Haubrichs

Herr Wilfried Linden

Herr Tino Pfitzner

Herr Helmut Römer

Herr Otto Schneiders

Herr Karl-Peter Uebereck

Herr Günter Welter

Protokollführerin

Frau Daniela Saxler

von der Verwaltung

Frau Edgar Johann

Herr Michael Schneiders

Herr Markus Schreiber

Frau Tanja Schug

Herr Stefan Thomas

Frau Gabi Zimmer

Gäste

Frau Dürr-Saxler

Herr Manfred Diewald

Herr Thomas Schmittgen

Rektor Grundschule Lutzerath

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Frau Sarah Dorfner

Herr Peter Jahnen

Herr Thomas Klein

Herr Gerhard Müller

Herr Andreas Peifer

Frau Bettina Pellio

Herr Uwe Schaaf

Herr Edwin Scheid

Frau Edeltrud Schuhmacher

Herr Torsten Steffgen

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Tagesordnung:

Nicht öffentlicher Teil

1.

Personalangelegenheit

2.

Mitteilungen

Öffentlicher Teil

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistung für die Sanierung der Sporthalle der Schule Lutzerath

4.

Nachwahl eines stellv. Mitgliedes für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "Vulkanenergie Ulmen"

5.

Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Alflen

6.

Besichtigung der Sporthalle der Schule Lutzerath

7.

Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

TOP 1: Personalangelegenheit

Der Verbandsgemeinderat hat über eine Personalangelegenheit beraten und beschlossen.

TOP 2: Mitteilungen

- Informationen über Personalangelegenheiten

Öffentlicher Teil

TOP 3:

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistung für die Sanierung der Sporthalle der Schule Lutzerath

Sachverhalt:

Los 01 – Objektplanung Gebäude

Allgemeine Daten, Begründung

Zur Vergabe der Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude für die o.g. Maßnahme wurde aufgrund der prognostizierten Auftragswerte für die Gesamtleistung ein europaweites Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.

Die Bekanntmachung zu diesem EU-weiten Verfahren erfolgte am 01.08.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Bindefrist endet am 15.11.2023.

Im Verfahren hat sich ein ausreichender Wettbewerb eingestellt. Insgesamt wurden 3 gültige Angebote vorgelegt.

Diese wurden in der Wirtschaftlichkeit nach nachfolgend benannten Kriterien und deren Gewichtung beurteilt:

I.

Preis des Honorarangebotes

50 %

II

Qualitätsmanagement im Rahmen der Leistungserbringung und geplante Methoden zur Einhaltung von Baukosten und Bauzeit

20 %

III.

Örtliche Präsenz und Organisation der Leistungserbringung in der Phase der baulichen Projektrealisierung

30 %

Ergebnis der Angebotswertung:

Das Büro raumwandlerARCHITEKTEN PartGmbB, Trier hat das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis vorgelegt. Dieses Angebot ist darüber hinaus auch das preislich mindestfordernde Angebot.

Los 02 – Fachplanung Technische Ausrüstung

Allgemeine Daten, Begründung

Zur Vergabe der Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung für die o.g. Maßnahme wurde aufgrund der prognostizierten Auftragswerte für die Gesamtleistung ein europaweites Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.

Die Bekanntmachung zu diesem EU-weiten Verfahren erfolgte am 01.08.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Bindefrist endet am 15.11.2023.

Im Verfahren hat sich ein ausreichender Wettbewerb eingestellt. Insgesamt wurden 2 gültige Angebote vorgelegt.

Diese wurden in der Wirtschaftlichkeit nach nachfolgend benannten Kriterien und deren Gewichtung beurteilt:

I.

Preis des Honorarangebotes

50 %

II

Qualitätsmanagement im Rahmen der Leistungserbringung und geplante Methoden zur Einhaltung von Baukosten und Bauzeit

20 %

III.

Örtliche Präsenz und Organisation der Leistungserbringung in der Phase der baulichen Projektrealisierung

30 %

Ergebnis der Angebotswertung:

Das Ingenieurbüro Koller PartGmbB - Beratende Ingenieure, Salmtal hat das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis vorgelegt. Dieses Angebot ist darüber hinaus auch das preislich mindestfordernde Angebot.

Die Wertungsmatrix für beide Lose wurde als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.

Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2023 vorberaten.

Am 12.10.2023 fand eine Besichtigung mit den Mitgliedern des Schulträgerausschusses sowie mit dem Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und der Verbandsgemeindeentwicklung in der Turnhalle statt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Haushalt 2023 sind bei der Buchungsstelle 21603-096000-230-2 Mittel in Höhe von 50.000,00 € vorgesehen. Im Haushalt 2024 sind weitere Mittel für die Maßnahme vorzusehen.

Beschluss:

Zu Los 1:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vertragsschluss über die ausgeschriebenen Leistungen zur Objektplanung Gebäude unter Berücksichtigung des Ergebnisses des VgV-Verfahrens mit dem Büro raumwandlerARCHITEKTEN steffens | hölscher PartGmbB, Max-Planck-Straße 22, 54296 Trier zu.

Zu Los 2:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vertragsschluss über die ausgeschriebenen Leistungen zur Fachplanung Technische Ausrüstung unter Berücksichtigung des Ergebnisses des VgV-Verfahrens mit dem Ingenieurbüro Koller PartGmbB - Beratende Ingenieure, Moselstraße 22, 54528 Salmtal zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25

Nein 0

Enthaltung 0

Befangen 0

TOP 4:

Nachwahl eines stellv. Mitgliedes für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "Vulkanenergie Ulmen"

Sachverhalt:

Gem. § 6 Abs. 1 der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Vulkanenergie Ulmen“ besteht der Verwaltungsrat aus dem vorsitzenden Mitglied und 20 weiteren stimmberechtigten Mitgliedern. Die Verbandsgemeinde entsendet 5 Mitglieder, die Ortsgemeinden Alflen, Auderath, Bad Bertrich, Beuren, Büchel, Filz, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler, Wollmerath und Stadt Ulmen entsenden je ein Mitglied. Für jedes Verwaltungsratsmitglied ist ein Vertreter zu benennen.

Frau Sandra Hendges-Steffens wurde am 10.09.2019 als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat gewählt. Da Frau Sandra Hendges-Steffens am 06.07.2023 zur Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Beuren ernannt wurde und sie somit als Vertreter der Ortsgemeinde Beuren Mitglied im Verwaltungsrat ist, ist ein Nachfolger (stellvertretendes Mitglied) für den Verwaltungsrat zu wählen.

Beschluss:

1. Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst die nachfolgende Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: - einstimmig -

2. Vorgeschlagen als stellv. Mitglied für den Verwaltungsrat der AöR und gewählt wurde:

Walter Hammes

Abstimmungsergebnis:

Ja 24

Nein 0

Enthaltung 0

Befangen 1

Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)

TOP 5:

Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Alflen

Beschaffung eines TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Alflen

Bereits für das Jahr 2021 war die Beschaffung eins TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser) für die FFW Alflen vorgesehen, das jetzige TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug) würde weiter als Einsatzfahrzeug für die FFW Kliding dienen, was in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.12.2020 beschlossen wurde.

Aus den Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen der Vorjahre hatte sich ergeben, dass „Vorführfahrzeuge“ eine wirtschaftliche Beschaffungsmöglichkeit darstellen. Hierbei seien meist kurzfristige Entscheidungen zum Kauf erforderlich. Deshalb wurde der Bürgermeister in Abstimmung mit den Beigeordneten in dem o.g. Beschluss ermächtigt, einen solchen Kauf zu tätigen.

Das jetzige TSF der FFW Kliding (Bj. 1981) muss im Dezember dieses Jahres zur Hauptuntersuchung, aufgrund des maroden Zustandes ist eine Instandsetzung/Reparatur offensichtlich unwirtschaftlich (siehe beigefügte Fotos).

Für die Beschaffung eines TSF-W für die FFW Alflen wurden im Mai diesen Jahres Info-Angebote eingeholt, hieraus ergab sich für das Fahrzeug der nachfolgend genannten Fa. Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH ein Preis von 160.000 – 165.000 € brutto (mit einfacher Ausstattung). Das Angebot der Fa. BTG Brandschutztechnik Görlitz GmbH wurde mit einfacher Ausstattung für rund 145.000 € angeboten. Hier wären sicherlich noch Komponenten zu ergänzen, die der Sicherheit dienen und dem heutigen Stand der Technik entsprechen.

Auf jetzige Nachfragen nach Vorführfahrzeugen wurde uns ein Angebot der Fa. Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH für 120.000 € netto, 142.800 € brutto angeboten. Mehrere zusätzliche Komponenten (Rückfahrkamera mit Monitor, Beleuchtung/Umfeldbeleuchtung, Lichtmast…) gegenüber dem Grundmodell sind verbaut. Recherchen bei der Fa. Ziegler und Schlingmann haben ergeben, dass keine Vorführfahrzeuge zur Verfügung stehen.

Die Zustimmung zur Gewährung des Landeszuschusses sowie die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung des TSF-W Alflen mit dem üblichen Wortlaut (Nach Prüfung erkenne ich die Notwendigkeit für die Beschaffung des Fahrzeuges an. Wegen der Dringlichkeit der Maßnahme stimme ich einem Kauf ausnahmsweise vor der Bewilligung zu), liegt vor.

Im Haushalt dieses Jahres sind 140.000 € für die Beschaffung des TSF-W Alflen vorgesehen.

Mehrkosten wären im Rahmen der gegenseitigen Deckung des Produktes – 126000/ Brandschutz - gedeckt.

Bei der Beschaffung des angebotenen Vorführfahrzeuges wäre eine kurzfristige Ersatzbeschaffung für die FFW Kliding (bis zum evtl. späteren Kauf des TSF-W Alflen und Übergabe dessen jetzigen TSF an die FFW Kliding) nicht erforderlich.

Das Vorführfahrzeug TSF-W der Fa. Schmitz könnte ca. 6 Wochen nach Kauf geliefert werden (d.h. nach Kauf würden die jetzigen Ausrüstungsgegenstände der FFW Alflen zur Fa. Schmitz geliefert werden, diese würden sodann in den Geräteräumen passend eingebaut).

Der Bürgermeister hat im Benehmen mit den Beigeordneten entschieden, das o.g. Fahrzeug zu kaufen. Eine Auftragsvergabe ist am 28.09.2023 erfolgt.

TOP 6:

Besichtigung der Sporthalle der Schule Lutzerath

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinderat hat die Sporthalle in der Schule Lutzerath besichtigt und die erforderlichen Sanierungsarbeiten besprochen.

TOP 7:

Mitteilungen

Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:

  1. 1Die Anfrage der CDU-Fraktion zu den Haushaltsauswirkungen wird in einer späteren Sitzung nachgeholt und beantwortet.
  2. Der Vorsitzende informierte über die Einnahmen aus den Teststationen während der Coronapandemie.

Insgesamt beliefen sich die Zahlungen des Landes für den Betrieb der Teststationen in den Gemeinden Lutzerath und Ulmen auf rund 214.000,00 €.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen hat im Benehmen mit den entsprechenden Gremien entschieden, diesen Betrag nicht im Haushalt der Verbandsgemeinde zu vereinnahmen, sondern an die helfenden Organisationen und Personen weiterzugeben.

Kosten der VG für den Betrieb der Teststation (z.B. Stoppuhren, Fieberthermometer, Lizenzen, sonst. Verbrauchsmaterial)  —  3.100,00 €

Mehrkosten Personal der Verbandsgemeinde Ulmen, die allgemein durch die Pandemie verursacht wurden (nicht zwingend Betrieb der Teststationen)  —  49.000,00 €

Pauschale für die Bereitstellung der Räumlichkeiten in Lutzerath und Ulmen  —  22.000,00 €

(Schule Ulmen – 13.000,00 €)

(Schule Lutzerath – 9.000,00 €)

Aufwendungen für die einzelnen Helfer (Gutscheine, Kosten Helferfest, usw.)  —  17.100,00 €

Selbsttests für KiTa Kliding  —  1.500,00 €

Zuwendungen für die Kindertagesstätten im Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen (8 KiTa´s á 5.000,00 €)  —  40.000,00 €

Zuwendungen für die Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Ulmen, die aktiv bei dem Betrieb der Teststationen mitgewirkt haben  —  82.160,00 €