Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach § 45 Abs. 1 und Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG)
| • | Frau Sarah Dorfner, Windmühlenstraße 9, 56823 Büchel |
| als Ersatzperson für | |
| • | Frau Sandra Hendges-Steffens, Hofstraße 13b, 56825 Beuren |
zum Mitglied des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Ulmen einberufen worden sind. Die Einberufung der Ersatzperson erfolgte, da Frau Hendges-Steffens nach ihrer Wahl und Ernennung zur Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ulmen gem. § 5 KWG als gewähltes Ratsmitglied aus dem Verbandsgemeinderat ausgeschieden ist.