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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 48/2024
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die gemeinsame öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung mit dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen

Sitzungsdatum:

Donnerstag, den 21.11.2024

Beginn:

16:00 Uhr

Ende:

17:55 Uhr

Ort:

Grundschule Lutzerath -Mensa-, Schulstraße 2, 56826 Lutzerath

Anwesend waren:

Vorsitzender

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

1. Beigeordnete(r)

Herr Thomas Kerpen

Beigeordnete(r)

Herr Ulrich Laux

Herr Manfred Nehren

Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung

Mitglieder

Herr Holger Esper

Stellv. Mitglied für Klaus Stuhlweißenburg

Herr Peter Arnoldi

zugleich Stellv. Mitglied für Alfred Pantenburg

Herr Klaus Kutscheid

Herr Josef Laux

Herr Werner Traßer

Herr Michael Fischer

Stellv. Mitglied für Michael Laux

Haupt- u. Finanzausschuss VG Ulmen

Mitglieder

Herr Herbert Benz

Herr Karl-Josef Fischer

Herr Thorsten Lescher

Herr Michael Mais

Herr Andreas Peifer

Herr Bernhard Rodenkirch

Herr Uwe Schaaf

Herr Rudolf Schneiders

Herr Frank Steimers

Schulträgerausschuss

Mitglieder

Frau Tina Saxler-Ixfeld

Stellv. Mitglied für Florian Pumple

Herr Frank Steimers

Herr Walter Hammes

Herr Johannes Pötz

Herr Manfred Dietzen

Frau Mirjam Traßer

Herr Herbert Lotz

Frau Anne Dürr-Saxler

Rektorin Grundschule Lutzerath

Frau Rebekka Haferkamp

Rektorin Burg-Grundschule Ulmen

Herr Stephan Keßeler

Stellv. Mitglied für Jennifer Bober

Frau Elke Lescher

Schulelternsprecherin Grundschule Lutzerath

Herr Dominik Philippsen

Rektor Realschule Plus Vulkaneifel

Frau Hanna Völkel

Stellv. Schulelternsprecherin Burg-Grundschule Ulmen

Herr Günter Welter

Protokollführerin

Frau Gabi Zimmer

von der Verwaltung

Herr Michael Schneiders

Gäste

Herr Thomas Steffens

Büro raumplaner Architekten

Herr Manfred Diewald

Herr Benedikt Koller

Büro Koller

Herr Elmar Koller

Büro Koller

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Michael Laux

Herr Michael Schneider

Herr Christian Arnold

Frau Marita Benz

Frau Sarah Dorfner

Stellv. Mitglied für Peter Lackes

Herr Raimund Kesseler

Stellv. Mitglied für Arno Zillgen

Frau Karin Kneip

Stellv. Mitglied für Christian Arnold

Herr Peter Lackes

Herr Klaus Stuhlweißenburg

Herr Arno Zillgen

Frau Sandra Hendges-Steffens

Frau Jennifer Bober

Frau Stefanie Schönfelder

Schulelternsprecherin Burg-Grundschule Ulmen

Herr Alfred Pantenburg

Frau Katja Pierczinski

Stellv. Schulelternsprecherin Realschule Plus Vulkaneifel

Herr Florian Pumple

Frau Michaela Schuwerack

Schulelternsprecherin Realschule Plus Vulkaneifel

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Burg-Grundschule Ulmen

3.

Beratung über die geplanten Maßnahmen und weiteren Bauablauf für die Sanierung der Sporthalle Lutzerath

4.

Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

5.

Mitteilungen

Öffentlicher Teil

TOP 1:

Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Sachverhalt:

Gem. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ausschussmitglieder, auch die wiedergewählten Ausschussmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ausschussmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:

Die Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).

Die Ausschussmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).

Verletzt ein Ausschussmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).

Folgende Personen, die noch nicht verpflichtet wurden, sind in den Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und Verbandsgemeindeentwicklung und den Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen gewählt worden und werden in der Sitzung durch Bürgermeister Alfred Steimers per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:

Mitglieder des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung:

• Josef Laux

• Werner Trasser

ggfs. Stellv. Mitglieder:

• Michael Fischer

Mitglieder des Schulträgerausschusses:

• Manfred Dietzen

ggfs. Stellv. Mitglieder:

• Tina Saxler-Ixfeld

• Hanna Völkel, stellv. Schulelternsprecherin Burg-Grundschule Ulmen

TOP 2:

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe einer Planungsleistung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Burg-Grundschule Ulmen

Sachverhalt:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 19.08.2024 der Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung eines Raumkonzeptes für die Burg-Grundschule Ulmen grundsätzlich zugestimmt.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll ein Konzept für den Umbau und die Erweiterung der Schule, unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderprogramme, erstellt werden.

Im wesentlichen soll beleuchtet werden, wie man am besten zusätzlichen Unterrichtsraum, Raum für die Mensa, sowie eine Alternative zu dem vorhandenen Mehrzweckraum für den Sportunterricht, schaffen kann.

Das Büro IBS-Ingenieure GbR aus Alflen hat ein Honorarangebot für die Machbarkeitsstudie in Höhe von 25.000 € netto (29.750 € brutto) abgegeben. Das Angebot ist als Anlage beigefügt.

Der Auftrag soll an das Büro IBS-Ingenieure GbR, Alflen, erteilt werden, weil bereits eine Bestandsaufnahme des Gebäudes durch das Büro erfolgt ist und dort die Gegebenheiten vor Ort bekannt sind.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Für den Haushaltsplan 2025 wurden Mittel für die Erstellung eines Raumkonzeptes in Höhe von 64.000 € angemeldet.

Beschluss:

Der Auftrag für die Machbarkeitsstudie soll an das Büro IBS-Ingenieure GbR, Alflen, gem. Angebot vom 28.10.2024 mit einem Maximalhonorar von 29.750 € brutto erteilt werden. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Aufwand.

Abstimmungsergebnis: 31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

TOP 3:

Beratung über die geplanten Maßnahmen und weiteren Bauablauf für die Sanierung der Sporthalle

Sachverhalt:

Nach der Beauftragung des Planungsbüros raumwandler ARCHITEKTEN aus Trier mit der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) soll nun zügig an der Ausarbeitung der Bauantragsunterlagen gearbeitet werden. Die Schaffung eines zusätzlichen Notausganges im Rahmen der Neubewertung des Brandschutzes und der Anbau eines Geräteraumes für Außenspiel- und Sportgeräte machen die Genehmigungsplanung erforderlich.

In aktueller Sitzung soll der Ausschuss über die geplanten Maßnahmen und den weiteren Bauablauf informiert werden. Hierzu sind Vertreter des Architekturbüro raumwandler Architekten aus Trier sowie des Büros für technische Gebäudeausrüstung Koller aus Salmtal eingeladen um über den aktuellen Stand und die derzeit kalkulierten Kosten zu berichten.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Auf der Buchungsstelle 21603-096000 stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.

Kenntnisnahme:

Die Mitglieder der Ausschüsse nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

TOP 4:

Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.

Nicht öffentlicher Teil

TOP 5:

Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.