Nach § 19 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen vom 26.03.1996 kann der Gebührenschuldner eine Absetzung von den Schmutzwassergebühren beantragen wenn er nachweist, dass er bezogenes Frischwasser nicht der öffentlichen Kanalisation zugeführt hat.
Absetzungsanträge für das Jahr 2023 müssen bis 31.01.2024 dem Abwasserwerk vorliegen. Da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, dürfen später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Landwirtschaft ist im VULKANECHO ein entsprechender Absetzungsantrag für die Viehhaltung und Pflanzenschutzspritzung abgedruckt.
Noch schneller können Sie diesen Antrag jetzt auch online einreichen. Dazu müssen Sie nur auf unsere Homepage
gehen und dort unter der Rubrik „Direkt online erledigen“ den entsprechenden Antragslink unter „Abwasserwerk“ auswählen.
Geben Sie bitte stets die Kunden-Nummer (Bürger-Nr.) des letzten Abgabenbescheides an, für die eine Absetzung beantragt wird.
Anträge auf Absetzung von Wassermengen sind online oder schriftlich einzureichen und werden nicht fernmündlich entgegengenommen!