| Sitzungsdatum: | Donnerstag, den 25.01.2024 |
| Beginn: | 16:05 Uhr |
| Ende: | 17:33 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Bürgermeister
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordneter
Herr Karl-Josef Fischer
Beigeordnete(r)
Herr Heinz-Werner Hendges bis einschließlich TOP 4
Herr Thomas Kerpen bis einschließlich TOP 4
Mitglieder
Frau Sarah Dorfner
Herr Alois Keßeler
Frau Roswitha Lescher
Herr Andreas Peifer
Herr Bernhard Rodenkirch
Herr Uwe Schaaf
Herr Rudolf Schneiders
Herr Günther Wagner
Herr Hubert Willems
Protokollführer
Herr Michael Schneider
von der Verwaltung
Herr Stefan Thomas
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Frau Sandra Hendges-Steffens
Frau Bettina Pellio Stellv. Mitglied für Sandra Hendges-Steffens
Herr Frank Steimers Stellv. Mitglied für Günther Wagner
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Vorberatung Haushalt 2024 |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm "Vitalisierung“ der Verbandsgemeinde Ulmen (Leimauer 3, 56826 Lutzerath) |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO |
| 4. | Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung |
| 5. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 6. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
1: Vorberatung Haushalt 2024
Sachverhalt:
Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 ist als Anlage beigefügt.
Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt vor:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt |
|
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 13.132.560,00 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 12.725.519,00 EUR |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | 407.041,00 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt |
|
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 619.259,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.869.987,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.427.530,00 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 1.557.543,00 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1) auf | 938.284,00 EUR |
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme i. H. v. 1.400.000,00 EUR erforderlich.
1) ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 und seinen Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
2: Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm "Vitalisierung“ der Verbandsgemeinde Ulmen (Leimauer 3, 56826 Lutzerath)
Sachverhalt:
Für das Grundstück, Gemarkung Lutzerath, Flur 8 Flurstück Nr. 4/2, (Leimauer 3, 56826 Lutzerath) hat der Eigentümer am 27.04.2022 für die Maßnahme “Abriss eines alten Gebäudes und Schaffung von Wohnraum an gleicher Stelle“ ein Antrag auf Fördermittel aus dem Kommunalen Förderprogramm “Vitalisierung“ der Verbandsgemeinde Ulmen gestellt.
Da die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt waren, erhielt der Eigentümer am 15.07.2022 einen Zuwendungsbescheid
Der Antragsteller teilte am 23.11.2023 telefonisch mit, dass der Abriss des Gebäudes und die Schaffung von Wohnraum an gleicher Stelle weitestgehend abgeschlossen sei und um die Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 3.000 Euro gebeten wird. Nach § 6 der Förderrichtlinie wird der Zuschuss mit dem Nachweis des Abschlusses der Arbeiten und der Vorlage von Rechnungen ausgezahlt. Aus diesem Grund fand am 06.12.2023 ein Abnahmetermin statt. Christian Heinzen sah sich die durchgeführten Arbeiten an.
Bei dem Objekt Leimauer 3, 56826 Lutzerath handelte es sich früher um einen Anbau an das aktuell noch bestehende Gebäude, Trierer Straße 63, 56826 Lutzerath.
Inzwischen wurde der stark einsturzgefährdete Anbau abgerissen. Laut Auskunft des Eigentümers sollen auf dieser Freifläche zukünftig Stellplätze für die Mietwohnungen im Objekt Trierer Straße 63, 56826 Lutzerath hergestellt werden.
Ein Zuschuss aus dem Kommunalen Förderprogramm “Vitalisierung“ kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn alle Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind:
Ø Gemäß § 3 Richtlinie “Kommunales Förderprogramm Vitalisierung“ der Verbandsgemeinde Ulmen sind im Zusammenhang mit dem Vitalisierungsprogramm folgende Maßnahmen förderfähig:
Die beabsichtige Verwendung ist bei Antragsstellung anzugeben und später nachzuweisen.
In dem Antrag vom 27.04.2022 hat der Antragsteller als Maßnahme den Abriss alter Gebäude und die Schaffung von Wohnraum an gleicher Stelle angegeben.
Anlässlich des Abnahmetermins am 06.12.2023 konnte jedoch festgestellt werden, dass nach dem durchgeführten Abriss des Gebäudes keine Schaffung von Wohnraum an gleicher Stelle geplant ist. Dies widerspricht § 3 der Förderrichtlinie, da keine der förderfähigen Maßnahmen umgesetzt wurde.
Somit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Fördermittel für das Kommunale Förderprogramm “Vitalisierung“. Jedoch stellt die seitens des Eigentümers durchgeführte Maßnahme eine Maßnahme im Sinne des Kommunalen Förderprogramms “Abriss und Wiederherstellung der Freiflächen“ der Verbandsgemeinde Ulmen dar. Daher könnte hier die Gewährung einer Förderung für dieses Förderprogramm in Frage kommen.
Nun hat der Haupt- und Finanzausschuss zu entscheiden, ob für die durchgeführte Maßnahme eine Förderung ausgezahlt werden kann.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2024 sind Mittel in Höhe von 45.000 Euro unter der Buchungsstelle 51100-562900 für die Kommunalen Förderprogramme „Abriss und Wiederherstellung von Freiflächen“ und „Vitalisierung“ vorgesehen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die/der Förderanfrage für das Grundstück, Lutzerath, Flur 8 Flurstück Nr. 4/2, (Leimauer 3, 56826 Lutzerath)
( ) abgelehnt
(X) zugestimmt wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
3: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
Sachverhalt:
Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnug ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Haupt- und Finanzausschuss genehmigt werden.
Herr Lothar Friedrich hat für die Asylhilfe ein Fahrrad sowie einen Helm gespendet.
Müsch Café und Backkultur hat Gebäckmischungen im Wert von 304 € für das Seniorenkino gespendet.
Von Litzbachhof GbR, Martina Theobald und Stefanie Peifer, wurden 700 € für den Umbau/Toiletten für das Feuerwehrhaus Alflen gespendet.
Die Firma Wajos GmbH spendete für den Familienabend der Feuerwehr Ulmen Präsente im Wert von 118,19 €.
Haushaltsrechtliche Beurteilung: entfällt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Spenden dankend an.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
4: Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung
In der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte der Verbandsgemeinderatssitzung am 06.02.2024 beraten.
5: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Nicht öffentlicher Teil
6: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.