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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 49/2025
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des

Werkausschusses der Verbandsgemeinde Ulmen

Sitzungsdatum:

Donnerstag, den 27.11.2025

Beginn:

17:02 Uhr

Ende:

18:05 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Vorsitzender

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

1. Beigeordnete(r)

Herr Thomas Kerpen

ab 17:06 Uhr (TOP 1)

Beigeordnete(r)

Herr Ulrich Laux

Herr Manfred Nehren

SPD

Herr Albert Klein

Stellv. Mitglied für Lothar Friedrich

CDU

Herr Peter Arnoldi

Herr Michael Fischer

Herr Klaus Kutscheid

Herr Bernd Mertes

Stellv. Mitglied für Karl-Josef Fischer

Frau Bettina Pellio

FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.

Herr Paul Haubrichs

Herr Gerd Johann

FWG Büchel e.V.

Herr Markus Radermacher

Protokollführer

Herr Patrick Simon

von der Verwaltung

Herr Nico Christ

Herr Frank Jäger

Herr Torsten Steffgen

Gäste

Frau Sandra Hendges-Steffens

Herr Brocker

Mittelrheinische Treuhand GmbH

Herr Nico Christ

Herr Daniel Dusemund

IBS-Ingenieure Alflen bis 17:40 Uhr (TOP 9)

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Karl-Josef Fischer

Herr Lothar Friedrich

Herr Zmudzinski

Mittelrheinische Treuhand GmbH

Herr Martin Boos

Kreisverwaltung Cochem-Zell

Herr Bernhard Rodenkirch

Stellv. Mitglied für Frank Steimers

Herr Frank Steimers

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Jahresabschluss 2024 des Abwasserwerkes

2.

Wirtschaftsplan 2026 der Verbandsgemeindewerke Ulmen - Betriebszweig Abwasserwerk

3.

Wirtschaftsplan 2026 der Verbandsgemeindewerke - Betriebszweig Energie

4.

Festsetzung Schmutzwassergebühr 2026 für die leitungsgebundene Abwasserentsorgung

5.

Erlass der Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung (WKB) 2026

6.

Festsetzung der Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil 2026 für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in die Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde

7.

Festsetzung der Gebühr 2026 für das Einsammeln, den Transport und die Annahme von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben und Überschussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen

8.

Partielle Kanalsanierung Gillenbeuren und Lutzerath: hier Projektvorstellung

9.

Kanal-TV Untersuchung Meiserich; Hier Auftragsvergabe

10.

Fahrzeugbeschaffung

11.

Öffentliche Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

12.

Nichtöffentliche Mitteilungen

Öffentlicher Teil

TOP1:

Jahresabschluss 2024 des Abwasserwerkes

Sachverhalt:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH (MT) hat den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 geprüft. Der Berichtsentwurf ist der Anlage angefügt.

Der Wirtschaftsprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt; die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.

Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 25.401.680,84 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresgewinn von 182.515,89 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 799.919,02 €.

Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresgewinn in Höhe von 182.515,89 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Breitenbach von der MT wird bei der Sitzung anwesend sein und den Jahresabschluss erläutern.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, den Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit vorliegendem Inhalt festzustellen und den Jahresgewinn 2024 auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10Nein 0Enthaltung 0Befangen 0

TOP2:

Wirtschaftsplan 2026 der Verbandsgemeindewerke Ulmen - Betriebszweig Abwasserwerk

Sachverhalt:

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 wurde durch die Werkleitung erarbeitet und ist der Anlage angefügt.

Die Höhe der Planansätze zum Zeitpunkt der Planaufstellung beruhen auf Berechnungen, Verpflichtungen, Erfahrungen und Prognosebetrachtungen für das Jahr 2026. Sie beinhalten in einem maßvollen Umfang ‚Vorsorgeaufwendungen‘, die sich auf Betriebserfahrungen der vergangenen Jahre stützen.

Zudem erweist sich die veränderte Geopolitische Lage auf der Welt zu einem Problemfaktor. Bei der Beschaffung von Bau- und Ersatzteilen, Baustoffen, Hilfs- und Betriebsstoffen kommt es zu Lieferengpässen. Ebenso sind teilweise starke Preiserhöhungen festzustellen.

Die Planung 2026 geht im Erfolgsplan von einem Jahresgewinn in Höhe von 1.101,00 € aus. In der Erwartung, dass nicht alle (Vorsorge-)Planansätze, wie die Umsetzung der vielen geplanten Neubaugebiete, ausgeschöpft werden müssen, besteht die Möglichkeit eines noch positiveren Jahresabschlusses.

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Wirtschaftsplan 2026 mit vorgelegtem Inhalt zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10Nein 0Enthaltung 0Befangen 0

TOP 3:

Wirtschaftsplan 2026 der Verbandsgemeindewerke - Betriebszweig Energie

Sachverhalt:

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 für den Betriebszweig Energie wurde durch die Werkleitung erarbeitet und ist der Anlage angefügt.

Die Höhe der Planansätze zum Zeitpunkt der Planaufstellung beruhen auf Berechnungen und Prognosebetrachtungen für das Jahr 2026.

Der Plan 2026 sieht im Erfolgsplan einen Jahresverlust von 4.252,00 € vor. Das negative Ergebnis soll auf den Verlustvortrag gebucht werden.

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Wirtschaftsplan 2026 für den Betriebszweig Energie mit vorgelegtem Inhalt zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 4:

Festsetzung Schmutzwassergebühr 2026 für die leitungsgebundene Abwasserentsorgung

Sachverhalt:

Seit dem Veranlagungsjahr 2021 war die Schmutzwassergebühr auf 3,25 €/m³, basierend auf der Nachkalkulation 2020, festgesetzt worden. Entsprechend der Nachkalkulation der Mittelrheinischen Treuhand im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 wäre unter Berücksichtigung einer marktüblichen Eigenkapitalverzinsung nach § 8 Abs. 3 KAG u. § 11 Abs. 6 EigenbetriebsVO eine Gebühr von 3,66 €/m³ als erforderlich anzusehen.

Aufgrund der stark gestiegenen Kosten und derzeitigen Marktsituation wurde eine Vorkalkulation für 2023 durchgeführt.

Für die Aufgabenwahrnehmung ist auch eine dringend notwendige Gewinnerwirtschaftung erforderlich, zumal die allgemeine Rücklage durch Verlustausgleiche für vergangene Wirtschaftsjahre bereits aufgebraucht ist. Laut § 11 Abs. 7 EigenbetriebsVO ist der Verlustausgleich aus dem Wirtschaftsjahr 2020 innerhalb der nächsten fünf Jahre auszugleichen.

Dies wiederum wird bekräftigt durch die Forderungen der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell zu den vorgelegten unausgeglichenen Wirtschaftsplänen der vergangenen Jahre.

In einem Auszug aus der Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 14.02.2020 zum Wirtschaftsplan 2020 heißt es:

„Es wird erwartet, dass bei der Gebührenneufestsetzung für das kommende Jahr kostendeckende Entgelte festgesetzt werden. Die Entgeltkalkulation sollte auch eine Verzinsung des Eigenkapitals vorsehen. Dies vermindert die Gefahr des Entstehens von ausgabewirksamen Verlusten. Zudem entsteht ein größerer tarifpolitischer Spielraum für die Zukunft, der insbesondere wegen des hohen anstehenden Investitionsbedarfes für Ersterschließungen und Kanalerneuerungen sinnvoll ist.“

Eine Rücklagenbildung für Substanzerhaltung und die Erwirtschaftung einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals sind nur möglich, wenn der Eigenbetrieb entsprechende Jahresgewinne erwirtschaftet.

Die Schmutzwassergebühr wurde aufgrund dieser Vorgaben für 2021 bereits auf 3,25 €/m³ festgesetzt.

Ohne Eigenkapitalverzinsung errechnete sich jedoch nach der Vorkalkulation 2023 eine erforderliche Gebühr von 3,58 €/m³.Dieser Gebührensatz wurde auch bereits für das Jahr 2023 beschlossen.

Mit Blick auf die laufenden sowie in den kommenden Jahren anstehenden Maßnahmen mit sehr hohem Investitionsbedarf (s. Investitionsprogramm 2026 ff.) und die Tatsache, dass Verlustvorträge vergangener Wirtschaftsjahre die allgemeine Rücklage nahezu vollständig aufgebraucht haben, wird empfohlen, die Schmutzwassergebühr für 2026 auf den derzeit bestehenden Betrag von 3,58 €/m³ festzusetzen.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat,

die Schmutzwassergebühr 2026 für die leitungsgebundene Entsorgung – wie im Vorjahr -auf 3,58 €/m³ festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 5:

Erlass der Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung (WKB) 2026

Sachverhalt:

Die Nachkalkulation im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 zeigt, dass eine Kostendeckung erreicht wurde.

Die Beitragshöhe des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagwasserbeseitigung soll für das Jahr 2026 ohne weitere Erhöhung auf 0,38 €/m² festgesetzt werden.

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die beigefügte Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung für 2026 – wie im Vorjahr - mit einem Beitragssatz auf 0,38 €/m² gewichtete Grundstücksfläche zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10Nein 0Enthaltung 0Befangen 0

TOP 6:

Festsetzung der Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil 2026 für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in die Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde

Sachverhalt:

Gemäß der Vereinbarung mit den Gemeinden ist der Anteilssatz für die Vorausleistung an den laufenden Kosten der Entwässerung von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen in das Abwassersystem der Verbandsgemeinde in der Haushaltssatzung der VG Ulmen festzusetzen.

Die Endabrechnung erfolgt kostendeckend entsprechend den Kalkulationsvorschriften in Rheinland-Pfalz nach Vorlage der Jahresabschlusszahlen.

Aus diesem Grund wird empfohlen, die Vorausleistung an den laufenden Kosten der Entwässerung von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen in das Abwassersystem der Verbandsgemeinde auf 0,50 €/m² entwässerte Fläche festzusetzen.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, den Vorausleistungssatz auf den laufenden Kostenanteil für die Entwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ulmen für das Haushaltsjahr 2026 auf 0,50 €/m² entwässerte Fläche und Jahr festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 7:

Festsetzung der Gebühr 2026 für das Einsammeln, den Transport und die Annahme von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben und Überschussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 wurde durch die Mittelrheinische Treuhand die Nachkalkulation vorgenommen. Eine Auskömmlichkeit/Kostendeckung der mobilen Entsorgung wurde erreicht.

In der Annahme von unveränderten Abfuhrkonditionen wird auch für 2026 eine unveränderte Gebühr vorgeschlagen.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, die Gebühr für das Einsammeln, den Transport und die Reinigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben sowie für das Einsammeln, den Transport und die Abnahme von Überschlussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen für das Wirtschaftsjahr 2026 auf 27,00 €/m³ abgefahrener Menge festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 8:

Partielle Kanalsanierung Gillenbeuren und Lutzerath:

hier Projektvorstellung

Sachverhalt:

Die Zustandsbewertung sowie die erarbeiteten Kanalsanierungskonzepte liegen nun im Entwurf vor und werden dem Werkausschuss vom beauftragten Ingenieurbüro IBS näher dargelegt.

Der Sanierungsumfang in den einzelnen Ortslagen soll im Rahmen der Möglichkeiten des jeweiligen Wirtschaftsplanes über mehrere Jahre abgearbeitet werden.

Das Planungsbüro IBS-Ingenieure GbR informiert zu folgenden Sanierungskonzepten:

  • Gillenbeuren
  • Lutzerath

Herr Dusemund vom Ingenieurbüro IBS wird die Maßnahme präsentieren.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Der Investitionsplan 2026 sieht unter dem Konto 85200004 und 85290006 für die Maßnahmen einen Ansatz von insgesamt 675.000,00 € vor.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt die Umsetzung der vorgestellten Sanierungskonzepte.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 9:

Kanal-TV Untersuchung Meiserich; Hier Auftragsvergabe

Sachverhalt:

Entsprechend der Inspektionsverpflichtung nach der Eigenüberwachung und in Fortführung der Digitalisierung für Ulmen-Meiserich.

In dem jetzt folgenden zweiten Schritt sind die Leitungen mit Hochdruck zu spülen und eine Kamerabefahrung zur digitalen Bestands- und Zustandserfassung durchzuführen. Hierzu wurde eine öffentliche Ausschreibung nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchgeführt und qualifizierte Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Submissionstermin war der 28.10.2025. Die zum Eröffnungstermin eingereichten Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch geprüft.

Die Angebotswertung ist als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage angefügt

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Der Investitionsplan 2026 sieht unter dem Konto 85590090 für die Maßnahme einen Ansatz von insgesamt 110.000,00 € vor.

Beschluss:

Entsprechend dem Prüfungsergebnis der Ausschreibung beschließt der Werkausschuss den Auftrag zum Spülen und zur Kamerabefahrung des Kanalnetzes in Meiserich an den wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Kanal Wambach aus Neuwied mit einer Brutto-Angebotssumme 44.224,70 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP10:

Fahrzeugbeschaffung

Sachverhalt:

Beschaffung eines leistungsfähigeren Nutzfahrzeugs mit Allrad für den Betriebsdienst.

Hier: Berücksichtigung der Optionen Kauf oder Leasing sowie verschiedene Fahrzeugantriebe über die Rahmenvertragskonditionen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.

Der aktuelle Fuhrpark besteht aus der kleinen Nutzfahrzeugklasse mit Allrad. Bei einigen Anforderungen auch im Bereich der Noteinsätze tritt diese Fahrzeugklasse an ihre Leistungsgrenze.Aufgrund der Einsatzbedingungen hat sich der Allradantrieb in den vergangenen Jahren bewährt. Unter schweren Witterungsbedingungen konnte der Allradantrieb stets seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Zusätzlich verfügen die Fahrzeuge über eine höhere Bodenfreiheit. Viele Anlagen sind ohne eine höhere Bodenfreiheit der Fahrzeuge schlecht anfahrbar. Die weitläufig verstreuten Anlagen, bei den schwierigen topografischen Verhältnissen in der Eifel, sprechen ebenfalls für Allradantrieb und erhöhte Bodenfreiheit.

Das etwas größere Fahrzeug soll über mehr Laderaum, eine Nutzlast von ca. 1,0 t und eine Zugleistung bis ca. 2,8 t verfügen, um so im Bedarfsfall bei Not- und Bereitschaftseinsätzen optimierter und unabhängiger reagieren zu können.

Da die Fahrzeugklasse über etwas mehr Laderaum verfügt, können größere Mengen an Ersatzteilen, Werkzeugen und Maschinen mitgeführt werden, sowie Materialien eigenständig, ohne zukauf einer Dienstleistung, verbracht werden.

Das Nutzfahrzeug ist entsprechend den Vorgaben mit einer Schwarz-Weiß-Trennung, durch eine feste Fahrgastabtrennung zum Laderaum, vorzusehen. Durch eine Markterkundung konnten nur wenige Herstellen identifiziert werden, die ein solches Nutzfahrzeug am Markt anbieten.

Zurzeit gibt es leider von keinem Hersteller ein Nutzfahrzeug, welches in dieser Nutzfahrzeugklasse einen alternativen Antrieb wie z.B. Elektroantrieb mit Allrad kombiniert. Bei zukünftigen Beschaffungsprozessen wird im Vorfeld immer geprüft ob eine Marktverfügbarkeit und Eignung im Bereich der alternativen Antriebe in der jeweiligen Fahrzeugklasse besteht.

Beschaffungsvergleich:

Näherer Erläuterungen sowie den Vergleich können Sie der Anlage entnehmen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Wirtschaftsplan 2025 sind unter der Buchungsstelle 71410009 (Neubeschaffung Dienstfahrzeug) Mittel in Höhe von 50.000 € eingestellt.

Für 2026 sind unter der Buchungsstelle 71410009 (Neubeschaffung Dienstfahrzeug) Mittel in Höhe von 125.000 € eingestellt.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt den Kauf eines Nutzfahrzeuges für die Verbandsgemeindewerke Ulmen mit dem vorliegenden Angebot gemäß Rahmenabkommen für Kommunen und Kommunale Betriebe in RLP zum Bruttopreis von 46.043,90 TEUR.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP11:

Öffentliche Mitteilungen

• Technisches Sicherheitsmanagement Abwasser (TSM-Abwasser)

Die Erstprüfung zum TSM-Abwasser wurde am 27.10.2025 und 28.10.2025 für die Verbandsgemeindewerke Ulmen durchgeführt und erfolgreich bestanden.

Zukünftig können hierdurch höhere Fördersätze in der Wasserwirtschaft erzielt werden.

Nicht öffentlicher Teil

TOP12:

Nichtöffentliche Mitteilungen

Sachstand über eine Kalkulation

Sachstand über eine Studie

Sachstand über verschiedene Kläranlagen

Sachstand Betriebsoptimierung

Sachstand Eigenstromerzeugungsanlagen