| Sitzungsdatum: | Mittwoch, den 23.11.2022 |
| Beginn: | 14:00 Uhr |
| Ende: | 15:33 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Vorsitzender
| Herr Bürgermeister Alfred Steimers |
Beigeordnete (als beratende Mitglieder)
| Herr Karl-Josef Fischer | |
| Herr Thomas Kerpen | |
| Herr Heinz-Werner Hendges |
Mitglieder/Stellvertreter
| Herr Michael Fischer | |
| Herr Gerd Johann | |
| Herr Michael Kerpen | |
| Herr Alfred Pantenburg | Stellv. Mitglied für Klaus Kutscheid |
| Frau Bettina Pellio | |
| Herr Uwe Schaaf | |
| Herr Frank Steimers | |
| Herr Hubert Willems | Stellv. Mitglied für Paul Haubrichs |
Protokollführerin
| Frau Sarah Schmitz |
von der Verwaltung
| Herr Patrick Simon | |
| Herr Torsten Steffgen |
Gäste
| Herr Brocker | Mittelrheinische Treuhand |
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
| Herr Lothar Friedrich | |
| Herr Paul Haubrichs | |
| Herr Frank Jäger | |
| Herr Albert Klein | Stellv. Mitglied für Lothar Friedrich |
| Herr Thomas Klein | |
| Herr Klaus Kutscheid | |
| Herr Martin Boos | Kommunalaufsicht Kreisverwaltung Cochem-Zell |
| Herr Martin Probst | Stellv. Mitglied für Thomas Klein |
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Jahresabschluss 2021 des Abwasserwerkes |
| 2. | Festsetzung Schmutzwassergebühr 2023 für die leitungsgebundene Abwasserentsorgung |
| 3. | Erlass der Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung (WKB) 2023 |
| 4. | Festsetzung der Gebühr 2023 für das Einsammeln, den Transport und die Annahme von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben und Überschussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen |
| 5. | Festsetzung der Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil 2023 für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in die Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde |
| 6. | Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Ulmen |
| 7. | Abwassertechnische Erschließung des NBG 3. BA. 'Hinter Hammes Haus' + Schulstraße 'Stichweg' in Alflen; hier: Erhebung von Vorausleistungen |
| 8. | Auftragsvergabe zur Kanalreinigung und Kamerabefahrung der Kanalnetze in Ulmen-Vorpochten und Wollmerath |
| 9. | Kanalsanierungen Stadt Ulmen entspr. Sanierungskonzept; hier: Auftragsvergabe |
| 10. | Umbau der KA Gillenbeuren zum Pumpwerk, hier: Ausschreibung und Auftragsvergabe Eigenstromerzeugungsanlage |
| 11. | Öffentliche Mitteilungen |
Nicht öffentlicher Teil
| 12. | Nichtöffentliche Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
| TOP 1: | Jahresabschluss 2021 des Abwasserwerkes |
Sachverhalt:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH (MT) hat den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 geprüft. Der Berichtsentwurf ist der Anlage angefügt.
Der Wirtschaftsprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt; die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.
Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 24.145.100,03 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresgewinn von 5.099,89 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 609.356,46 €.
Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresgewinn in Höhe von 5.099,89 € mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen.
Herr Wirtschaftsprüfer Brocker von der MT wird bei der Sitzung anwesend sein und den Jahresabschluss erläutern.
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit vorliegendem Inhalt festzustellen und den Jahresgewinn 2021 mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 2: | Festsetzung Schmutzwassergebühr 2023 für die leitungsgebundene Abwasserentsorgung |
Sachverhalt:
Seit dem Veranlagungsjahr 2021 ist die Schmutzwassergebühr auf 3,25 €/m³, basierend auf der Nachkalkulation 2020, angepasst worden. Entsprechend der Nachkalkulation der Mittelrheinischen Treuhand im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 wäre unter Berücksichtigung einer marktüblichen Eigenkapitalverzinsung nach § 8 Abs. 3 KAG u. § 11 Abs. 6 EigenbetriebsVO eine Gebühr von 3,66 €/m³ als erforderlich anzusehen.
Aufgrund der stark gestiegenen Kosten und derzeitigen Marktsituation wurde eine Vorkalkulation für 2023 beauftragt.
Die Ausführung wird Wirtschaftsprüfer Herr Brocker von der MT in dieser Sitzung erläutern.
Für die Aufgabenwahrnehmung ist auch eine dringend notwendige Gewinnerwirtschaftung erforderlich, zumal die allgemeine Rücklage durch Verlustausgleiche für vergangene Wirtschaftsjahre bereits aufgebraucht ist. Laut § 11 Abs. 7 EigenbetriebsVO ist der Verlustausgleich aus dem Wirtschaftsjahr 2020 innerhalb der nächsten fünf Jahre auszugleichen.
Dies wiederum wird bekräftigt durch die Forderungen der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell zu den vorgelegten unausgeglichenen Wirtschaftsplänen der vergangenen Jahre.
In einem Auszug aus der Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 14.02.2020 zum Wirtschaftsplan 2020 heißt es:
„Es wird erwartet, dass bei der Gebührenneufestsetzung für das kommende Jahr kostendeckende Entgelte festgesetzt werden. Die Entgeltkalkulation sollte auch eine Verzinsung des Eigenkapitals vorsehen. Dies vermindert die Gefahr des Entstehens von ausgabewirksamen Verlusten. Zudem entsteht ein größerer tarifpolitischer Spielraum für die Zukunft, der insbesondere wegen des hohen anstehenden Investitionsbedarfes für Ersterschließungen und Kanalerneuerungen sinnvoll ist.“
Eine Rücklagenbildung für Substanzerhaltung und die Erwirtschaftung einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals sind nur möglich, wenn der Eigenbetrieb entsprechende Jahresgewinne erwirtschaftet.
Die Schmutzwassergebühr wurde aufgrund dieser Vorgaben für 2021 bereits auf 3,25 €/m³ festgesetzt.
Ohne Eigenkapitalverzinsung errechnet sich jedoch nach der Vorkalkulation eine erforderliche Gebühr von 3,58 €/m³.
Mit Blick auf die laufenden sowie in den kommenden Jahren anstehenden Maßnahmen mit sehr hohem Investitionsbedarf (s. Investitionsprogramm 2023, 2024 ff.) und die Tatsache, dass Verlustvorträge vergangener Wirtschaftsjahre die allgemeine Rücklage vollständig aufgebraucht haben, wird empfohlen, die Schmutzwassergebühr für 2023 auf 3,58 €/m³ festzusetzen.
Kenntnisnahme:
Der Beschluss über die Erhöhung der Schmutzwassergebühr 2023 für die leitungsgebundene Entsorgung auf 3,58 €/m³ wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen gegeben.
| TOP 3: | Erlass der Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung (WKB) 2023 |
Sachverhalt:
Ab dem Veranlagungsjahr 2013 ist der Wiederkehrende Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlagswasseranlagen auf 0,32 €/m² festgesetzt.
Die Nachkalkulation im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 zeigt, dass eine Kostendeckung erreicht wurde.
Ebenfalls wurden im Zuge der stark gestiegenen Kosten und derzeitigen Marktsituation auch für den Wiederkehrende Beitrag eine Vorkalkulation für 2023 beauftragt.
Die Ausführung wird Wirtschaftsprüfer Herr Brocker von der MT in dieser Sitzung erläutern.
Die Vorkalkulation für 2023 führt zu einer Anpassung auf 0,38 €/m² um eine Kostendeckung zu erreichen.
Die Beitragshöhe soll gemäß der vorliegenden Kalkulation der MT für 2023 auf 0,38 €/m² festgesetzt werden.
Kenntnisnahme:
Der Beschluss über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung für 2023 mit einem Beitragssatz auf 0,38 €/m² gewichtete Grundstücksfläche wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen gegeben.
| TOP 4: | Festsetzung der Gebühr 2023 für das Einsammeln, den Transport und die Annahme von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben und Überschussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen |
Sachverhalt:
Ab dem Veranlagungsjahr 2019 ist diese Gebühr auf 27,-- €/m³ festgesetzt.
Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wurde durch die Mittelrheinische Treuhand die Nachkalkulation vorgenommen. Eine Auskömmlichkeit/Kostendeckung der mobilen Entsorgung wurde erreicht.
In der Annahme von unveränderten Abfuhrkonditionen wird auch für 2023 eine unveränderte Gebühr vorgeschlagen.
Kenntnisnahme:
Der Beschluss über die Gebühr für das Einsammeln, den Transport und die Reinigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben sowie für das Einsammeln, den Transport und die Abnahme von Überschlussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen für das Wirtschaftsjahr 2023 auf 27,-- € je Kubikmeter abgefahrener Menge festzusetzen, wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen gegeben.
| TOP 5: | Festsetzung der Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil 2023 für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in die Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde |
Sachverhalt:
Gemäß der Vereinbarung mit den Gemeinden ist der Anteilssatz für die Vorausleistung an den laufenden Kosten der Entwässerung von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen in das Abwassersystem der Verbandsgemeinde in der Haushaltssatzung der VG Ulmen festzusetzen.
Die Endabrechnung erfolgt kostendeckend entsprechend den Kalkulationsvorschriften in Rheinland-Pfalz nach Vorlage der Jahresabschlusszahlen.
Im Rahmen der Vorkalkulation für die Schmutzwassergebühr und den Wiederkehrenden Beitrag ergab sich bei der Neukalkulation, dass eine Kostendeckung bei 0,51 €/m² entwässerte Fläche erreicht wird.
Aus diesem Grund wird empfohlen, die Vorausleistung an den laufenden Kosten der Entwässerung von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen in das Abwassersystem der Verbandsgemeinde auf 0,51 €/m² entwässerte Fläche anzuheben.
Kenntnisnahme:
Der Beschluss über den Vorausleistungssatz auf den laufenden Kostenanteil für die Entwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ulmen für das Haushaltsjahr 2023 auf 0,51 €/m² entwässerte Fläche und Jahr anzuheben, wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen gegeben.
| TOP 6: | Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Ulmen |
Sachverhalt:
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 wurde durch die Werkleitung erarbeitet und ist der Anlage angefügt.
Die Höhe der Planansätze zum Zeitpunkt der Planaufstellung beruhen auf Berechnungen, Verpflichtungen, Erfahrungen und Prognosebetrachtungen für das Jahr 2023. Sie beinhalten in einem maßvollen Umfang ‚Vorsorgeaufwendungen‘, die sich auf Betriebserfahrungen der vergangenen Jahre stützen.
Zudem erweist sich zurzeit die veränderte Geopolitische Lage seit Februar 2022 in Europa mit dem Ukraine- Russland Krieg zu einem Problemfaktor. Bei der Beschaffung von Bau- und Ersatzteilen, Baustoffen, Hilfs- und Betriebsstoffen kommt es zu Lieferengpässen. Ebenso sind teilweise starke Preiserhöhungen festzustellen.
Die Planung 2023 geht im Erfolgsplan -nach moderater Gebührenanpassung für 2023- von einem Jahresgewinn mit 82.300 € aus.
In der Erwartung, dass nicht alle (Vorsorge-)Planansätze, wie die Umsetzung der vielen geplanten Neubaugebiete, ausgeschöpft werden müssen, besteht die Möglichkeit eines positiven Jahresabschlusses.
Kenntnisnahme:
Der Beschluss über den Wirtschaftsplan 2023 wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen gegeben.
| TOP 7: | Abwassertechnische Erschließung des NBG 3. BA. 'Hinter Hammes Haus' + Schulstraße 'Stichweg' in Alflen; hier: Erhebung von Vorausleistungen |
Sachverhalt:
1. Erhebung von Vorausleistungen auf den einmaligen Beitrag
Zur Mitfinanzierung der Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung der Abwasseranlagen im NBG 3. BA. ‚Hinter Hammes Haus‘ in Alflen erhebt die Verbandsgemeinde Ulmen einmalige Beiträge auf der Grundlage ihrer Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung. Ab Beginn einer Maßnahme können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages festgesetzt werden. Vorausleistungen können auch in mehreren Raten verlangt werden.
2. Erhebung von Vorausleistungen auf den Investitionskostenanteil für die Entwässerung der Straßen, Wege und Plätze
Für die Investitionen aus der Ableitung von Niederschlagswasser von Straßen, Wegen und Plätzen über Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde beteiligen sich die Ortsgemeinden und die Stadt entsprechend der Festsetzungen der Haushaltssatzung der VG Ulmen mit einem Investitionskostenanteil (IKA).
Mit dem Fortschreiten der abwassertechnischen Erschließung des NBG 3. BA. ‚Hinter Hammes Haus‘ sowie mit dem Beginn der Erschließung Schulstraße ‚Stichweg‘ in Alflen sollte auch hier eine Vorausleistung bis zur Höhe des voraussichtlichen IKA von der Ortsgemeinde Alflen angefordert werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Beschlüsse:
| 1. | Beschlussvorschlag zur Erhebung von Vorausleistungen auf den einmaligen Beitrag für die Abwasserbeseitigung |
| Der Verbandsgemeinderat beschließt, Vorausleistungen auf den einmaligen Beitrag für die Abwasserbeseitigung des NBG 3. BA ‚Hinter Hammes Haus‘ in Höhe von 100% des voraussichtlichen Beitrages ab Beginn der Maßnahme zu erheben. | |
| Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Befangen | |
| 2. | Beschlussvorschlag zur Anforderung von Vorausleistungen auf den Investitionskostenanteil für die Entwässerung der Straßen, Wege und Plätze |
| Der Verbandsgemeinderat beschließt, Vorausleistungen auf den Investitionskostenanteil (IKA) in Höhe von 100% des voraussichtlichen Betrages ab Beginn der Maßnahme von der Ortsgemeinde Alflen anzufordern. | |
| Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Befangen |
| TOP 8: | Auftragsvergabe zur Kanalreinigung und Kamerabefahrung der Kanalnetze in Ulmen-Vorpochten und Wollmerath |
Sachverhalt:
Entsprechend der Inspektionsverpflichtung nach der Selbstüberwachungsverordnung (SÜVOA RLP) und in Fortführung der Digitalisierung wurden in einem ersten Schritt sämtliche Abwasserschächte in Ulmen-Vorpochten und Wollmerath aufgenommen und digitalisiert.
In dem jetzt folgenden zweiten Schritt sind die Leitungen mit Hochdruck zu spülen und eine Kamerabefahrung zur digitalen Bestands- und Zustandserfassung durchzuführen. Hierzu wurde eine beschränkte Ausschreibung nach VOL durchgeführt und qualifizierte Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die zum Eröffnungstermin eingereichten Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch geprüft.
Die Angebotswertung ist als nichtöffentliche Anlage angefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Unter der Kto.-Nr. 08559-0022 sieht der Investitionsplan 2022 einen Planansatz von 15 T€ vor für Ulmen-Vorpochten. Im Investitionsplan 2023 ist ein Planansatz von 25 T€ vorgesehen.
Unter der Kto.-Nr. 08559-0021 sieht der Investitionsplan 2023 einen Planansatz von 35 T€ vor für Wollmerath.
Beschluss:
Entsprechend dem Prüfungsergebnis der Ausschreibung beschließt der Werkausschuss den Auftrag zum Spülen und zur Kamerabefahrung der Kanalnetze in Ulmen-Vorpochten und Wollmerath an den wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Hilger GmbH aus Oberzissen mit einer Brutto-Angebotssumme von 40.498,08 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 9: | Kanalsanierungen Stadt Ulmen entspr. Sanierungskonzept; hier: Auftragsvergabe |
Sachverhalt:
Der festgestellte umfassende Sanierungsaufwand der Priorität 1 im Kanalnetz von Ulmen soll im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Abwasserwerkes über mehrere Jahre abgearbeitet werden.
Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Werkausschuss vom 14.11.19 wurden bereits zwei Teilbereiche beauftragt bzw. sind teilweise fertiggestellt.
Für den letzten Teilbereich von Ulmen wurde vom beauftragten Ingenieurbüro, in enger Abstimmung mit dem Abwasserwerk, eine öffentliche Ausschreibung für Kanalreparaturen durchgeführt.
Die Angebotswertungen der Ausschreibungen sind als nichtöffentliche Anlagen angefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Für die Verpflichtung zur Reparatur von Abwasserkanälen im Rahmen des Sanierungskonzeptes stehen im Erfolgsplan 2022 unter Kto.-Nr. 54734 noch 200T€ zur Verfügung. Für die Wirtschaftsjahre 2023 ff. sind entsprechende Mittel vorgesehen.
Beschluss:
Entsprechend dem Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung beschließt der Werkausschuss die Auftragsvergabe der partiellen Kanalsanierungen an den wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG aus Aschaffenburg zu einem Brutto-Angebotspreis von 114.965,31 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 10: | Umbau der KA Gillenbeuren zum Pumpwerk, hier: Ausschreibung und Auftragsvergabe Eigenstromerzeugungsanlage |
Sachverhalt:
Der Umbau der Kläranlage Gillenbeuren zur Pumpstation schreitet immer weiter voran.
Die Druckleitung zur KA Schmitt ist mittlerweile verlegt und der Rohbau für die neue Pumpstation ist fertiggestellt. Die Ausbauarbeiten haben bereits begonnen. Verzögerungen treten zurzeit bei der Elektro- und Maschinentechnik auf. Der Probebetrieb ist voraussichtlich Anfang 2023 möglich.
Der benötigte Energiebedarf für diese Pumpstation soll Vorort mithilfe einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) und einem Energiespeicher gewonnen werden gemäß der bereits in 2021 vorgestellten Planung und des Förderbescheides des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz.
Für die Umsetzung der Eigenstromerzeugungsanlage ist laut Kostenschätzung mit ca. 116T Euro zu rechnen.
Durch die derzeitige Marktlage und den daraus resultierenden Lieferverzögerungen soll eine Ausschreibung und Auftragsvergabe der PV-Anlage mit einem Energiespeicher schnellstmöglich erfolgen.
Daher wird für die zügige Umsetzung nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses der Werkausschuss um Erteilung der Ermächtigung zur Auftragsvergabe durch Herrn Bürgermeister Steimers im Benehmen mit der Werkleitung und dem Ältestenrat gebeten.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Unter Kto-nr. 08520-0002 (Umbau KA zu PW) stehen im Investitionsplan 2023 400T€ und in 2024 25T€ zur Verfügung.
Beschluss:
Um weitere Verzögerungen in der Projektumsetzung zu vermeiden, beschließt der Werkausschuss, Herrn Bürgermeister Steimers im Benehmen mit der Werkleitung und dem Ältestenrat zu ermächtigen, die Aufträge für die PV-Anlage und einen Energiespeicher so frühzeitig wie möglich an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 11: | Öffentliche Mitteilungen |
| 1. | Kanalsanierungen Ulmen, 2. Teilbereich |
| Der zweite Sanierungsabschnitt zur Kanalreparatur und Kanalrenovation per Inliner in Ulmen läuft derzeit und konnte durch Lieferschwierigkeiten noch nicht abgeschlossen werden. | |
| 2. | NBG Weiler „Unter Hahnweg“ abwassertechnische Erschließung |
| Die Ortsgemeinde Weiler hat am 21.10.2021 den Satzungsbeschluss des Baugebiets „Unter Hahnweg“ gefasst. | |
| Die Ausschreibung der Baumaßnahme wird zurzeit zurückgestellt, da eine aktualisierte Kostenschätzung der drei Lose (Ortsgemeinde, Abwasserwerk, Kreiswerke) teilweise um 78 % gestiegen ist. | |
| Die abwassertechnische Erschließung wird auf Grundlage der aktuellen Ausführungsplanung und beachtet der derzeitigen Baupreisentwicklungen auf ca. 248 T€ geschätzt. Demgegenüber stehen zurzeit nur Gesamteinnahmen von Investitionskostenanteilen und einmaligen Beiträgen von 39 T€. | |
| Sobald sich die Baupreise normalisiert haben, wird versucht erneut mit der Ortsgemeinde und den Kreiswerken die Ausschreibung vorzunehmen. | |
| 3. | Positionspapier des DWA Netzwerkes an die Politik |
| Ziel ist es, Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zu erarbeiten und gegenüber den Vertretern aus Politik und Regierung im Jahr 2023 zu kommunizieren. | |
| In diesem Positionspapier sollen Missstände in den gesetzlichen Rahmenbedingungen aufzeigt und Vorschläge/Forderungen zur Verbesserung beschrieben werden, um die Energiewende in der Abwasserbeseitigung umsetzen zu können. | |
| 4. | Neufassung der Allgemeinen Entwässerungssatzung |
| Wie bei der letzten Werkausschusssitzung im Juli gewünscht, befindet sich in der Anlage die Gegenüberstellung der Änderungen der Allgemeinen Entwässerungssatzung. | |
| Diese soll in der nächsten Verbandsgemeinderatsitzung vorgelegt und beschlossen werden. | |
| Die Satzung wurde entsprechend an das Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom November 2020 angepasst. | |
| Aufgrund der aktuellen Situation haben wir im § 2 Nr. 3 zur Begriffsbestimmung Abwasser folgende Passage ergänzt: „Hierzu zählt auch Wasser aus privaten Freizeiteinrichtungen, insbesondere Pools und Schwimmbecken.“ | |
| 5. | Zwischenbericht der Werkleitung |
| Der Zwischenbericht der Werkleitung per 31.08.2022 wird dem Werkausschuss zur Kenntnisnahme angefügt. |
Nicht öffentlicher Teil
| TOP 12: | Nichtöffentliche Mitteilungen |
| 1. | Informationen zur Energetischen Optimierung von Kläranlagen und Pumpstationen durch Eigenstromerzeugungsanlagen |
| 2. | Informationen über eine Rechtsangelegenheit |
| 3. | Information zur Aufnahme eines Finanzierungskredites |