| Sitzungsdatum: | Donnerstag, den 20.11.2025 |
| Beginn: | 16:00 Uhr |
| Ende: | 17:15 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordnete(r) (beratendes Mitglied)
Herr Thomas Kerpen
Beigeordnete(r) (beratendes Mitglied)
Herr Ulrich Laux
Herr Manfred Nehren
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:
SPD
Herr Holger Esper
Herr Bernhard Rodenkirch
Herr Edwin Scheid
Herr Frank Steimers
CDU
Herr Christian Arnold
Herr Peter Arnoldi
Herr Karl-Josef Fischer
Frau Sandra Hendges-Steffens
Herr Stephan Keßeler
Herr Klaus Kutscheid
Herr Volker Laux
Herr Thorsten Lescher
Herr Jörg Mühlenfeld
Herr Andreas Peifer
Frau Bettina Pellio
Herr Johannes Pötz
Herr Uwe Schaaf
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.
Herr Sebastian Hammes
| Herr Michael Mais | ab TOP 3 |
Herr Berthold Schäfer
Frau Mirjam Traßer
FWG Büchel e.V.
Herr Herbert Benz
Herr Markus Radermacher
Herr Arno Zillgen
Ortsbürgermeister/in bzw. deren Vertreter/in:
Herr Wilfried Linden
Frau Ute Mindermann
| Herr Gerhard Müller | ab TOP 3 |
Herr Bernhard Peter
Frau Elfriede Schäfer
Herr Otto Schneiders
Herr Günter Welter
Ortsvorsteher
Herr Holger Burgard
Protokollführerin
Frau Daniela Saxler
von der Verwaltung
Herr Markus Schreiber
Frau Tanja Schug
Herr Torsten Steffgen
Herr Stefan Thomas
Gäste
| Herr Stefan Bauer | IBS-Ingenieure Alflen zu TOP 2 |
| Herr Dieter Junker | Rhein-Zeitung Cochen-Zell ab TOP 2 |
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Frau Marita Benz
Frau Jennifer Bober
Herr Bernd Mertes
Herr Michael Mönch
Herr Tino Pfitzner
Herr Andreas Rustige
Herr Rudolf Schneiders
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt erweitert:
TOP 15: Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Jahr 2023
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-
Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 1. | Vertragsangelegenheit; |
| 2. | Mitteilungen |
| Öffentlicher Teil | |
| 3. | Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Erweiterungs- und Umbaumaßnahme an der Burg-Grundschule Ulmen |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung zur 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen - Antrag auf ergänzende landesplanerische Stellungnahme nach § 20 LPlG |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Windkraft |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe im Gigabitausbau im Landkreis Cochem-Zell |
| 7. | Bekanntgabe von Entscheidungen über die Auftragsvergaben für die Gewerke Fassade, Fenster, Sonnenschutz, Elektro und Naturstein im Rahmen der Fassadensanierung der Grundschule Ulmen |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergaben der Gewerke Putz- und Malerarbeiten im Rahmen der Fassadensanierung der Grundschule Ulmen |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Neugestaltung des Schulhofes der Grundschule Lutzerath und die Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung von Defibrillatoren |
| 11. | Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO |
| 12. | Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung des Eigenanteils der Mittagsverpflegung an den Grundschulen |
| 13. | Mitteilungen über eine mögliche Einführung eines Gästebeitrages auf Verbandsgemeindeebene |
| 14. | Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 |
| 15. | Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Jahr 2023 |
| 16. | Mitteilung über den Abschluss der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde Ulmen in den Haushaltsjahren 2018-2022 |
| 17. | Mitteilungen |
| TOP 1: | Vertragsangelegenheit |
Der Verbandsgemeinderat hat über eine Vertragsangelegenheit beraten und beschlossen.
| TOP 2: | Mitteilungen |
| - | Informationen über eine Veranstaltung |
| TOP 3: | Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Erweiterungs- und Umbaumaßnahme an der Burg-Grundschule Ulmen |
Sachverhalt:
Das Büro IBS-Ingenieure GbR, Alflen, wurde mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt, um ein Konzept für die bauliche Erweiterung der Schule auf dem vorhandenen Gelände zu entwickeln.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:
| - | Errichtung einer Mensa mit Küche und Nebenräumen |
| - | Errichtung einer Einfeld-Sporthalle einschließlich Nebenräumen |
| - | Umbau der vorhandenen Klassenräume zu Teamräumen, entsprechend dem pädagogischen Konzept der Grundschule |
| - | Aufstockung des Dachgeschosses zur Schaffung eines zusätzlichen Teamraumes aufgrund steigender Schülerzahlen |
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie hat das Planungsbüro IBS-Ingenieure GbR zwei Varianten für die Erweiterungsmaßnahmen entworfen. Die Pläne werden in der Sitzung durch das Planungsbüro vorgestellt.
Das Ergebnis wurde in der Sitzung des Schulträgerausschusses am 11.11.2025 bereits vorgestellt. Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Planungsvariante 1 weiterzuverfolgen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Entwurf für den Haushaltsplan 2026 sind 100.000,00 € für die weitere Planung der Baumaßnahme vorgesehen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat spricht sich ebenfalls dafür aus, die Planungsvariante 1 weiterzuverfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 4: | Beratung und Beschlussfassung zur 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen - Antrag auf ergänzende landesplanerische Stellungnahme nach § 20 LPlG |
Sachverhalt:
In der Ortsgemeinde Lutzerath beabsichtigt ein Investor die Errichtung und den Betrieb von Agri-Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Grundstücken. Konkret sollen drei Anlagen der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) in drei Teilbereichen (s. Anlage) auf einer Fläche von ca. 82 ha entstehen.
Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ulmen sind diese Flächen als Flächen für die Land- und Forstwirtschaft dargestellt. Zur Umsetzung des Vorhabens ist zwingend die Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
In seiner Sitzung am 05.08.2025 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lutzerath daher beantragt, die Flächen im Rahmen der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ zu berücksichtigen.
In der Vergangenheit befasste sich der Verbandsgemeinderat bereits intensiv mit der Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Nach abgeschlossener Potenzialflächenanalyse, landesplanerischer Stellungnahme und Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden wurden Flächen mit einer Größe von insgesamt ca. 187 ha herausgefiltert, die sich konkret für die Umsetzung von PV-Projekten eignen. Demzufolge wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 13.12.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ulmen für den Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ fortzuschreiben (8. Fortschreibung) und diese Flächen als Sonderbauflächen für Photovoltaikanlagen auszuweisen.
Die Agri-PV Flächen der Ortsgemeinde Lutzerath sind überwiegend als Vorranggebiete der Landwirtschaft (Z83) im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (2017) ausgewiesen. Das bedeutet, dass zwingend ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden muss. Hierbei ist unklar inwiefern ein solches Aussicht auf Erfolg hat. Daher wurden diese Flächen bei der damaligen PV-Potenzialflächenanalyse nicht berücksichtigt.
Da es sich auch bei der Errichtung von Agri-PV Anlagen um raumbedeutsame Vorhaben handeln kann, muss geklärt werden, ob das Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist und keine erheblichen überörtlichen oder raumbedeutsamen Auswirkungen hat. Für die Agri-PV Flächen in den Gemarkungen Lutzerath und Driesch kann die Verbandsgemeinde als Träger der Flächennutzungsplanung daher eine ergänzende Landesplanerische Stellungnahme nach § 20 LPlG bei der zuständigen Landesplanungsbehörde beantragen. Der Vorhabenträger / Investor soll hierzu einen entsprechenden Planer mit der Erstellung der entsprechenden Unterlagen beauftragen. Sobald diese Unterlagen vorliegen, stellt die Verbandsgemeinde den Antrag auf landesplanerische Stellungnahme nach § 20 LPlG. So soll sichergestellt werden, dass das Vorhaben raumverträglich ist und das keine Ziele der Regionalplanung beeinträchtigt werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Gemäß Nutzungsvereinbarung vom 29.04.2025 für das Agri-PV Projekt in der Ortsgemeinde Lutzerath sind die für Fortschreibung des Flächennutzungsplanes anfallenden Kosten vom Vorhabenträger / Investor zu tragen. Auch die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme sind vom Vorhabenträger/ Investor zu übernehmen.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat folgendes:
Einer Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung der Agri-PV Flächen in den Gemarkungen Lutzerath und Driesch wird grundsätzlich zugestimmt. Ein Antrag auf ergänzende landesplanerische Stellungnahme nach § 20 LPlG wird gestellt, sofern der Vorhabenträger / Investor die Kosten hierfür übernimmt und die dafür notwendigen Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung einreicht. Das bestehende PV-Konzept der Verbandsgemeinde Ulmen wird um die Agri-PV Flächen der Ortsgemeinde Lutzerath ergänzt und die Flächen sollen anschließend in das weitere Verfahren zur 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit aufgenommen werden.
Einer Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Agri-PV Flächen wird nicht zugestimmt, weil
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 5: | Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Windkraft |
Sachverhalt:
Im Rahmen der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Windkraft im Jahr 2014, hat sich der Verbandsgemeinderat intensiv mit der Steuerung von Windenergieanlagen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes (FNP) auseinandergesetzt. Seinerzeit wurden anhand eines Kriterienkataloges mehrere Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen. So wurde u.a. auch die Fläche Nr. 6 (s. Anlage) in der Gemarkung Ulmen als solche dargestellt.
Mit Inkrafttreten des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) am 01.02.2023 sind die Länder verpflichtet, bestimmte Anteile der Landesfläche zeitlich gestaffelt für Windenergieanlagen auszuweisen. Rheinland-Pfalz muss bis zum 31.12.2027 mindestens 1,4 % und bis zum 31.12.2032 mindestens 2,2 % der Landesfläche als Windenergiegebiete ausweisen. Die maßgebenden Windkraftflächen zur Erreichung der Landesflächenbeitragswerte obliegt dem Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RROP). Im Rahmen des Entwurfs zur 1. Teilfortschreibung des RROP zum Kapitel 3.2 (Energiegewinnung und -versorgung) wurden Flächen als Vorranggebiete für Windenergienutzung ausgewiesen. Auch die Fläche Nr. 6 wurde als solche in der 1. Offenlage zum RROP dargestellt (sh. Anlage Nr. 97c).
In unmittelbarer Nähe zu der o.g. Fläche Nr. 6 (im FNP) bzw. Nr. 97c (im RROP) in der Gemarkung Ulmen betreibt ein regionaler Rohstoff- und Baustoffproduzent gemeinsam mit einem Bauunternehmen einen Basaltsteinbruch. Da der Steinbruch mittelfristig ausgesteint ist, plant der Betreiber zurzeit eine Erweiterung des Steinbruchs auf diese o.g. Fläche, die im aktuellen rechtskräftigen RROP aus dem Jahr 2017 auch entsprechend als Vorbehaltsfläche für den Rohstoffabbau ausgewiesen ist. Die Sicherung regionaler Rohstoffvorkommen dient der Versorgungssicherheit, Vermeidung langer Transportwege und damit auch dem Klimaschutz. Basalt als wichtiger heimischer Rohstoff für den Straßenbau, spielt im Hinblick auf zukünftige Infrastrukturmaßnahmen (z.B. militärsicher Flugplatz Büchel) innerhalb der Verbandsgemeinde eine entscheidende Rolle. Aufgrund dessen unterstützt der Verbandsgemeinderat diese Überlegungen des Steinbruchbetreibers. Ebenso priorisiert das Land Rheinland-Pfalz als Eigentümer des Grundstückes (Landesforsten) ebenfalls den Rohstoffabbau auf dieser Fläche.
Grundsätzlich möchte die Verbandsgemeinde Ulmen aber den Zielen der Energiewende Rechnung tragen. Dies wird umfangreich durch die aktuelle Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen oder die bereits gebauten Windkraftanlagen innerhalb der Verbandsgemeinde dokumentiert. Ebenso wurden im Rahmen der Beteiligung zur 1. Offenlage des RROP, nach Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden, entsprechende Stellungnahmen zur Ausweisung von Flächen als Vorranggebiete für Windenergienutzung oder als Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen abgegeben.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes sind entsprechende Mittel in den Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen für das Jahr 2026 einzustellen.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat den Flächennutzungsplan, Teilbereich Windkraft zu ändern. Die Fläche Nr. 6 soll zukünftig nicht mehr als Konzentrationsfläche für Windkraft dargestellt werden. Der Verbandsgemeinderat begrüßt die Überlegungen des Steinbruchbetreibers hinsichtlich der Erweiterung des Steinbruches. Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald wird gebeten, die Fläche Nr. 97c zukünftig auch weiterhin als Vorbehaltsfläche für den Rohstoffabbau darzustellen und auf die Ausweisung dieser Fläche als Vorrangfläche für die Windenergienutzung zu verzichten.
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 6: | Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe im Gigabitausbau im Landkreis Cochem-Zell |
Sachverhalt:
Parallel zu den Ausbauprojekten der Breitbandnacherschließung sowie der Erschließung der Industrie- und Gewerbegebiete, die zwischenzeitlich erfolgreich von der Breitband-Infrastrukturgesellschaft Cochem-Zell mbH (BIG) fertiggestellt wurden, hat der Eigenbetrieb Wirtschaft & Innovation der Kreiswerke bereits die nächste und voraussichtlich finale Ausbaustufe, den Gigabitausbau (Glasfaserausbau), vorbereitet. Mit den zuvor genannten und von der BIG durchgeführten Projekten besteht zwar im gesamten Kreisgebiet eine solide Grundversorgung – basierend auf dem Konzept mit leistungsstarken Technikstandorten und Kabelverzweigern in den Ortslagen und Anbindung der einzelnen Gebäude über die Kupferleitungen der Telekom. Auch wenn bereits alle Schulen, entfernt liegende Adresspunkte und Betriebe innerhalb der Gewerbegebiete über direkte Glasfaseranschlüsse verfügen, bedarf es künftig aber einer FTTB/H-Erschließung bis zum Endverbraucher, um dem zunehmenden Bedarf an Bandbreiten und den steigenden Anforderungen an digitaler Infrastruktur Rechnung zu tragen.
Aus diesem Grund hat die Verbandsgemeinde bereits im Jahr 2022 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis Cochem-Zell sowie den Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch und Zell über die Zusammenarbeit zum Gigabitausbau beschlossen und die Beantragung von Fördermitteln im sog. „Graue-Flecken-Programm“ in die Wege geleitet. Darüber hinaus hat der Eigenbetrieb des Landkreises Wirtschaft & Innovation im ersten Halbjahr 2023 sog. Branchendialoge mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen (TKU) geführt, um die Potenziale zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der TKU auszuloten und im Anschluss daran von April bis Juli 2023 ein Markterkundungsverfahren (MEV) eingeleitet, um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus sicherzustellen und das Ausbaugebiet und die unterversorgten Anschlüsse für ein mögliches Förderprojekt zu identifizieren. Die Auswertung des MEV ergab ein Ausbauvolumen von rund 8.200 Adresspunkten mit einer erforderlichen Tiefbaulänge von rund 450 km und einer kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 58 Mio. €. Auf dieser Grundlage wurde im August 2023 ein entsprechender Förderantrag beim Bund und im Dezember 2023 ein Förderantrag beim Land eingereicht. Der Bund hat dem Landkreis mit Bescheid vom 18.09.2023 eine Zuwendung in vorläufiger Höhe von 34,8 Mio. € bewilligt und das Land Rheinland-Pfalz hat im Rahmen der Ko-Finanzierung mit Bescheid vom 21.12.2023 eine Zuwendung in vorläufiger Höhe von 17,4 Mio. € bewilligt. Damit finanziert der Bund 60 % und das Land 30 % der kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke von 58 Mio. €.
Der kommunale Eigenanteil von 10 % wird gemäß dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom März 2022 solidarisch zwischen dem Landkreis und den Verbandsgemeinden aufgeteilt.
In der Sitzung am 16.05.2024 hat der Verbandsgemeinderat den Eigenbetrieb des Landkreises Wirtschaft & Innovation mit der Ausschreibung des Gigabitausbaus beauftragt, der daraufhin nach intensiven Abstimmungen mit den technischen und juristischen Beratern das Ausschreibungsgebiet zur bestmöglichen Ausnutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur in vier Gebietslose aufgeteilt hat. Eine entsprechende Karte des Ausschreibungsgebiets mit dem Zuschnitt der gebildeten Lose ist der Beschlussvorlage als Anhang beigefügt. Das Auswahlverfahren wurde am 09.07.2024 eingeleitet und im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) europaweit bekanntgemacht. Innerhalb der Teilnahmefrist haben insgesamt vier TKU einen Teilnahmeantrag eingereicht, wobei ein TKU wegen nicht nachgewiesener Mindestkriterien (Referenzobjekte) vom Verfahren ausgeschlossen und die verbliebenen drei TKU zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert wurden. Auf Grundlage der eingereichten indikativen Angebote fanden am 25.02.2025 Bietergespräche statt nach denen die TKU zur Abgabe von finalen Angeboten aufgefordert wurden.
Innerhalb der Angebotsfrist bis zum 30.05.2025 sind insgesamt drei Angebote eingegangen. Nach einer durchgeführten Angebotsaufklärung mit einem TKU ergibt sich anhand der im Verfahren festgelegten Bewertungskriterien die nachfolgende Punktevergabe:
| Wertungskriterium | Bieter | Los 1 | Los 2 | Los 3 | Los 4 |
| Wi-Lü(max. 65 Punkte) | N.N. | 30,07 | -- | -- | -- |
| Glasfaser Plus | 65,00 | 65,00 | 65,00 | 65,00 |
| Westconnect | -- | 62,97 | -- | 57,53 |
| Techn. Konzept (max. 10 Punkte) | N.N. | 7,50 | -- | -- | -- |
| Glasfaser Plus | 7,50 | 7,50 | 7,50 | 7,50 |
| Westconnect | -- | 7,50 | -- | 7,50 |
| Endkundenpreise (max. 10 Punkte) | N.N. | 5,00 | -- | -- | -- |
| Glasfaser Plus | 10,00 | 9,70 | 10,00 | 9,70 |
| Westconnect | -- | 9,97 | -- | 9,97 |
| Alternative Verlegemethoden (max. 5 Punkte) | N.N. | 5,00 | -- | -- | -- |
| Glasfaser Plus | 5,00 | 5,00 | 5,00 | 5,00 |
| Westconnect | -- | 5,00 | -- | 5,00 |
| Qualität Projektablauf(max. 10 Punkte) | N.N. | 6,00 | -- | -- | -- |
| Glasfaser Plus | 6,00 | 6,00 | 6,00 | 6,00 |
| Westconnect | -- | 10,00 | -- | 10,00 |
| Gesamtbewertung: | |||||
| Bieter | Los 1 | Los 2 | Los 3 | Los 4 |
| Gesamtwertung(max. 100 Punkte) | N.N. | 53,57 | -- | -- | -- |
| Glasfaser Plus | 93,50 | 93,20 | 93,50 | 93,20 |
| Westconnect | -- | 95,44 | -- | 90,00 |
Zusammenfassung und Vergabeempfehlung:
Die Angebote aller Bieter erfüllen aus technischer Sicht die Anforderungen der Vergabebedingungen und sind grundsätzlich zuschlagfähig. Aus technisch-fachlicher Sicht empfiehlt der TÜV Rheinland die Vergabe an den jeweils Bestbietenden in den einzelnen Losen.
Los 1 „Eifel Nord“ (VG Kaisersesch):
Entsprechend der Wertungskriterien wird das Angebot von Bieter „N.N.“ mit 53,57 Punkten und das Angebot von Bieter „Glasfaser Plus“ mit 93,50 Punkten bewertet. Der deutliche Punktabstand ist im Wesentlichen auf die hohe Differenz bei der Wirtschaftlichkeitslücke zurückzuführen. Während Bieter „N.N.“ mit sehr hohen und zum Teil nicht nachvollziehbaren Meterpreisen kalkuliert, setzt Bieter „Glasfaser Plus“ wettbewerbsorientierte Preise an und kommt zu deutlich reduzierten Investitionskosten. Bestbietender in Los 1 ist somit die Glasfaser Plus GmbH.
Los 2 „Eifel West“ (VG Ulmen):
Entsprechend der Wertungskriterien wird das Angebot von Bieter „Glasfaser Plus“ mit 93,20 Punkten und das Angebot von Bieter „Westconnect“ mit 95,44 Punkten bewertet. Beide Angebote sind in nahezu jeder Hinsicht vergleichbar. Obwohl Bieter „Glasfaser Plus“ eine minimal geringere Wirtschaftlichkeitslücke aufweist (Differenz: 151.103,36 €), entscheidet der qualitativ hochwertigere Projektablaufplan von Bieter „Westconnect“ über den Zuschlag. Bestbietender in Los 2 ist somit die Westconnect GmbH.
Los 3 „Mosel“ (VG Cochem & VG Zell):
Entsprechend der Wertungskriterien wird das Angebot des einzigen Bieters „Glasfaser Plus“ mit 93,50 Punkten bewertet. Bestbietender in Los 3 ist somit die Glasfaser Plus GmbH.
Los 4 „Hunsrück“ (VG Zell & VG Cochem):
Entsprechend der Wertungskriterien wird das Angebot von Bieter „Glasfaser Plus“ mit 93,20 Punkten und das Angebot von Bieter „Westconnect“ mit 90,00 Punkten bewertet. Beide Angebote sind in nahezu jeder Hinsicht vergleichbar. Die günstigere Wirtschaftlichkeitslücke von Bieter „Glasfaser Plus“ (Differenz: 1.158.787,00 €) entscheidet somit über den Zuschlag. Bestbietender in Los 4 ist somit die Glasfaser Plus GmbH.
Wirtschaftlichkeitslücken:
| Bieter | Los 1 | Los 2 | Los 3 | Los 4 |
| Wi-Lü (in €) | N.N. | 10.726.510,80 | -- | -- | -- |
| Glasfaser Plus | 6.977.234,00 | 4.838.896,64 | 8.621.932,81 | 10.081.213,00 |
| Westconnect | -- | 4.990.000,00 | -- | 11.240.000,00 |
Demnach ergibt sich für den Gigabitausbau im Landkreis Cochem-Zell für alle vier Lose eine Gesamtwirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 30.670.379,81 €. Im Rahmen der zu beantragenden endgültigen Förderbescheide werden die Fördersummen von Bund und Land entsprechend angepasst. Bei unveränderten Förderquoten beträgt die Förderung vom Bund demnach 18.402.227,89 €, die Förderung vom Land 9.201.113,94 € und der kommunale Eigenanteil beträgt 3.067.037,98 €. Für jede Verbandsgemeinde und den Landkreis Cochem-Zell fällt somit ein Eigenanteil i. H. v. 613.407,60 € an.
Anhand der vorgelegten Bauzeitenpläne ist eine Realisierung der Vorhaben in allen Losen im Zeitraum bis Ende 2028 vorgesehen, was auch dem Bewilligungszeitraum des vorläufigen Zuwendungsbescheides des Bundes entspricht.
Der Kreistag stimmte in der Sitzung am 08.09.2025 einer Auftragsvergabe entsprechend der Vergabeempfehlung zu.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushaltsplan 2026 der Verbandsgemeinde Ulmen werden für das Jahr 2026 Mittel i.H.v. 160.000 €, für das Jahr 2027 Mittel i.H.v. 260.000 € sowie für das Jahr 2028 Mittel i.H.v. 210.000 € eingeplant.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt zu, entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 08.09.2025, einer Auftragsvergabe für den Gigabitausbau im Landkreis Cochem-Zell wie folgt zuzustimmen:
| - | Los 1 „Eifel Nord“ (VG Kaisersesch): Glasfaser Plus GmbH, 51063 Köln |
| - | Los 2 „Eifel West“ (VG Ulmen): Westconnect GmbH, 45131 Essen |
| - | Los 3 „Mosel“ (VG Cochem & VG Zell): Glasfaser Plus GmbH, 51063 Köln |
| - | Los 4 „Hunsrück“ (VG Zell & VG Cochem): Glasfaser Plus GmbH, 51063 Köln |
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 7: | Bekanntgabe von Entscheidungen über die Auftragsvergaben für die Gewerke Fassade, Fenster, Sonnenschutz, Elektro und Naturstein im Rahmen der Fassadensanierung der Grundschule Ulmen |
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 09.10.2025 hat der Verbandsgemeinderat den Bürgermeister im Benehmen mit dem Ältestenrat ermächtigt, die Aufträge für die einzelnen Gewerke für die Fassadensanierung der Grundschule Ulmen an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Der Bürgermeister hat daher im Benehmen mit dem Ältestenrat folgende Entscheidungen getroffen:
Der Auftrag für die Fassadenarbeiten wurde an die Firma R + Z Fassade aus Obertshausen zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto 163.952,85 € vergeben.
Der Auftrag für die Fensterarbeiten wurde an die Firma Schreinerei Kaspari GmbH & Co. KG aus Lutzerath zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto 221.322,15 € vergeben.
Der Auftrag für die Sonnenschutzarbeiten wurde an die Firma Wilfried Müller GmbH aus Leuterod zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto 42.117,67 € vergeben.
Der Auftrag für die Elektroarbeiten wurde an die Firma Elektro Konrath aus Zell zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto 21.879,22 € vergeben.
Der Auftrag für die Natursteinarbeiten wurde an die Firma Naturstein Laux aus Ulmen zu einer Auftragssumme in Höhe von 10.234,00 € vergeben.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die getroffenen Entscheidungen zustimmend zur Kenntnis.
| TOP 8: | Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergaben der Gewerke Putz- und Malerarbeiten im Rahmen der Fassadensanierung der Grundschule Ulmen |
Sachverhalt:
Im Rahmen der Fassadensanierung an der Grundschule Ulmen wurden zuletzt die Ausschreibungen für die Gewerke Gerüstbau, Fassade, Fenster, Sonnenschutz, Elektro sowie Naturstein abgeschlossen und die Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter erteilt.
Zuletzt wurden nun auch die Putz- und Malerarbeiten durch die Vergabestelle IKZ ZUCK beschränkt ausgeschrieben. Drei Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Submission fand am 13.11.2025 statt. Es wurde nur ein Angebot durch die Firma Lebensraum T. M. GmbH aus Daun mit einer Angebotssumme in Höhe von 18.512,71 € brutto abgegeben.
Der Preisspiegel wird als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei der Buchungsstelle 21102-096000-254-2 sind Mittel in Höhe von 500.000,00 € eingestellt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt - vorbehaltlich der Prüfung durch das Ingenieurbüro IBS aus Alflen - den Auftrag für die Putz- und Malerarbeiten an die Firma Lebensraum T. M. GmbH aus Daun mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 18.512,71 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 9: | Beratung und Beschlussfassung über die Neugestaltung des Schulhofes der Grundschule Lutzerath und die Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme |
Sachverhalt:
Die derzeitige Gestaltung des Schulhofs der Grundschule Lutzerath entspricht nicht mehr den pädagogischen, sicherheitstechnischen und gestalterischen Anforderungen an einen modernen Lern- und Bewegungsraum. Mit den geplanten Maßnahmen soll die Aufenthaltsqualität für die Schüler/innen verbessert werden, insbesondere auch in Bezug auf die Nutzung im Ganztagsbereich.
Auf dem oberen Schulhof sind eine ordnungsgemäße Entwässerung, neue Bodenmarkierungen zur Bewegungsförderung, ein Sonnensegel im Sitzbereich sowie die Erneuerung und Einfassung im Spielbereich der vorhandenen Rutsche vorgesehen. Zudem soll eine Toranlage zum Zugang der Außensportanlage installiert werden.
Der untere Schulhof soll durch Teilentsiegelung, Begrünung und neue Pflanzungen aufgewertet werden. Weiterhin soll ein Outdoor-Klassenzimmer mit Sonnenschutz und ein überdachter Aufenthaltsbereich für die Kinder zum Malen, Spielen und Essen entstehen. Die Anschaffung zusätzlicher Spielgeräte zur Gestaltung der Pausen und der Betreuungszeiten ist ebenfalls vorgesehen.
Die Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 200.000 €. Hierzu wurde eine Förderung aus dem Bundesprogramm für Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (sogen. „Basismittel“) in Höhe von 140.000 € bewilligt.
Für die Planung der Neugestaltung des Schulhofes muss ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Da das Planungshonorar unter 25.000,00 € netto liegt, könnte nur mit einem Planungsbüro verhandelt werden.
Um evtl. ein günstigeres Angebot zu erhalten, werden jedoch zwei Büros angefragt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2025 stehen bei der Buchungsstelle 21101-096000-246-2 Mittel in Höhe von 50.000,00 € zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 sind entsprechende Mittel einzustellen. Für die Maßnahme wurde ein Zuschuss in Höhe von 140.000,00 € bewilligt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Neugestaltung des Schulhofes der Grundschule in Lutzerath. Des Weiteren wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, für die Planungsleistungen bei 2 Büros Angebote anzufordern. Der Bürgermeister wird ermächtigt im Benehmen mit dem Ältestenrat an das wirtschaftlichste Büro zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 10: | Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung von Defibrillatoren |
Sachverhalt:
Die Produktion des bisher eingesetzten Defibrillators „Lifepak CR Plus“ wurde aufgrund des Alters des Gerätemodells eingestellt. Daher ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich. Als Nachfolgegerät wurde der Defibrillator „ZOLL AED“ ausgewählt.
Von der Erneuerung betroffen sind die Defibrillatoren-Standorte in den Gemeinden Auderath, Beuren, Gevenich, Kliding, Schmitt, Ulmen (an fünf Standorten), Urschmitt, Weiler und Wollmerath. Zusätzlich soll in Bad Bertrich ein weiterer Standort neu eingerichtet werden. Damit ergibt sich ein Gesamtbedarf von 14 neuen Defibrillatoren.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen der Förderbestimmungen sind die vergaberechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die Ausschreibung der Geräte soll über die Vergabestelle ZUCK erfolgen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Kosten können zu 100 % aus Zuwendungen des Regionalen Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz finanziert werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Beschaffung von 14 neuen Defibrillatoren zu und beauftragt die Vergabestelle ZUCK mit der Ausschreibung.
Der Bürgermeister wird ermächtigt in Absprache mit dem Ältestenrat den Auftrag im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen. Dem Verbandsgemeinderat wird in der nachfolgenden Sitzung die Vergabeentscheidung mitgeteilt. Wenn jedoch die vor Einleitung des Vergabeverfahrens ermittelten Kosten um 20% oder mehr überschritten werden, behält sich der Verbandsgemeinderat die Entscheidung vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 11: | Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO |
Sachverhalt:
Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnug ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Haupt- und Finanzausschuss genehmigt werden.
Für den Sommerferienspaß 2025 gingen folgende Spenden ein:
Die Sparkasse Mittelmosel spendete für die Jugendfeuerwehr anlässlich des Jubiläums und des Feuerwehrtags einen Betrag v. 300,00 €.
Die Jugendfeuerwehren erhielten von der Bäckerei Müsch 1111,00 € durch den Verkauf der Florianskruste.
Außerdem spendete die Bäckerei Müsch für den Seniorentag in Urschmitt Apfelstreuselkuchen im Wert von 10,99 € und für die Ferienfreizeit Brötchen im Wert von 47,00 €.
Die Raiffeisenbank MEHR eG spendete 500,00 € zugunsten des 40-jährigen Bestehens der Jugendfeuerwehr Kliding.
Die Energieversorgung Mittelrhein AG spendete 1.500,00 € für die Eifelvereine.
Michael Poth spendete 1.000,00 € für den Umbau am Feuerwehrhaus Alflen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
entfällt
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Spenden dankend an.
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 12: | Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung des Eigenanteils der Mittagsverpflegung an den Grundschulen |
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Ulmen stellt die Mittagsverpflegung an den Ganztagsschulen der Grundschule Lutzerath sowie der Burg-Grundschule Ulmen sicher.
Nach § 85 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes können die Eltern der Schülerinnen und Schüler, die an der Ganztagsschule teilnehmen, sozial angemessen an den Verpflegungskosten für das Mittagessen beteiligt werden.
Bis zum 31.12.2021 folgte die Verbandsgemeinde der Empfehlung des Landkreistages, welche sich an den Sachbezugswerten der Sozialversicherungsentgeltverordnung orientierten und jeweils zum 01.01 eines Jahres angepasst wurden. Zum 01.01.2022 hat der Landkreistag erstmals keine Empfehlung mehr ausgesprochen, die Entscheidung über die Festsetzung ist seither den jeweiligen Trägern freigestellt.
Finanziell benachteiligte Familien werden über einen Antrag aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes komplett von der Elternbeteiligung an der Mittagsverpflegung befreit.
Für finanziell bedürftige Familien, die keinen Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, besteht auf Antrag die Möglichkeit der Unterstützung aus dem Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz, der einen Eigenanteil von 1,00 € pro Mittagessen vorsieht.
Zum 01.09.2022 wurde die Eigenbeteiligung an der Mittagsverpflegung in den Grundschulen Lutzerath und Ulmen, aufgrund von Preissteigerungen, auf 4,00 € pro Essen erhöht.
Aufgrund weiterer Preissteigerungen der Caterer und unter Einbeziehung der Nebenkosten (siehe Anlagen) sollte die Eigenbeteiligung der Mittagsverpflegung nochmals erhöht werden.
Nach RS mit den umliegenden Schulträgern, haben diese folgende Eigenanteile festgelegt. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell und die Verbandsgemeinde Kaisersesch erheben 5,00 € pro Essen. Die Eigenbeteiligung in den Verbandsgemeinden Cochem und Zell betragen zum aktuellen Zeitpunkt noch 4,50 € pro Mittagessen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Einnahmen der Mittagsverpflegung werden unter den Buchungsstellen 21101-442590 und 21102-442590 verbucht. Die Erhöhung wird bei der Haushaltsplanung mitberücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Erhöhung der Eigenbeteiligung an der Mittagsverpflegung in der Grundschule Lutzerath und der Burg-Grundschule Ulmen auf 5,00 € pro Essen.
Abweichender Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Erhöhung der Eigenbeteiligung an der Mittagsverpflegung in der Grundschule Lutzerath und der Burg-Grundschule Ulmen gestaffelt zu erhöhen.
2026: 4,50 Euro
2027: 5,00 Euro
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 13: | Mitteilungen über eine mögliche Einführung eines Gästebeitrages auf Verbandsgemeindeebene |
Durch eine Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) zum 01.03.2025 ist es nun möglich, in die Kalkulation eines Gästebeitrages auch Kosten für Einrichtungen und Veranstaltungen Dritter oder eines regionalen Verbundes einzubeziehen.
Gleiches gilt für Einrichtungen und Veranstaltungen außerhalb des Gemeindegebietes sowie für die den Gästen eingeräumte Möglichkeit, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenlos oder ermäßigt zu nutzen.
Grundsätzlich liegt die Aufgabe der Tourismusförderung bei den Ortsgemeinden. Nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) kann jedoch auch die Verbandsgemeinde Aufgaben der Tourismusförderung übernehmen, soweit diese von überörtlicher Bedeutung sind. Damit besteht grundsätzlich sowohl auf Orts- als auch auf Verbandsgemeindeebene die Möglichkeit, durch Satzung einen Gästebeitrag zu erheben.
Der Landkreis Cochem-Zell wirbt derzeit für die Einführung eines Gästebeitrages auf Verbandsgemeindeebene, um damit Kosten des ÖPNV teilweise refinanzieren zu können. Hierzu müsste zwischen der Verbandsgemeinde und dem Landkreis eine Vereinbarung geschlossen werden, nach der ein festgelegter Anteil der Gästebeitragseinnahmen zur Finanzierung der ÖPNV-Kosten an den Landkreis abgeführt wird.
Die Verbandsgemeinde Ulmen ist touristisch an der GesundLand Vulkaneifel GmbH (GLV) beteiligt und entrichtet hierfür jährlich einen Gesellschafterbeitrag. Durch die Einführung eines Gästebeitrages auf Verbandsgemeindeebene könnte der Verbandsgemeindehaushalt künftig finanziell entlastet werden.
Damit die geplante Gästekarte für Besucher attraktiv wird, ist eine Einigung zwischen den Verkehrsverbünden VRM (Verkehrsverbund Rhein-Mosel) und VRT (Verkehrsverbund Region Trier) erforderlich. Nur so kann gewährleistet werden, dass Gäste den ÖPNV verbundsübergreifend nutzen können. Die Mitgesellschafter der GLV, die Verbandsgemeinden Wittlich-Land und Daun, haben bereits einen Gästebeitrag auf Verbandsgemeindeebene eingeführt bzw. werden diesen im Frühjahr 2026 einführen.
Für den Gast ist es wichtig, dass die Vergünstigungen über die Gästekarte möglichst einheitlich im gesamten Gebiet des GesundLandes gelten, um ein attraktives und zusammenhängendes Angebot zu schaffen.
In der Verbandsgemeinde Ulmen besteht die besondere Situation, dass die Ortsgemeinde Bad Bertrich als eigenständige Mitgesellschafterin der GLV bereits eine eigene Gästebeitragssatzung hat und auf diese Einnahmen zwingend angewiesen ist.
Bad Bertrich trägt nicht nur den eigenen Gesellschafteranteil an der GLV, sondern finanziert über die Verbandsgemeindeumlage auch anteilig den Gesellschafterbeitrag der Verbandsgemeinde Ulmen mit.
Zur rechtlichen Einordnung dieser Thematik und Erörterung der verschiedenen Lösungsansätze fand ein Beratungsgespräch mit Herrn Dr. Meiborg und Herrn Meffert vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) statt.
Der GStB befürwortet die Einführung eines flächendeckenden Gästebeitrages und unterstützt die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen bei der Erstellung der notwendigen Kalkulationsgrundlagen.
Zusammenfassung
Mit der Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) eröffnet sich für die Verbandsgemeinde Ulmen die Möglichkeit, künftig einen Teil der Aufwendungen für die Tourismusförderung zu refinanzieren.
Neben dem finanziellen Aspekt profitieren hiervon insbesondere überörtliche Aktivitäten und Kooperationen, wodurch zugleich die Attraktivität einer möglichen Gästekarte gesteigert wird.
Dies bietet einen zusätzlichen Mehrwert für die Gäste und trägt dazu bei, dass die Tourismusregion langfristig konkurrenzfähig bleibt.
Eine nachhaltige Stärkung der kommunalen Infrastruktur sowie des öffentlichen Personennahverkehrs wirkt sich insgesamt positiv auf die Entwicklung der Verbandsgemeinde aus.
Gleichzeitig sind die bestehenden Strukturen und Besonderheiten – insbesondere in der Ortsgemeinde Bad Bertrich – zu berücksichtigen, um eine gerechte und rechtssichere Lösung zu gewährleisten.
| TOP 14: | Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:
| 1. | in der Ergebnisrechnung |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 13.048.378,62 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 12.518.725,25 EUR |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | + 529.653,37 EUR |
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| 2. | in der Finanzrechnung |
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| die ordentlichen Einzahlungen auf | 11.651.988,93 EUR |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 11.155.212,18 EUR |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | + 496.776,75 EUR |
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| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 EUR |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 EUR |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 EUR |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 901.567,87 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.395.201,77 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 493.633,90 EUR |
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| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.185.573,97 EUR |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.188.716,82 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | - 3.142,85 EUR |
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| Finanzmittelüberschuss | 3.142,85 EUR |
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Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Offene Fragen wurden seitens der Verwaltung erörtert. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat dem Jahresabschluss 2023 zuzustimmen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat hat folgendes beschlossen:
| 1. | Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen. |
| 2. | Dem Jahresabschluss 2023 zuzustimmen. |
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 15: | Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Jahr 2023 |
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2023 zu beschließen. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Unterlagen geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Offene Fragen wurden seitens der Verwaltung erörtert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Entlastungserteilung zu beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat erteilt unter Vorsitz des Beigeordneten Ulrich Laux, der an der Ausführung des Haushaltsplanes 2023 nicht mitgewirkt hat, dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 3
Bürgermeister Alfred Steimers, der 1. Beigeordnete Thomas Kerpen und die Ratsmitglieder Karl-Josef Fischer und Sandra Hendges-Steffens haben gem. VV Nr. 4 zu § 114 GemO und § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
| TOP 16: | Mitteilung über den Abschluss der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde Ulmen in den Haushaltsjahren 2018 - 2022 |
Mit Schreiben vom 07.11.2025 (Eingang 11.11.2025) hat das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Cochem-Zell mitgeteilt, dass die Prüfungsbeanstandungen der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde Ulmen, der verbandsangehörenden Stadt und den Ortsgemeinden sowie der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in den Haushaltsjahren 2018-2022 durch die Beantwortung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ausgeräumt wurden. Ein Rat zum Umgang mit Gebührensatzungen der Wirtschaftswege wurde von den Prüfern integriert.
Die Prüfung ist abgeschlossen. Die Ratsmitglieder erhalten das Schreiben als nichtöffentliche Anlage.
| TOP 17: | Mitteilungen |
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
Der Vorsitzende informierte darüber, dass der A1-Lückenschluss gebaut wird.