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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 47/2022
Verbandsgemeinde Ulmen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2023 und seiner Anlagen der Verbandsgemeinde Ulmen

gem. § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.

Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner der Verbandsgemeinde Ulmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@ulmen.de anhand der angefügten Vorschlagsliste eingereicht werden.

Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme vom Montag, den 28.11.2022 bis einschließlich Montag, den 12.12.2022 (14 Tage-Frist) während der Dienststunden

* bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104

öffentlich ausgelegt.

Er kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Herr Thomas 02676/409-104 oder Frau Weber 02676/409-105) zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag-Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr

und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr

Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Ulmen unter www.ulmen.de eingesehen werden.

Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

56766 Ulmen, den 21.11.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez.
Steimers
Bürgermeister