gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner der Verbandsgemeinde Ulmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@ulmen.de anhand der angefügten Vorschlagsliste eingereicht werden.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme vom Montag, den 23.11.2020 bis einschließlich Montag, den 07.12.2020 (14 Tage-Frist) während der Dienststunden
* bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104
öffentlich ausgelegt.
Er kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Herr Thomas 02676/409-104 oder Frau Weber 02676/409-105) zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag - Donnerstag: | 08:30 Uhr – 12:30 Uhr |
und | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:30 Uhr – 13:00 Uhr |
Wir werden Ihnen dann unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen Zutritt zur Verwaltung gewähren. Aufgrund der derzeit bestehenden Maskenpflicht ist eine Schutzmaske mitzubringen.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Ulmen unter www.ulmen.de eingesehen werden.
Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.