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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 5/2025
Mitteilungen aus dem GesundLand Vulkaneifel
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LAG: 2. Förderaufruf gestartet!

2. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte

Lokale Aktionsgruppe (LAG) Vulkaneifel

Bis zum 05. März 2025 können Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte eingereicht werden!

Im Jahr 2025 hat die LAG Vulkaneifel erneut die Möglichkeit auch kleine, gemeinnützige Projekte zu fördern und damit ehrenamtliche Initiativen in unserer Region zu unterstützen. So funktioniert es:

1.

Antrag bei der LAG-Geschäftsstelle mit einer Projektidee und Projektbeschreibung, sowie einer Kostenschätzung einreichen.

2.

Bewertung des Projektes durch die LAG und gegebenenfalls Anerkennung in der Sitzung des Entscheidungsgremiums.

3.

Nach Durchführung des Projektes Abgabe einer Projektdokumentation und des Kostennachweises bei der LAG-Geschäftsstelle.

4.

Auszahlung der Mittel durch die LAG-Geschäftsstelle.

Was kann gefördert werden?

Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird.

Es können Projekte z.B. zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, zur Stärkung des sozialen Engagements, zum Thema Nachhaltigkeit oder zur Förderung von Kultur eingereicht werden.

Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.

Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine Arbeitsleistungen.

Was kann nicht gefördert werden?

Kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht)

Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte)

Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste)

Finanzierung von reinen Bauunterhaltungsmaßnahmen

Lebensmittel und Bewirtungskosten

Verbrauchsgegenstände

Einzelrechnungen unter 100 €

Wer darf einen Förderantrag stellen?

Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von engagierten Menschen

Von der Förderung ausgeschlossen sind politische Parteien, kommunale Körperschaften, privatwirtschaftliche Unternehmen und Einzelpersonen

Welche Förderung gibt es?

Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden.

Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.

Die Förderung wird nach Einreichung der durch die/den Antragstellenden bezahlten Rechnungen ausgezahlt. Die Rechnungen sowie die Projektdokumentation müssen bis spätestens 30.09.2025 bei der LAG-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Der Festbetrag zur Unterstützung des Ehrenamtlichen Bürgerprojektes darf durch die LAG nicht auf ein Konto der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde, des Landkreises oder eines Bürgermeisters gezahlt werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Kostenberechnung des Projektes muss durch ein Angebot pro Kostenposition belegt sein.

Die Umsetzbarkeit des Vorhabens im Bewilligungszeitraum muss dargelegt werden (z.B. durch Einverständniserklärung der Flächeneigentümer:innen).

Nur fristgerecht eingereichte Anträge können in die Auswahl der ehrenamtlichen Bürgerprojekte einbezogen werden.

Alle notwendigen Unterlagen, Regelungen und Auswahlkriterien sind als Download auf unserer Website oder auf Anfrage bei der Geschäftsstelle erhältlich.

Eckdaten zum Förderaufruf „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“

Ansprechperson für Rückfragen:

Die Geschäftsstelle der LAG Vulkaneifel (Tel: 06592/933578, E-Mail: leader@vulkaneifel.de) ist werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar.


[1] Die Mittelkontingente des Landes stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung

Jetzt mitmachen: Förderung von Ehrenamtlichen Bürgerprojekten in der LAG Vulkaneifel – 2. Förderaufruf gestartet!

Kleine Vorhaben - große Wirkung – So könnte der Förderaufruf der LAG Vulkaneifel umschrieben werden. Auch im Jahr 2025 gibt es wieder die Möglichkeit, Projektideen im Rahmen des Förderaufrufes „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ beim Regionalmanagement der LAG Vulkaneifel einzureichen.

Wie bereists in den Vorjahren werden wieder kleinere bauliche Projekte oder Initiativen von engagierten Menschen in der Region der LAG Vulkaneifel gesucht. Im Rahmen der ehrenamtlichen Bürgerprojekte wurden bereits Platzbereiche geschaffen, Spielplätze überarbeitet und örtliche Wanderwege verbessert. Es wurden dörfliche Kochbücher gedruckt, alte Hausnamen vor dem Vergessen bewahrt und Jugendräume reaktiviert. Kleinere ökologische Projekte konnten genauso mit finanzieller Hilfe der LAG Vulkaneifel realisiert werden, wie zum Beispiel die Inwertsetzung von historischen Wegekreuzen. Die Liste der wertvollen und meist gemeinnützigen Kleinstprojekte ist lang und spiegelt den Einfallsreichtum der vielen engagierten Menschen in unserer Region wider. Nicht gefördert werden können Einzelveranstaltungen, Exkursionen oder Feste.

Ehrenamtliche Akteure, Vereine, lose Zusammenschlüsse von engagierten Personen oder Interessensverbände, die ein gemeinnütziges Projekt für die Region realisieren wollen, sind dazu eingeladen ihre Projektideen bis zum 05.03.2025 einzureichen. Insgesamt hat das Land Rheinland-Pfalz der LAG Vulkaneifel 30.000 € zur Verfügung gestellt. Ausgewählte Projekte können eine Festbetragsfinanzierung von bis zu 2.000 € erhalten.

Die ausgewählten Vorhaben müssen innerhalb der LEADER-Region LAG Vulkaneifel umgesetzt werden. Zudem sollen die Projekte zur Zielerreichung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) beitragen, indem ein oder mehrere Handlungsfelder der LILE bedient werden.

Inspiration gesucht? Werfen Sie gerne einen Blick auf bereits geförderte Projekte auf unserer Website oder unseren Social-Media-Kanälen.

Die LAG Vulkaneifel besteht aus:

Landkreis Vulkaneifel

VG Wittlich-Land

VG Traben-Trarbach (teilw.)

VG Ulmen

VG Kaisersesch

VG Cochem (teilw.)

Das Antragformular, die Auswahlkriterien und Informationen zum aktuellen Förderaufruf finden Sie auf der Website der LAG Vulkaneifel unter www.leader-vulkaneifel.de. Für individuelle Beratungen zu Projektideen im Rahmen des 2. Förderaufrufes für Ehrenamtliche Bürgerprojekte steht Ihnen die Geschäftsstelle per E-Mail (leader@vulkaneifel.de) oder telefonisch (06592/933 589) werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr gerne zur Verfügung. Ob Ihr Vorhaben zum Förderaufruf passt, klären wir gerne gemeinsam!