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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 5/2026
Verbandsgemeinde Ulmen
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Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Ulmen

Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach § 45 Abs. 1 und Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG)

Frau Sarah Dorfner, Windmühlenstraße 9, 56823 Büchel

als Ersatzperson für

Frau Sandra Hendges-Steffens, Hofstraße 13b, 56825 Beuren

zum Mitglied des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Ulmen einberufen worden sind. Die Einberufung der Ersatzperson erfolgte, da Frau Hendges-Steffens nach ihrer Wahl und Ernennung zur Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ulmen gem. § 5 KWG als gewähltes Ratsmitglied aus dem Verbandsgemeinderat ausgeschieden ist.

Ulmen, 26.01.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen